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   VG Bremen, 18.11.2016 - 3 K 1982/09.A   

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VG Bremen, 18.11.2016 - 3 K 1982/09.A (https://dejure.org/2016,55759)
VG Bremen, Entscheidung vom 18.11.2016 - 3 K 1982/09.A (https://dejure.org/2016,55759)
VG Bremen, Entscheidung vom 18. November 2016 - 3 K 1982/09.A (https://dejure.org/2016,55759)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Verwaltungsgericht Bremen

    AsylG § 1 Abs 1 Nr 2; AsylG § 3 Abs 4; AsylG § 4 Abs 1; EMRK Art 3;
    Asyl, Russische Föderation; Dagestan, Wehrdienst; Blutrache - Asyl; Blutrache; Dagestan; Dedowschtschina; Eigenverhalten; Einberufung; Gefahrabwendung; Russland; Streitkräfte; Verfolgung; Wehrdienstverweigerer; Wehrdienstverweigerung; Wehrpflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Bremen, 10.07.2012 - 2 A 483/09

    Russland, Russische Föderation, Tschetschenen, Tschetschenien, interne

    Auszug aus VG Bremen, 18.11.2016 - 3 K 1982/09
    Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat in einem Urteil vom 10.7.2012 (OVG 2 A 483/09.A - juris -) im Einzelnen dargelegt, dass und warum es aus der Kaukasusregion stammenden Personen grundsätzlich möglich ist, sich außerhalb ihrer Herkunftsregion in der Russischen Föderation niederzulassen und dort ein hinreichendes Auskommen zu finden.

    Im Übrigen hat das Oberverwaltungsgericht Bremen in seinem o.a. Urteil vom 10.07.2012 (OVG 2 A 483/09.A) im Einzelnen darlegt, dass es auch aus Tschetschenien stammenden Personen möglich ist, die Schwierigkeiten bei der Registrierung zu überwinden (Rz. 70), ein Existenzminimum zu sichern (Rz. 77ff.) und sich ggf. auch Zugang zu notwendiger medizinischer Versorgung zu verschaffen (Rz. 84).

    Auch Oppositionelle, Regimegegner, Menschenrechtsverteidiger, Bürgerrechtler, Mitarbeiter von NGOs und kritische Journalisten sind in der Vergangenheit innerhalb und außerhalb der Kaukasusregion erhöhten Gefahren ausgesetzt gewesen (vgl. OVG Bremen, Urt. v. 29.4.2010 - 2 A 315/08.A und Urt. v. 10.7.2012 - 2 A 483/09.A - juris, Rz. 64f, jeweils m.w.N.).

  • EuGH, 02.03.2010 - C-175/08

    Eine Person kann ihre Flüchtlingseigenschaft verlieren, wenn die Umstände,

    Auszug aus VG Bremen, 18.11.2016 - 3 K 1982/09
    Der der Prognose zugrunde zu legende Wahrscheinlichkeitsmaßstab ist unabhängig davon, ob bereits Vorverfolgung oder ein ernsthafter Schaden im Sinne des § 4 Abs. 1 AsylG (vgl. Art. 15 RL 2011/95/EU) vorliegt (vgl. EuGH, Urt. v. 2.3.2010 - C-175/08 u.a. - InfAusIR 2010, 188; BVerwG, Urt. v. 27.4.2010 - 10 C 5.09 - NVwZ 2011, 51).

    Den in der Vergangenheit liegenden Umständen wird Beweiskraft für ihre Wiederholung in der Zukunft beigelegt (vgl. EuGH, Urt. v. 2.3.2010, a.a.O.).

  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche

    Auszug aus VG Bremen, 18.11.2016 - 3 K 1982/09
    Der der Prognose zugrunde zu legende Wahrscheinlichkeitsmaßstab ist unabhängig davon, ob bereits Vorverfolgung oder ein ernsthafter Schaden im Sinne des § 4 Abs. 1 AsylG (vgl. Art. 15 RL 2011/95/EU) vorliegt (vgl. EuGH, Urt. v. 2.3.2010 - C-175/08 u.a. - InfAusIR 2010, 188; BVerwG, Urt. v. 27.4.2010 - 10 C 5.09 - NVwZ 2011, 51).

    Hierfür ist erforderlich, dass stichhaltige Gründe die Wiederholungsträchtigkeit solcher Verfolgung beziehungsweise des Eintritts eines solchen Schadens entkräften (BVerwG, Urt. v. 27.4.2010 - 10 C 5.09 - BVerwGE 136, 377).

  • BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 72.90

    Politische Verfolgung von Tamilen in Sri Lanka

    Auszug aus VG Bremen, 18.11.2016 - 3 K 1982/09
    Die allgemeinen Begleitumstände, z. B. eine Willkürpraxis, die Repressionsmethoden gegen bestimmte oppositionelle oder verwundbare Gruppen, sind allgemeine Prognosetatsachen (vgl. zum kausalen und zeitlichen Zusammenhang zwischen Verfolgung und Flucht: BVerwG, Urt. v. 20.11.1990 - 9 C 72.90 - NVwZ 1991, 384).

    Auch wenn insoweit - wie sich bereits aus dem Gefahrbegriff ergibt - eine beachtliche Wahrscheinlichkeit ausreicht und deshalb ein "voller Beweis" nicht erbracht werden kann, ändert dies nichts daran, dass das Gericht von der Richtigkeit seiner verfahrensfehlerfrei gewonnenen Prognose drohender Verfolgung die volle Überzeugung gewonnen haben muss (BVerwG, Urt. v. 20.11.1990 - 9 C 74.90 - NVwZ 1991, 382; Urt. v. 20.11.1990 - 9 C 72.90 - NVwZ 1991, 384).

  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren;

    Auszug aus VG Bremen, 18.11.2016 - 3 K 1982/09
    Denn nach § 77 Abs. 1 Asylgesetz (AsylG) ist in Streitigkeiten nach diesem Gesetz regelmäßig auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung abzustellen (BVerwG, Urt. v. 20.2.2013 - 10 C 23.12 - BVerwGE 146, 67).

    Dieser aus dem Tatbestandsmerkmal "aus der begründeten Furcht vor Verfolgung" des Art. 2 Buchst. d RL 2011/95/EU abzuleitende Maßstab orientiert sich an der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), der bei der Prüfung des Art. 3 EMRK auf die tatsächliche Gefahr abstellt ("real risk"); dieser Prognosemaßstab ist kein anderer als der der beachtlichen Wahrscheinlichkeit (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.2.2013 -9- - 10 C 23.12 - BVerwGE 146, 67).

  • BVerwG, 21.04.2009 - 10 C 11.08

    Flüchtlingsanerkennung; Gruppenverfolgung; Verfolgungsdichte;

    Auszug aus VG Bremen, 18.11.2016 - 3 K 1982/09
    Die Verfolgungshandlungen müssen vielmehr im Verfolgungszeitraum und Verfolgungsgebiet auf alle sich dort aufhaltenden Gruppenmitglieder zielen und sich in - 11 - quantitativer und qualitativer Hinsicht so ausweiten, wiederholen und um sich greifen, dass daraus für jeden Gruppenangehörigen nicht nur die Möglichkeit, sondern ohne weiteres die aktuelle Gefahr eigener Betroffenheit entsteht (BVerwG, Urt. v. 21.04.2009, 10 C 11.08, Rn. 13-19, juris, NVwZ 2009, 1327).
  • EGMR, 21.01.2011 - 30696/09

    Belgische Behörden hätten Asylbewerber nicht nach Griechenland abschieben dürfen

    Auszug aus VG Bremen, 18.11.2016 - 3 K 1982/09
    Auch wenn die Frage, ob der Zweck der Behandlung die Demütigung oder Herabsetzung der Person war, ein zu berücksichtigender Faktor ist, kann wegen des Fehlens eines solchen Zwecks nicht bereits eine Verletzung von Art. 3 EMRK ausgeschlossen werden (vgl. EGMR Urt. v. 21.01.2011 - M.S.S. ./. Belgien und Griechenland, Nr. 30696/09 -, Rdnr. 220).
  • BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 74.90

    Politische Verfolgung von Tamilen in Sri Lanka

    Auszug aus VG Bremen, 18.11.2016 - 3 K 1982/09
    Auch wenn insoweit - wie sich bereits aus dem Gefahrbegriff ergibt - eine beachtliche Wahrscheinlichkeit ausreicht und deshalb ein "voller Beweis" nicht erbracht werden kann, ändert dies nichts daran, dass das Gericht von der Richtigkeit seiner verfahrensfehlerfrei gewonnenen Prognose drohender Verfolgung die volle Überzeugung gewonnen haben muss (BVerwG, Urt. v. 20.11.1990 - 9 C 74.90 - NVwZ 1991, 382; Urt. v. 20.11.1990 - 9 C 72.90 - NVwZ 1991, 384).
  • BVerwG, 23.11.2011 - 10 B 32.11

    Asylrechtsstreit; unterlassene Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung eines

    Auszug aus VG Bremen, 18.11.2016 - 3 K 1982/09
    Maßgeblich ist danach, ob stichhaltige Gründe gegen eine erneute Verfolgung sprechen, die in einem inneren Zusammenhang mit der vor der Ausreise erlittenen oder unmittelbar drohenden Verfolgung stünde (BVerwG, Beschl. v. 23.11.2011- 10 B 32.11 - juris).
  • OVG Bremen, 29.04.2010 - 2 A 315/08

    Notwendigkeit einer bestimmten Verfolgungsdichte für die Annahme einer örtlich

    Auszug aus VG Bremen, 18.11.2016 - 3 K 1982/09
    Auch Oppositionelle, Regimegegner, Menschenrechtsverteidiger, Bürgerrechtler, Mitarbeiter von NGOs und kritische Journalisten sind in der Vergangenheit innerhalb und außerhalb der Kaukasusregion erhöhten Gefahren ausgesetzt gewesen (vgl. OVG Bremen, Urt. v. 29.4.2010 - 2 A 315/08.A und Urt. v. 10.7.2012 - 2 A 483/09.A - juris, Rz. 64f, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 19.01.2009 - 10 C 52.07

    Flüchtlingsanerkennung; Verfolgungshandlung; zielgerichtete Handlung;

  • BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

  • BVerwG, 13.07.2017 - 1 VR 3.17

    Abschiebungsanordnung; Gefährder; Islamischer Staat; Islamismus; Salafismus;

    Anders als das Verwaltungsgericht Bremen (Urteil vom 18. November 2016 - 3 K 1982/09.A - juris Rn. 52 ff.) hält der Senat unter zusätzlicher Einbeziehung des jüngsten Lageberichts des Auswärtigen Amtes vom 24. Januar 2017 (Stand: Dezember 2016) trotz der weiterhin problematischen Menschenrechtslage in den Streitkräften aktuell nicht mehr die Feststellung für gerechtfertigt, dass einem Wehrpflichtigen eine Art. 3 EMRK widersprechende Behandlung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht.
  • BVerwG, 27.03.2018 - 1 A 4.17

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt Bremer Abschiebungsanordnung gegen einen

    Anders als das Verwaltungsgericht Bremen (Urteil vom 18. November 2016 - 3 K 1982/09.A - juris Rn. 52 ff.) hält der Senat unter zusätzlicher Einbeziehung des jüngsten Lageberichts des Auswärtigen Amtes (Ad-hoc-Bericht Stand: Juni 2017) trotz der weiterhin problematischen Menschenrechtslage in den Streitkräften aktuell nicht mehr die Feststellung für gerechtfertigt, dass einem Wehrpflichtigen eine Art. 3 EMRK widersprechende Behandlung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit ("real risk") droht.
  • OVG Sachsen, 06.07.2020 - 2 A 859/19

    Asyl Tschetschenien; Militärdienst; Dedowschtschina; vgl. BVerwG, Urt. v.

    Anders als das Verwaltungsgericht Bremen (Urteil vom 18. November 2016 - 3 K 1982/09.A - juris Rn. 52 ff.) hält der Senat unter zusätzlicher Einbeziehung des jüngsten Lageberichts des Auswärtigen Amtes (Ad-hoc-Bericht Stand: Juni 2017) trotz der weiterhin problematischen Menschenrechtslage in den Streitkräften aktuell nicht mehr die Feststellung für gerechtfertigt, dass einem Wehrpflichtigen eine Art. 3 EMRK widersprechende Behandlung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit ("real risk") droht.
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