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   VG Karlsruhe, 16.01.2014 - 3 K 3444/13   

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https://dejure.org/2014,1135
VG Karlsruhe, 16.01.2014 - 3 K 3444/13 (https://dejure.org/2014,1135)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 16.01.2014 - 3 K 3444/13 (https://dejure.org/2014,1135)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 16. Januar 2014 - 3 K 3444/13 (https://dejure.org/2014,1135)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 16a Abs 2 S 2 TierSchG, § 80 Abs 5 VwGO, § 2 TierSchG
    Untersagung der Tierhaltung und Fortnahme der Tiere wegen Unterernährung und nicht artgerechter Haltung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tierschutz - Aufschiebende Wirkung; Einziehung; Veräußerungsanordnung

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine sofort vollziehbare Veräußerungsanordnung für unterversorgte Hunde nach Fortnahme der Tiere

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine sofort vollziehbare Veräußerungsanordnung für unterversorgte Hunde nach Fortnahme der Tiere

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 14.05.2007 - 1 S 1422/06

    Eigentumsübergang bei Einziehung einer Sache; Verwahrkostenhaftung nach

    Auszug aus VG Karlsruhe, 16.01.2014 - 3 K 3444/13
    Die Anordnung der Einziehung hat jedoch unmittelbar rechtsgestaltende Wirkung, so dass - über die Anordnung der aufschiebenden Wirkung hinaus, die die Behörde an einer Verfügung über den eingezogenen Gegenstand hindert (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 14.05.2007 - 1 S 1422/06 -, juris, Rn. 21) - eine gesonderte Anordnung der Aufhebung der Vollziehung insoweit nicht in Betracht kommt; auch das vom Antragsteller ausdrücklich gesondert begehrte vorläufige Verbot einer Vermittlung der Tiere über die Internetseiten des Tierheims war daher entbehrlich.
  • VG Stuttgart, 01.03.2007 - 1 K 4166/04

    Kostenerstattung für die Verwahrung eines beschlagnahmten gefährlichen Hundes.

    Auszug aus VG Karlsruhe, 16.01.2014 - 3 K 3444/13
    Zwar spricht vieles dafür, dass die Voraussetzungen einer Fortnahme nach § 16a Abs. 1 S. 2 Nr. 2 1. Teilsatz TierSchG gegeben sind; auf Basis der vorliegenden Informationen ist jedoch offen, ob die Antragsgegnerin die Vorgaben des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit im Hinblick auf die nach § 16a Abs. 1 S. 2 Nr. 2 2. Teilsatz Alt. 2 TierSchG im Vorfeld einer dauerhaften Eigentumsentziehung grundsätzlich erforderliche Fristsetzung (vgl. zur ausnahmsweisen Entbehrlichkeit einer Fristsetzung allerdings VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 17.03.2005 - 1 S 381/05 -, juris, Rn. 14) und die Eröffnung der Möglichkeit einer Abgabe der Tiere an vom Antragsteller benannte Dritte (vgl. VG Stuttgart, Urt. v. 01.03.2007 - 1 K 4166/04 -, juris, Rn. 4) hinreichend beachtet hat.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.03.2005 - 1 S 381/05

    Tierschutz; Schafbestand; Auflösung; Ersatzvornahme; Wegnahme; unmittelbare

    Auszug aus VG Karlsruhe, 16.01.2014 - 3 K 3444/13
    Zwar spricht vieles dafür, dass die Voraussetzungen einer Fortnahme nach § 16a Abs. 1 S. 2 Nr. 2 1. Teilsatz TierSchG gegeben sind; auf Basis der vorliegenden Informationen ist jedoch offen, ob die Antragsgegnerin die Vorgaben des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit im Hinblick auf die nach § 16a Abs. 1 S. 2 Nr. 2 2. Teilsatz Alt. 2 TierSchG im Vorfeld einer dauerhaften Eigentumsentziehung grundsätzlich erforderliche Fristsetzung (vgl. zur ausnahmsweisen Entbehrlichkeit einer Fristsetzung allerdings VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 17.03.2005 - 1 S 381/05 -, juris, Rn. 14) und die Eröffnung der Möglichkeit einer Abgabe der Tiere an vom Antragsteller benannte Dritte (vgl. VG Stuttgart, Urt. v. 01.03.2007 - 1 K 4166/04 -, juris, Rn. 4) hinreichend beachtet hat.
  • VG Oldenburg, 12.03.2014 - 11 A 4706/12

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach und Rechtslage

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines erlassenen Haltungs- bzw. Betreuungsverbotes ist der Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 11. Februar 1999 - 3 L 928/96 -, juris Rn. 5; Bayerischer VGH, Beschluss vom 31. Mai 2005 - 25 ZB 04.3457 -, juris Rn. 5; sowie VG Arnsberg, Urteil vom 04. Juni 2007 - 14 K 2581/06 -, juris Rn. 48; a.A. Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung: Bayerischer VGH, Urteil vom 10. September 2012 - 9 B 11.1216 -, juris Rn. 28; VG Karlsruhe, Beschluss vom 16. Januar 2014 - 3 K 3444/13 -, juris Rn. 49 sowie VG Berlin, Beschluss vom 19. Februar 2013 - 24 L 25.13 -, juris Rn. 14; offen gelassen: OVG Lüneburg, Beschluss 7. Februar 2013 - 11 ME 321/12 - sowie OVG NRW, Beschluss vom 14. Juni 2011 - 5 B 412/11 -, juris Rn. 11).
  • VG Freiburg, 08.05.2017 - 6 K 1428/17

    Fortnahme und Veräußerung von Tieren; Untersagung von Tierhaltung und -betreuung

    Eine Rückgängigmachung durch den Antragsgegner im Wege eines Vollzugsfolgenbeseitigungsanspruchs scheidet aus (in diesem Sinne im Fall der Veräußerung beschlagnahmter Tiere: VG Düsseldorf, Beschl. v. 18.10.2016 - 23 L 1756/16 -, Rn. 27, juris; VG Augsburg, Beschl. v. 18.09.2009 - Au 5 S 09.989 -, Rn. 21, juris; VG Stuttgart, Beschl. v. 28.10.2004 - 4 K 3529/04 -, Rn. 4, juris; a.A.: VG Karlsruhe, Beschl. v. 16.01.2014 - 3 K 3444/13 -, Rn. 40, juris).

    Einer - hier vom Antragsgegner zusätzlich verfügten - Einziehung bedurfte es deshalb nicht (vgl. auch VG Karlsruhe, Beschl. v. 16.01.2014, a.a.O., Rn. 63, welches eine Umdeutung der dort nur verfügten Einziehung in eine Veräußerungsanordnung erwägt); diese geht, ohne dass dies rechtlich schädlich wäre, ins Leere.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.10.2018 - 5 S 13.18

    (Keine) Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die

    Die von der Beschwerde zitierte Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 16. Januar 2014 - 3 K 3444/13 -, juris, Rn. 67 ff., weckt daran keinen Zweifel, weil sie auf der hier nicht zutreffenden Annahme beruht, dass die gegenwärtigen Halter der Tiere möglicherweise zivilrechtlich kein Eigentum erworben hätten.
  • OVG Sachsen, 17.08.2016 - 3 B 173/16

    Fortnahme, Veräußerung, Verfügungsbefugnis, Duldung, anderweitige Unterbringung,

    Hierzu verweise er nochmals auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 16. Januar 2014 (- 3 K 3444/13 -, juris Rn. 68 f.).
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