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FG Niedersachsen, 14.11.2012 - 3 K 345/11 |
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Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 14.11.2012 - 3 K 345/11
- BFH, 23.05.2013 - IX B 45/13
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 29.06.2017 - X B 170/16
Ungenügende Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens
Insoweit traf das FA zum Teil bereits im Verwaltungsverfahren Abhilfeentscheidungen (z.B. hinsichtlich der Höhe des Auflösungsverlusts der Klägerin gemäß § 17 des Einkommensteuergesetzes in 2010); zum Teil waren die umstrittenen Fragen auch schon durch das FG für andere Streitjahre rechtlich beurteilt worden (Urteil des Niedersächsischen FG vom 14. November 2012 3 K 345/11, nicht veröffentlicht, zur Umqualifizierung von Einkünften aus der Beteiligung an "X Centern" von solchen aus Vermietung und Verpachtung in solche aus gewerblichem Grundstückshandel einschließlich der --die Geltendmachung von Absetzung für Abnutzung (AfA) ausschließenden-- Zuordnung der veräußerten Grundstücke zum Umlaufvermögen des Klägers;… die Nichtzulassungsbeschwerde war erfolglos geblieben, vgl. BFH-Beschluss vom 23. Mai 2013 IX B 45/13, BFH/NV 2013, 1435). - FG Niedersachsen, 30.11.2016 - 3 K 251/14
Berechtigung des Finanzgerichts zur Setzung einer Ausschlussfrist nach § 65 Abs. …
Das FA wies den Einspruch durch Einspruchsbescheid vom 14. Juli 2014 zurück und verwies insoweit auf eine Entscheidung des erkennenden Senats in seinem Urteil vom 14. November 2012 (3 K 345/11), in dem das Gericht die Umqualifizierung der Einkünfte in gewerbliche Einkünfte und die Streichung der AfA gebilligt hatte.