Rechtsprechung
   VG Darmstadt, 26.10.2016 - 3 K 2079/15.DA   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,53173
VG Darmstadt, 26.10.2016 - 3 K 2079/15.DA (https://dejure.org/2016,53173)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 26.10.2016 - 3 K 2079/15.DA (https://dejure.org/2016,53173)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 26. Oktober 2016 - 3 K 2079/15.DA (https://dejure.org/2016,53173)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,53173) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 HuV HE, § 11 HuV HE, § 13 HuV HE, § 2 HuV HE, § 3 HE HuV HE, § 71a SOG HE, § 43 VwGO
    Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes, hier: Hundewelpen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes, hier: Hundewelpen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erlaubnispflicht für Halten von Listenhunden-Welpen

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 1778/01

    Kampfhunde - Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesgesetz zur Bekämpfung

    Auszug aus VG Darmstadt, 26.10.2016 - 3 K 2079/15
    Im Bereich der Gefahrenabwehr ist es folglich Sache des Normgebers, darüber zu befinden, ob, mit welchem Schutzniveau und auf welche Weise Situationen entgegengewirkt werden soll, die nach seiner Einschätzung zu Schäden führen können (vgl. BVerfG, Urt. v. 16.03.2004 -1 BvR 1787/01 -, BVerfGE 110, 141 [BVerfG 16.03.2004 - 1 BvR 1778/01] ).
  • VGH Hessen, 27.01.2004 - 11 N 520/03

    Vermutung der Gefährlichkeit von Hunderassen bzw. -gruppen bei Vorliegen

    Auszug aus VG Darmstadt, 26.10.2016 - 3 K 2079/15
    Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Urteil vom 27.01.2004 (Az.: 11 N 520/03 -, ESVGH 54, 249, bestätigt durch Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 10.11.2004 - 6 BN 3.04 -, NVwZ-RR 2005, 626) festgestellt, dass die Regelungen in § 2 Abs. 1 Satz 2 Nrn. 1 bis 4, 5 bis 8, 10 und 11 HundeVO, wonach bei Hunden der in diesen Bestimmungen aufgeführten Rassen einschließlich ihrer Kreuzungen eine Gefährlichkeit im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 HundeVO vermutet wird, durch die gesetzliche Ermächtigung in § 71 a Abs. 1 HSOG gedeckt sind und auch im Übrigen keinen rechtlichen Bedenken begegnen.
  • BVerwG, 10.11.2004 - 6 BN 3.04

    Gefahr; Gefahrenabwehr; Gefahrenverdacht; Gefahrenvorsorge; so genannte

    Auszug aus VG Darmstadt, 26.10.2016 - 3 K 2079/15
    Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Urteil vom 27.01.2004 (Az.: 11 N 520/03 -, ESVGH 54, 249, bestätigt durch Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 10.11.2004 - 6 BN 3.04 -, NVwZ-RR 2005, 626) festgestellt, dass die Regelungen in § 2 Abs. 1 Satz 2 Nrn. 1 bis 4, 5 bis 8, 10 und 11 HundeVO, wonach bei Hunden der in diesen Bestimmungen aufgeführten Rassen einschließlich ihrer Kreuzungen eine Gefährlichkeit im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 HundeVO vermutet wird, durch die gesetzliche Ermächtigung in § 71 a Abs. 1 HSOG gedeckt sind und auch im Übrigen keinen rechtlichen Bedenken begegnen.
  • VGH Hessen, 17.09.2021 - 8 A 736/17

    Benötigung einer vorläufigen Haltererlaubnis für einen Kampfhund-Welpen

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 26. Oktober 2016 - 3 K 2079/15.DA - wird zurückgewiesen.

    unter Abänderung des erstinstanzlichen Urteils des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 26. Oktober 2016, Az. 3 K 2079/15.DA , festzustellen, dass die Beklagte nicht berechtigt ist, für jeden einzelnen Welpen der Rasse Staffordshire-Bullterrier bis zu einem Alter von acht Wochen eine vorläufige Haltererlaubnis vom Kläger zu verlangen,.

    hilfsweise unter Abänderung des erstinstanzlichen Urteils des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 26. Oktober 2016, Az. 3 K 2079/15.DA , festzustellen, dass die Beklagte verpflichtet ist, sämtliche Nachweise in Form eines einzigen Bescheides anzufordern und nicht durch Gebührenbescheide für jeden einzelnen Welpen mit einer entsprechenden Kostenanforderung.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht