Weitere Entscheidung unten: VG Berlin, 26.09.2013

Rechtsprechung
   VG Berlin, 26.09.2013 - 3 K 269.12, 3 K 270.12, 3 K 271.12   

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VG Berlin, 26.09.2013 - 3 K 269.12, 3 K 270.12, 3 K 271.12 (https://dejure.org/2013,25587)
VG Berlin, Entscheidung vom 26.09.2013 - 3 K 269.12, 3 K 270.12, 3 K 271.12 (https://dejure.org/2013,25587)
VG Berlin, Entscheidung vom 26. September 2013 - 3 K 269.12, 3 K 270.12, 3 K 271.12 (https://dejure.org/2013,25587)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • zvr-online.com

    Art. 1 GG, § ... 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO, § 1 AGG, § 3 AGG, § 8 AGG, § 9 AGG, § 10 AGG, § 56 Abs. 5 SchulG BE, § 59 Abs. 3 Satz 5 SchulG BE, § 31 Abs. 2 SekIV BE, § 31 Abs. 3 SekIV BE, § 31 Abs. 6 SekIV BE, § 20 Abs. 5 SekIV BE
    "Kein Anspruch auf deutsche Mitschüler"

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Bildung von Klassen und die Zuweisung einzelner Schüler; ausgestalteter Anspruch auf eine hinsichtlich der Herkunftssprache bestmögliche Verteilung der Schülerinnen und Schüler; strukturelle Diskriminierung durch Nichtberücksichtigung der Herkunftssprache; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Kein Anspruch von Schülern nichtdeutscher Herkunft auf bestimmte Klassenzusammensetzung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ausländeranteil in der Klasse als Grund für schlechte Noten

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Schüler mit nichtdeutscher Herkunft müssen nicht gleichmäßig auf Klassen verteilt werden

  • lto.de (Kurzinformation)

    Schüler mit Migrationshintergrund - Kein Anspruch auf deutschstämmige Klasse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Klage gegen "diskriminierende Zusammensetzung der Klasse" gescheitert

  • taz.de (Pressebericht, 27.09.2013)

    Keine Frage der Verteilung

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Wie viele Migranten dürfen in einer Klasse lernen?

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf bestimmte Klassenzusammensetzung

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Keine Diskriminierung durch hohen Anteil von Schülern mit Migrationshintergrund

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Diskriminierung durch unterschiedliche Klassenzusammensetzungen?

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Keine Begrenzung von Schülern nichtdeutscher Herkunft in Schulklasse

  • archive.org (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung, 20.09.2013)

    Schulrecht

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • OVG Berlin, 16.11.2004 - 8 S 130.04

    Voraussetzungen für die Versetzung eines Schülers in die nächst höhere Klasse;

    Auszug aus VG Berlin, 26.09.2013 - 3 K 269.12
    Abgesehen davon, dass der Klägerin die Möglichkeit geboten wurde, während der Monate November und Dezember 2011 sowie März und April 2012 durch Oberstufenschüler betreut zu werden und für sie im Februar 2012 für das Fach Englisch ein Förderplan erstellt und darin individuelle Fördermaßnahmen aufgezeigt wurden, hätte ein dahingehendes Unterlassen weder einen Anspruch auf Erteilung einer besseren Note noch auf Versetzung begründen können (vgl. schon OVG Berlin, Beschluss vom 16. November 2004 - OVG 8 S 130.04 - zum Bildungsplan).

    Sind die Erziehungsberechtigten der Auffassung, dass die individuellen Fördermaßnahmen mängelbehaftet oder unzureichend sind, so haben sie die Obliegenheit, diese Mängel unverzüglich gegenüber der Schule anzuzeigen, da nur bei einer zeitnahen Klärung und Behebung etwaiger Mängel das Versetzungsziel erreicht werden kann (OVG Berlin, Beschluss vom 16. November 2004, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2013 - 14 E 135/13

    Anfechtung des Prüfungsbescheids mit dem Ziel einer Wiederholungsprüfung trotz

    Auszug aus VG Berlin, 26.09.2013 - 3 K 269.12
    Dies kann dahin verallgemeinert werden, dass die Gründe, die als Prüfungsverfahrensfehler zum Rücktritt berechtigen, zeitnah zu rügen sind und dass somit für die Geltendmachung von Umständen, derentwegen ein Prüfling die Prüfung nicht gegen sich gelten lassen will, eine Mitwirkungsobliegenheit besteht; denn das Erfordernis unverzüglicher Geltendmachung von Rücktrittsgründen dient auch dazu, dass die Prüfungsbehörde rechtzeitig weitere Sachverhaltsaufklärung betreiben oder Abhilfe schaffen kann (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21. März 2013 - 14 E 135/13 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 08.10.2003 - 13 ME 343/03

    Zugangsanspruch eines Schülers zu einer bestimmten Schule; Grenze des

    Auszug aus VG Berlin, 26.09.2013 - 3 K 269.12
    Dies gilt für die hier in Rede stehende Frage der Klasseneinteilung nicht zuletzt deshalb, weil - jedenfalls noch im Sekundarbereich I - das Schulverhältnis durch den Klassenverband geprägt ist, in dem der Schüler der besonderen Aufmerksamkeit und Zuwendung des Lehrers bedarf, dem die Beobachtung und Kontrolle des Lernerfolgs bei dem einzelnen Schüler obliegt (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 8. Oktober 2003 - 13 ME 343/03 -, juris).
  • BVerwG, 07.09.1979 - 4 C 7.77

    Schlussbekanntmachung - Beweismittel - Öffentliche Urkunde - Verfahrensmängel -

    Auszug aus VG Berlin, 26.09.2013 - 3 K 269.12
    Das Bundesverwaltungsgericht hat darauf hingewiesen, die Tatsachengerichte sollten sich nicht "gleichsam ungefragt" auf Fehlersuche begeben (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 7. September 1979 - BVerwG 4 C 7.77 - Buchholz 406.11 § 10 BBauG Nr. 10; Beschluss vom 1. April 1997 - BVerwG 4 B 206.96 - Buchholz 406.11 § 10 BauGB Nr. 35; Beschluss vom 20. Juni 2001 - BVerwG 4 BN 21.01 - NVwZ 2002, 83).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2012 - 19 A 928/10

    Regelungswirkung einer Überweisung in eine parallele Klasse oder Lerngruppe nach

    Auszug aus VG Berlin, 26.09.2013 - 3 K 269.12
    Erledigt hat sich ein Verwaltungsakt im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO "anders" als durch Zurücknahme, wenn seine Regelungswirkung im Sinne des § 35 Satz 1 VwVfG entfallen ist (vgl. zur Erledigung einer Schulordnungsmaßnahme nach einem Schulwechsel: OVG NRW, Beschluss vom 11. September 2012 - 19 A 928/10 - juris, Rn. 21 ff.).
  • BVerwG, 01.04.1997 - 4 B 206.96

    Bauplanungsrecht - Folgen des Verlustes eines Bebauungsplandokuments

    Auszug aus VG Berlin, 26.09.2013 - 3 K 269.12
    Das Bundesverwaltungsgericht hat darauf hingewiesen, die Tatsachengerichte sollten sich nicht "gleichsam ungefragt" auf Fehlersuche begeben (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 7. September 1979 - BVerwG 4 C 7.77 - Buchholz 406.11 § 10 BBauG Nr. 10; Beschluss vom 1. April 1997 - BVerwG 4 B 206.96 - Buchholz 406.11 § 10 BauGB Nr. 35; Beschluss vom 20. Juni 2001 - BVerwG 4 BN 21.01 - NVwZ 2002, 83).
  • VGH Hessen, 10.01.2011 - 8 A 1779/10
    Auszug aus VG Berlin, 26.09.2013 - 3 K 269.12
    Auch der Hessische Verwaltungsgerichtshof hält in einem Beschluss vom 10. Januar 2011 (8 A 1779/10, zitiert nach juris) das berechtigte Interesses eines Klägers an der Feststellung der Rechtswidrigkeit dann für zweifelhaft, wenn der Kläger die Entscheidung, deren Rechtswidrigkeit er festzustellen wünscht, "zunächst ohne Reaktion hingenommen" hat.
  • BVerwG, 20.06.2001 - 4 BN 21.01

    Normenkontrollverfahren; Doppelfehler; Prüfungspflicht; Entscheidungsreife;

    Auszug aus VG Berlin, 26.09.2013 - 3 K 269.12
    Das Bundesverwaltungsgericht hat darauf hingewiesen, die Tatsachengerichte sollten sich nicht "gleichsam ungefragt" auf Fehlersuche begeben (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 7. September 1979 - BVerwG 4 C 7.77 - Buchholz 406.11 § 10 BBauG Nr. 10; Beschluss vom 1. April 1997 - BVerwG 4 B 206.96 - Buchholz 406.11 § 10 BauGB Nr. 35; Beschluss vom 20. Juni 2001 - BVerwG 4 BN 21.01 - NVwZ 2002, 83).
  • BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 61.06

    Schule; Versetzung; Nichtversetzung; Interesse; Feststellungsinteresse;

    Auszug aus VG Berlin, 26.09.2013 - 3 K 269.12
    Allerdings kann die Klägerin, gestützt auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, ein berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit ihrer Nichtversetzung daraus herleiten, dass sich nicht ausschließen lässt, dass die angegriffene Entscheidung sich auf die weitere schulische oder berufliche Laufbahn nachteilig auswirkt, ohne dass ein solcher Nachteil unmittelbar bevorstehen oder sich konkret abzeichnen muss (BVerwG, Beschluss vom 24. Oktober 2006 - 6 B 61/06 -, NVwZ 2007, 227).
  • BVerwG, 14.07.1978 - 7 C 11.76

    Berliner Versetzungsordnung - Gesetzesvorbehalt, Art. 12 GG, Art. 2 GG i.V.m.

    Auszug aus VG Berlin, 26.09.2013 - 3 K 269.12
    Soweit in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (a.a.O.) darauf hingewiesen wird, dass dem Feststellungsinteresse eines Klägers nicht entgegenzuhalten sei, dass er nicht versucht habe, die für ihn nachteiligen Wirkungen einer Nichtversetzung wirkungsvoll und zeitnah durch einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO mit dem Ziel der vorläufigen Versetzung abzuwenden und dadurch effektiven Rechtsschutz zu erlangen, kann weder dieser Entscheidung noch vergleichbaren Entscheidungen (vgl. Urteil des BVerwG vom 14. Juli 1978 - VII C 11.76 -, zitiert nach juris; Beschluss des OVG Nordrhein-Westfalen vom 29. März 2006 - 19 A 3643/05, zitiert nach juris) entnommen werden, dass von vornherein, d. h. schon vor Eintritt der Erledigung, auch auf die gebotene Verpflichtungsklage verzichtet werden könne.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2006 - 19 A 3643/05

    Frage eines begründeten Fortsetzungesfeststellungsinteresses wegen

  • BVerwG, 14.07.1999 - 6 C 7.98

    Klageart bei vorprozessual erledigtem Verwaltungsakt; allgemeine

  • BVerwG, 07.10.1988 - 7 C 8.88
  • BVerwG, 24.11.1981 - 9 C 251.81

    Gewährung politischen Asyls - Anerkennung als Asylberechtigter

  • AG Duisburg-Hamborn, 29.04.1987 - 6 C 7/87
  • VG Berlin, 12.10.2018 - 3 L 464.18

    Wechsel in eine Parallelklasse mit überwiegend englischsprachigem Unterricht

    Die jeweilige Zuweisung der Schülerinnen und Schüler zu einer Schulklasse bzw. Lerngruppe steht insoweit wie jede andere schulorganisatorische Maßnahme grundsätzlich im pflichtgemäßen Ermessen der Schule, die dabei einen weiten Spielraum hat (s. bereits VG Berlin, Urteil vom 26. September 2013 - VG 3 K 269.12 u.a.-, juris Rn. 52; VG Berlin, Beschluss vom 31. August 2018 - VG 3 L 378.18 -, juris).
  • VG Berlin, 24.08.2018 - 3 L 387.18

    Umsetzung eines Schülers mit sonderpädagogischen Förderschwerpunkt in eine andere

    12 Die jeweilige Zuweisung der Schülerinnen und Schüler zu einer Schulklasse bzw. Lerngruppe steht insoweit wie jede andere schulorganisatorische Maßnahme grundsätzlich im pflichtgemäßen Ermessen der Schule, die dabei einen weiten Spielraum hat (s. bereits VG Berlin, Urteil vom 26. September 2013 - VG 3 K 269.12 u.a. -, juris Rn. 52).
  • VG Berlin, 26.09.2013 - 3 K 270.12

    Kein Anspruch von Schülern nichtdeutscher Herkunft auf bestimmte

    VG 3 K 269.12, 3 K 270.12 und VG 3 K 271.12, Urteile vom 26. September 2013.
  • VG Berlin, 18.08.2022 - 3 L 199.22
    Die Zuweisung von Schülerinnen und Schülern zu einer bestimmten Schulklasse oder Lerngruppe steht im pflichtgemäßen Ermessen der Schule, die dabei einen weiten Spielraum hat (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 24. August 2018 - VG 3 L 387.18 -, juris Rn. 12; Beschluss vom 31. August 2018 - VG 3 L 378.18 - Urteil vom 26. September 2013 - VG 3 K 269.12 u.a. - juris Rn. 52).
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Rechtsprechung
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Klassenbildung - Muttersprache

Kurzfassungen/Presse (6)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Kein Anspruch von Schülern nichtdeutscher Herkunft auf bestimmte Klassenzusammensetzung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Klage gegen "diskriminierende Zusammensetzung der Klasse" gescheitert

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch von Schülern nichtdeutscher Herkunft auf bestimmte Klassenzusammensetzung

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Wie viele Migranten dürfen in einer Klasse lernen?

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Diskriminierung durch unterschiedliche Klassenzusammensetzungen?

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Keine Begrenzung von Schülern nichtdeutscher Herkunft in Schulklasse

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • OVG Berlin, 16.11.2004 - 8 S 130.04

    Voraussetzungen für die Versetzung eines Schülers in die nächst höhere Klasse;

    Auszug aus VG Berlin, 26.09.2013 - 3 K 271.12
    Abgesehen davon, dass der Klägerin die Möglichkeit geboten wurde, während der Monate November und Dezember 2011 sowie März und April 2012 durch Oberstufenschüler betreut zu werden und für sie im Februar 2012 für das Fach Englisch ein Förderplan erstellt und darin individuelle Fördermaßnahmen aufgezeigt wurden, hätte ein dahingehendes Unterlassen weder einen Anspruch auf Erteilung einer besseren Note noch auf Versetzung begründen können (vgl. schon OVG Berlin, Beschluss vom 16. November 2004 - OVG 8 S 130.04 - zum Bildungsplan).

    Sind die Erziehungsberechtigten der Auffassung, dass die individuellen Fördermaßnahmen mängelbehaftet oder unzureichend sind, so haben sie die Obliegenheit, diese Mängel unverzüglich gegenüber der Schule anzuzeigen, da nur bei einer zeitnahen Klärung und Behebung etwaiger Mängel das Versetzungsziel erreicht werden kann (OVG Berlin, Beschluss vom 16. November 2004, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2013 - 14 E 135/13

    Anfechtung des Prüfungsbescheids mit dem Ziel einer Wiederholungsprüfung trotz

    Auszug aus VG Berlin, 26.09.2013 - 3 K 271.12
    Dies kann dahin verallgemeinert werden, dass die Gründe, die als Prüfungsverfahrensfehler zum Rücktritt berechtigen, zeitnah zu rügen sind und dass somit für die Geltendmachung von Umständen, derentwegen ein Prüfling die Prüfung nicht gegen sich gelten lassen will, eine Mitwirkungsobliegenheit besteht; denn das Erfordernis unverzüglicher Geltendmachung von Rücktrittsgründen dient auch dazu, dass die Prüfungsbehörde rechtzeitig weitere Sachverhaltsaufklärung betreiben oder Abhilfe schaffen kann (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21. März 2013 - 14 E 135/13 -, juris).
  • BVerwG, 07.10.1988 - 7 C 8.88
    Auszug aus VG Berlin, 26.09.2013 - 3 K 271.12
    Im Prüfungsrecht gehört es grundsätzlich zu den Pflichten eines in seiner Leistungsfähigkeit, etwa durch Krankheit oder äußere Umstände, beeinträchtigten Prüflings, dies nicht nur anzuzeigen oder zu rügen, sondern - sofern Abhilfe nicht möglich ist oder nicht geschaffen wird - ohne schuldhaftes Zögern zu entscheiden, ob er aus diesem Grunde zurücktritt oder trotz der Beeinträchtigung diesen Teil der Prüfung gelten lassen will (BVerwG, Urteil vom 7. Oktober 1988 - BVerwG 7 C 8.88 - Buchholz 421.0 Nr. 259 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 10.01.2011 - 8 A 1779/10
    Auszug aus VG Berlin, 26.09.2013 - 3 K 271.12
    Auch der Hessische Verwaltungsgerichtshof hält in einem Beschluss vom 10. Januar 2011 (8 A 1779/10, zitiert nach juris) das berechtigte Interesses eines Klägers an der Feststellung der Rechtswidrigkeit dann für zweifelhaft, wenn der Kläger die Entscheidung, deren Rechtswidrigkeit er festzustellen wünscht, zunächst ohne Reaktion hingenommen hat.
  • BVerwG, 07.09.1979 - 4 C 7.77

    Schlussbekanntmachung - Beweismittel - Öffentliche Urkunde - Verfahrensmängel -

    Auszug aus VG Berlin, 26.09.2013 - 3 K 271.12
    Das Bundesverwaltungsgericht hat darauf hingewiesen, die Tatsachengerichte sollten sich nicht gleichsam ungefragt auf Fehlersuche begeben (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 7. September 1979 - BVerwG 4 C 7.77 - Buchholz 406.11 § 10 BBauG Nr. 10; Beschluss vom 1. April 1997 - BVerwG 4 B 206.96 - Buchholz 406.11 § 10 BauGB Nr. 35; Beschluss vom 20. Juni 2001 - BVerwG 4 BN 21.01 - NVwZ 2002, 83).
  • BVerwG, 20.06.2001 - 4 BN 21.01

    Normenkontrollverfahren; Doppelfehler; Prüfungspflicht; Entscheidungsreife;

    Auszug aus VG Berlin, 26.09.2013 - 3 K 271.12
    Das Bundesverwaltungsgericht hat darauf hingewiesen, die Tatsachengerichte sollten sich nicht gleichsam ungefragt auf Fehlersuche begeben (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 7. September 1979 - BVerwG 4 C 7.77 - Buchholz 406.11 § 10 BBauG Nr. 10; Beschluss vom 1. April 1997 - BVerwG 4 B 206.96 - Buchholz 406.11 § 10 BauGB Nr. 35; Beschluss vom 20. Juni 2001 - BVerwG 4 BN 21.01 - NVwZ 2002, 83).
  • BVerwG, 14.07.1999 - 6 C 7.98

    Klageart bei vorprozessual erledigtem Verwaltungsakt; allgemeine

    Auszug aus VG Berlin, 26.09.2013 - 3 K 271.12
    Der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat in seinem Urteil vom 14. Juli 1999 (6 C 7/87, NVwZ 2000, 63) mit Entschiedenheit bezweifelt, ob bei einer nicht von vornherein als Anfechtungs- und Verpflichtungsklage erhobenen Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsakts überhaupt entsprechend auf § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO zurückzugreifen sei, weil die Feststellung der Rechtswidrigkeit eines vorprozessual erledigten Verwaltungsakts möglicherweise im Wege der allgemeinen Feststellungsklage nach § 43 VwGO zu verfolgen sei.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2006 - 19 A 3643/05

    Frage eines begründeten Fortsetzungesfeststellungsinteresses wegen

    Auszug aus VG Berlin, 26.09.2013 - 3 K 271.12
    Soweit in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (a.a.O.) darauf hingewiesen wird, dass dem Feststellungsinteresse eines Klägers nicht entgegenzuhalten sei, dass er nicht versucht habe, die für ihn nachteiligen Wirkungen einer Nichtversetzung wirkungsvoll und zeitnah durch einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO mit dem Ziel der vorläufigen Versetzung abzuwenden und dadurch effektiven Rechtsschutz zu erlangen, kann weder dieser Entscheidung noch vergleichbaren Entscheidungen (vgl. Urteil des BVerwG vom 14. Juli 1978 - VII C 11.76 -, zitiert nach juris; Beschluss des OVG Nordrhein-Westfalen vom 29. März 2006 - 19 A 3643/05, zitiert nach juris) entnommen werden, dass von vornherein, d.h. schon vor Eintritt der Erledigung, auch auf die gebotene Verpflichtungsklage verzichtet werden könne.
  • BVerwG, 14.07.1978 - 7 C 11.76

    Berliner Versetzungsordnung - Gesetzesvorbehalt, Art. 12 GG, Art. 2 GG i.V.m.

    Auszug aus VG Berlin, 26.09.2013 - 3 K 271.12
    Soweit in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (a.a.O.) darauf hingewiesen wird, dass dem Feststellungsinteresse eines Klägers nicht entgegenzuhalten sei, dass er nicht versucht habe, die für ihn nachteiligen Wirkungen einer Nichtversetzung wirkungsvoll und zeitnah durch einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO mit dem Ziel der vorläufigen Versetzung abzuwenden und dadurch effektiven Rechtsschutz zu erlangen, kann weder dieser Entscheidung noch vergleichbaren Entscheidungen (vgl. Urteil des BVerwG vom 14. Juli 1978 - VII C 11.76 -, zitiert nach juris; Beschluss des OVG Nordrhein-Westfalen vom 29. März 2006 - 19 A 3643/05, zitiert nach juris) entnommen werden, dass von vornherein, d.h. schon vor Eintritt der Erledigung, auch auf die gebotene Verpflichtungsklage verzichtet werden könne.
  • OVG Niedersachsen, 08.10.2003 - 13 ME 343/03

    Zugangsanspruch eines Schülers zu einer bestimmten Schule; Grenze des

    Auszug aus VG Berlin, 26.09.2013 - 3 K 271.12
    Dies gilt für die hier in Rede stehende Frage der Klasseneinteilung nicht zuletzt deshalb, weil - jedenfalls noch im Sekundarbereich I - das Schulverhältnis durch den Klassenverband geprägt ist, in dem der Schüler der besonderen Aufmerksamkeit und Zuwendung des Lehrers bedarf, dem die Beobachtung und Kontrolle des Lernerfolgs bei dem einzelnen Schüler obliegt (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 8. Oktober 2003 - 13 ME 343/03 -, juris).
  • BVerwG, 24.11.1981 - 9 C 251.81

    Gewährung politischen Asyls - Anerkennung als Asylberechtigter

  • BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 61.06

    Schule; Versetzung; Nichtversetzung; Interesse; Feststellungsinteresse;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2012 - 19 A 928/10

    Regelungswirkung einer Überweisung in eine parallele Klasse oder Lerngruppe nach

  • BVerwG, 01.04.1997 - 4 B 206.96

    Bauplanungsrecht - Folgen des Verlustes eines Bebauungsplandokuments

  • AG Duisburg-Hamborn, 29.04.1987 - 6 C 7/87
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