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   FG Mecklenburg-Vorpommern, 21.02.2018 - 3 K 329/15   

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https://dejure.org/2018,14495
FG Mecklenburg-Vorpommern, 21.02.2018 - 3 K 329/15 (https://dejure.org/2018,14495)
FG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 21.02.2018 - 3 K 329/15 (https://dejure.org/2018,14495)
FG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 21. Februar 2018 - 3 K 329/15 (https://dejure.org/2018,14495)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 4 Abs 2 S EStG 2009, § 7g Abs 2 S 2 EStG 2009, § 60 Abs 2 EStDV, § 129 AO
    Änderung einer steuerlichen Überleitungsrechnung (Steuerbilanz) - Wahlrecht nach § 7g Abs. 2 Satz 2 EStG - Ausschluss des § 129 AO bei steuerlicher Wahlrechtsausübung

  • IWW
  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Außerbilanziell gewinnmindernde Vornahme einer erst nach Abgabe der Steuererklärung, jedoch vor Veranlagung geltend gemachten Minderung der Anschaffungs- und Herstellungskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Einkommensteuer | Wahlrechtsausübung bei Gewinnminderung nach § 7g Abs. 2 S. 2 EStG

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Vornahme einer erst nach Abgabe der Steuererklärung, jedoch vor Veranlagung geltend gemachten Minderung der Anschaffungs- und Herstellungskosten gem. § 7g Abs. 2 S. 2 EStG nicht durch eine außerbilanzielle Gewinnminderung, sondern nur nach den Regeln einer Bilanzänderung ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • FG Sachsen, 29.06.2006 - 1 K 45/03

    Auflösung einer von Anfang an zu Unrecht gebildeten Steuerrückstellung;

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 21.02.2018 - 3 K 329/15
    Der Beklagte habe das Urteil des Sächsischen FG vom 29.Juni 2006 (1 K 45/03, in juris) bisher nicht bei der Beurteilung des Streitfalls berücksichtigt.

    Soweit die Klägerin vortrage, dass das Urteil des Sächsischen FG vom 29. Juni 2006 (1 K 45/03, in juris) ihre Rechtsauffassung bestätige, so könne dem nicht gefolgt werden.

    Die Klägerin kann sich zur Stützung ihrer Rechtsauffassung, dass § 4 Abs. 2 EStG auf eine steuerliche Überleitungsrechnung keine Anwendung finde, auch nicht auf das Urteil des Sächsischen Finanzgericht vom 29.6.2006 (1 K 45/03 in juris) berufen.

  • BFH, 17.01.2012 - VIII R 48/10

    Geltendmachung eines Investitionsabzugsbetrags nach Abschluss der begünstigten

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 21.02.2018 - 3 K 329/15
    Der BFH habe mit Urteil vom 17.Januar 2012 (VIII R 48/12 BStBl II 2013, 952) entschieden, dass die Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrages nach § 7g EStG zu den zeitlich unbefristeten Wahlrechten gehöre.

    Unstreitig gehört zwar das Wahlrecht zur Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags zu den Wahlrechten, die formell bis zum Eintritt der Bestandskraft derjenigen Steuerfestsetzung ausgeübt werden können, auf welche sie sich auswirken sollen (BFH-Urteil vom 17. Januar 2012 VIII R 48/10, BStBl II 2013, 952, Rz 7, m.w.N.).

  • BFH, 23.03.2016 - IV R 9/14

    Geltendmachung eines Investitionsabzugsbetrags im Anschluss an eine Außenprüfung

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 21.02.2018 - 3 K 329/15
    Der Abzug erfolgt hier außerbilanziell und unterliegt daher nicht den Voraussetzungen für eine Bilanzänderung nach § 4 Abs. 2 EStG (BFH-Urteil v. 23.03.2016 IV R 9/14, BStBl II 2017, 295).
  • BFH, 21.10.2014 - VIII R 48/12

    Nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 21.02.2018 - 3 K 329/15
    Der BFH habe mit Urteil vom 17.Januar 2012 (VIII R 48/12 BStBl II 2013, 952) entschieden, dass die Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrages nach § 7g EStG zu den zeitlich unbefristeten Wahlrechten gehöre.
  • FG München, 25.09.2012 - 6 K 4073/09

    Trotz bestandskräftiger Veranlagung kann das Bewertungs-Wahlrecht nach § 3 Abs. 1

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 21.02.2018 - 3 K 329/15
    Auch das FG München sehe in seiner Entscheidung vom 25. September 2012 (6 K 4073/09, EFG 2013, 473) in der Überleitungsrechnung eine Steuerbilanz.
  • FG Hamburg, 11.12.1995 - V 90/93

    Streit um die ergebniswirksame Berücksichtigung einer unrichtigen Handelsbilanz

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 21.02.2018 - 3 K 329/15
    Wird eine eigenständige Steuerbilanz nicht aufgestellt, sondern werden auf der Basis der Handelsbilanz nach § 60 Abs. 2 S. 1 EStDV Korrekturen hierzu vorgenommen, bilden diese die Bilanz, wenn die Korrekturen wie Bilanzpositionen fortentwickelt werden (vgl. Frotscher, § 4 EStG Rz. 450, vgl. FG Hamburg Beschluss vom 11.12.1995 V 90/93, EFG 1996, 355).
  • BFH, 14.02.2007 - XI R 16/05

    Bilanzänderung; Rücklagenbildung nach § 6b EStG; ermäßigter Steuersatz

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 21.02.2018 - 3 K 329/15
    Bezüglich der Anmerkung der Klägerin, dass es bei einer Anwendung des § 7g Abs. 2 Satz 2 EStG nach der vom Beklagten vertretenen Auffassung zu einer Benachteiligung bilanzierender Steuerpflichtiger komme gegenüber solchen, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln, sei auf das BFH-Urteil vom 14. Februar 2007 (XI R 16/05, BFH/NV 2007, 1293) zu verweisen.
  • BFH, 27.05.2020 - XI R 12/18

    Zur Änderung eines im Rahmen einer steuerrechtlichen Überleitungsrechnung

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 21.02.2018 - 3 K 329/15 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das Finanzgericht (FG) Mecklenburg-Vorpommern wies die gegen die ablehnende Einspruchsentscheidung erhobene Klage mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2018, 1272 veröffentlichten Urteil vom 21.02.2018 - 3 K 329/15 als unbegründet ab. Die Klägerin sei, nachdem sie die Überleitungsrechnung (§ 60 Abs. 2 Satz 1 EStDV) beim FA eingereicht habe, nur unter den Voraussetzungen des § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG zur Änderung des ausgeübten Wahlrechts (§ 7g Abs. 2 Satz 2 EStG a.F.) berechtigt, die jedoch im Streitfall nicht erfüllt seien.

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