Rechtsprechung
FG Rheinland-Pfalz, 30.08.2011 - 3 K 2674/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zurechnung von möglichen Fehlern einer Steuersoftware wie Verschulden des steuerlichen Beraters zu dem Steuerpflichtigen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 173 Abs. 1 Nr. 2
Zur Änderung von Steuerbescheiden bei Verwendung von Steuererklärungssoftware - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Zur Änderung von Steuerbescheiden bei Verwendung von Steuererklärungssoftware
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- Finanzgericht Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)
Mögliche Fehler seiner Steuersoftware muss sich der Steuerpflichtige wie ein Verschulden seines steuerlichen Beraters zurechnen lassen.
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Keine Berichtigung des Steuerbescheids wegen Softwarefehler
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Steuersoftware mit Lücken? - Der Steuerzahler trägt das Risiko für Softwarefehler ebenso wie für Fehler eines Steuerberaters
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Steuerpflichtige müssen sich mögliche Fehler ihrer Steuersoftware wie Verschulden des steuerlichen Beraters zurechnen lassen
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Nicht ordnungsgemäße Verwendung von Steuer-Software stellt grobes Verschulden dar
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Grobes Verschulden bei Fehler in einer Steuersoftware
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden
- Nachträglich bekannt gewordene neue Tatsachen oder Beweismittel nach § 173 Abs. 1 AO
Papierfundstellen
- EFG 2012, 15
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (12)
- BFH, 20.11.2008 - III R 107/06
Grobes Verschulden bei rechtsirrtümlich unterbliebenen Angaben im …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 30.08.2011 - 3 K 2674/10
Beruht die unvollständige Steuererklärung auf einem Rechtsirrtum wegen mangelnder Kenntnis steuerrechtlicher Vorschriften, ist dies dem Steuerpflichtigen in der Regel nicht als grobes Verschulden anzulasten (vgl. BFH-Urteil vom 20. November 2008 - III R 107/06, BFH/NV 2009, 545).Auf einen die grobe Fahrlässigkeit ausschließenden, entschuldbaren Rechtsirrtum kann sich der Steuerpflichtige allerdings dann nicht berufen, wenn er eine im Steuererklärungsformular ausdrücklich gestellte, auf einen bestimmten Vorgang bezogene und für ihn verständliche Frage nicht beantwortet (vgl. BFH-Urteil vom 20. November 2008 - III R 107/06, a.a.O.).
- BFH, 09.08.1991 - III R 24/87
Grobes Verschulden i. S. des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO bei Nichtbeantwortung einer im …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 30.08.2011 - 3 K 2674/10
Nach ständiger Rechtsprechung handelt auch ein steuerrechtlich nicht ausgebildeter Laie daher grob fahrlässig, wenn er eine im Steuererklärungsformular ausdrücklich gestellte und auch verständliche Frage nicht beantwortet (vgl. BFH-Urteil vom 9. August 1991 - III R 24/87, BStBl. II 1992, 65; BFH-Beschluss vom 19. August 2008 - III B 155/07, in juris; Finanzgericht Köln, Urteil vom 19. Dezember 2007 - 5 K 1194/07, EFG 2008, 509; Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 19. Juni 2002 - 12 K 227/98, DStRE 2003, 501). - BFH, 31.01.2005 - VIII B 18/02
Neue Tatsache - grobes Verschulden i. S. des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 30.08.2011 - 3 K 2674/10
Ob ein Steuerpflichtiger in diesem Sinne grob fahrlässig gehandelt hat, ist im Wesentlichen eine Tatfrage (vgl. BFH-Beschluss vom 31. Januar 2005 - VIII B 18/02, BFH/NV 2005, 1212).
- BFH, 19.08.2008 - III B 155/07
Grobes Verschulden bei unterbliebenen Angaben zur Unterstützung einer …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 30.08.2011 - 3 K 2674/10
Nach ständiger Rechtsprechung handelt auch ein steuerrechtlich nicht ausgebildeter Laie daher grob fahrlässig, wenn er eine im Steuererklärungsformular ausdrücklich gestellte und auch verständliche Frage nicht beantwortet (vgl. BFH-Urteil vom 9. August 1991 - III R 24/87, BStBl. II 1992, 65; BFH-Beschluss vom 19. August 2008 - III B 155/07, in juris; Finanzgericht Köln, Urteil vom 19. Dezember 2007 - 5 K 1194/07, EFG 2008, 509; Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 19. Juni 2002 - 12 K 227/98, DStRE 2003, 501). - FG Baden-Württemberg, 19.06.2002 - 12 K 227/98
Grobes Verschulden bei Erklärung ausländischer Zinseinnahmen als inländische …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 30.08.2011 - 3 K 2674/10
Nach ständiger Rechtsprechung handelt auch ein steuerrechtlich nicht ausgebildeter Laie daher grob fahrlässig, wenn er eine im Steuererklärungsformular ausdrücklich gestellte und auch verständliche Frage nicht beantwortet (vgl. BFH-Urteil vom 9. August 1991 - III R 24/87, BStBl. II 1992, 65; BFH-Beschluss vom 19. August 2008 - III B 155/07, in juris; Finanzgericht Köln, Urteil vom 19. Dezember 2007 - 5 K 1194/07, EFG 2008, 509; Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 19. Juni 2002 - 12 K 227/98, DStRE 2003, 501). - FG Sachsen-Anhalt, 30.06.2010 - 2 K 742/09
Grobes Verschulden i. S. des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO bei Nichtausfüllen des …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 30.08.2011 - 3 K 2674/10
Die vorgenannten Informationen befinden sich auch nicht nur in den Steuererklärungsvordrucken und der Anleitung in Papierform; sie befinden sich auch in dem Elster-Programm der Finanzverwaltung (vgl. Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 30. Juni 2010 - 2 K 742/09, in juris). - BFH, 23.01.2001 - XI R 42/00
Kein grobes Verschulden bei Irrtum über Gewinnbegriff
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 30.08.2011 - 3 K 2674/10
Allerdings müssen auch die Erläuterungen für einen steuerlichen Laien ausreichend verständlich, klar und eindeutig sein (vgl. BFH-Urteil vom 23. Januar 2001 - XI R 42/00, BStBl. II 2001, 379). - FG Köln, 19.12.2007 - 5 K 1194/07
Erörterung des Verschuldensmaßstabs im Rahmen der nachträglichen Korrektur eines …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 30.08.2011 - 3 K 2674/10
Nach ständiger Rechtsprechung handelt auch ein steuerrechtlich nicht ausgebildeter Laie daher grob fahrlässig, wenn er eine im Steuererklärungsformular ausdrücklich gestellte und auch verständliche Frage nicht beantwortet (vgl. BFH-Urteil vom 9. August 1991 - III R 24/87, BStBl. II 1992, 65; BFH-Beschluss vom 19. August 2008 - III B 155/07, in juris; Finanzgericht Köln, Urteil vom 19. Dezember 2007 - 5 K 1194/07, EFG 2008, 509; Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 19. Juni 2002 - 12 K 227/98, DStRE 2003, 501). - FG Rheinland-Pfalz, 23.06.1999 - 1 K 2553/98
Abgabenordnung; grobes Verschulden bei nachträglichem Bekanntwerden neuer …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 30.08.2011 - 3 K 2674/10
Denn die Änderung eines Steuerbescheids wegen neuer Tatsachen ist nicht infolge groben Verschuldens des Steuerpflichtigen ausgeschlossen, wenn der Steuerpflichtige sich an einer objektiv missverständlichen finanzbehördlichen Anleitung zum Ausfüllen des Erklärungsvordrucks orientiert hat (vgl. Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. Juni 1999 - 1 K 2553/98, EFG 1999, 1061). - FG Rheinland-Pfalz, 13.12.2010 - 5 K 2099/09
Bei Abgabe der Einkommensteuererklärung im elektronischen Elster-Verfahren können …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 30.08.2011 - 3 K 2674/10
Nicht als grobes Verschulden anzusehen ist bei der Anfertigung und Abgabe einer Einkommensteuererklärung im Elster-Verfahren auch, wenn der Steuerpflichtige grundsätzlich um die steuerliche Berücksichtigungsfähigkeit von Aufwendungen weiß, die Eintragung in das elektronische Formular aber aufgrund eines Versehens unterbleibt und wegen einer Besonderheit in der Programmführung von ElsterFormular beim betreffenden Fragenkomplex ein kontinuierliches Arbeiten erschwert ist (vgl. Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13. Dezember 2010 - 5 K 2099/09, EFG 2011, 685). - BFH, 03.12.2009 - VI R 58/07
Keine Angaben zu außergewöhnlichen Belastungen; grobes Verschulden des …
- FG Baden-Württemberg, 17.10.1996 - 14 K 95/92
Berücksichtigung der Bausparerhöhungsgebühr als weitere Werbungskosten bei den …
- BFH, 10.02.2015 - IX R 18/14
Zum Begriff der groben Fahrlässigkeit i. S. von § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO
Nicht als grobes Verschulden anzusehen ist es etwa, wenn der Steuerpflichtige grundsätzlich um die steuerliche Berücksichtigungsfähigkeit von Aufwendungen weiß, die Eintragung im Steuererklärungsformular aber aufgrund eines bloßen --mechanischen-- Versehens unter erschwerten Arbeitsbedingungen unterbleibt (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. August 2011 3 K 2674/10, EFG 2012, 15, zu unterbliebenen Eintragungen in einem elektronischen Formular). - FG Münster, 15.02.2018 - 8 K 1923/15
Anspruch auf Änderung des Bescheids über die gesonderte und einheitliche …
Nicht als grobes Verschulden anzusehen ist es etwa, wenn der Steuerpflichtige grundsätzlich um die steuerliche Berücksichtigungsfähigkeit von Aufwendungen weiß, die Eintragung im Steuererklärungsformular aber aufgrund eines bloßen --mechanischen-- Versehens unter erschwerten Arbeitsbedingungen unterbleibt (FG, Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.08.2011 3 K 2674/10, EFG 2012, 15, zu unterbliebenen Eintragungen in einem elektronischen Formular).