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   VG Karlsruhe, 20.02.2014 - 3 K 2095/13   

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VG Karlsruhe, 20.02.2014 - 3 K 2095/13 (https://dejure.org/2014,4305)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.02.2014 - 3 K 2095/13 (https://dejure.org/2014,4305)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. Februar 2014 - 3 K 2095/13 (https://dejure.org/2014,4305)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die ermessensfehlerfreie Ablehnung einer Sondernutzungserlaubnis für den Betrieb einer mobilen Kaffeestation ("Coffee-Bike")

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Sondernutzungserlaubnis für den Betrieb einer mobilen Kaffeestation - Ermessensfehlgebrauch bei straßenrechtsfremden Überlegungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Straßenbenutzung; Anbauverbot; Straßenrecht; sonstiges Wegerecht - Sondernutzungserlaubnis; Ermessen; Ermessensreduzierung "auf Null"

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Baden-Württemberg, 02.11.2009 - 5 S 3121/08

    Außerstraßenrechtliche Kriterien bei Entscheidung über Sondernutzung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 20.02.2014 - 3 K 2095/13
    In erster Linie ist dabei auf die mit der beabsichtigten Sondernutzung verbundene Beeinträchtigung des widmungsgemäßen Gemeingebrauchs abzustellen (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 02.11.2009 - 5 S 3121/08 -, juris, Rn. 4).

    Zwar ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass auch derartige Überlegungen einen hinreichenden Bezug zur Straße aufweisen können und daher nicht generell mit den Zwecken der Ermessensnorm unvereinbar sind; dies gilt jedoch nur, soweit diese wiederum auf einem konkreten gemeindlichen Gestaltungskonzept beruhen und sich etwa auf den Schutz eines bestimmten Straßen- oder Platzbildes beziehen (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 02.11.2009 - 5 S 3121/08 -, juris, Rn. 4).

    Denn die Rechtsprechung geht davon aus, dass es sich hierbei um "konkrete gemeindliche Gestaltungskonzepte" zum "Schutz eines bestimmten Straßen- oder Platzbildes" (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 02.11.2009 - 5 S 3121/08 -, juris, Rn. 4) bzw. um "konkrete städtebauliche Konzepte für die jeweilige Straße oder den jeweiligen Platz" (OVG R.-Pf., Beschl. v. 15.08.2013 - 1 B 10669/13 -, juris, Rn. 9ff.) handeln muss.

  • VGH Baden-Württemberg, 19.01.2006 - 5 S 846/05

    Sondernutzung; Ausschluss des Plakatierens auswärtiger Veranstaltungen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 20.02.2014 - 3 K 2095/13
    aa) Nach ständiger Rechtsprechung kann die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis nur aus Gründen abgelehnt werden kann, die einen Bezug zur Straße haben; straßenrechtsfremde Überlegungen sind insoweit unzulässig (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 09.12.1999 - 5 S 2051/98 -, VBlBW 2000, 281; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 19.01.2006 - 5 S 846/05 -, juris, Rn. 9).

    Ob und in welchem Umfang der straßenrechtliche Allgemeingebrauch und das Orts- bzw. Straßenbild durch eine Nutzung beeinträchtigt werden, hängt nicht von der Herkunft oder dem Wohnort des Straßennutzers ab; der Allgemeingebrauch und die (allerdings erlaubnispflichtige) Sondernutzung ist vielmehr Ortsansässigen und Gemeindefremden in gleicher Weise gestattet (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 19.01.2006 - 5 S 846/05 -, juris, Rn. 10).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2011 - 11 A 2325/10

    Der Betrieb von Bierbikes und Partybikes auf öffentlichen Straßen ist eine

    Auszug aus VG Karlsruhe, 20.02.2014 - 3 K 2095/13
    Bei den straßenrechtlichen Vorschriften zur Erlaubnispflichtigkeit der Sondernutzung handelt es sich um ein präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt (Kontrollvorbehalt), so dass die Sondernutzung nicht ohne Weiteres versagt werden kann; die Beklagte hat vielmehr unter Anstellung straßenbezogener Ermessenerwägungen im Einzelfall zu prüfen, ob die Sondernutzung nicht zumindest an einzelnen Standorten und zu bestimmten Zeiten zugelassen werden kann (vgl. OVG NRW, Urt. v. 23.11.2011 - 11 A 2325/10 -, juris, Rn. 56ff.).

    Das ihr zur Auflösung dieser Nutzungskonflikte eingeräumte Gestaltungsermessen (§ 16 Abs. 1, 2 StrG) kann die Straßenbaubehörde jedoch nur dann zu Lasten eines Vorhabens ausüben, wenn der Konflikt mit im konkreten Einzelfall beeinträchtigten straßenbezogenen Interessen auch durch Einsatz der zur Verfügung stehenden Gestaltungselemente (wie z.B. räumliche und zeitliche Beschränkungen, Nebenbestimmungen nach § 36 Abs. 2 LVwVfG oder die in § 16 Abs. 1 S. 2 StrG BW ausdrücklich vorgesehenen Befristungen und Widerrufsvorbehalte) nicht ausgeräumt werden kann (vgl. OVG NRW, Urt. v. 23.11.2011 - 11 A 2325/10 -, juris, Rn. 56ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.10.1996 - 5 S 1775/96

    Keine allgemeinen ökologischen Erwägungen bei Entscheidung über Sondernutzung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 20.02.2014 - 3 K 2095/13
    a) Zwar kommt eine Ermessensreduzierung "auf Null" bei der Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen nach ständiger Rechtsprechung schon dann in Betracht, wenn die von der Beklagten vorgetragenen Bedenken eine Versagung der Sondernutzungserlaubnis nicht zu rechtfertigen vermögen und Gründe für die Versagung einer Sondernutzungserlaubnis auch sonst nicht erkennbar sind (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 14.10.1996 - 5 S 1775/96 -, juris, Rn. 20).
  • BVerfG, 12.04.2007 - 1 BvR 78/02

    Erlaubnisvorbehalt für Straßenverkauf von Sonntagszeitungen wegen Sondernutzung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 20.02.2014 - 3 K 2095/13
    Insoweit verfolgt jedoch auch das städtische "städtebauliche Konzept" einen mit straßenrechtlichen Bestimmungen nicht vereinbaren Zweck (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 12.04.2007 - 1 BvR 78/02 -, juris, Rn. 38; VG Hannover, Urt. v. 30.04.2013 - 7 A 498/13 -, juris, Rn. 39) und ist daher rechtlich nicht tragfähig.
  • VGH Baden-Württemberg, 09.12.1999 - 5 S 2051/98

    Sondernutzungserlaubnis für Verkaufsstand in Fußgängerbereich -

    Auszug aus VG Karlsruhe, 20.02.2014 - 3 K 2095/13
    aa) Nach ständiger Rechtsprechung kann die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis nur aus Gründen abgelehnt werden kann, die einen Bezug zur Straße haben; straßenrechtsfremde Überlegungen sind insoweit unzulässig (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 09.12.1999 - 5 S 2051/98 -, VBlBW 2000, 281; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 19.01.2006 - 5 S 846/05 -, juris, Rn. 9).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.1987 - 5 S 2185/86

    Erlaß von Richtlinien zur Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 20.02.2014 - 3 K 2095/13
    Nach §§ 24 Abs. 1 S. 2, 42 Abs. 2 GemO wäre hierfür jedoch ein Beschluss des Gemeinderates erforderlich gewesen, da es sich beim Erlass derartiger allgemeiner Richtlinien zur Ermessenspraxis bei der Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen im öffentlichen Straßenraum nicht um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt und die Festlegung derartiger Konzepte folglich dem Gemeinderat vorbehalten ist (VGH Bad.-Württ., Urt. v 27.02.1987 - 5 S 2185/86 -, VBlBW 1987, 344, 346; Urt. v. 01.08.1996 - 5 S 3300/95 -, juris, Rn. 22).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.08.2013 - 1 B 10669/13

    Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für eine Außengastronomie; ästhetische

    Auszug aus VG Karlsruhe, 20.02.2014 - 3 K 2095/13
    Denn die Rechtsprechung geht davon aus, dass es sich hierbei um "konkrete gemeindliche Gestaltungskonzepte" zum "Schutz eines bestimmten Straßen- oder Platzbildes" (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 02.11.2009 - 5 S 3121/08 -, juris, Rn. 4) bzw. um "konkrete städtebauliche Konzepte für die jeweilige Straße oder den jeweiligen Platz" (OVG R.-Pf., Beschl. v. 15.08.2013 - 1 B 10669/13 -, juris, Rn. 9ff.) handeln muss.
  • BVerwG, 28.08.2012 - 3 B 8.12

    BierBike"; Sondernutzung; Gemeingebrauch; Sondernutzungserlaubnis; Nutzung der

    Auszug aus VG Karlsruhe, 20.02.2014 - 3 K 2095/13
    Beim Betrieb des "Coffee-Bike" handelt es sich daher - anders als wohl bei einem Ortwechsel des "Coffee-Bike", der (im Unterschied zum Betrieb eines "Bier Bike"; vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.08.2012 - 3 B 8/12 -, juris) nicht selbst der gewerblichen Nutzung des öffentlichen Straßenraums dient - um erlaubnispflichtige Sondernutzung iSv. § 16 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1 StrG BW.
  • VGH Baden-Württemberg, 01.08.1996 - 5 S 3300/95

    Sondernutzungserlaubnis für Imbißstand in Fußgängerzone - Ablehnung aus

    Auszug aus VG Karlsruhe, 20.02.2014 - 3 K 2095/13
    Nach §§ 24 Abs. 1 S. 2, 42 Abs. 2 GemO wäre hierfür jedoch ein Beschluss des Gemeinderates erforderlich gewesen, da es sich beim Erlass derartiger allgemeiner Richtlinien zur Ermessenspraxis bei der Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen im öffentlichen Straßenraum nicht um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt und die Festlegung derartiger Konzepte folglich dem Gemeinderat vorbehalten ist (VGH Bad.-Württ., Urt. v 27.02.1987 - 5 S 2185/86 -, VBlBW 1987, 344, 346; Urt. v. 01.08.1996 - 5 S 3300/95 -, juris, Rn. 22).
  • VG Hannover, 30.04.2013 - 7 A 498/13

    Ausnahmeregelungen der Sondernutzungserlaubnis zum ambulanten Straßenhandel einer

  • VG Aachen, 21.06.2021 - 10 K 1524/19

    Aufstellung von Altkleidercontainern; Sondernutzungserlaubnis; straßenrechtlicher

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 28. Mai 2021 - 11 A 390/19 -, juris, Rn. 87; VG Karlsruhe, Urteil vom 20. Februar 2014 - 3 K 2095/13 -, juris, Rn. 29; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 9. Dezember 1999 - 5 S 2051/98 -, juris, Rn. 46; Sundermann, Die Geschäfte der laufenden Verwaltung in den Gemeinden - unter besonderer Berücksichtigung der Rechtslage in NRW -, DVP 2009, 48 (49).
  • VG Aachen, 21.06.2021 - 10 K 292/20

    Aufstellung von Altkleidercontainern; Sondernutzungserlaubnis; Vertrag;

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 28. Mai 2021 - 11 A 390/19 -, juris, Rn. 87; VG Karlsruhe, Urteil vom 20. Februar 2014 - 3 K 2095/13 -, juris, Rn. 29; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 9. Dezember 1999 - 5 S 2051/98 -, juris, Rn. 46; Sundermann, Die Geschäfte der laufenden Verwaltung in den Gemeinden - unter besonderer Berücksichtigung der Rechtslage in NRW -, DVP 2009, 48 (49).
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