Rechtsprechung
FG Münster, 27.01.2011 - 3 K 3094/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abweichende Festsetzung der Erbschaftsteuer aus Billigkeitsgründen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ErbStG § 12 Abs. 5; AO § 163
Abweichende Steuerfestsetzung aus sachlichen Billigkeitsgründen - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Erbschaftsteuer: - Abweichende Steuerfestsetzung aus sachlichen Billigkeitsgründen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- nrw.de , S. 1 (Pressemitteilung)
Erbschaftsteuer - Steuerbilanzwerte gelten auch bei Wertminderungen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Erbschaftsteuer, Wertminderungen und Steuerbilanzwerte
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Erbschaftsteuer: Steuerbilanzwerte gelten auch bei Wertminderungen
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Bewertung des Betriebsvermögens bis 2008
Verfahrensgang
- FG Münster, 27.01.2011 - 3 K 3094/10
- BFH, 17.04.2013 - II R 13/11
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- FG Münster, 27.01.2011 - 3 K 2476/08
Erfassung einer Bürgschaftsverpflichtung und Bewertungsabschlag
Auszug aus FG Münster, 27.01.2011 - 3 K 3094/10
Im Klageverfahren 3 K 2476/08 Erb gegen die Erbschaftsteuerfestsetzung hat der Senat durch Urteil vom 27.01.2011 entschieden, dabei die Bürgschaftsverpflichtung erbschaftsteuermindernd berücksichtigt und die Klage im Übrigen abgewiesen.Soweit der Kläger den Festsetzungserlass in Bezug auf die Bürgschaftsverpflichtung begehrt, ist dieses Begehren aufgrund des Urteils des Senats in dem Verfahren 3 K 2476/08 Erb gegenstandslos geworden.
- BFH, 04.02.2010 - II R 25/08
Kein Erlass der Erbschaftsteuer wegen insolvenzbedingter Veräußerung des …
Auszug aus FG Münster, 27.01.2011 - 3 K 3094/10
Ein Erlass kommt aus sachlichen Billigkeitsgründen gem. § 163 AO in Betracht, wenn die Einziehung bzw. Festsetzung der Steuer zwar dem Gesetz entspricht, aber in Folge eines Gesetzesüberhangs den Wertungen des Gesetzgebers der Art zuwider läuft, dass sie unbillig erscheint (vgl. BFH, Urteil vom 04.02.2010 II R 25/08, BStBl. II 2010, 636 mit weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung). - FG Baden-Württemberg, 30.01.1998 - 9 K 73/96
Erlass von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis; Nachprüfbarkeit von …
Auszug aus FG Münster, 27.01.2011 - 3 K 3094/10
Auf das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 30.01.1998 (9 K 73/96) werde nochmals hingewiesen. - BFH, 12.07.1990 - IV R 37/89
Zeitpunkt der Gewinnminderung bei Bürgschaft eines Kommanditisten für KG
Auszug aus FG Münster, 27.01.2011 - 3 K 3094/10
Vielmehr liegt die Problematik darin, dass am Stichtag wirtschaftlich gesehen, was zwischen den Beteiligten auch unstreitig ist, die Gesellschafterforderung nicht mehr den Wert hatte, der ihr nach ertragsteuerlichen Bilanzierungsgrundsätzen (vgl. BHF, Urteile vom 12.07.1990 IV R 37/89, BStBl. II 1991, 64 und vom 19.01.1993 VIII R 128/84, BStBl. II 1993, 594) beizulegen war. - BFH, 19.01.1993 - VIII R 128/84
Gewerbebetrieb - Absprachen - Schlußbilanz
Auszug aus FG Münster, 27.01.2011 - 3 K 3094/10
Vielmehr liegt die Problematik darin, dass am Stichtag wirtschaftlich gesehen, was zwischen den Beteiligten auch unstreitig ist, die Gesellschafterforderung nicht mehr den Wert hatte, der ihr nach ertragsteuerlichen Bilanzierungsgrundsätzen (vgl. BHF, Urteile vom 12.07.1990 IV R 37/89, BStBl. II 1991, 64 und vom 19.01.1993 VIII R 128/84, BStBl. II 1993, 594) beizulegen war.
- FG Münster, 19.03.2015 - 3 K 735/14
Wertfeststellung eines bereits von der Erblasserin gekündigten Kommanditanteils, …
Der Gesetzgeber hat also die sich aus der Verknüpfung zwischen Ertragsteuerrecht und Erbschaftsteuerrecht ergebenden Härten bzw. Friktionen - insbesondere im Interesse der Steuervereinfachung - bewusst in Kauf genommen (Urteil des erkennenden Senats vom 27.01.2011 3 K 3094/10, juris, ErbStB 2011, 162).