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   FG Rheinland-Pfalz, 08.01.1987 - 3 K 340/86   

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FG Rheinland-Pfalz, 08.01.1987 - 3 K 340/86 (https://dejure.org/1987,20995)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08.01.1987 - 3 K 340/86 (https://dejure.org/1987,20995)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08. Januar 1987 - 3 K 340/86 (https://dejure.org/1987,20995)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1987, 332
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 09.06.2004 - 5 StR 579/03

    Steuerhinterziehung (Rechtsanwendung und Berechnungsdarstellung des Richters:

    Tritt jemand im Rechtsverkehr im eigenen Namen, aber im Innenverhältnis für einen anderen auf, treffen in der Regel den 'Strohmann' zivilrechtlich und steuerrechtlich die Folgen aus den von ihm abgeschlossenen Rechtsgeschäften, es sei denn, es handelt sich um ein nach § 41 Abs. 2 AO 1977 unwirksames Scheingeschäft (vgl. Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 8. Januar 1987 3 K 340/86, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1987, 332, rechtskräftig, zur Strohmanngründung einer GmbH; BFH-Urteil vom 12. Juli 1991 III R 47/88, BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143, unter 2., zur Strohmanngründung einer KG; BFH-Beschluß vom 31. Januar 2002 V B 108/01, BFHE 198, 208, BFH/NV 2002, 835, zum Strohmanngeschäft bei der Umsatzsteuer).
  • BFH, 02.03.2004 - III B 114/03

    Beherrschungsidentität bei einer Betriebsaufspaltung; Realisationszeitpunkt eines

    Tritt jemand im Rechtsverkehr im eigenen Namen, aber im Innenverhältnis für einen anderen auf, treffen in der Regel den "Strohmann" zivilrechtlich und steuerrechtlich die Folgen aus den von ihm abgeschlossenen Rechtsgeschäften, es sei denn, es handelt sich um ein nach § 41 Abs. 2 AO 1977 unwirksames Scheingeschäft (vgl. Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 8. Januar 1987 3 K 340/86, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1987, 332, rechtskräftig, zur Strohmanngründung einer GmbH; BFH-Urteil vom 12. Juli 1991 III R 47/88, BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143, unter 2., zur Strohmanngründung einer KG; BFH-Beschluss vom 31. Januar 2002 V B 108/01, BFHE 198, 208, BFH/NV 2002, 835, zum Strohmanngeschäft bei der Umsatzsteuer).
  • FG München, 01.03.2001 - 10 K 1517/93

    Zurechnung von verdeckten Gewinnausschüttungen als Einkünfte aus Kapitalvermögen;

    Selbst wenn die Kapitalerhöhung nach dem Willen der Beteiligten nur zum Schein durchgeführt worden sein sollte (wofür es jedoch aus den o.g. Gründen keine Anhaltspunkte gibt), kann die Nichtigkeit der damit verbundenen Abänderung des Gesellschaftsvertrages nach der Eintragung in das Handelsregister bürgerlich-rechtlich nicht mehr geltend gemacht werden (FG Rheinland-Pfalz vom 8. Januar 1987 3 K 340/86, EFG 1987, 337; Münchener-Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch - BGB -, 3. Auflage, § 117 Rz. 3).

    Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn durch die Eintragung in das Handelsregister nicht lediglich ein Rechtsschein ausgelöst wird, sondern durch die Eintragung eine Kapitalgesellschaft als juristische Person entsteht (FG Rheinland Pfalz vom 8. Januar 1987 a.a.O.; Tipke/Kruse, AO § 41 Rz. 68).

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