Rechtsprechung
FG Mecklenburg-Vorpommern, 23.10.2019 - 3 K 276/15 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
§ 2 Abs 1 S 1 Nr 6 EStG 2009, § 21 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2009, EStG VZ 2013
Beurteilung der Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen - Prüfung der ortsüblichen Vermietungszeit für eine Ferienwohnung - IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wie wird ortsübliche Vermietungszeit für Ferienwohnungen bestimmt?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung einer Ferienwohnung
- nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)
Ortsübliche Vermietungszeit einer Ferienwohnung - Datenerhebung
- haufe.de (Kurzinformation)
Nachweis der ortsüblichen Vermietungszeiten von Ferienwohnungen
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung einer Ferienwohnung - Ermittlung der ortsüblichen Vermietungszeit
- nwb-experten-blog.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Ferienwohnungen muss man auch mit Ferienwohnungen vergleichen!
Verfahrensgang
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 23.10.2019 - 3 K 276/15
- BFH, 26.05.2020 - IX R 33/19
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 26.05.2020 - IX R 33/19
Ortsübliche Vermietungszeit für eine Ferienwohnung
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 23.10.2019 - 3 K 276/15 wird als unbegründet zurückgewiesen. - FG Niedersachsen, 19.10.2020 - 1 K 158/19
Ortsübliche Vermietungszeit für eine Ferienwohnung
(2) Es ist nach der geänderten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nicht zu beanstanden, dass die Kläger den Prozentsatz der Bettenauslastung mit den gesamten Kalendertagen eines Jahres multipliziert und das Produkt hieraus als durchschnittliche Vermietungstage am Ferienort betrachtet haben (…vgl. zur Umrechnung von Bettenauslastung in Vermietungstage: BFH-Urteil vom 26. Mai 2020 IX R 33/19, DStRE 2020, 1158, Rn. 4, und die Vorinstanz: Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 23. Oktober 2019 3 K 276/15, juris, Rn. 47).Zum einen ist dem Senat kein Erfahrungssatz bekannt, wonach Betriebe mit weniger als zehn angebotenen Betten eine höhere Auslastung ihres Ferienobjekts erreichen als größere Ferienwohnungsbetriebe, und somit die statistischen Daten nicht verwertbar wären (so auch Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 23. Oktober 2019 3 K 276/15, Rn. 51, juris).
Rechtsprechung
VG Saarlouis, 23.03.2018 - 3 K 276/15 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 27 ff SGB 8, § 64 VwGO, § 102 Abs 2 VwGO, § 65 Abs 1 VwGO, § 65 Abs 2 VwGO
Entschuldigtes Ausbleiben in der mündlichen Verhandlung - juris (Volltext/Leitsatz)