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   VG Karlsruhe, 18.04.2016 - 3 K 2926/15   

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VG Karlsruhe, 18.04.2016 - 3 K 2926/15 (https://dejure.org/2016,7277)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 18.04.2016 - 3 K 2926/15 (https://dejure.org/2016,7277)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 18. April 2016 - 3 K 2926/15 (https://dejure.org/2016,7277)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Nutzungsuntersagung eines Beherbergungs- und Gastronomiebetriebs - brandschutzrechtliche Mängel

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Brandschutzmängel rechtfertigen sofortige Nutzungsuntersagung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Brandschutzrechtliche Mängel - und die sofortige Vollziehung der Nutzungsuntersagung

  • VG Karlsruhe (Pressemitteilung)

    Karlsruhe: Hotel "Allvitalis" und Gaststätte "Badisch Brauhaus" sind vorläufig zu schließen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Hotel "Allvitalis" und Gaststätte "Badisch Brauhaus" sind vorläufig zu schließen

  • rofast.de (Kurzinformation)

    Brandschutz kontra Bestandsschutz! Wann ist eine Nutzungsuntersagung zulässig?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Brandschutzmängel rechtfertigen sofortige Nutzungsuntersagung! (IBR 2016, 365)

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (13)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2007 - 10 B 2555/06

    Behördliches Einschreiten wg. fehlender Brandsicherheit

    Auszug aus VG Karlsruhe, 18.04.2016 - 3 K 2926/15
    Auch in einer Situation, in der unter den Beteiligten streitig ist, ob Brandschutzvorschriften beachtet wurden, dürfen etwaige Zweifel an der Berechtigung einer Nutzungsuntersagung einer Klärung im Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 08.05.2007 - 10 B 2555/06 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2014 - 2 B 666/14

    Interessenabwägung der Nutzungsuntersagung eines brandschutzwidrigen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 18.04.2016 - 3 K 2926/15
    Schließlich ermächtigt auch § 76 LBO dazu, die Anpassung bestehender Anlagen an neue Vorschriften zu verlangen, wenn Leben oder Gesundheit bedroht sind, und dies wohl auch mit einer Nutzungsuntersagung zu verbinden (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 04.07.2014 - 2 B 666/14 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.01.1996 - 8 S 2964/95

    Nutzungsuntersagung wegen formeller Baurechtswidrigkeit; mehrere an sich

    Auszug aus VG Karlsruhe, 18.04.2016 - 3 K 2926/15
    Ein solcher Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften setzt nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg mit Rücksicht auf das Grundrecht auf Eigentum (Art. 14 Abs. 1 GG) voraus, dass die Nutzung nicht durch eine Baugenehmigung gedeckt ist (formelle Illegalität) und seit ihrem Beginn fortdauernd gegen materielles Baurecht verstößt (materielle Illegalität; vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 22.01.1996 - 8 S 2964/95 -, juris, m.w.N; str.).
  • VG München, 15.12.2015 - M 1 K 15.4034

    Nutzungsuntersagung für Ferienwohnungen wegen brandschutzrechtlicher Mängel

    Auszug aus VG Karlsruhe, 18.04.2016 - 3 K 2926/15
    Die Beibringung dieses Nachweises liegt in der Verantwortlichkeit des Bauherrn (VG München, Urt. v. 15.12.2015 - M 1 K 15.4034 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2001 - 10 A 3051/99

    Anpassen einer bestandsgeschützten Anlage an erlassene Vorschriften bei

    Auszug aus VG Karlsruhe, 18.04.2016 - 3 K 2926/15
    Maßgeblich für diese Einschätzung ist die zugrundeliegende Erkenntnis, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss, selbst wenn in dem betreffenden Gebäude jahrzehntelang kein Brand ausgebrochen ist (vgl. OVG NRW, Urt. v. 28.08.2001 - 10 A 3051/99 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.02.2011 - 5 S 2285/09

    Anfechtungsfrist für Verkehrszeichen; zuständiger Klagegegner bei behördlichem

    Auszug aus VG Karlsruhe, 18.04.2016 - 3 K 2926/15
    Die Kammer weist aber darauf hin, dass es zwar in den Pflichtenkreis des Antragstellers fällt, den vollständigen Brandschutznachweis zu erbringen; die Behörde hat aber die Nutzungsuntersagungen wegen ihres Charakters als Dauerverwaltungsakt unter Kontrolle zu halten (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.01.1998 - 3 C 6/97 - juris Rn. 18; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.02.2011 - 5 S 2285/09 - juris Rn. 32; BayVGH, Urt. v. 15.03.1999 - 14 B 93.1542 - juris Rn. 26).
  • VGH Bayern, 15.03.1999 - 14 B 93.1542

    Begrenzung des Bestandsschutzes

    Auszug aus VG Karlsruhe, 18.04.2016 - 3 K 2926/15
    Die Kammer weist aber darauf hin, dass es zwar in den Pflichtenkreis des Antragstellers fällt, den vollständigen Brandschutznachweis zu erbringen; die Behörde hat aber die Nutzungsuntersagungen wegen ihres Charakters als Dauerverwaltungsakt unter Kontrolle zu halten (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.01.1998 - 3 C 6/97 - juris Rn. 18; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.02.2011 - 5 S 2285/09 - juris Rn. 32; BayVGH, Urt. v. 15.03.1999 - 14 B 93.1542 - juris Rn. 26).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.07.2002 - 5 S 149/01

    Wohnungsprostitution - bordellartiger Betrieb - Mischgebiet

    Auszug aus VG Karlsruhe, 18.04.2016 - 3 K 2926/15
    Da es sich bei der angefochtenen Nutzungsuntersagung um einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung handelt, ist für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage maßgebend auf den Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung abzustellen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 24.07.2002 - 5 S 149/01 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.10.1992 - 8 S 2007/92

    Bauordnungsrecht: Rechtswidrigkeit einer zeitlich nicht befristeten

    Auszug aus VG Karlsruhe, 18.04.2016 - 3 K 2926/15
    Ergänzend weist die Kammer im Hinblick auf das noch ausstehende Widerspruchsverfahren darauf hin, dass sich eine hoheitliche Anordnung unter bestimmten Voraussetzungen auch dann als rechtmäßig erweisen kann, wenn sie zwar nicht auf der Grundlage der von der Behörde genannten Vorschrift erlassen werden durfte, eine andere Ermächtigungsgrundlage jedoch die Befugnis zum Erlass einer entsprechenden Verfügung verleiht, die Behörde sich also nur bei der Nennung der maßgeblichen Vorschrift geirrt hat (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 20.10.1992 - 8 S 2007/92 - juris).
  • BVerwG, 22.01.1998 - 3 C 6.97

    Kein Arzneimittelverkauf am Autoschalter

    Auszug aus VG Karlsruhe, 18.04.2016 - 3 K 2926/15
    Die Kammer weist aber darauf hin, dass es zwar in den Pflichtenkreis des Antragstellers fällt, den vollständigen Brandschutznachweis zu erbringen; die Behörde hat aber die Nutzungsuntersagungen wegen ihres Charakters als Dauerverwaltungsakt unter Kontrolle zu halten (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.01.1998 - 3 C 6/97 - juris Rn. 18; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.02.2011 - 5 S 2285/09 - juris Rn. 32; BayVGH, Urt. v. 15.03.1999 - 14 B 93.1542 - juris Rn. 26).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.04.2008 - 10 S 1388/06

    Verwirkung polizeilicher Eingriffsbefugnisse

  • VGH Baden-Württemberg, 01.02.2007 - 8 S 2606/06

    Vorläufige Nutzungsuntersagung; formelle Baurechtswidrigkeit; sofortige

  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.1997 - 13 S 1132/96

    Behördlich angeordnete sofortige Vollziehung - besonderes Vollziehungsinteresse

  • VG Karlsruhe, 21.12.2021 - 3 K 4579/21

    Einstweiliger Rechtschutz gegen Allgemeinverfügung

    Stellen sich die Erfolgsaussichten des eingelegten Rechtsbehelfs als offen dar, ist eine reine Interessenabwägung im Sinne einer umfassenden Folgenabwägung vorzunehmen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.03.1997 - 13 S 1132/96 -, juris Rn. 3; Sächsisches OVG, Beschluss vom 17.09.2010 - 2 B 168/10 -, juris Rn. 11; VG Karlsruhe, Beschlüsse vom 18.04.2016 - 3 K 2926/15 - und vom 25.09.2017 - 9 K 11521/17 -).
  • VG Karlsruhe, 04.12.2020 - 1 K 5020/20

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Untersagung von Veranstaltungen

    Lassen sich die Erfolgsaussichten des Hauptsacheverfahrens nicht abschätzen, ist eine umfassende Interessenabwägung vorzunehmen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.03.1997 - 13 S 1132/96 -, juris Rn. 3; Sächs. OVG, Beschluss vom 17.09.2010 - 2 B 168/10 -, juris Rn. 11; VG Karlsruhe, Beschlüsse vom 18.04.2016 - 3 K 2926/15 - und vom 25.09.2017 - 9 K 11521/17 -).
  • VG Freiburg, 30.06.2021 - 6 K 935/21

    Wesensgleichheit von BauO BW 2010

    Entgegen § 80 Abs. 1 VwGO rechtfertigt dies die sofortige Vollziehung (vgl. selbst für den Fall einer von den Erfolgsaussichten weitgehend unabhängigen Interessenabwägung: VG Karlsruhe, Beschluss vom 18.04.2016 - 3 K 2926/15 - juris Rn. 47).
  • VG Karlsruhe, 23.10.2020 - 1 K 4274/20

    Sperrzeit für Gaststätten ab 23.00 Uhr während der Corona-Pandemie

    Lassen sich die Erfolgsaussichten des Hauptsacheverfahrens nicht abschätzen, ist eine umfassende Interessenabwägung vorzunehmen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.03.1997 - 13 S 1132/96 -, juris Rn. 3; Sächs. OVG, Beschluss vom 17.09.2010 - 2 B 168/10 -, juris Rn. 11; VG Karlsruhe, Beschlüsse vom 18.04.2016 - 3 K 2926/15 - und vom 25.09.2017 - 9 K 11521/17 -).
  • VG Karlsruhe, 12.11.2020 - 3 K 4560/20

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Infektionsschutzregeln

    Ist der Ausgang des Hauptsacheverfahrens nicht hinreichend absehbar, verbleibt es bei einer allgemeinen Interessenabwägung (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.03.1997 - 13 S 1132/96 -, juris Rn. 3; VG Karlsruhe, Beschlüsse vom 18.04.2016 - 3 K 2926/15 - und vom 25.09.2017 - 9 K 11521/17 -).
  • VG Karlsruhe, 07.07.2021 - 1 K 2163/21

    Widerruf der Beauftragung zur Durchführung von Belehrungen nach dem

    Stellen sich die Erfolgsaussichten des eingelegten Rechtsbehelfs als offen dar, ist eine reine Interessenabwägung im Sinne einer umfassenden Folgenabwägung vorzunehmen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 13.03.1997 - 13 S 1132/96 -, juris Rn. 3; Sächs. OVG, Beschluss vom 17.09.2010 - 2 B 168/10 -, juris Rn. 11; VG Karlsruhe, Beschlüsse vom 18.04.2016 - 3 K 2926/15 - und vom 25.09.2017 - 9 K 11521/17 -).
  • VG Karlsruhe, 28.12.2020 - 1 K 5285/20

    Untersagung des online-gestützten stationären gewerblichen Autoankaufs von

    Lassen sich die Erfolgsaussichten des Hauptsacheverfahrens nicht abschätzen, ist eine umfassende Interessenabwägung vorzunehmen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.03.1997 - 13 S 1132/96 -, juris Rn. 3; Sächs. OVG, Beschluss vom 17.09.2010 - 2 B 168/10 -, juris Rn. 11; VG Karlsruhe, Beschlüsse vom 18.04.2016 - 3 K 2926/15 - und vom 25.09.2017 - 9 K 11521/17 -).
  • VG Karlsruhe, 30.10.2020 - 3 K 4412/20

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen infektionsschützende Maßnahmen

    Ist der Ausgang des Hauptsacheverfahrens nicht hinreichend absehbar, verbleibt es bei einer allgemeinen Interessenabwägung (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.03.1997 - 13 S 1132/96 -, juris Rn. 3; VG Karlsruhe, Beschlüsse vom 18.04.2016 - 3 K 2926/15 - und vom 25.09.2017 - 9 K 11521/17 -).
  • VG Karlsruhe, 30.10.2020 - 3 K 4418/20

    Pandemiebedingt vorgezogener Sperrzeitbeginn für Gaststätten und

    Ist der Ausgang des Hauptsacheverfahrens nicht hinreichend absehbar, verbleibt es bei einer allgemeinen Interessenabwägung (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.03.1997 - 13 S 1132/96 -, juris Rn. 3; VG Karlsruhe, Beschlüsse vom 18.04.2016 - 3 K 2926/15 - und vom 25.09.2017 - 9 K 11521/17 -).
  • VG Karlsruhe, 23.10.2020 - 1 K 4324/20

    Schließung von Spielhallen ab 23 Uhr durch infektionsschutzrechtliche

    Lassen sich die Erfolgsaussichten des Hauptsacheverfahrens nicht abschätzen, ist eine umfassende Interessenabwägung vorzunehmen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.03.1997 - 13 S 1132/96 -, juris Rn. 3; Sächs. OVG, Beschluss vom 17.09.2010 - 2 B 168/10 -, juris Rn. 11; VG Karlsruhe, Beschlüsse vom 18.04.2016 - 3 K 2926/15 - und vom 25.09.2017 - 9 K 11521/17 -).
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