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   VG Cottbus, 20.09.2016 - 3 K 305/16   

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VG Cottbus, 20.09.2016 - 3 K 305/16 (https://dejure.org/2016,33234)
VG Cottbus, Entscheidung vom 20.09.2016 - 3 K 305/16 (https://dejure.org/2016,33234)
VG Cottbus, Entscheidung vom 20. September 2016 - 3 K 305/16 (https://dejure.org/2016,33234)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit von sog. Reichsbürgern?

 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 28.01.2015 - 6 C 1.14

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Mitgliedschaft bei den "Bandidos"

    Auszug aus VG Cottbus, 20.09.2016 - 3 K 305/16
    Die Risiken, die mit jedem Waffenbesitz verbunden sind, sind nur bei solchen Personen hinzunehmen, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit Waffen und Munition jeder Zeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2015 - 6 C 1.14 - ; Beschluss vom 31. Januar 2008 - 6 B 4.08 -, Rn. 5; BVerwG, Beschluss vom 2. November 1994 - 1 B 215.93 -, Rn. 10; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. September 2006 - 11 S 64.06 -, jeweils zitiert nach juris Rn. 4; Urteil der Kammer vom 24. Februar 2016 - 3 K 1616/14 -).

    Dabei ist in Anbetracht des vorbeugenden Charakters der gesetzlichen Regelungen und der erheblichen Gefahren, die von Waffen und Munition für hochrangige Rechtsgüter ausgehen, für die gerichtlich uneingeschränkt nachprüfbare Prognose nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG keine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit erforderlich, sondern es genügt vielmehr eine hinreichende auf der Lebenserfahrung beruhende Wahrscheinlichkeit für einen nicht ordnungsgemäßen Umgang mit Waffen und Munition, wobei ein Restrisiko nicht hingenommen werden muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2015 - 6 C 1.14 - Beschluss vom 2. November 1994 - 1 B 215.93 -, Rn. 10; Bayerischer VGH, Beschluss vom 2. Oktober 2013 - 21 CS 13.1564 -, Rn. 10; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. August 2011 - 1 S 1391/11 -, Rn. 4 jeweils zitiert nach juris; Urteil der Kammer vom 24. Februar 2016 - 3 K 1616/14 -).

  • BVerwG, 02.11.1994 - 1 B 215.93

    Anspruch auf Erteilung einer Waffenhandelserlaubnis - Bindung an die Beurteilung

    Auszug aus VG Cottbus, 20.09.2016 - 3 K 305/16
    Die Risiken, die mit jedem Waffenbesitz verbunden sind, sind nur bei solchen Personen hinzunehmen, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit Waffen und Munition jeder Zeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2015 - 6 C 1.14 - ; Beschluss vom 31. Januar 2008 - 6 B 4.08 -, Rn. 5; BVerwG, Beschluss vom 2. November 1994 - 1 B 215.93 -, Rn. 10; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. September 2006 - 11 S 64.06 -, jeweils zitiert nach juris Rn. 4; Urteil der Kammer vom 24. Februar 2016 - 3 K 1616/14 -).

    Dabei ist in Anbetracht des vorbeugenden Charakters der gesetzlichen Regelungen und der erheblichen Gefahren, die von Waffen und Munition für hochrangige Rechtsgüter ausgehen, für die gerichtlich uneingeschränkt nachprüfbare Prognose nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG keine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit erforderlich, sondern es genügt vielmehr eine hinreichende auf der Lebenserfahrung beruhende Wahrscheinlichkeit für einen nicht ordnungsgemäßen Umgang mit Waffen und Munition, wobei ein Restrisiko nicht hingenommen werden muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2015 - 6 C 1.14 - Beschluss vom 2. November 1994 - 1 B 215.93 -, Rn. 10; Bayerischer VGH, Beschluss vom 2. Oktober 2013 - 21 CS 13.1564 -, Rn. 10; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. August 2011 - 1 S 1391/11 -, Rn. 4 jeweils zitiert nach juris; Urteil der Kammer vom 24. Februar 2016 - 3 K 1616/14 -).

  • VG Gera, 16.09.2015 - 2 K 525/14

    Waffenbesitzkarte trotz Sympathiebekundung für Reichsbürgerbewegung

    Auszug aus VG Cottbus, 20.09.2016 - 3 K 305/16
    Das Verhalten des Klägers geht somit über eine reine "Sympathiebekundung in Bezug auf die Reichsbürgerbewegung" (vgl. VG Gera, Urteil vom 16. September 2015 - 2 K 525/14 -, juris) hinaus.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.10.2008 - 11 N 58.08

    Anordnung eines Waffenverbotes bei aggressivem Verhalten des Besitzers

    Auszug aus VG Cottbus, 20.09.2016 - 3 K 305/16
    Die für den Erlass eines Waffenverbotes maßgebliche Gefahrenschwelle ist nämlich auch dann überschritten, wenn durch eine Vielzahl von Einzelfällen belegt ist, dass sich der Inhaber der Erlaubnis oder aber der Waffen inadäquat aggressiv und drohend verhält (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. Oktober 2008 - 11 N 58.08 -, zitiert nach juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.09.2006 - 11 S 64.06

    Rechtmäßigkeit des Widerrufs der Erteilung einer Waffenbesitzkarte; Anforderungen

    Auszug aus VG Cottbus, 20.09.2016 - 3 K 305/16
    Die Risiken, die mit jedem Waffenbesitz verbunden sind, sind nur bei solchen Personen hinzunehmen, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit Waffen und Munition jeder Zeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2015 - 6 C 1.14 - ; Beschluss vom 31. Januar 2008 - 6 B 4.08 -, Rn. 5; BVerwG, Beschluss vom 2. November 1994 - 1 B 215.93 -, Rn. 10; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. September 2006 - 11 S 64.06 -, jeweils zitiert nach juris Rn. 4; Urteil der Kammer vom 24. Februar 2016 - 3 K 1616/14 -).
  • VGH Bayern, 02.10.2013 - 21 CS 13.1564

    Beschwerde; Unzuverlässigkeit; Aufbewahrung von Waffen und Munition

    Auszug aus VG Cottbus, 20.09.2016 - 3 K 305/16
    Dabei ist in Anbetracht des vorbeugenden Charakters der gesetzlichen Regelungen und der erheblichen Gefahren, die von Waffen und Munition für hochrangige Rechtsgüter ausgehen, für die gerichtlich uneingeschränkt nachprüfbare Prognose nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG keine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit erforderlich, sondern es genügt vielmehr eine hinreichende auf der Lebenserfahrung beruhende Wahrscheinlichkeit für einen nicht ordnungsgemäßen Umgang mit Waffen und Munition, wobei ein Restrisiko nicht hingenommen werden muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2015 - 6 C 1.14 - Beschluss vom 2. November 1994 - 1 B 215.93 -, Rn. 10; Bayerischer VGH, Beschluss vom 2. Oktober 2013 - 21 CS 13.1564 -, Rn. 10; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. August 2011 - 1 S 1391/11 -, Rn. 4 jeweils zitiert nach juris; Urteil der Kammer vom 24. Februar 2016 - 3 K 1616/14 -).
  • BVerwG, 31.01.2008 - 6 B 4.08

    Zuverlässigkeit i.S. des Waffengesetzes

    Auszug aus VG Cottbus, 20.09.2016 - 3 K 305/16
    Die Risiken, die mit jedem Waffenbesitz verbunden sind, sind nur bei solchen Personen hinzunehmen, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit Waffen und Munition jeder Zeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2015 - 6 C 1.14 - ; Beschluss vom 31. Januar 2008 - 6 B 4.08 -, Rn. 5; BVerwG, Beschluss vom 2. November 1994 - 1 B 215.93 -, Rn. 10; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. September 2006 - 11 S 64.06 -, jeweils zitiert nach juris Rn. 4; Urteil der Kammer vom 24. Februar 2016 - 3 K 1616/14 -).
  • VG Münster, 31.05.2010 - 1 K 1281/08

    Waffenrechtliche Zuverlässigkeit eines wegen eines Verstoßes gegen das

    Auszug aus VG Cottbus, 20.09.2016 - 3 K 305/16
    Es gilt nämlich ausschließlich für solche Grundrechtsbeschränkungen (Einschränkungen), zu denen der Gesetzgeber im Grundgesetz ausdrücklich ermächtigt hat und eben nicht für Regelungen und deren Ausführungen der im Grundgesetz enthaltenen Rege-lungsaufträge, Inhaltsbestimmungen oder Schrankenziehungen durch den Gesetzgeber (vgl. VG Münster, Urteil vom 31. Mai 2010 - 1 K 1281/08 -, zitiert nach juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.08.2011 - 1 S 1391/11

    Verdachtsunabhängige Waffenkontrolle; Feststellung eines Verstoßes gegen

    Auszug aus VG Cottbus, 20.09.2016 - 3 K 305/16
    Dabei ist in Anbetracht des vorbeugenden Charakters der gesetzlichen Regelungen und der erheblichen Gefahren, die von Waffen und Munition für hochrangige Rechtsgüter ausgehen, für die gerichtlich uneingeschränkt nachprüfbare Prognose nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG keine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit erforderlich, sondern es genügt vielmehr eine hinreichende auf der Lebenserfahrung beruhende Wahrscheinlichkeit für einen nicht ordnungsgemäßen Umgang mit Waffen und Munition, wobei ein Restrisiko nicht hingenommen werden muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2015 - 6 C 1.14 - Beschluss vom 2. November 1994 - 1 B 215.93 -, Rn. 10; Bayerischer VGH, Beschluss vom 2. Oktober 2013 - 21 CS 13.1564 -, Rn. 10; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. August 2011 - 1 S 1391/11 -, Rn. 4 jeweils zitiert nach juris; Urteil der Kammer vom 24. Februar 2016 - 3 K 1616/14 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.10.2017 - 1 S 1470/17

    Waffenrechtliche (Un-)Zuverlässigkeit eines Reichsbürgers

    Jedenfalls dann, wenn eine Person über reine Sympathiebekundungen hinaus ausdrücklich oder konkludent ihre Bindung an in der Bundesrepublik geltende Rechtsvorschriften in Abrede oder unter einen Vorbehalt stellt, begründet dies Zweifel an ihrer Rechtstreue und wird infolgedessen das Vertrauen, dass die Person mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß - d.h. vor allem im Einklang mit der Rechtsordnung - umgeht, in aller Regel zerstört (ebenso oder mit ähnlicher Tendenz NdsOVG, Beschl. v. 18.07.2017 - 11 ME 181/17 - NdsRpfl 2017, 291; VG München, Beschl. v. 25.07.2017, a.a.O., Beschl. v. 08.06.2017, a.a.O., und Beschl. v. 23.05.2017 - M 7 S 17.408 - juris; VG Stuttgart, Beschl. v. 07.04.2017 - 5 K 2101/17 - juris; VG Minden, Urt. v. 29.11.2016 - 8 K 1965/16 - juris; VG Freiburg, Beschl. v. 10.11.2016 - 4 K 3983/16 - juris; VG Cottbus, Urt. v. 20.09.2016 - 3 K 305/16 - juris).

    Das gilt insbesondere und umso mehr dann, wenn die Person eine ausdrückliche oder sinngemäße Erklärung, sich außerhalb des geltenden Rechts bewegen zu können, auch in die Tat umsetzt, wenn sie also aus Bekundungen zur vermeintlich fehlenden Verbindlichkeit der in der Bundesrepublik geltenden Rechtsvorschriften praktische Konsequenzen zieht (vgl. etwa VG München, Beschl. v. 25.07.2017, a.a.O., zur "Rücksendung" von Personalausweisen; NdsOVG, Beschl. v. 18.07.2017, a.a.O. und VG München, Beschl. v. 23.05.2017, a.a.O., jeweils zur Verweigerung einer Bußgeldzahlung unter Ablehnung einer Bindung an das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten; VG Cottbus, Urt. v. 20.09.2016, a.a.O., zum Fahren ohne Fahrerlaubnis; VG Freiburg, Beschl. v. 10.11.2016, a.a.O., zur - auch nur bedingten - Ankündigung von "aktivem Widerstand durch Gewalt" gegenüber staatlichen Stellen).

    In einem solchen Fall ist es in Anbetracht des Gefahren vorbeugenden Charakters der Regelung über die waffenrechtliche Zuverlässigkeit und der erheblichen Gefahren, die von Waffen und Munition für hochrangige Rechtsgüter ausgehen, auch nicht erforderlich, dass es bereits zu einer Verletzung von Vorschriften gerade des Waffenrechts gekommen ist (vgl. insoweit VG München, Beschl. v. 23.05.2017, a.a.O.; VG Cottbus, Urt. v.20.09.2016, a.a.O.; Papsthart, a.a.O., § 5 Rn. 9 m.w.N.).

    Der Antragsteller musste danach kein Restrisiko hinnehmen und konnte angesichts der von den Antragsgegnern bekundeten und umgesetzten Relativierung bzw. Ablehnung ihrer Bindung an die Rechtsordnung davon ausgehen, dass auch eine Verwendung von Waffen oder Munition ohne Beachtung dieser Rechtsordnung so hinreichend wahrscheinlich war, dass eine sofortige Sicherstellung gerechtfertigt war (vgl. auch VG Cottbus, Urt. v. 20.09.2016, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2016 - 19 A 1457/16

    Klage eines sog. Reichsbürgers auf Ausstellung einer Bescheinigung über eine frei

    Zu belastenden Maßnahmen gegenüber sog. Reichsbürgern vgl. VG Cottbus, Urteil vom 20. September 2016 - VG 3 K 305/16 -, juris, Rdn. 20 (Widerruf von Waffenbesitzkarten); VG Köln, Gerichtsbescheid vom 30. Juni 2016 - 23 K 2122/16 -, juris, Rdn. 23 (Fahrerlaubnisentziehung); HessFG, a. a. O., Rdn. 21 ff. (Einkommensteuerbescheid); VG Gera, Urteil vom 16. September 2015 - 2 K 525/14 Ge -, juris, Rdn. 21 (Widerruf der Waffenbesitzkarte); FG Berlin-Brandenburg, a. a. O., Rdn. 11 (Einkommen- und Kirchensteuerbescheide) mit Anmerkung Rosenke, EFG 2015, 2192.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2017 - 20 B 339/17

    Widerruf der Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis hinsichtlich

    vgl. VG Minden, Urteil vom 29. November 2016 - 8 K 1965/16 -, juris; VG München, Beschlüsse vom 8. Juni 2017 - M 7 S 17.1202 -, juris, und vom 23. Mai 2017 - M 7 S 17.408 -, juris; VG Cottbus, Urteil vom 20. September 2016 - 3 K 305/16 -, juris; im Ergebnis ebenso für Personen, die den sogenannten "Reichsbürgern" zuzuordnen sind: Nds. OVG, Beschluss vom 18. Juli 2017 - 11 ME 181/17 -, juris.
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