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   VG Karlsruhe, 15.03.2017 - 3 K 217/17   

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VG Karlsruhe, 15.03.2017 - 3 K 217/17 (https://dejure.org/2017,10884)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 15.03.2017 - 3 K 217/17 (https://dejure.org/2017,10884)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 15. März 2017 - 3 K 217/17 (https://dejure.org/2017,10884)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Ungeeignetheit des Fahrers wegen acht oder mehr Punkte im Fahreignungsregister

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 4 Abs 5 S 1 StVO, § 4 Abs 5 S 6 StVO, § 4 Abs 6 S 1 StVO, § 4 Abs 6 S 3 StVO
    Fahrerlaubnisbehörde; Punktereduzierung; Kenntnis von weiteren Verkehrsverstößen durch sonstige Behörden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Fahreignungs-Bewertungssystem; Tattagprinzip; Punktereduzierung; Kenntnis erst mit Mitteilung des Kraftfahrt-Bundesamts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Entziehung der Fahrerlaubnis auf der Grundlage des Fahreignungs-Bewertungssystems

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • VGH Bayern, 23.05.2016 - 11 CS 16.585

    Berechnung des Punktestandes nach § 4 Abs. 5 StVO

    Auszug aus VG Karlsruhe, 15.03.2017 - 3 K 217/17
    Die Fahrerlaubnisbehörde muss vielmehr darüber hinaus - insoweit in Abkehr vom Tattagprinzip - bei Ergreifen der jeweiligen Maßnahme Kenntnis von dem weiteren Verkehrsverstoß haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.01.2017 - 3 C 21.15 -, Pressemitteilung; BayVGH, Beschluss vom 23.05.2016 - 11 CS 16.585 -, juris; Urteil vom 11.08.2015 - 11 BV 15.909 -, juris; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 06.08.2015 - 10 S 1176/15 -, juris).

    Der Gesetzgeber hat mit der Reform des Punktesystems und den dazu im Dezember 2014 in Kraft getretenen Änderungen die Warn- und Erziehungsfunktion des gestuften Maßnahmensystems des § 4 Abs. 5 StVG hinter den Schutz der Verkehrssicherheit vor Mehrfachtätern zurücktreten lassen (BVerwG, Urteil vom 26.01.2017, a.a.O.; vgl. ausführlich BayVGH, Beschluss vom 23.05.2016, a.a.O.; Urteil vom 11.08.2015, a.a.O.).

    Diese Auslegung wird auch durch den Wortlaut des § 4 Abs. 6 Satz 4 StVG gestützt, der besagt, dass im Falle einer Verringerung der Punktezahl nach Satz 3 der Vorschrift Punkte für Zuwiderhandlungen, die vor der Verringerung nach Satz 3 begangen worden sind und von denen die zuständige Behörde erst nach der Verringerung Kenntnis erhält, den sich nach Satz 3 ergebenden Punktestand erhöhen (BayVGH, Beschluss vom 23.05.2016 - 11 CS 16.585 -, juris; Urteil vom 11.08.2015, a.a.O.).

    Eine Punktereduzierung nach § 4 Abs. 6 Satz 3 StVG tritt somit nur ein, wenn der Fahrerlaubnisbehörde am Tag der ergriffenen Maßnahme weitere Verkehrsverstöße bekannt sind, die zu einer Einstufung in eine höhere Stufe nach § 4 Abs. 5 Satz 1 StVG führen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 23.05.2016, a.a.O.; Urteil vom 11.08.2015 - 11 BV 15.909 -, juris).

    Diese Einschränkung des Tattagprinzips begegnet keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.01.2017, a.a.O.; ausführlich BayVGH, Beschluss vom 23.05.2016, a.a.O.; Urteil vom 11.08.2015, a.a.O.; vgl. bereits VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 06.08.2015 - 10 S 1176/15 -, juris).

    Dies wird auch in verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen - ohne weitere Begründung - angenommen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 23.05.2016, a.a.O. Rn. 15; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17.11.2016 - OVG 1 S 86.16 -, juris Rn. 17; VG München, Beschluss vom 09.05.2016 - M 26 S 16.1641 -, juris).

    Für eine Anknüpfung der im Rahmen des § 4 Abs. 6 Satz 3 StVG erforderlichen Kenntnis der Fahrerlaubnisbehörde an die formale Mitteilung des Kraftfahrt-Bundesamts sprechen indes auch in Fällen der behördlichen oder gerichtlichen Informationsermittlung die Gesichtspunkte der Effektivität und Praktikabilität des Fahreignungs-Bewertungssystems, die der Gesetzgeber mit der gesetzlichen Neuregelung zugunsten der Verkehrssicherheit und zum Schutz der Allgemeinheit vor Mehrfachtätern stärken wollte (vgl. BT-Drs. 18/2775, S. 10; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 06.08.2015, a.a.O.; BayVGH, Beschluss vom 23.05.2016, a.a.O.; Urteil vom 11.08.2015, a.a.O.).

    Schließlich spricht gegen eine Berücksichtigung sonstiger Informationen, dass der betroffene Fahrerlaubnisinhaber nicht schutzwürdig ist, wenn er in relativ rascher Abfolge eine Mehrzahl von mit Punkten bewehrte Verkehrsverstöße begeht (vgl. BayVGH, Beschluss vom 23.05.2016, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 06.08.2015, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 11.08.2015 - 11 BV 15.909

    Eine Punktereduzierung nach § 4 Abs. 6 Satz 3 StVG tritt nur ein, wenn der

    Auszug aus VG Karlsruhe, 15.03.2017 - 3 K 217/17
    Die Fahrerlaubnisbehörde muss vielmehr darüber hinaus - insoweit in Abkehr vom Tattagprinzip - bei Ergreifen der jeweiligen Maßnahme Kenntnis von dem weiteren Verkehrsverstoß haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.01.2017 - 3 C 21.15 -, Pressemitteilung; BayVGH, Beschluss vom 23.05.2016 - 11 CS 16.585 -, juris; Urteil vom 11.08.2015 - 11 BV 15.909 -, juris; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 06.08.2015 - 10 S 1176/15 -, juris).

    Der Gesetzgeber hat mit der Reform des Punktesystems und den dazu im Dezember 2014 in Kraft getretenen Änderungen die Warn- und Erziehungsfunktion des gestuften Maßnahmensystems des § 4 Abs. 5 StVG hinter den Schutz der Verkehrssicherheit vor Mehrfachtätern zurücktreten lassen (BVerwG, Urteil vom 26.01.2017, a.a.O.; vgl. ausführlich BayVGH, Beschluss vom 23.05.2016, a.a.O.; Urteil vom 11.08.2015, a.a.O.).

    Diese Auslegung wird auch durch den Wortlaut des § 4 Abs. 6 Satz 4 StVG gestützt, der besagt, dass im Falle einer Verringerung der Punktezahl nach Satz 3 der Vorschrift Punkte für Zuwiderhandlungen, die vor der Verringerung nach Satz 3 begangen worden sind und von denen die zuständige Behörde erst nach der Verringerung Kenntnis erhält, den sich nach Satz 3 ergebenden Punktestand erhöhen (BayVGH, Beschluss vom 23.05.2016 - 11 CS 16.585 -, juris; Urteil vom 11.08.2015, a.a.O.).

    Eine Punktereduzierung nach § 4 Abs. 6 Satz 3 StVG tritt somit nur ein, wenn der Fahrerlaubnisbehörde am Tag der ergriffenen Maßnahme weitere Verkehrsverstöße bekannt sind, die zu einer Einstufung in eine höhere Stufe nach § 4 Abs. 5 Satz 1 StVG führen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 23.05.2016, a.a.O.; Urteil vom 11.08.2015 - 11 BV 15.909 -, juris).

    Diese Einschränkung des Tattagprinzips begegnet keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.01.2017, a.a.O.; ausführlich BayVGH, Beschluss vom 23.05.2016, a.a.O.; Urteil vom 11.08.2015, a.a.O.; vgl. bereits VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 06.08.2015 - 10 S 1176/15 -, juris).

    Für eine Anknüpfung der im Rahmen des § 4 Abs. 6 Satz 3 StVG erforderlichen Kenntnis der Fahrerlaubnisbehörde an die formale Mitteilung des Kraftfahrt-Bundesamts sprechen indes auch in Fällen der behördlichen oder gerichtlichen Informationsermittlung die Gesichtspunkte der Effektivität und Praktikabilität des Fahreignungs-Bewertungssystems, die der Gesetzgeber mit der gesetzlichen Neuregelung zugunsten der Verkehrssicherheit und zum Schutz der Allgemeinheit vor Mehrfachtätern stärken wollte (vgl. BT-Drs. 18/2775, S. 10; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 06.08.2015, a.a.O.; BayVGH, Beschluss vom 23.05.2016, a.a.O.; Urteil vom 11.08.2015, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.08.2015 - 10 S 1176/15

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Abfolge mehrerer Taten; Verwarnungszeitpunkt

    Auszug aus VG Karlsruhe, 15.03.2017 - 3 K 217/17
    Die Fahrerlaubnisbehörde muss vielmehr darüber hinaus - insoweit in Abkehr vom Tattagprinzip - bei Ergreifen der jeweiligen Maßnahme Kenntnis von dem weiteren Verkehrsverstoß haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.01.2017 - 3 C 21.15 -, Pressemitteilung; BayVGH, Beschluss vom 23.05.2016 - 11 CS 16.585 -, juris; Urteil vom 11.08.2015 - 11 BV 15.909 -, juris; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 06.08.2015 - 10 S 1176/15 -, juris).

    Diese Einschränkung des Tattagprinzips begegnet keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.01.2017, a.a.O.; ausführlich BayVGH, Beschluss vom 23.05.2016, a.a.O.; Urteil vom 11.08.2015, a.a.O.; vgl. bereits VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 06.08.2015 - 10 S 1176/15 -, juris).

    Für eine Anknüpfung der im Rahmen des § 4 Abs. 6 Satz 3 StVG erforderlichen Kenntnis der Fahrerlaubnisbehörde an die formale Mitteilung des Kraftfahrt-Bundesamts sprechen indes auch in Fällen der behördlichen oder gerichtlichen Informationsermittlung die Gesichtspunkte der Effektivität und Praktikabilität des Fahreignungs-Bewertungssystems, die der Gesetzgeber mit der gesetzlichen Neuregelung zugunsten der Verkehrssicherheit und zum Schutz der Allgemeinheit vor Mehrfachtätern stärken wollte (vgl. BT-Drs. 18/2775, S. 10; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 06.08.2015, a.a.O.; BayVGH, Beschluss vom 23.05.2016, a.a.O.; Urteil vom 11.08.2015, a.a.O.).

    Schließlich spricht gegen eine Berücksichtigung sonstiger Informationen, dass der betroffene Fahrerlaubnisinhaber nicht schutzwürdig ist, wenn er in relativ rascher Abfolge eine Mehrzahl von mit Punkten bewehrte Verkehrsverstöße begeht (vgl. BayVGH, Beschluss vom 23.05.2016, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 06.08.2015, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2016 - 16 B 382/16

    Berücksichtigung von Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr durch die

    Auszug aus VG Karlsruhe, 15.03.2017 - 3 K 217/17
    Informationen, welche der Fahreignungsbehörde von anderen Stellen - etwa vom Fahrerlaubnisinhaber selbst, anderen Behörden oder Gerichten oder auch innerbehördlich - übermittelt werden, stehen den Mitteilungen des Kraftfahrt-Bundesamts nicht gleich (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.07.2016 - 16 B 382/16 -, juris; VG Köln, Urteil vom 20.05.2016 - 9 L 398/16 -, juris).

    Hierin kommt die - auch vom Gesetzgeber in der Begründung des Gesetzentwurfs betonte (vgl. BT-Drs. 18/2775, S. 10) - besondere Stellung des Kraftfahrt-Bundesamts zum Ausdruck (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.07.2016, a.a.O.).

    Im vorliegenden Fall der behördlichen Informationsübermittlung besteht zwar, anders als im Fall der Mitteilung weiterer Verkehrsverstöße durch den Fahrerlaubnisinhaber selbst, nicht die Gefahr eines manipulativen Vorgehens des Fahrerlaubnisinhabers (vgl. hierzu OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.07.2016, a.a.O.).

    Gleiches gilt für die Bezugnahme auf § 48 Abs. 4 VwVfG in der Begründung des Gesetzentwurfs (BT-Drs. 18/2775, S. 10; vgl. hierzu OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.07.2016, a.a.O.).

  • BVerwG, 26.01.2017 - 3 C 21.15

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des Erreichens von acht Punkten

    Auszug aus VG Karlsruhe, 15.03.2017 - 3 K 217/17
    Die Fahrerlaubnisbehörde muss vielmehr darüber hinaus - insoweit in Abkehr vom Tattagprinzip - bei Ergreifen der jeweiligen Maßnahme Kenntnis von dem weiteren Verkehrsverstoß haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.01.2017 - 3 C 21.15 -, Pressemitteilung; BayVGH, Beschluss vom 23.05.2016 - 11 CS 16.585 -, juris; Urteil vom 11.08.2015 - 11 BV 15.909 -, juris; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 06.08.2015 - 10 S 1176/15 -, juris).

    Der Gesetzgeber hat mit der Reform des Punktesystems und den dazu im Dezember 2014 in Kraft getretenen Änderungen die Warn- und Erziehungsfunktion des gestuften Maßnahmensystems des § 4 Abs. 5 StVG hinter den Schutz der Verkehrssicherheit vor Mehrfachtätern zurücktreten lassen (BVerwG, Urteil vom 26.01.2017, a.a.O.; vgl. ausführlich BayVGH, Beschluss vom 23.05.2016, a.a.O.; Urteil vom 11.08.2015, a.a.O.).

    Diese Einschränkung des Tattagprinzips begegnet keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.01.2017, a.a.O.; ausführlich BayVGH, Beschluss vom 23.05.2016, a.a.O.; Urteil vom 11.08.2015, a.a.O.; vgl. bereits VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 06.08.2015 - 10 S 1176/15 -, juris).

  • VG Köln, 20.05.2016 - 9 L 398/16

    Rechtmäßigkeit einer Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund des Erreichens von

    Auszug aus VG Karlsruhe, 15.03.2017 - 3 K 217/17
    Informationen, welche der Fahreignungsbehörde von anderen Stellen - etwa vom Fahrerlaubnisinhaber selbst, anderen Behörden oder Gerichten oder auch innerbehördlich - übermittelt werden, stehen den Mitteilungen des Kraftfahrt-Bundesamts nicht gleich (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.07.2016 - 16 B 382/16 -, juris; VG Köln, Urteil vom 20.05.2016 - 9 L 398/16 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2007 - 10 S 1272/07

    Fahrerlaubnisentziehung; Streitwert bei eigenständig bedeutsamen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 15.03.2017 - 3 K 217/17
    Danach ergibt sich ein Streitwert in Höhe von 5.000,- EUR für das Hauptsacheverfahren (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 13.12.2007 - 10 S 1272/07 -, juris), der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes zu halbieren ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.2015 - 10 S 1689/15

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis -

    Auszug aus VG Karlsruhe, 15.03.2017 - 3 K 217/17
    Da im Fall der Antragstellerin noch kein Widerspruchsbescheid ergangen ist, ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung maßgeblich (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 19.10.2015 - 10 S 1689/15 -, juris).
  • VG München, 09.05.2016 - M 26 S 16.1641

    Fahrerlaubnisentziehung - Maßgeblicher Zeitpunkt für die Vornahme der Maßnahmen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 15.03.2017 - 3 K 217/17
    Dies wird auch in verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen - ohne weitere Begründung - angenommen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 23.05.2016, a.a.O. Rn. 15; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17.11.2016 - OVG 1 S 86.16 -, juris Rn. 17; VG München, Beschluss vom 09.05.2016 - M 26 S 16.1641 -, juris).
  • BVerwG, 25.09.2008 - 3 C 3.07

    Mehrfachtäter-Punktsystem; Punktesystem; Tattagprinzip; Rechtskraftprinzip;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 15.03.2017 - 3 K 217/17
    Zur verbindlichen Punktebewertung von Entscheidungen über Zuwiderhandlungen ist ebenso wie im früheren Punktsystem allein die Fahrerlaubnisbehörde befugt (vgl. Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Auflage, § 4 StVG, Rn. 47; jeweils zur früheren Rechtslage BVerwG, Urteil vom 25.09.2008 - 3 C 3/07 -, juris; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 09.01.2007 - 10 S 1386/06 -, juris).
  • VGH Bayern, 28.04.2016 - 11 CS 16.537

    Fahrerlaubnisentzug und Punktereduzierung - Zurechnung der Kenntnis von

  • VGH Baden-Württemberg, 09.01.2007 - 10 S 1386/06

    Zur Feststellung des Punktestandes eines Fahrerlaubnisinhabers

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.11.2016 - 1 S 86.16

    Fahrerlaubnisentziehung; Fahreignungs-Bewertungssystem; Berechnung des

  • VG Gelsenkirchen, 23.07.2019 - 9 K 1438/19

    Punkte, Fahreignungsbewertungssystem, Kraftfahrtbundesamt, Wissenszurechnung,

    BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2017 - 3 C 21/15 -, BVerwGE 157, 235-249, Rn. 25, juris, vgl. zuvor auch BayVGH, Beschluss vom 23. Mai 2016 - 11 CS 16.585 -, Rn. 15, juris; VG Karlsruhe, Beschluss vom 15. März 2017 - 3 K 217/17 -, Rn. 22, juris a.E.

    VG Karlsruhe, Beschluss vom 15. März 2017 - 3 K 217/17 -, Rn. 22, juris; vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 20. Juli 2016 - 16 B 382/16 -, juris.

  • VG Augsburg, 03.11.2021 - Au 7 S 21.2074

    Einstweiliger Rechtsschutz: Entziehung der Fahrerlaubnis nach dem

    Damit dürfte es nach der Konzeption des Gesetzgebers auch für die erforderliche Kenntnis der Fahrerlaubnisbehörde nicht lediglich auf die - hier vom Bevollmächtigten des Antragstellers durch seine Mitteilung d.h. letztlich von der Antragstellerseite als Privatperson verschaffte - Kenntnis von der rechtskräftig geahndeten Tat, sondern auch auf die Kenntnis von deren Registrierung im Fahreignungsregister samt aktuellem Punktestand ankommen (VG Karlsruhe, B.v. 15.3.2017 - 3 K 217/17 - juris Rn. 22).
  • VG Gelsenkirchen, 20.08.2020 - 9 L 765/20

    Punktestand; Verringerung; Erhöhung; Kenntnis; Fahrerlaubnisbehörde;

    Ist gemäß § 4 Abs. 8 StVG der sich aus den Übermittlungen des Kraftfahrtbundesamtes ergebende Kenntnisstand der Behörde maßgeblich für die Frage, ob eine Maßnahme zu ergreifen ist und sich folglich, wenn die Maßnahme der davor liegenden Stufe noch nicht ergriffen worden ist, der Punktestand verringert (§ 4 Abs. 6 Satz 2 und 3 StVG), vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2017 - 3 C 21/15 -, BVerwGE 157, 235-249, juris Rn. 25, vgl. zuvor auch BayVGH, Beschluss vom 23. Mai 2016 - 11 CS 16.585 -, juris Rn. 15; VG Karlsruhe, Beschluss vom 15. März 2017 - 3 K 217/17 -, juris Rn. 22 a.E.; zuletzt auch VG Gelsenkirchen, Urteil vom 23. Juli 2019 - 9 K 1438/19 -, juris Rn. 53.
  • VG Braunschweig, 18.10.2018 - 6 A 270/17

    Bonusregelung; Entziehung der Fahrerlaubnis; Fahreignungs-Bewertungssystem;

    Den erforderlichen Kenntnisstand kann die Behörde nur durch die Mitteilungen des Kraftfahrt-Bundesamtes erhalten, nicht durch eine "Selbstanzeige", also eine Mitteilung des Fahrerlaubnisinhabers oder seines Rechtsanwalts (ebenso OVG Nordrhein-Westfalen, B. v. 20.07.2016 - 16 B 382/16 -, juris Rn. 5; VG Oldenburg, U. v. 02.10.2017 - 7 A 5603/17 -, n.v.; VG Karlsruhe, B. v. 15.03.2017 - 3 K 217/17 -, juris Rn. 22; VG Köln, U. v. 20.05.2016 - 9 L 398/16 -, juris Rn. 14; VG Minden, B. v. 16.03.2016 - 9 L 200/16 -, juris Rn. 16; Koehl, NJW 2018, 1281, 1284; a.A. Pießkalla, NZV 2017, 261, 264 f.).
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