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   FG Nürnberg, 16.06.2010 - 3 K 1992/2007   

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FG Nürnberg, 16.06.2010 - 3 K 1992/2007 (https://dejure.org/2010,17291)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 16.06.2010 - 3 K 1992/2007 (https://dejure.org/2010,17291)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 16. Juni 2010 - 3 K 1992/2007 (https://dejure.org/2010,17291)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Berücksichtigung von Aufwendungen für beruflich genutzte Räume als Sonderbetriebsausgaben - Beschränkung der Abzugsfähigkeit gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung von Aufwendungen für beruflich genutzte Räume als Sonderbetriebsausgaben; Begriff des häuslichen Arbeitszimmers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6b
    Archiv- und Besprechungsraum - Zugehörigkeit zum Arbeitszimmer; Einbindung eines Büros in die häusliche Sphäre

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Archiv- und Besprechungsraum - Zugehörigkeit zum Arbeitszimmer - Einbindung eines Büros in die häusliche Sphäre

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (29)

  • BFH, 19.09.2002 - VI R 70/01

    Begriff des häuslichen Arbeitszimmers

    Auszug aus FG Nürnberg, 16.06.2010 - 3 K 1992/07
    Wesentliche, repräsentative Ausformung des Typus "häusliches Arbeitszimmer" ist das häusliche Büro, d.h. ein Arbeitsraum, der seiner Lage, Funktion und Ausstattung nach in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden ist und vorwiegend der Erledigung gedanklicher, schriftlicher oder verwaltungstechnischer Arbeiten dient (ständige Rechtsprechung, z.B: BFH-Urt. v. 19.09.2002 VI R 70/01, BStBl II 2003, 139; v. 20.11.2003 IV R 30/03 BStBl II 2004, 775; v. 18.8.2005 VI R 39/04, BStBl II 2006, 428; v. 22.11.2006 X R 1/05, BStBl II 2007, 304).

    Ebenso sind Tätigkeiten, die in einem Archiv durchgeführt werden, wie das Einordnen, Sichten und Heraussuchen von Unterlagen, beruflich bedingte Tätigkeiten, wie sie auch in einem häuslichen Arbeitszimmer verrichtet werden (BFH-Urt. v. 19.9.2002 VI R 70/01, BStBl II 2003, 139).

    Auch ein Kellerraum, der seiner Funktion und Ausstattung nach ein Arbeitszimmer ist, kann grundsätzlich unter die Abzugsbeschränkung fallen, wenn er nicht aufgrund besonderer Umstände tatsächlicher oder rechtlicher Art aus der häuslichen Sphäre des Steuerpflichtigen herausgelöst ist (BFH-Urt. v. 19.9.2002, aaO).

  • BFH, 05.04.2007 - XI B 173/06

    Existenzgründerrücklage; Aufzeichnungspflicht

    Auszug aus FG Nürnberg, 16.06.2010 - 3 K 1992/07
    Dieses zeitgerechte Vorliegen muss der Steuerpflichtige glaubhaft machen (BFH Beschluss v. 5.4.2007 XI B 173/06, BFH/NV 2007, 1308).

    Eine Nachholung der "buchmäßigen Nachvollziehbarkeit", wie vom Kläger in der Klageschrift formuliert, mithin eine Nachholung des Buchnachweises erst im Klageverfahren durch eine geänderte Gewinnermittlung, ist nicht möglich (BFH Beschluss v. 5.4.2007, aaO, wonach die Vordrucke zu den Existenzgründerrücklagen nicht ausreichen, um einen zeitnahen Ausweis der voraussichtlichen Investitionen in der Buchführung bejahen zu können).

  • BFH, 05.12.2002 - IV R 7/01

    Ärztliche Notfallpraxis kein häusliches Arbeitszimmer

    Auszug aus FG Nürnberg, 16.06.2010 - 3 K 1992/07
    Es gebe keine Gründe, einen Arzt i.S. des BFH-Urteils vom 5.12.2002 IV R 7/01, BStBl II 2003, 463 besser zu stellen als einen Ingenieur.

    Dies trifft z.B. auf als Lager, Werkstatt, Arztpraxis oder Ausstellungsraum genutzte Räume zu (BFH-Urt. v. 19.3.2003 VI R 40/01, BFH/NV 2003, 1163; v. 5.12.2002 IV R 7/01, BStBl II 2003, 463; v. 26.6.2003 VI R 10/02, BFH/NV 2003, 1560).

  • BFH, 16.09.2004 - VI R 25/02

    Vermietung eines Büroraums des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber -

    Auszug aus FG Nürnberg, 16.06.2010 - 3 K 1992/07
    Unabhängig davon spreche der schriftliche Mietvertrag für ein überwiegend betriebliches Interesse i.S. des BFH-Urteils v. 16.09.2004 VI R 25/02, BStBl II 2006, 10.

    Dient sie in erster Linie den Interessen des Arbeitnehmers, weil er im Betrieb des Arbeitgebers über einen weiteren Arbeitsplatz verfügt, und die Nutzung des häuslichen Arbeitszimmers vom Arbeitgeber lediglich gestattet oder geduldet wird, so sind die Zahlungen als Arbeitslohn zu erfassen (BFH-Urt. v. 19.10.2001 VI R 131/00, BStBl II 2002, 300; v. 16.9.2004 VI R 25/02, BStBl II 2006, 10; v. 11.1.2005 IX R 72/01, BFH/NV 2005, 882; v. 9.6.2005 IX R 4/05, BFH/NV 2005, 2180; v. 8.3.2006 IX R 76/01, BFH/NV 2006, 1810).

  • BFH, 20.11.2003 - IV R 30/03

    Häusliches Arbeitszimmer bei Selbständigen

    Auszug aus FG Nürnberg, 16.06.2010 - 3 K 1992/07
    Wesentliche, repräsentative Ausformung des Typus "häusliches Arbeitszimmer" ist das häusliche Büro, d.h. ein Arbeitsraum, der seiner Lage, Funktion und Ausstattung nach in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden ist und vorwiegend der Erledigung gedanklicher, schriftlicher oder verwaltungstechnischer Arbeiten dient (ständige Rechtsprechung, z.B: BFH-Urt. v. 19.09.2002 VI R 70/01, BStBl II 2003, 139; v. 20.11.2003 IV R 30/03 BStBl II 2004, 775; v. 18.8.2005 VI R 39/04, BStBl II 2006, 428; v. 22.11.2006 X R 1/05, BStBl II 2007, 304).

    Eine gemeinsame Qualifizierung kommt aber dann in Betracht, wenn - wie hier - die Räume eine funktionale Einheit bilden und identisch genutzt werden (BFH-Urt. v. 20.11.2003 IV R 30/03, BStBl II 2004, 775; v. 26.3.2009 VI R 15/07, BStBl II 2009, 598).

  • BFH, 08.03.2006 - IX R 76/01

    Zuschuss des Arbeitgebers zu den Aufwendungen für ein Arbeitszimmer

    Auszug aus FG Nürnberg, 16.06.2010 - 3 K 1992/07
    Dient sie in erster Linie den Interessen des Arbeitnehmers, weil er im Betrieb des Arbeitgebers über einen weiteren Arbeitsplatz verfügt, und die Nutzung des häuslichen Arbeitszimmers vom Arbeitgeber lediglich gestattet oder geduldet wird, so sind die Zahlungen als Arbeitslohn zu erfassen (BFH-Urt. v. 19.10.2001 VI R 131/00, BStBl II 2002, 300; v. 16.9.2004 VI R 25/02, BStBl II 2006, 10; v. 11.1.2005 IX R 72/01, BFH/NV 2005, 882; v. 9.6.2005 IX R 4/05, BFH/NV 2005, 2180; v. 8.3.2006 IX R 76/01, BFH/NV 2006, 1810).
  • BFH, 28.06.2006 - III R 40/05

    Ansparrücklage - zu eröffnender Betrieb

    Auszug aus FG Nürnberg, 16.06.2010 - 3 K 1992/07
    Das in § 7g Abs. 3 Satz 2 EStG enthaltene Tatbestandsmerkmal "voraussichtlich", das auch für eine Existenzgründerrücklage gilt, erfordert eine Prognoseentscheidung über das künftige Investitionsverhalten des Steuerpflichtigen, die aus der Sicht des Endes des jeweiligen Gewinnermittlungszeitraums zu treffen ist (BFH-Urt. v. 28.6.2006 III R 40/05, BFH/NV 2006, 2058).Der Kläger hat zeitnah erstellte Aufzeichnungen über die voraussichtliche Investition nicht glaubhaft, sondern erstmals im Einspruchsverfahren mit Schreiben vom 15.08.2007, mehr als zweieinhalb Jahre nach Ablauf des Wirtschaftsjahres der behaupteten Rücklagenbildung, den Sonderbetriebsausgabenabzug geltend gemacht.
  • BFH, 11.01.2005 - IX R 72/01

    Vermietung eines häuslichen Büroraums an den Arbeitgeber - Abgrenzung Arbeitslohn

    Auszug aus FG Nürnberg, 16.06.2010 - 3 K 1992/07
    Dient sie in erster Linie den Interessen des Arbeitnehmers, weil er im Betrieb des Arbeitgebers über einen weiteren Arbeitsplatz verfügt, und die Nutzung des häuslichen Arbeitszimmers vom Arbeitgeber lediglich gestattet oder geduldet wird, so sind die Zahlungen als Arbeitslohn zu erfassen (BFH-Urt. v. 19.10.2001 VI R 131/00, BStBl II 2002, 300; v. 16.9.2004 VI R 25/02, BStBl II 2006, 10; v. 11.1.2005 IX R 72/01, BFH/NV 2005, 882; v. 9.6.2005 IX R 4/05, BFH/NV 2005, 2180; v. 8.3.2006 IX R 76/01, BFH/NV 2006, 1810).
  • BFH, 19.10.2001 - VI R 131/00

    Büroanmietung vom Arbeitnehmer

    Auszug aus FG Nürnberg, 16.06.2010 - 3 K 1992/07
    Dient sie in erster Linie den Interessen des Arbeitnehmers, weil er im Betrieb des Arbeitgebers über einen weiteren Arbeitsplatz verfügt, und die Nutzung des häuslichen Arbeitszimmers vom Arbeitgeber lediglich gestattet oder geduldet wird, so sind die Zahlungen als Arbeitslohn zu erfassen (BFH-Urt. v. 19.10.2001 VI R 131/00, BStBl II 2002, 300; v. 16.9.2004 VI R 25/02, BStBl II 2006, 10; v. 11.1.2005 IX R 72/01, BFH/NV 2005, 882; v. 9.6.2005 IX R 4/05, BFH/NV 2005, 2180; v. 8.3.2006 IX R 76/01, BFH/NV 2006, 1810).
  • FG München, 08.11.2006 - 9 K 3137/02

    Ehegattenarbeitsverhältnisse; tatsächliche Durchführung; Beherrschender Einfluss

    Auszug aus FG Nürnberg, 16.06.2010 - 3 K 1992/07
    24 d) Diese zu Arbeitsverhältnissen ergangene Rechtsprechung ist nach Ansicht des Finanzgerichts München (Urt. v. 8.11.2006 9 K 3137/02, EFG 2007, 338) auch auf das Verhältnis zwischen den Gesellschaftern und Gesellschaft zu übertragen, da die Kernfrage identisch ist.
  • BFH, 13.12.2005 - XI R 52/04

    Anforderungen an die Bildung der als Betriebsausgabe abziehbaren Rücklage nach §

  • BFH, 16.04.2009 - VIII B 222/08

    Ärztliche Notfallpraxis kein häusliches Arbeitszimmer

  • BFH, 09.08.2005 - XI B 16/04

    Betriebsstätte als häusliches Arbeitszimmer

  • BFH, 03.07.1995 - GrS 1/93

    Gewerblicher Grundstückshandel des Gesellschafters einer GbR

  • BFH, 19.12.2005 - VI R 82/04

    Häusliches Arbeitszimmer - Vermietung an Arbeitgeber

  • BFH, 26.02.2008 - VIII B 107/07

    Zeitpunkt für Bildung der Rücklage nach § 7g Abs. 3 EStG - Anspruch auf

  • BFH, 09.06.2005 - IX R 4/05

    Vermietung eines häuslichen Büros an den Arbeitgeber

  • BFH, 24.05.2005 - X B 137/04

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Ansparrücklage

  • BFH, 06.07.2005 - XI R 47/04

    Häusliches Arbeitszimmer - Rechtsanwalt

  • BFH, 20.11.2003 - IV R 3/02

    Notfallpraxis kein häusliches Arbeitszimmer

  • BFH, 19.03.2003 - VI R 40/01

    Häusliches Arbeitszimmer, Lagerraum im Keller eines EFH

  • BFH, 16.02.1994 - XI R 52/91

    Begrenzter Betriebsausgabenabzug (Kilometerpauschale) bei Aufwendungen für

  • BFH, 16.10.2002 - XI R 89/00

    Häusliches Arbeitszimmer

  • BFH, 26.03.2009 - VI R 15/07

    Unbeschränkter Abzug von Aufwendungen für beruflich genutzte Räume, die nicht dem

  • FG Berlin-Brandenburg, 25.09.2008 - 14 K 6286/04

    Arbeitszimmer in Bungalow als häusliches Arbeitszimmer - Mittelpunkt der

  • BFH, 26.06.2003 - VI R 10/02

    Häusliches Arbeitszimmer - Lager- und Ausstellungsräume

  • BFH, 22.11.2006 - X R 1/05

    Häusliches Arbeitszimmer: Aufwendungen für einen zugleich als Büroarbeitsplatz

  • BFH, 18.08.2005 - VI R 39/04

    Häusliches Arbeitszimmer im Dachgeschoss eines Mehrfamilienhauses -

  • BFH, 23.09.1999 - VI R 74/98

    Abzugsbeschränkung für häusliches Arbeitszimmer

  • BFH, 15.10.2014 - VIII R 8/11

    Anwendbarkeit der Abzugsbeschränkung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG auf ein im

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 16. Juni 2010  3 K 1992/2007 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Die dagegen erhobene Klage wies das Finanzgericht (FG) mit Urteil vom 16. Juli 2010  3 K 1992/2007 ab.

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