Rechtsprechung
FG Rheinland-Pfalz, 29.03.2011 - 3 K 2635/08 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 173 Abs 1 Nr 1 AO, § 88 AO, § 370 Abs 1 Nr 1 AO, § 169 Abs 2 S 1 Nr 2 AO
Falsche Kilometerangaben als Steuerhinterziehung - IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wertung falscher Kilometer-Angaben als Steuerhinterziehung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Fehlerhafte km-Angaben für Fahrten Wohnung/Arbeitsstätte
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Fehlerhafte km-Angaben für Fahrten Wohnung/Arbeitsstätte
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (14)
- IWW (Leitsatz)
ESt: Falsche Angaben bei Fahrten zur Arbeit
- heise.de (Pressebericht, 27.07.2011)
Falsche Kilometerangaben in der Steuererklärung strafbar
- heise.de (Pressemeldung, 27.05.2011)
Pendlern droht Steuernach-forderung bei falschen Angaben zum Arbeitsweg
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Steuerhinterziehung durch falsche Kilometer-Angaben
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Werbungskosten: Können falsche Kilometer-Angaben als Steuerhinterziehung gewertet werden?
- gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)
Steuerhinterziehung schon bei falscher Kilometer-Angabe?
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Änderung von Einkommensteuerbescheiden bei falschen Kilometerangaben
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Steuerhinterziehung: Mit falschen Angaben zur Fahrtstrecke zwischen Job und Wohnung den Werbungskostenabzug erhöht
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Falsche Kilometer-Angaben können als Steuerhinterziehung gewertet werden
- nwb.de (Kurzmitteilung)
"Steuerhinterziehungsmodell" des kleinen Mannes?
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Schummeln beim Arbeitsweg zählt als Steuerhinterziehung
- deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)
Steuerhinterziehung durch falsche Kilometer-Angaben
- anwalt.de (Kurzinformation)
Falsche Kilometerangaben können Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Einkommensteuererklärung: Falsche Kilometer-Angaben können als Steuerhinterziehung gewertet werden
Besprechungen u.ä. (2)
- steuerberaten.de (Entscheidungsbesprechung)
Ist falsche Angabe bei der Entfernungspauschale Steuerhinterziehung?
- steuer-schutzbrief.de (Entscheidungsbesprechung)
Dreifache Pendlerpauschale ergaunert
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BFH, 20.12.1988 - VIII R 121/83
Steuerbescheid - Änderung
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 29.03.2011 - 3 K 2635/08
Unter einer Tatsache im Sinne des § 173 AO ist das zu verstehen, was Merkmal oder Teilstück eines gesetzlichen Steuertatbestandes sein kann, also Zustände, Vorgänge, Beziehungen und Eigenschaften materieller oder immaterieller Art. Als Beweismittel sind diejenigen Erkenntnismittel anzusehen, die der Aufklärung des steuerrechtlich erheblichen Sachverhalts dienen, d.h. die geeignet sind, das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Tatsachen zu beweisen (st. Rspr., z. B. BFH-Urteile vom 20. Dezember 1988 - VIII R 121/83, BStBl II 1989, 585 und vom 27. Oktober 1992 - VIII R 41/89, BStBl II 1993, 569). - BFH, 22.08.2007 - VIII B 220/06
Änderung bestandskräftiger Verwaltungsakte wegen nachträglich bekannt gewordener …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 29.03.2011 - 3 K 2635/08
Die Finanzbehörde verletzt ihre Amtsermittlungspflicht nur dann, wenn sie offenkundigen Zweifelsfragen oder Unklarheiten nicht nachgeht und Ermittlungsmöglichkeiten nicht nutzt, deren Ergiebigkeit sich ihr hätten aufdrängen müssen (vgl. BFH-Urteile vom 12.07.2001 VII R 68/00, BStBl II 2002, 44 und vom 28.06.2006 XI R 58/05, BStBl II 2006, 835; Beschluss vom 22.08.2007 VIII B 220/06 - juris -). - BFH, 24.01.2002 - XI R 2/01
Steuerbegünstigung von Abfindungen bei späteren Zusatzleistungen
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 29.03.2011 - 3 K 2635/08
Haben sowohl der Steuerpflichtige als auch das Finanzamt es versäumt, den Sachverhalt aufzuklären, trifft in der Regel den Steuerpflichtigen die Verantwortung, mit der Folge, dass der Steuerbescheid geändert werden kann (vgl. BFH-Urteil vom 24.01.2002 XI R 2/01, BStBl II 2004, 444).
- BFH, 27.10.1992 - VIII R 41/89
Voraussetzungen für Änderungen gem. § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 29.03.2011 - 3 K 2635/08
Unter einer Tatsache im Sinne des § 173 AO ist das zu verstehen, was Merkmal oder Teilstück eines gesetzlichen Steuertatbestandes sein kann, also Zustände, Vorgänge, Beziehungen und Eigenschaften materieller oder immaterieller Art. Als Beweismittel sind diejenigen Erkenntnismittel anzusehen, die der Aufklärung des steuerrechtlich erheblichen Sachverhalts dienen, d.h. die geeignet sind, das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Tatsachen zu beweisen (st. Rspr., z. B. BFH-Urteile vom 20. Dezember 1988 - VIII R 121/83, BStBl II 1989, 585 und vom 27. Oktober 1992 - VIII R 41/89, BStBl II 1993, 569). - BFH, 12.07.2001 - VII R 68/00
Neue Tatsachen und Verletzung der Ermittlungspflicht
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 29.03.2011 - 3 K 2635/08
Die Finanzbehörde verletzt ihre Amtsermittlungspflicht nur dann, wenn sie offenkundigen Zweifelsfragen oder Unklarheiten nicht nachgeht und Ermittlungsmöglichkeiten nicht nutzt, deren Ergiebigkeit sich ihr hätten aufdrängen müssen (vgl. BFH-Urteile vom 12.07.2001 VII R 68/00, BStBl II 2002, 44 und vom 28.06.2006 XI R 58/05, BStBl II 2006, 835; Beschluss vom 22.08.2007 VIII B 220/06 - juris -). - BFH, 14.05.2003 - X R 60/01
Neue Tatsache, § 173 Abs. 1 AO
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 29.03.2011 - 3 K 2635/08
Auch eine geänderte Rechtsauffassung der Finanzverwaltung, d.h. eine andere rechtliche Wertung bereits bekannter Tatsachen, ist keine Tatsache im Sinne der genannten Vorschrift (st. Rspr., z. B. BFH-Urteil vom 14. Mai 2003 - X R 60/01, BFH/NV 2003, 1144). - BFH, 28.06.2006 - XI R 58/05
Berücksichtigung des Freibetrags nach § 3 Nr. 9 EStG bei der ersten Teilzahlung …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 29.03.2011 - 3 K 2635/08
Die Finanzbehörde verletzt ihre Amtsermittlungspflicht nur dann, wenn sie offenkundigen Zweifelsfragen oder Unklarheiten nicht nachgeht und Ermittlungsmöglichkeiten nicht nutzt, deren Ergiebigkeit sich ihr hätten aufdrängen müssen (vgl. BFH-Urteile vom 12.07.2001 VII R 68/00, BStBl II 2002, 44 und vom 28.06.2006 XI R 58/05, BStBl II 2006, 835; Beschluss vom 22.08.2007 VIII B 220/06 - juris -).