Weitere Entscheidung unten: VG Saarlouis, 09.06.2011

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   VG Saarlouis, 27.05.2011 - 3 K 2136/09   

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VG Saarlouis, 27.05.2011 - 3 K 2136/09 (https://dejure.org/2011,28150)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 27.05.2011 - 3 K 2136/09 (https://dejure.org/2011,28150)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 27. Mai 2011 - 3 K 2136/09 (https://dejure.org/2011,28150)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 30 Abs 3 S 2 SGB 1, § 89c Abs 1 S 1 SGB 8, § 111 Abs 1 SGB 10, § 113 Abs 1 SGB 10, § 86 Abs 4 S 1 SGB 8
    Kostenerstattungsanspruch zwischen Jugendhilfeträgern - zum gewöhnlichen Aufenthalt - hier: eines Rockmusikers ohne festen Wohnsitz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2008 - 12 A 576/07

    Wirkung einer erfolgreichen Vaterschaftsanfechtung und der Feststellung einer

    Auszug aus VG Saarlouis, 27.05.2011 - 3 K 2136/09
    Als Leistungsbeginn kommt dabei nicht die Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII in Betracht, weil diese im Verhältnis zu den in §§ 27 ff. SGB VIII zusammengefassten Hilfen eine völlig andere Zielrichtung besitzt und vom Gesetzgeber dementsprechend auch nicht dem Begriff der Leistung zugeordnet wurde (§ 2 SGB VIII).(Vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 06.06.2008 - 12 A 576/07 - m.w.N., juris; Kunkel in LPK-SGB VIII, § 86 Rdnr. 4 ff.).

    Der Zeitpunkt "vor Beginn der Leistung" ist hier der Zeitpunkt des Antrags(Der Antragszeitpunkt ist maßgeblich nach der Rechtsprechung des OVG Nordrhein-Westfalen, vgl. etwa: Urteil vom 06.06.2008 - 12 A 576/07 - m.w.N. und Beschluss vom 27.01.2010 - 12 B 1717/09 -, beide zitiert nach juris; zum Meinungsstand vgl. auch Kunkel in LPK-SGB VIII, § 86 Rdnr. 7, wobei auch nach der dort vertretenen und überzeugend begründeten Auffassung, nach der es auf den Regelungszusammenhang ankommt, der Zeitpunkt der Antragstellung maßgeblich ist, weil zu diesem Zeitpunkt das Verwaltungsverfahren beginnt und die Behörde die örtliche Zuständigkeit prüfen muss.) auf die Leistung, der von der KM Anfang Oktober (Antragsdatum: 02.10.1997, Bl. 71 d. Verwaltungsunterlagen des Beklagten - BA - Bd. I) beim Beklagten gestellt wurde, denn zu diesem Zeitpunkt musste erstmals die örtliche Zuständigkeit festgestellt werden.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.08.2007 - 1 L 59/05

    Ausschluss oder Verjährung des Kostenerstattungsanspruchs zwischen

    Auszug aus VG Saarlouis, 27.05.2011 - 3 K 2136/09
    Die "Entscheidung" im Sinne dieser Vorschrift ist eine Entscheidung des betreffenden Sozialleistungsträgers im Verhältnis zum leistungsberechtigten Bürger.(OVG Meck.-Vorp., Urteil vom 28.08.2007 - 1 L 59/05 -, juris) Der Beklagte hat als zur Erstattung herangezogener Leistungsträger keine Entscheidung in diesem Sinne getroffen.

    Insbesondere stellt die Ablehnung der Befriedigung des Erstattungsanspruchs durch den Beklagten keine Entscheidung im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 1 SGB X dar.(SG Hamburg, Urteil vom 13.06.2008 - S 40 U 266/07 -, juris; vgl. auch BSG, Urteil vom 10.05.2005 - B 1 KR 20/04R -, BeckRS 2005, 42177 zu der entsprechenden Regelung in § 111 Satz 2 SGB X; OVG Rheinl.-Pf., Urteil vom 15.01.2004 - 12 A 11823/03.OVG -, juris) Durch das Inkrafttreten der Neufassung von § 111 Satz 2 SGB VIII und § 113 Abs. 1 Satz 1 SGB X ist daher eine unbeabsichtigte Regelungslücke entstanden(So etwa OVG Rheinl.-Pf., Urteil vom 15.01.2004 - 12 A 11823/03.OVG - OVG Meck.-Vorp., Urteil vom 28.08.2007 - 1 L 59/05 - und BayVGH, Urteil vom 03.12.2009 - 12 BV 08.2147 -, alle bei juris), die dadurch geschlossen werden kann, dass entsprechend der mit der Neufassung der genannten Vorschriften verfolgten gesetzgeberischen Absicht der Kostenerstattungsanspruch in analoger Anwendung von § 113 Abs. 1 Satz1 SGB X in vier Jahren nach Ablauf des Jahres verjährt, in dem der Leistungsträger von allen seinen Erstattungsanspruch begründenden Tatsachen Kenntnis erlangt hat.(OVG Rheinl.-Pf., Urteil vom 15.01.2004 - 12 A 11823/03.OVG - SG Hamburg, Urteil vom 13.06.2008 - S 40 U 266/07 -, a.A. BayVGH Urteil vom 03.12.2009 - 12 BV 08.2147 -, alle zitiert nach juris).

  • SG Hamburg, 13.06.2008 - S 40 U 266/07

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsstreitigkeit - Beginn der

    Auszug aus VG Saarlouis, 27.05.2011 - 3 K 2136/09
    Insbesondere stellt die Ablehnung der Befriedigung des Erstattungsanspruchs durch den Beklagten keine Entscheidung im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 1 SGB X dar.(SG Hamburg, Urteil vom 13.06.2008 - S 40 U 266/07 -, juris; vgl. auch BSG, Urteil vom 10.05.2005 - B 1 KR 20/04R -, BeckRS 2005, 42177 zu der entsprechenden Regelung in § 111 Satz 2 SGB X; OVG Rheinl.-Pf., Urteil vom 15.01.2004 - 12 A 11823/03.OVG -, juris) Durch das Inkrafttreten der Neufassung von § 111 Satz 2 SGB VIII und § 113 Abs. 1 Satz 1 SGB X ist daher eine unbeabsichtigte Regelungslücke entstanden(So etwa OVG Rheinl.-Pf., Urteil vom 15.01.2004 - 12 A 11823/03.OVG - OVG Meck.-Vorp., Urteil vom 28.08.2007 - 1 L 59/05 - und BayVGH, Urteil vom 03.12.2009 - 12 BV 08.2147 -, alle bei juris), die dadurch geschlossen werden kann, dass entsprechend der mit der Neufassung der genannten Vorschriften verfolgten gesetzgeberischen Absicht der Kostenerstattungsanspruch in analoger Anwendung von § 113 Abs. 1 Satz1 SGB X in vier Jahren nach Ablauf des Jahres verjährt, in dem der Leistungsträger von allen seinen Erstattungsanspruch begründenden Tatsachen Kenntnis erlangt hat.(OVG Rheinl.-Pf., Urteil vom 15.01.2004 - 12 A 11823/03.OVG - SG Hamburg, Urteil vom 13.06.2008 - S 40 U 266/07 -, a.A. BayVGH Urteil vom 03.12.2009 - 12 BV 08.2147 -, alle zitiert nach juris).
  • BSG, 10.05.2005 - B 1 KR 20/04 R

    Erstattungsanspruch - Leistungserbringung durch unzuständige Krankenkasse -

    Auszug aus VG Saarlouis, 27.05.2011 - 3 K 2136/09
    Insbesondere stellt die Ablehnung der Befriedigung des Erstattungsanspruchs durch den Beklagten keine Entscheidung im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 1 SGB X dar.(SG Hamburg, Urteil vom 13.06.2008 - S 40 U 266/07 -, juris; vgl. auch BSG, Urteil vom 10.05.2005 - B 1 KR 20/04R -, BeckRS 2005, 42177 zu der entsprechenden Regelung in § 111 Satz 2 SGB X; OVG Rheinl.-Pf., Urteil vom 15.01.2004 - 12 A 11823/03.OVG -, juris) Durch das Inkrafttreten der Neufassung von § 111 Satz 2 SGB VIII und § 113 Abs. 1 Satz 1 SGB X ist daher eine unbeabsichtigte Regelungslücke entstanden(So etwa OVG Rheinl.-Pf., Urteil vom 15.01.2004 - 12 A 11823/03.OVG - OVG Meck.-Vorp., Urteil vom 28.08.2007 - 1 L 59/05 - und BayVGH, Urteil vom 03.12.2009 - 12 BV 08.2147 -, alle bei juris), die dadurch geschlossen werden kann, dass entsprechend der mit der Neufassung der genannten Vorschriften verfolgten gesetzgeberischen Absicht der Kostenerstattungsanspruch in analoger Anwendung von § 113 Abs. 1 Satz1 SGB X in vier Jahren nach Ablauf des Jahres verjährt, in dem der Leistungsträger von allen seinen Erstattungsanspruch begründenden Tatsachen Kenntnis erlangt hat.(OVG Rheinl.-Pf., Urteil vom 15.01.2004 - 12 A 11823/03.OVG - SG Hamburg, Urteil vom 13.06.2008 - S 40 U 266/07 -, a.A. BayVGH Urteil vom 03.12.2009 - 12 BV 08.2147 -, alle zitiert nach juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.01.2004 - 12 A 11823/03

    Sozialhilfe; Sozialhilferecht; Sozialhilfeleistung; Sozialhilfeträger; Kosten;

    Auszug aus VG Saarlouis, 27.05.2011 - 3 K 2136/09
    Insbesondere stellt die Ablehnung der Befriedigung des Erstattungsanspruchs durch den Beklagten keine Entscheidung im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 1 SGB X dar.(SG Hamburg, Urteil vom 13.06.2008 - S 40 U 266/07 -, juris; vgl. auch BSG, Urteil vom 10.05.2005 - B 1 KR 20/04R -, BeckRS 2005, 42177 zu der entsprechenden Regelung in § 111 Satz 2 SGB X; OVG Rheinl.-Pf., Urteil vom 15.01.2004 - 12 A 11823/03.OVG -, juris) Durch das Inkrafttreten der Neufassung von § 111 Satz 2 SGB VIII und § 113 Abs. 1 Satz 1 SGB X ist daher eine unbeabsichtigte Regelungslücke entstanden(So etwa OVG Rheinl.-Pf., Urteil vom 15.01.2004 - 12 A 11823/03.OVG - OVG Meck.-Vorp., Urteil vom 28.08.2007 - 1 L 59/05 - und BayVGH, Urteil vom 03.12.2009 - 12 BV 08.2147 -, alle bei juris), die dadurch geschlossen werden kann, dass entsprechend der mit der Neufassung der genannten Vorschriften verfolgten gesetzgeberischen Absicht der Kostenerstattungsanspruch in analoger Anwendung von § 113 Abs. 1 Satz1 SGB X in vier Jahren nach Ablauf des Jahres verjährt, in dem der Leistungsträger von allen seinen Erstattungsanspruch begründenden Tatsachen Kenntnis erlangt hat.(OVG Rheinl.-Pf., Urteil vom 15.01.2004 - 12 A 11823/03.OVG - SG Hamburg, Urteil vom 13.06.2008 - S 40 U 266/07 -, a.A. BayVGH Urteil vom 03.12.2009 - 12 BV 08.2147 -, alle zitiert nach juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2010 - 12 B 1717/09

    Anforderungen an die Begründung eines gewöhnlichen Aufenthalts im örtlichen

    Auszug aus VG Saarlouis, 27.05.2011 - 3 K 2136/09
    Der Zeitpunkt "vor Beginn der Leistung" ist hier der Zeitpunkt des Antrags(Der Antragszeitpunkt ist maßgeblich nach der Rechtsprechung des OVG Nordrhein-Westfalen, vgl. etwa: Urteil vom 06.06.2008 - 12 A 576/07 - m.w.N. und Beschluss vom 27.01.2010 - 12 B 1717/09 -, beide zitiert nach juris; zum Meinungsstand vgl. auch Kunkel in LPK-SGB VIII, § 86 Rdnr. 7, wobei auch nach der dort vertretenen und überzeugend begründeten Auffassung, nach der es auf den Regelungszusammenhang ankommt, der Zeitpunkt der Antragstellung maßgeblich ist, weil zu diesem Zeitpunkt das Verwaltungsverfahren beginnt und die Behörde die örtliche Zuständigkeit prüfen muss.) auf die Leistung, der von der KM Anfang Oktober (Antragsdatum: 02.10.1997, Bl. 71 d. Verwaltungsunterlagen des Beklagten - BA - Bd. I) beim Beklagten gestellt wurde, denn zu diesem Zeitpunkt musste erstmals die örtliche Zuständigkeit festgestellt werden.
  • OVG Hamburg, 21.11.2007 - 4 Bf 154/06

    Voraussetzungen für den Ausschluss des Erstattungsanspruchs nach § 111 Satz 1 SGB

    Auszug aus VG Saarlouis, 27.05.2011 - 3 K 2136/09
    Die Aufforderung zur Übernahme des Falles und Anerkennung der Kostenerstattungspflicht ab dem 15.07.2005 genügt den an die Geltendmachung zu stellenden Anforderungen.(Vgl. Roller in von Wulffen, SGB X, 7. Aufl., § 111 Rdnr. 13) Dass zu diesem Zeitpunkt noch keine Bezifferung des Anspruchs erfolgte, ist unschädlich.(OVG Hamburg, Beschluss von 21.11.2007, - 4 Bf 154/06 -, juris) Die Geltendmachung des Anspruchs bezieht sich (auch) auf künftig entstehende Ansprüche, die noch bis zur Fallübernahme auflaufen.
  • VGH Bayern, 03.12.2009 - 12 BV 08.2147

    Kinder- und Jugendhilfe- sowie Jugendförderungsrecht

    Auszug aus VG Saarlouis, 27.05.2011 - 3 K 2136/09
    Insbesondere stellt die Ablehnung der Befriedigung des Erstattungsanspruchs durch den Beklagten keine Entscheidung im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 1 SGB X dar.(SG Hamburg, Urteil vom 13.06.2008 - S 40 U 266/07 -, juris; vgl. auch BSG, Urteil vom 10.05.2005 - B 1 KR 20/04R -, BeckRS 2005, 42177 zu der entsprechenden Regelung in § 111 Satz 2 SGB X; OVG Rheinl.-Pf., Urteil vom 15.01.2004 - 12 A 11823/03.OVG -, juris) Durch das Inkrafttreten der Neufassung von § 111 Satz 2 SGB VIII und § 113 Abs. 1 Satz 1 SGB X ist daher eine unbeabsichtigte Regelungslücke entstanden(So etwa OVG Rheinl.-Pf., Urteil vom 15.01.2004 - 12 A 11823/03.OVG - OVG Meck.-Vorp., Urteil vom 28.08.2007 - 1 L 59/05 - und BayVGH, Urteil vom 03.12.2009 - 12 BV 08.2147 -, alle bei juris), die dadurch geschlossen werden kann, dass entsprechend der mit der Neufassung der genannten Vorschriften verfolgten gesetzgeberischen Absicht der Kostenerstattungsanspruch in analoger Anwendung von § 113 Abs. 1 Satz1 SGB X in vier Jahren nach Ablauf des Jahres verjährt, in dem der Leistungsträger von allen seinen Erstattungsanspruch begründenden Tatsachen Kenntnis erlangt hat.(OVG Rheinl.-Pf., Urteil vom 15.01.2004 - 12 A 11823/03.OVG - SG Hamburg, Urteil vom 13.06.2008 - S 40 U 266/07 -, a.A. BayVGH Urteil vom 03.12.2009 - 12 BV 08.2147 -, alle zitiert nach juris).
  • OVG Saarland, 23.05.2012 - 3 A 410/11

    Verjährung eines Erstattungsanspruchs nach SGB 8 § 89 c Abs 1

    Das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 27. Mai 2011 - 3 K 2136/09 - wird insoweit aufgehoben, als der Beklagte verurteilt worden ist, an den Kläger über einen Betrag von 43.115,44 EUR hinaus weitere 9.739,64 EUR zu zahlen.

    Mit Urteil vom 27.5.2011 - 3 K 2136/09 - hat das Verwaltungsgericht des Saarlandes den Beklagten verurteilt, an den Kläger 52.855,08 EUR zu zahlen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 27. Mai 2011 - 3 K 2136/09 - insoweit aufzuheben, als der Beklagte verurteilt worden ist, an den Kläger über einen Betrag von 43.115,44 EUR hinaus weitere 9.739,64 EUR zu erstatten, und die Klage in diesem Umfang abzuweisen.

  • LSG Hessen, 24.01.2020 - L 5 EG 9/18

    Kein Elterngeld bei Wohnsitz im Ausland

    Die (wie vom Kläger erfolgt) bloße Benennung einer Anschrift zum Zweck der postalischen Erreichbarkeit genügt den an die Dauerhaftigkeit zu stellenden Anforderungen jedoch nicht (z.B. VG des Saarlandes, Urteil vom 27. Mai 2011, Az. 3 K 2136/09, juris).
  • LSG Hessen, 24.01.2020 - L 5 EG 10/18

    Kein Anspruch auf Elterngeld bei fehlendem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt

    Die (wie vom Kläger erfolgt) bloße Benennung einer Anschrift zum Zweck der postalischen Erreichbarkeit genügt den an die Dauerhaftigkeit zu stellenden Anforderungen jedoch nicht (z.B. VG Saarlandes, Urteil vom 27. Mai 2011, Az. 3 K 2136/09, juris).
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   VG Saarlouis, 09.06.2011 - 3 K 2136/09   

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VG Saarlouis, Entscheidung vom 09.06.2011 - 3 K 2136/09 (https://dejure.org/2011,38361)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 09. Juni 2011 - 3 K 2136/09 (https://dejure.org/2011,38361)
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