Rechtsprechung
VG Darmstadt, 26.10.2016 - 3 K 2079/15.DA |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 1 HuV HE, § 11 HuV HE, § 13 HuV HE, § 2 HuV HE, § 3 HE HuV HE, § 71a SOG HE, § 43 VwGO
Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes, hier: Hundewelpen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes, hier: Hundewelpen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Erlaubnispflicht für Halten von Listenhunden-Welpen
Verfahrensgang
- VG Darmstadt, 26.10.2016 - 3 K 2079/15.DA
- VGH Hessen, 17.09.2021 - 8 A 736/17
- BVerwG, 04.04.2022 - 6 B 23.21
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 1778/01
Kampfhunde - Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesgesetz zur Bekämpfung …
Auszug aus VG Darmstadt, 26.10.2016 - 3 K 2079/15
Im Bereich der Gefahrenabwehr ist es folglich Sache des Normgebers, darüber zu befinden, ob, mit welchem Schutzniveau und auf welche Weise Situationen entgegengewirkt werden soll, die nach seiner Einschätzung zu Schäden führen können (vgl. BVerfG, Urt. v. 16.03.2004 -1 BvR 1787/01 -, BVerfGE 110, 141 [BVerfG 16.03.2004 - 1 BvR 1778/01] ). - VGH Hessen, 27.01.2004 - 11 N 520/03
Vermutung der Gefährlichkeit von Hunderassen bzw. -gruppen bei Vorliegen …
Auszug aus VG Darmstadt, 26.10.2016 - 3 K 2079/15
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Urteil vom 27.01.2004 (Az.: 11 N 520/03 -, ESVGH 54, 249, bestätigt durch Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 10.11.2004 - 6 BN 3.04 -, NVwZ-RR 2005, 626) festgestellt, dass die Regelungen in § 2 Abs. 1 Satz 2 Nrn. 1 bis 4, 5 bis 8, 10 und 11 HundeVO, wonach bei Hunden der in diesen Bestimmungen aufgeführten Rassen einschließlich ihrer Kreuzungen eine Gefährlichkeit im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 HundeVO vermutet wird, durch die gesetzliche Ermächtigung in § 71 a Abs. 1 HSOG gedeckt sind und auch im Übrigen keinen rechtlichen Bedenken begegnen. - BVerwG, 10.11.2004 - 6 BN 3.04
Gefahr; Gefahrenabwehr; Gefahrenverdacht; Gefahrenvorsorge; so genannte …
Auszug aus VG Darmstadt, 26.10.2016 - 3 K 2079/15
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Urteil vom 27.01.2004 (Az.: 11 N 520/03 -, ESVGH 54, 249, bestätigt durch Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 10.11.2004 - 6 BN 3.04 -, NVwZ-RR 2005, 626) festgestellt, dass die Regelungen in § 2 Abs. 1 Satz 2 Nrn. 1 bis 4, 5 bis 8, 10 und 11 HundeVO, wonach bei Hunden der in diesen Bestimmungen aufgeführten Rassen einschließlich ihrer Kreuzungen eine Gefährlichkeit im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 HundeVO vermutet wird, durch die gesetzliche Ermächtigung in § 71 a Abs. 1 HSOG gedeckt sind und auch im Übrigen keinen rechtlichen Bedenken begegnen.
- VGH Hessen, 17.09.2021 - 8 A 736/17
Benötigung einer vorläufigen Haltererlaubnis für einen Kampfhund-Welpen
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 26. Oktober 2016 - 3 K 2079/15.DA - wird zurückgewiesen.unter Abänderung des erstinstanzlichen Urteils des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 26. Oktober 2016, Az. 3 K 2079/15.DA , festzustellen, dass die Beklagte nicht berechtigt ist, für jeden einzelnen Welpen der Rasse Staffordshire-Bullterrier bis zu einem Alter von acht Wochen eine vorläufige Haltererlaubnis vom Kläger zu verlangen,.
hilfsweise unter Abänderung des erstinstanzlichen Urteils des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 26. Oktober 2016, Az. 3 K 2079/15.DA , festzustellen, dass die Beklagte verpflichtet ist, sämtliche Nachweise in Form eines einzigen Bescheides anzufordern und nicht durch Gebührenbescheide für jeden einzelnen Welpen mit einer entsprechenden Kostenanforderung.