Rechtsprechung
   FG Münster, 28.02.2019 - 3 K 2547/18 E   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,10736
FG Münster, 28.02.2019 - 3 K 2547/18 E (https://dejure.org/2019,10736)
FG Münster, Entscheidung vom 28.02.2019 - 3 K 2547/18 E (https://dejure.org/2019,10736)
FG Münster, Entscheidung vom 28. Februar 2019 - 3 K 2547/18 E (https://dejure.org/2019,10736)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,10736) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Abgeltungssteuersatz auch nach Übertragung der Anteile an der Schuldnerin

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Abgeltungssteuer bei Darlehen zwischen nahestehenden Personen

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    § 32d Abs. 1 EStG, § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a EStG
    Näheverhältnis bei Darlehensgewährungen an eine Personengesellschaft

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Kapitalerträge: Besteuerung - Nahe stehende Personen i.S.v. § 32d EStG bei Personengesellschaften

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 29.04.2014 - VIII R 44/13

    Anwendung des Abgeltungsteuersatzes bei Kapitalerträgen aus Darlehen zwischen

    Auszug aus FG Münster, 28.02.2019 - 3 K 2547/18
    Danach liegt ein Näheverhältnis nur dann vor, wenn die Person auf den Steuerpflichtigen einen beherrschenden Einfluss ausüben kann oder umgekehrt der Steuerpflichtige auf diese Person einen beherrschenden Einfluss ausüben kann oder eine dritte Person auf beide einen beherrschenden Einfluss ausüben kann oder die Person oder der Steuerpflichtige imstande ist, bei der Vereinbarung der Bedingungen einer Geschäftsbeziehung auf den Steuerpflichtigen oder die nahestehende Person einen außerhalb dieser Geschäftsbeziehung begründeten Einfluss auszuüben oder wenn einer von ihnen ein eigenes wirtschaftliches Interesse an der Erzielung der Einkünfte des anderen hat (BFH-Urteil vom 29.04.2014 VIII R 44/13, BStBl. II 2014, 992; so auch BMF-Schreiben vom 18.01.2016, BStBl. I 2016, 85, Rn. 136).

    Ein lediglich aus der Familienangehörigkeit oder Ehe abgeleitetes persönliches Interesse reicht dagegen nicht aus, da ein derartiges Verständnis zu einer mit Art. 6 Abs. 1 GG unvereinbare Diskriminierung der Familie führen würde (BFH-Urteil vom 29.04.2014 VIII R 44/13, BStBl. II 2014, 992).

  • BFH, 16.06.1982 - I R 118/80

    Betriebsaufspaltung bei Beherrschung des Betriebsunternehmens über eine

    Auszug aus FG Münster, 28.02.2019 - 3 K 2547/18
    Dabei kann der Senat dahinstehen lassen, ob durch diese Gestaltung die Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung zwischen der Grundstücksverwaltungsgesellschaft als Besitz- und der O GmbH & Co. KG als Betriebsgesellschaft erfüllt sind (vgl. BFH-Urteil vom 16.06.1982 I R 118/80, BStBl. II 1982, 662 zur Möglichkeit einer personellen Verflechtung über eine zwischengeschaltete Stiftung).
  • BFH, 02.08.1972 - IV 87/65

    Zur Frage des einheitlichen geschäftlichen Betätigungswillens im Falle der

    Auszug aus FG Münster, 28.02.2019 - 3 K 2547/18
    Dabei werden die an beiden Unternehmen beteiligten Gesellschafter nur deshalb als Einheit angesehen, weil während des Bestehens der Doppelgesellschaft eine wirtschaftliche Notwendigkeit für ein gemeinsames Handeln besteht (sog. Personengruppentheorie, vgl. BFH-Urteil vom 02.08.1972 IV 87/65, BStBl. II 1972, 796).
  • BFH, 28.01.2015 - VIII R 8/14

    Ausschluss des Abgeltungsteuersatzes bei Kapitalerträgen aus Darlehen zwischen

    Auszug aus FG Münster, 28.02.2019 - 3 K 2547/18
    Liegen unabhängig von der ehelichen Lebensgemeinschaft Beweisanzeichen vor, die für die Annahme gleichgerichteter wirtschaftlicher Interessen sprechen, so kann ein Näheverhältnis zu bejahen sein (BFH-Urteil vom 28.01.2015 VIII R 8/14, BStBl. II 2015, 397).
  • BFH, 01.12.2015 - VII R 34/14

    Keine Anwendung der Personengruppentheorie zur Begründung eines für die

    Auszug aus FG Münster, 28.02.2019 - 3 K 2547/18
    Eine Einheitsbetrachtung sei nicht möglich, da die "Personengruppentheorie" nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) außerhalb des Rechtsinstituts der Betriebsaufspaltung nicht anerkannt sei (BFH-Urteil vom 01.12.2015 VII R 34/14, BStBl. II 2016, 375) und der BFH bloße familiäre Verbindungen im Rahmen des § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a EStG nicht ausreichen lasse.
  • BFH, 20.10.2016 - VIII R 27/15

    Ausschluss des Abgeltungsteuersatzes bei mittelbarer Beteiligung setzt

    Auszug aus FG Münster, 28.02.2019 - 3 K 2547/18
    Darüber hinaus hält es der BFH nicht für ausgeschlossen, dass aufgrund einer faktischen Beherrschung ein Näheverhältnis zu bejahen sein kann (BFH-Urteil vom 20.10.2016 VIII R 27/15, BStBl. II 2017, 441 zu § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b Satz 2 EStG).
  • BFH, 23.11.2021 - VIII R 8/18

    Ausschluss des Abgeltungsteuersatzes nach § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a EStG bei

    Auszug aus FG Münster, 28.02.2019 - 3 K 2547/18
    Die Revision war nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 Var. 1 FGO zur Fortbildung des Rechts - auch mit Blick auf das bereits anhängige Revisionsverfahren VIII R 8/18 - zuzulassen.
  • BFH, 16.07.1970 - IV-87/65
    Auszug aus FG Münster, 28.02.2019 - 3 K 2547/18
    Dabei werden die an beiden Unternehmen beteiligten Gesellschafter nur deshalb als Einheit angesehen, weil während des Bestehens der Doppelgesellschaft eine wirtschaftliche Notwendigkeit für ein gemeinsames Handeln besteht (sog. Personengruppentheorie, vgl. BFH-Urteil vom 02.08.1972 IV 87/65, BStBl. II 1972, 796).
  • BFH, 28.09.2021 - VIII R 12/19

    Ausschluss des Abgeltungsteuersatzes nach § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a EStG bei

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 28.02.2019 - 3 K 2547/18 E wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das FA beantragt, das Urteil des FG Münster vom 28.02.2019 - 3 K 2547/18 E aufzuheben und die Klage abzuweisen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht