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   VG Freiburg, 19.10.2020 - 3 K 2398/20   

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VG Freiburg, 19.10.2020 - 3 K 2398/20 (https://dejure.org/2020,32221)
VG Freiburg, Entscheidung vom 19.10.2020 - 3 K 2398/20 (https://dejure.org/2020,32221)
VG Freiburg, Entscheidung vom 19. Oktober 2020 - 3 K 2398/20 (https://dejure.org/2020,32221)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 23 Abs 4 S 1 BeamtStG, § 33 Abs 1 S 3 BeamtStG
    Entlassung aus dem Polizeidienst wegen Mitgliedschaft in einer WhatsApp-Gruppe, in der unter anderem nationalistische und rassistische Kommentare und Bilder geteilt werden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Polizeischüler wegen rechter WhatsApp-Gruppe entlassen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Polizeimeisteranwärter darf wegen Mitgliedschaft in WhatsApp-Gruppe mit antisemitischen ...

  • VG Freiburg (Pressemitteilung)

    Polizeimeisteranwärter darf wegen Mitgliedschaft in WhatsApp-Gruppe mit antisemitischen und rassistischen Inhalten entlassen werden

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Polizeianwärter darf wegen Mitgliedschaft in rassistischer WhatsApp-Gruppe entlassen werden

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Entlassung eines Polizeianwärters wegen Mitgliedschaft in rechter WhatsApp-Gruppe

  • wbs.legal (Kurzinformation)

    Nazi-Chats bei der Polizei - Angehender Polizist wegen rechter WhatsApp-Gruppe entlassen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Entlassung eines Polizeianwärters wegen Mitgliedschaft in einer WhatsApp-Gruppe mit nationalsozialistischen, antisemitischen, rassistischen, gewaltverharmlosenden und frauenverachtenden Inhalt - Fehlende Distanzierung von Kommentaren begründet Zweifel an charakterlicher ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2021, 274
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (30)

  • VGH Baden-Württemberg, 04.08.2020 - 4 S 1473/20

    Entlassung eines Widerrufsbeamten aufgrund fehlender charakterlicher Eignung

    Auszug aus VG Freiburg, 19.10.2020 - 3 K 2398/20
    Ausreichend hierfür sind bereits berechtigte Zweifel der Entlassungsbehörde, ob der Beamte die persönliche oder fachliche Eignung für ein Amt in der angestrebten Laufbahn besitzt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.08.2020 - 4 S 1473/20 - Bayerischer VGH, Beschluss vom 30.08.2019 - 3 ZB 18.508 -, jeweils juris und m.w.N.).

    Der dem Dienstherrn bei der Ausfüllung und Anwendung des unbestimmten Rechtsbegriffs der charakterlichen Eignung eingeräumte Beurteilungsspielraum führt dazu, dass die hierauf beruhende Entscheidung gerichtlich nur eingeschränkt überprüft werden kann und zwar darauf, ob der gesetzliche Begriff der persönlichen Eignung oder die gesetzlichen Grenzen der Beurteilungsermächtigung verkannt worden sind, ob der Beurteilung ein unrichtiger Sachverhalt zu Grunde liegt und ob allgemeine Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachwidrige Erwägungen angestellt worden sind (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 04.08.2020, a.a.O. und vom 30.09.2019 - 4 S 2577/19 -, juris).

    Wie ein Beamter auf Anfechtungen, Belastungen, Herausforderungen und Versuchungen voraussichtlich reagieren wird, lässt sich selten genug mit Gewissheit vorhersagen, sodass es zumeist darauf ankommen wird, ob und mit welcher Überzeugungskraft äußere Tatsachen den Schluss auf negative innere Tatsachen zulassen (vgl. VGH Baden-Württemberg Beschluss vom 04.08.2020, a.a.O.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.07.2019 - OVG 4 S 20.19 -, juris).

    Der Rückschluss von den Chatinhalten und dem in diesem Zusammenhang gezeigten Verhalten des Antragstellers auf seine innere Einstellung ist vom Antragsgegner auf der Grundlage einer Gesamtwürdigung seines Verhaltens unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls erfolgt und genügt insoweit den rechtlichen Anforderungen (vgl. zu diesen Anforderungen VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.08.2020, a.a.O.).

  • VG Freiburg, 23.03.2021 - 3 K 2383/20

    Entlassung eines Polizeibeamten auf Widerruf bei charakterlichen Zweifeln

    Auszug aus VG Freiburg, 19.10.2020 - 3 K 2398/20
    Am 17.07.2020 hat der Antragsteller Klage erhoben (3 K 2383/20) und den vorliegenden Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gestellt.

    die aufschiebende Wirkung seiner Klage 3 K 2383/20 gegen die Entlassungsverfügung der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg vom 19.03.2020 und den Widerspruchsbescheid derselben vom 17.06.2020 wiederherzustellen und die Vollzugsfolgen rückgängig zu machen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die zwischen den Beteiligten gewechselten Schriftsätze und die beigezogenen Akten auch aus dem Klageverfahren 3 K 2383/20 Bezug genommen.

    Der Antrag des Antragstellers auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage 3 K 2383/20 gegen die für sofort vollziehbar erklärte Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf zum 30.04.2020 ist gemäß § 80 Abs. 5 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO statthaft und auch sonst zulässig.

  • VGH Baden-Württemberg, 30.09.2019 - 4 S 2577/19

    Entlassung; in Ausbildung befindlicher Polizeibeamter; Trunkenheitsfahrt mit 1,88

    Auszug aus VG Freiburg, 19.10.2020 - 3 K 2398/20
    Der dem Dienstherrn bei der Ausfüllung und Anwendung des unbestimmten Rechtsbegriffs der charakterlichen Eignung eingeräumte Beurteilungsspielraum führt dazu, dass die hierauf beruhende Entscheidung gerichtlich nur eingeschränkt überprüft werden kann und zwar darauf, ob der gesetzliche Begriff der persönlichen Eignung oder die gesetzlichen Grenzen der Beurteilungsermächtigung verkannt worden sind, ob der Beurteilung ein unrichtiger Sachverhalt zu Grunde liegt und ob allgemeine Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachwidrige Erwägungen angestellt worden sind (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 04.08.2020, a.a.O. und vom 30.09.2019 - 4 S 2577/19 -, juris).

    Die Festsetzung des Streitwerts beruht auf § 63 Abs. 2 Satz 1, § 53 Abs. 2 Nr. 2, § 52 Abs. 1 und Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 GKG i.V.m. Nr. 1.5 und 10.1 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013 (NVwZ-Beil. 2013, 58; 3-facher Betrag der monatlichen Anwärterbezüge; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.09.2019, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 22.10.2018 - 1 B 1594/18

    Entlassung eines Beamten auf Probe

    Auszug aus VG Freiburg, 19.10.2020 - 3 K 2398/20
    Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition zu rechnen (vgl. BVerfG, Urteile vom 23.10.1952 - 1 BvB 1/51 - und vom 17.01.2017 - 2 BvB 1/13 - BVerwG, Beschluss vom 12.05.2005 - 1 WB 43.04 - Hessischer VGH, Beschluss vom 22.10.2018 - 1 B 1594/18 -, jeweils juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.04.2019 - 4 S 16.19

    Anspruch auf Gelegenheit zur Beendigung des Vorbereitungsdienstes und

    Auszug aus VG Freiburg, 19.10.2020 - 3 K 2398/20
    Da im Fall der Ausbildung für den Polizeivollzugsdienst keine allgemeine Ausbildungsstätte im Sinne des Art. 12 Abs. 1 GG vorliegt, kann keine Rechtspflicht des Antragsgegners gegeben sein, einen Beamten auf Staatskosten weiter auszubilden, dessen spätere Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit aufgrund der berechtigten Zweifel an der charakterlichen Eignung aller Voraussicht nach ausgeschlossen ist (vgl. hierzu auch VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 30.09.2019 und vom 27.11.2008, jeweils a.a.O.; s.a. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.04.2019 - OVG 4 S 16.19 -, jeweils juris).
  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus VG Freiburg, 19.10.2020 - 3 K 2398/20
    Die Verpflichtung zur Verfassungstreue verlangt, dass der Beamte sich zu dieser freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennt, aktiv für sie eintritt und sich eindeutig von Gruppen und Bestrebungen distanziert, die den Staat, seine verfassungsmäßigen Organe und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren (vgl. zu diesen für Soldaten, Richter und Beamte geltenden Grundsätzen etwa BVerfG, Beschlüsse vom 22.05.1975 - 2 BvL 13/73 - und vom 06.05.2008 - 2 BvR 337/08 - BVerwG, Urteil vom 23.03.2017 - 2 WD 16.16 - OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28.11.2019 - 1 M 119/19 -, jeweils juris und m.w.N.; s.a. mit zahlreichen Fallbeispielen Baßlsperger, Die Pflichten des Beamten zur politischen Treue, zur Mäßigung und Zurückhaltung, PersV 2019, 204).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2019 - 1 M 119/19

    Entlassung eines Soldaten wegen Zweifel an seiner charakterlichen Eignung

    Auszug aus VG Freiburg, 19.10.2020 - 3 K 2398/20
    Die Verpflichtung zur Verfassungstreue verlangt, dass der Beamte sich zu dieser freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennt, aktiv für sie eintritt und sich eindeutig von Gruppen und Bestrebungen distanziert, die den Staat, seine verfassungsmäßigen Organe und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren (vgl. zu diesen für Soldaten, Richter und Beamte geltenden Grundsätzen etwa BVerfG, Beschlüsse vom 22.05.1975 - 2 BvL 13/73 - und vom 06.05.2008 - 2 BvR 337/08 - BVerwG, Urteil vom 23.03.2017 - 2 WD 16.16 - OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28.11.2019 - 1 M 119/19 -, jeweils juris und m.w.N.; s.a. mit zahlreichen Fallbeispielen Baßlsperger, Die Pflichten des Beamten zur politischen Treue, zur Mäßigung und Zurückhaltung, PersV 2019, 204).
  • BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 337/08

    Auch ehrenamtliche Richter unterliegen der Pflicht zur Verfassungstreue

    Auszug aus VG Freiburg, 19.10.2020 - 3 K 2398/20
    Die Verpflichtung zur Verfassungstreue verlangt, dass der Beamte sich zu dieser freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennt, aktiv für sie eintritt und sich eindeutig von Gruppen und Bestrebungen distanziert, die den Staat, seine verfassungsmäßigen Organe und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren (vgl. zu diesen für Soldaten, Richter und Beamte geltenden Grundsätzen etwa BVerfG, Beschlüsse vom 22.05.1975 - 2 BvL 13/73 - und vom 06.05.2008 - 2 BvR 337/08 - BVerwG, Urteil vom 23.03.2017 - 2 WD 16.16 - OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28.11.2019 - 1 M 119/19 -, jeweils juris und m.w.N.; s.a. mit zahlreichen Fallbeispielen Baßlsperger, Die Pflichten des Beamten zur politischen Treue, zur Mäßigung und Zurückhaltung, PersV 2019, 204).
  • BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvB 1/13

    Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche

    Auszug aus VG Freiburg, 19.10.2020 - 3 K 2398/20
    Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition zu rechnen (vgl. BVerfG, Urteile vom 23.10.1952 - 1 BvB 1/51 - und vom 17.01.2017 - 2 BvB 1/13 - BVerwG, Beschluss vom 12.05.2005 - 1 WB 43.04 - Hessischer VGH, Beschluss vom 22.10.2018 - 1 B 1594/18 -, jeweils juris).
  • BVerwG, 23.03.2017 - 2 WD 16.16

    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit; Berufungshauptverhandlung;

    Auszug aus VG Freiburg, 19.10.2020 - 3 K 2398/20
    Die Verpflichtung zur Verfassungstreue verlangt, dass der Beamte sich zu dieser freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennt, aktiv für sie eintritt und sich eindeutig von Gruppen und Bestrebungen distanziert, die den Staat, seine verfassungsmäßigen Organe und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren (vgl. zu diesen für Soldaten, Richter und Beamte geltenden Grundsätzen etwa BVerfG, Beschlüsse vom 22.05.1975 - 2 BvL 13/73 - und vom 06.05.2008 - 2 BvR 337/08 - BVerwG, Urteil vom 23.03.2017 - 2 WD 16.16 - OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28.11.2019 - 1 M 119/19 -, jeweils juris und m.w.N.; s.a. mit zahlreichen Fallbeispielen Baßlsperger, Die Pflichten des Beamten zur politischen Treue, zur Mäßigung und Zurückhaltung, PersV 2019, 204).
  • BVerfG, 23.10.1952 - 1 BvB 1/51

    SRP-Verbot

  • BVerwG, 17.11.2017 - 2 C 25.17

    Entfernung eines Polizisten aus dem Beamtenverhältnis wegen mangelnder

  • BVerwG, 12.05.2005 - 1 WB 43.04

    Eignung eines Soldaten für eine bestimmte Verwendung; Soldatische Kernpflichten

  • VGH Bayern, 16.01.2019 - 16a D 15.2672

    Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Beamtenverhältnis

  • VGH Baden-Württemberg, 15.02.2008 - 4 S 2901/07

    Entlassung eines Beamten auf Widerruf

  • OVG Bremen, 13.07.2018 - 2 B 174/18

    Entlassung eines Polizeianwärters aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf aufgrund

  • OVG Sachsen, 22.06.2017 - 2 B 8/17

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf, Ungeeignetheit für den

  • VGH Bayern, 30.08.2019 - 3 ZB 18.508

    Entlassung eines Lehrers aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf

  • VGH Bayern, 02.05.2019 - 6 CS 19.481

    Entlassung eines Beamten auf Widerruf bei mangelnder charakterlicher Eignung

  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.2017 - 4 S 2315/17

    Entlassung eines Beamten auf Probe wegen Charaktermängel; Möglichkeit der

  • BVerwG, 18.09.2001 - 1 DB 26.01

    Haushaltsrechtliche Erwägung der Vermeidung rechtsgrundloser Leistungen als

  • VGH Baden-Württemberg, 02.05.1994 - 4 S 1333/92

    Unterhaltsbeitrag nach BeamtVG § 15 Abs 2: Bewilligungsbeginn; zusätzliche

  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.2008 - 4 S 2332/08

    Einstellung als Polizeibeamter in den mittleren Polizeivollzugsdienst - Zweifel

  • BVerwG, 25.11.2015 - 2 B 38.15

    Zum Verhältnis von mangelnder Befähigung und Anzahl von Tagessätzen bei

  • VGH Baden-Württemberg, 12.07.1996 - 4 S 1860/96

    Entlassung eines Polizeibeamten auf Probe trotz Wiederholungsmöglichkeit für

  • BVerwG, 20.07.2016 - 2 B 17.16

    Beamter auf Widerruf; Einstellung; Beamter auf Probe; Schadensersatz;

  • BVerwG, 09.06.1981 - 2 C 48.78

    Beamter auf Widerruf - Vorbereitungsdienst - Entlassung - Mangelnde Gewähr der

  • OVG Sachsen, 20.09.2017 - 2 B 180/17
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.07.2019 - 4 S 20.19

    Fehlende charakterliche Eignung für den Polizeivollzugsdienst

  • VGH Baden-Württemberg, 10.03.2017 - 4 S 124/17
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2021 - 6 B 2055/20

    Suspendierung einer Polizeibeamtin wegen rechtsextremer Chatnachrichten

    vgl. dazu auch VG Freiburg (Breisgau), Beschluss vom 19. Oktober 2020 - 3 K 2398/20 -, juris Rn. 52 f. m. Anm. Koch, jurisPR-ITR 23/2020 Anm. 6.
  • VG Freiburg, 08.12.2021 - 3 K 2539/21

    Posten von nationalsozialistischem, antisemitischem oder rassistischem

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die sofort vollziehbare Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf kann auch nach dem Zeitpunkt der (gegebenenfalls fristlos verfügten) Entlassung beantragt und gewährt werden (siehe bereits VG Freiburg, Beschluss vom 19.10.2020 - 3 K 2398/20 -, juris Rn. 36 m.w.N.).

    Demgemäß ist der Antrag des Antragstellers auf "Wiedereinstellung" sachdienlich als Antrag gemäß § 80 Abs. 5 Satz 3 VwGO auf Vollzugsfolgenbeseitigung inner-halb des mangels Bestandskraft der Entlassungsverfügung und mangels Ablaufs der Ausbildungszeit noch nicht endgültig beendeten Beamtenverhältnisses auszulegen (VG Freiburg, Beschluss vom 19.10.2020 - 3 K 2398/20 -, juris Rn. 37).

    Das Posten von Inhalten, die den Nationalsozialismus verherrlichen oder sonst nationalsozialistisches, antisemitisches und rassistisches Gedankengut enthalten, stellt zwar grundsätzlich ein starkes Indiz für charakterliche Eignungsmängel dar, es bedarf aber stets einer Würdigung des Einzelfalls (vgl. nur VG Freiburg, Urteil vom 23.03.2021 - 3 K 2383/20 - und Beschluss vom 19.10.2020 - 3 K 2398/20 -, jeweils juris).

  • VG Freiburg, 23.03.2021 - 3 K 2383/20

    Entlassung eines in Ausbildung befindlichen Polizeibeamten auf Widerruf wegen

    Am 17.07.2020 hat der Kläger Klage erhoben und einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gestellt, den die Kammer mit Beschluss vom 19.10.2020 abgelehnt hat (Az. 3 K 2398/20, juris).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die zwischen den Beteiligten gewechselten Schriftsätze und die beigezogenen Akten (zwei Bände Sachakten, ein Band Personalakte, eine CD-ROM) sowie die Gerichtsakten aus dem Verfahren des vorläufigen Rechtschutzes 3 K 2398/20 Bezug genommen.

    b.) Ausgehend von diesen Maßstäben ist der Kläger rechtsfehlerfrei wegen berechtigter Zweifel an seiner charakterlichen Eignung für den Polizeivollzugsdienst entlassen worden (vgl. hierzu bereits den im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ergangenen Beschluss der Kammer vom 19.10.2020, a.a.O.).

  • VG Bremen, 09.11.2022 - 6 V 1313/22

    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte

    Das Posten und/oder Versenden von Inhalten, die den Nationalsozialismus verherrlichen oder sonst nationalsozialistisches, antisemitisches und rassistisches Gedankengut enthalten, stellt grundsätzlich ein starkes Indiz für charakterliche Eignungsmängel - mithin eine Rechtfertigung für das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 25.03.2021 - 6 B 2055/20 -, juris Rn. 26 - 27) - dar, es bedarf jedoch zusätzlich stets einer Würdigung des Einzelfalls (vgl. VG Freiburg, Urteil vom 23.03.2021 - 3 K 2383/20 - und Beschluss vom 19.10.2020 - 3 K 2398/20 -, jeweils juris).
  • VG Magdeburg, 21.04.2023 - 15 B 11/23

    Disziplinarrecht: Vorläufige Dienstenthebung eines Beamten auf Probe wegen

    Dementsprechend bezieht sich die Antragsgegnerin in der Begründung zur vorläufigen Dienstenthebung und in der auch aus anderen Verfahren bekannten Antragserwiderung fehlerhaft auf die Entscheidungen des VG Freiburg (Beschuss v. 19.10.2020, 3 K 2398/20; Urteil v. 23.03.2021, 3 K 2383/20; Beschluss v. 08.12.2021, 3 K 2539/21; alle juris), wonach Zweifel an der charakterlichen Eignung von Polizeibeamten auf Widerruf wegen Mitgliedschaft in einer WhatsApp-Gruppe die Entlassung rechtfertigen könnten.
  • VG Magdeburg, 21.04.2023 - 15 B 14/23

    Disziplinarrecht: Vorläufige Dienstenthebung eines Beamten auf Probe wegen

    Dementsprechend bezieht sich die Antragsgegnerin in der Begründung zur vorläufigen Dienstenthebung und in der Antragserwiderung fehlerhaft auf die Entscheidungen des VG Freiburg (Beschuss v. 19.10.2020, 3 K 2398/20; Urteil v. 23.03.2021, 3 K 2383/20; Beschluss v. 08.12.2021, 3 K 2539/21; alle juris), wonach Zweifel an der charakterlichen Eignung von Polizeibeamten auf Widerruf wegen Mitgliedschaft in einer WhatsApp-Gruppe die Entlassung rechtfertigen könnten.
  • VG Magdeburg, 21.04.2023 - 15 B 16/23

    Disziplinarrecht: Vorläufige Dienstenthebung eines Beamten auf Probe wegen

    Dementsprechend bezieht sich die Antragsgegnerin in der Begründung zur vorläufigen Dienstenthebung und in der auch aus anderen Verfahren bekannten Antragserwiderung fehlerhaft auf die Entscheidungen des VG Freiburg (Beschuss v. 19.10.2020, 3 K 2398/20; Urteil v. 23.03.2021, 3 K 2383/20; Beschluss v. 08.12.2021, 3 K 2539/21; alle juris), wonach Zweifel an der charakterlichen Eignung von Polizeibeamten auf Widerruf wegen Mitgliedschaft in einer WhatsApp-Gruppe die Entlassung rechtfertigen könnten.
  • VG Magdeburg, 21.04.2023 - 15 B 15/23

    Disziplinarrecht: Vorläufige Dienstenthebung eines Beamten auf Probe wegen

    Dementsprechend bezieht sich die Antragsgegnerin in der Begründung zur vorläufigen Dienstenthebung und in der Antragserwiderung fehlerhaft auf die Entscheidungen des VG Freiburg (Beschuss v. 19.10.2020, 3 K 2398/20; Urteil v. 23.03.2021, 3 K 2383/20; Beschluss v. 08.12.2021, 3 K 2539/21; alle juris), wonach Zweifel an der charakterlichen Eignung von Polizeibeamten auf Widerruf wegen Mitgliedschaft in einer WhatsApp-Gruppe die Entlassung rechtfertigen könnten.
  • VG Magdeburg, 09.05.2023 - 15 B 23/23

    Vorläufige disziplinarrechtliche Dienstenthebung eines Polizeivollzugsbeamten auf

    Dementsprechend bezieht sich die Antragsgegnerin in der Begründung zur vorläufigen Dienstenthebung und in der Antragserwiderung fehlerhaft auf die Entscheidungen des VG Freiburg (Beschuss v. 19.10.2020, 3 K 2398/20; Urteil v. 23.03.2021, 3 K 2383/20; Beschluss v. 08.12.2021, 3 K 2539/21; alle juris), wonach Zweifel an der charakterlichen Eignung von Polizeibeamten auf Widerruf wegen Mitgliedschaft in einer WhatsApp-Gruppe die Entlassung rechtfertigen könnten.
  • VG Bremen, 25.10.2021 - 6 V 1135/21

    Recht der Landesbeamten - Charakterliche Eignung; Entlassung aus dem

    entlassenen Beamten als Beamten behandeln, ihm die Dienstausübung gestatten und die Bezüge fortzahlen (ausführlich: VG Freiburg, Beschl. v. 19.10.2020 - 3 K 2398/20 -, juris Rn. 37; s. auch Külpmann, in: Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Aufl. 2017, § 61 Rn. 1387; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 07.06.2001 - 6 B 1577/00 -, juris Rn. 8).
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