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   FG Niedersachsen, 07.12.2010 - 3 K 251/08   

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https://dejure.org/2010,22717
FG Niedersachsen, 07.12.2010 - 3 K 251/08 (https://dejure.org/2010,22717)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 07.12.2010 - 3 K 251/08 (https://dejure.org/2010,22717)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 07. Dezember 2010 - 3 K 251/08 (https://dejure.org/2010,22717)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 21 Abs. 1
    Mietverhältnis zwischen nahen Angehörigen; ortsübliche Miete bei möbliert vermieteter Wohnung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Ortsübliche Miete bei an einen Angehörigen möbliert vermietete Wohnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Anerkennung eines Mietverhältnisses zwischen nahen Angehörigen

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • EFG 2011, 628
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 17.02.1998 - IX R 30/96

    Nebenkosten bei Mietvertrag mit Angehörigen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 07.12.2010 - 3 K 251/08
    Voraussetzung für die steuerrechtliche Anerkennung eines Mietverhältnisses im Sinne des § 21 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (im Folgenden: EStG) zwischen nahen Angehörigen ist einmal, dass der Vertrag bürgerlich-rechtlich wirksam geschlossen ist und darüber hinaus sowohl die Gestaltung als auch die Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen entspricht (sog. Fremdvergleich) (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 17. Februar 1998 IX R 30/96, BFHE 185, 397, BStBl II 1998, 349; vom 20. Oktober 1997 IX R 38/97, BStBl 1998, 106).

    Das Erfordernis der klaren und eindeutigen Vereinbarung sowie der entsprechenden Durchführung bezieht sich insbesondere auf die Hauptpflichten der Vertragsparteien, wie das Überlassen der Mietsache zur Nutzung und die Höhe der zu entrichtenden Miete (BFH-Urteil vom 17. Februar 1998 IX R 30/96, BFHE 185, 397, BStBl II 1998, 349).

    Zwar können auch Unklarheiten, die die Zahlung der Nebenabgaben betreffen, bei der zunehmenden (finanziellen) Bedeutung der Nebenabgaben gewichtige Anzeichen für die private Veranlassung der Wohnungsüberlassung sein (vgl. BFH-Urteile vom 17. Februar 1998 IX R 30/96, BFHE 185, 397, BStBl II 1998, 349; vom 22. Juni 1993 IX R 19/89, BFH/NV 1994, 96, und vom 20. Dezember 1994 IX R 88/92, BFH/NV 1995, 674).

    Der BFH hat jedoch in mehreren Urteilen (BFH-Urteile vom 17. Februar 1998 IX R 30/96, BFHE 185, 397, BStBl II 1998, 349; vom 15. Oktober 1996 IX R 6/95, BFH/NV 1997, 285; vom 21. Oktober 1997 IX R 57/96, BStBl II 1998, 108) entschieden, dass ein Mietvertrag nicht alleine deshalb steuerrechtlich unwirksam ist, weil Vereinbarungen über Nebenkosten fehlen oder keine Abrechnung über die Nebenkosten erteilt wurde.

  • BFH, 25.07.2000 - IX R 6/97

    Mietvertrag mit Angehörigen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 07.12.2010 - 3 K 251/08
    Die Ermäßigung der Miete ist in diesem Zusammenhang unerheblich (BFH-Urteil vom 25. Juli 2000 IX R 6/97, BFH/NV 2001, 305 m.w.N.).

    Die ortsübliche Marktmiete umfasst die ortsübliche Kaltmiete zuzüglich der umlagefähigen Kosten (BFH-Urteil vom 25. Juli 2000 IX R 6/97, BFH/NV 2001, 305; Drenseck in Schmidt, Einkommensteuergesetz. Kommentar, 29. Auflage 2010, § 21 EStG Rz. 62).

  • BFH, 22.06.1993 - IX R 19/89

    Zulässigkeit der Pauschalierung des Nutzungswerts der Wohnung im eigenen Haus im

    Auszug aus FG Niedersachsen, 07.12.2010 - 3 K 251/08
    Zwar können auch Unklarheiten, die die Zahlung der Nebenabgaben betreffen, bei der zunehmenden (finanziellen) Bedeutung der Nebenabgaben gewichtige Anzeichen für die private Veranlassung der Wohnungsüberlassung sein (vgl. BFH-Urteile vom 17. Februar 1998 IX R 30/96, BFHE 185, 397, BStBl II 1998, 349; vom 22. Juni 1993 IX R 19/89, BFH/NV 1994, 96, und vom 20. Dezember 1994 IX R 88/92, BFH/NV 1995, 674).
  • BFH, 20.12.1994 - IX R 88/92

    Mietverträge zwischen nahen Angehörigen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 07.12.2010 - 3 K 251/08
    Zwar können auch Unklarheiten, die die Zahlung der Nebenabgaben betreffen, bei der zunehmenden (finanziellen) Bedeutung der Nebenabgaben gewichtige Anzeichen für die private Veranlassung der Wohnungsüberlassung sein (vgl. BFH-Urteile vom 17. Februar 1998 IX R 30/96, BFHE 185, 397, BStBl II 1998, 349; vom 22. Juni 1993 IX R 19/89, BFH/NV 1994, 96, und vom 20. Dezember 1994 IX R 88/92, BFH/NV 1995, 674).
  • BFH, 15.10.1996 - IX R 6/95

    Mietverträge zwischen nahen Angehörigen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 07.12.2010 - 3 K 251/08
    Der BFH hat jedoch in mehreren Urteilen (BFH-Urteile vom 17. Februar 1998 IX R 30/96, BFHE 185, 397, BStBl II 1998, 349; vom 15. Oktober 1996 IX R 6/95, BFH/NV 1997, 285; vom 21. Oktober 1997 IX R 57/96, BStBl II 1998, 108) entschieden, dass ein Mietvertrag nicht alleine deshalb steuerrechtlich unwirksam ist, weil Vereinbarungen über Nebenkosten fehlen oder keine Abrechnung über die Nebenkosten erteilt wurde.
  • BFH, 21.10.1997 - IX R 57/96

    Mietverhältnis bei bestehendem Wohnrecht

    Auszug aus FG Niedersachsen, 07.12.2010 - 3 K 251/08
    Der BFH hat jedoch in mehreren Urteilen (BFH-Urteile vom 17. Februar 1998 IX R 30/96, BFHE 185, 397, BStBl II 1998, 349; vom 15. Oktober 1996 IX R 6/95, BFH/NV 1997, 285; vom 21. Oktober 1997 IX R 57/96, BStBl II 1998, 108) entschieden, dass ein Mietvertrag nicht alleine deshalb steuerrechtlich unwirksam ist, weil Vereinbarungen über Nebenkosten fehlen oder keine Abrechnung über die Nebenkosten erteilt wurde.
  • BFH, 20.10.1997 - IX R 38/97

    Mietvertrag zwischen Angehörigen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 07.12.2010 - 3 K 251/08
    Voraussetzung für die steuerrechtliche Anerkennung eines Mietverhältnisses im Sinne des § 21 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (im Folgenden: EStG) zwischen nahen Angehörigen ist einmal, dass der Vertrag bürgerlich-rechtlich wirksam geschlossen ist und darüber hinaus sowohl die Gestaltung als auch die Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen entspricht (sog. Fremdvergleich) (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 17. Februar 1998 IX R 30/96, BFHE 185, 397, BStBl II 1998, 349; vom 20. Oktober 1997 IX R 38/97, BStBl 1998, 106).
  • BFH, 06.02.2018 - IX R 14/17

    Ortsübliche Marktmiete bei der Überlassung möblierter Wohnungen

    Da die Überlassung von möblierten oder --wie im Streitfall-- teilmöblierten Wohnungen regelmäßig mit einem gesteigerten Nutzungswert verbunden ist, der sich häufig auch in einer höheren ortsüblichen Miete niederschlägt, ist für die Überlassung solcher Wohnungen grundsätzlich ein Möblierungszuschlag anzusetzen, der am Markt zu realisieren ist (insoweit gleicher Ansicht FG Baden-Württemberg, Urteil vom 7. September 2002 11 K 126/98, EFG 2003, 156 --rechtskräftig-- für Einbauküche, Einbauschränke und Badezimmermöbel; Niedersächsisches FG vom 7. Dezember 2010 3 K 251/08, EFG 2011, 628 --rechtskräftig--; FG München, Urteil vom 25. Mai 2011 1 K 4079/09, EFG 2012, 1058, die Revision wurde nachgehend durch BFH-Urteil vom 11. Dezember 2012 IX R 14/12, BFHE 239, 453, BStBl II 2013, 279 als unbegründet zurückgewiesen; Pfirrmann in Herrmann/ Heuer/Raupach, § 21 EStG Rz 206; Schmidt/Kulosa, EStG, 36. Aufl., § 21 Rz 159; vgl. auch BFH-Urteil vom 27. Juni 1995 IX R 90/93, BFH/NV 1996, 29).

    Insbesondere kann der Möblierungszuschlag nicht aus dem Monatsbetrag der linearen AfA für die überlassenen Möbel und Einrichtungsgegenstände zuzüglich eines typisierten Mietrenditeaufschlags von 4 % abgeleitet werden (insoweit unzutreffend Niedersächsisches FG in EFG 2011, 628, rechtskräftig), weil eine solche Typisierung den vom Gesetz in § 21 Abs. 2 EStG geforderten Maßstab des örtlichen Mietmarkts außer Acht lässt.

  • FG Düsseldorf, 03.11.2016 - 11 K 3115/14

    Anteilige Kürzung der Werbungskosten aufgrund einer verbilligten Vermietung an

    Ein solcher Zuschlag sei durch die Rechtsprechung gedeckt (Finanzgericht Niedersachsen Urteil vom 7.12.2010 3 K 251/08, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2011, 628).

    In der mietrechtlichen Literatur und der finanzgerichtlichen Rechtsprechung wird ein Möblierungszuschlag auf die (Kalt-) Miete als üblich angesehen (BFH Urteil vom 27.6.1995 IX R 90/93, Sammlung nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1996, 29; Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil vom 7.9.2002 11 K 126/98, EFG 2003, 156; Finanzgericht Niedersachsen Urteil vom 17.12.2010 3 K 251/08, EFG 2011, 628; Finanzgericht München Urteil vom 25.5.2011 1 K 4079/09, EFG 2012, 1058; Börstinghaus in Schmidt-Futterer Mietrecht 9. Auflage 2007 § 558a BGB Rn. 64; Trossen EFG 2011, 628).

    Vorzugswürdig ist der Ansatz der Abschreibung von den Anschaffungskosten der mitvermieteten Möbel unter Berücksichtigung einer angemessenen Verzinsung zugunsten des Vermieters, da diese AfA im Regelfall ohnehin für die Einkommensteuererklärung ermittelt werden muss (so auch Finanzgericht Niedersachsen Urteil vom 17.12.2010 3 K 251/08, EFG 2011, 628; Trossen EFG 2011, 628, die von einer 4%tigen Verzinsung ausgehen).

  • FG München, 25.05.2011 - 1 K 4079/09

    Aufwendungen für eine leerstehende Wohnung keine Werbungskosten - Abschaffung des

    Als Möblierungszuschlag kann hierbei ein Betrag angesetzt werden, der von einer vom Zeitwert der Gegenstände und der restlichen Lebensdauer ausgehenden Abschreibung (wobei insgesamt eine Nutzungsdauer von 10 Jahren zugrunde zu legen ist) und einer 4%igen Verzinsung ausgeht (vgl. hierzu Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 7. Dezember 2010 3 K 251/08, juris).
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