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   VG Potsdam, 08.12.2015 - 3 K 3564/13   

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https://dejure.org/2015,40969
VG Potsdam, 08.12.2015 - 3 K 3564/13 (https://dejure.org/2015,40969)
VG Potsdam, Entscheidung vom 08.12.2015 - 3 K 3564/13 (https://dejure.org/2015,40969)
VG Potsdam, Entscheidung vom 08. Dezember 2015 - 3 K 3564/13 (https://dejure.org/2015,40969)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Brandenburgische Regelung zur polizeilichen Kennzeichnungspflicht verfassungsgemäß - Kein Verstoß gegen Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Polizeivollzugsbeamten

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus VG Potsdam, 08.12.2015 - 3 K 3564/13
    Dadurch, dass diese Kennzeichnung unabhängig von der freiwilligen Zustimmung des Bediensteten erfolgt, liegt ein Eingriff in den Schutzbereich des aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG abgeleiteten Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung vor, welches die Befugnis des Einzelnen umfasst, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen (vgl. BVerfG, Urteil vom 15.12.1983, - 1 BvR 209/83 u. a., Rn. 149 zit. nach juris -).

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner grundlegenden Entscheidung zum Recht auf informationelle Selbstbestimmung klargestellt, dass dieses Recht nicht schrankenlos gewährleistet sei und der Einzelne wegen seines Bezugs zur sozialen Gemeinschaft nicht ein Recht im Sinne einer absoluten, uneinschränkbaren Herrschaft über "seine" Daten habe (BVerfG, Urteil vom 15.12.1983, a.a.O., Rn. 150).

    Diese Beschränkungen bedürfen einer gesetzlichen Grundlage, aus der sich die Voraussetzungen und der Umfang der Beschränkungen klar und für den Bürger erkennbar ergeben und die somit dem rechtsstaatlichen Gebot der Normenklarheit entsprechen (vgl. BVerfG, Urteil vom 15.12.1983, a.a.O., Rn. 151; BVerfGE 45, 400, 420).

  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

    Auszug aus VG Potsdam, 08.12.2015 - 3 K 3564/13
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kommt es darauf an, dass sich der Gesetzgeber an einer sachgerechten und vertretbaren Beurteilung des erreichbaren Datenmaterials orientiert und die zugänglichen Erkenntnisquellen ausgeschöpft hat, um die voraussichtlichen Auswirkungen der Regelung so zuverlässig wie möglich abschätzen zu können (vgl. Sodan, a.a.O., Rn. 64 zu Art. 1 Vorb. m. w. N.; BVerfG, Urteil vom 1.3.1979, 1 BvR 532/77, Rn. 113 ff juris).

    Hält sich der Gesetzgeber an den vorgesehenen Maßstab, kann ihm nicht vorgeworfen werden, dass er bestimmte Auswirkungen nicht gesehen habe (vgl. BVerfG, Urteil vom 1.3.1979, a.a.O., Rn 113, 117).

  • BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvR 799/76

    Oberstufenreform

    Auszug aus VG Potsdam, 08.12.2015 - 3 K 3564/13
    Diese Beschränkungen bedürfen einer gesetzlichen Grundlage, aus der sich die Voraussetzungen und der Umfang der Beschränkungen klar und für den Bürger erkennbar ergeben und die somit dem rechtsstaatlichen Gebot der Normenklarheit entsprechen (vgl. BVerfG, Urteil vom 15.12.1983, a.a.O., Rn. 151; BVerfGE 45, 400, 420).

    Die Notwendigkeit der Auslegung nimmt der gesetzlichen Regelung nicht ihre Bestimmtheit, die das Rechtsstaatsprinzip von einem Gesetz fordert (vgl. BVerfG, Urteil vom 22.06.1977, 1 BvR 799/76, Rn. 81 m.w.N.; zit. nach juris).

  • BVerfG, 28.10.1975 - 2 BvR 883/73

    Justizverwaltungsakt

    Auszug aus VG Potsdam, 08.12.2015 - 3 K 3564/13
    Mit der gesetzlichen Regelung und nicht einer im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses angeordneten Kennzeichnung ist der Landesgesetzgeber dem Parlamentsvorbehalt bei der Entscheidung grundsätzlicher Fragen, die den Bürger unmittelbar betreffen - wie insbesondere bei Eingriffen in Freiheitsrechte (vgl. die weit gefasste Wesentlichkeitstheorie des BVerfG, Urteil vom 28. Oktober 1975, 2 BvR 883/73, Rn. 34 und Urteil vom 16. Juni 1981, 1 BvL 89/78, Rn. 89, 90 zit. nach juris) - nachgekommen.
  • BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvL 89/78

    3. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus VG Potsdam, 08.12.2015 - 3 K 3564/13
    Mit der gesetzlichen Regelung und nicht einer im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses angeordneten Kennzeichnung ist der Landesgesetzgeber dem Parlamentsvorbehalt bei der Entscheidung grundsätzlicher Fragen, die den Bürger unmittelbar betreffen - wie insbesondere bei Eingriffen in Freiheitsrechte (vgl. die weit gefasste Wesentlichkeitstheorie des BVerfG, Urteil vom 28. Oktober 1975, 2 BvR 883/73, Rn. 34 und Urteil vom 16. Juni 1981, 1 BvL 89/78, Rn. 89, 90 zit. nach juris) - nachgekommen.
  • BVerfG, 17.01.1979 - 1 BvL 25/77

    Unterhaltspflichtverletzung

    Auszug aus VG Potsdam, 08.12.2015 - 3 K 3564/13
    Richtete sich die Prüfung anhand der früheren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nach der sogenannten Willkürformel, wonach eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung dann vorlag, wenn sich ein vernünftiger, aus der Sache ergebender oder sonst wie sachlich einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung oder Gleichbehandlung nicht finden ließ und die Bestimmung danach als objektiv willkürlich bezeichnet werden musste (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.01.1979, 1 BvL 25/77, Rn . 55 ff; Sodan, a.a.O. Rn. 14 m. w. N.), werden nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts stärker Gesichtspunkte der Verhältnismäßigkeit einbezogen.
  • VerfG Brandenburg, 20.06.2014 - VfGBbg 50/13

    Rechtssatzverfassungsbeschwerde; Kennzeichnungspflicht; Unmittelbare

    Auszug aus VG Potsdam, 08.12.2015 - 3 K 3564/13
    Die von der Klägerin gegen die Kennzeichnungspflicht erhobene Verfassungsbeschwerde wurde mit Beschluss des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg vom 20. Juni 2014 (VfGBbg 50/13) verworfen.
  • VG Frankfurt/Main, 10.06.1996 - 9 E 873/95
    Auszug aus VG Potsdam, 08.12.2015 - 3 K 3564/13
    Im Unterschied zu anderen Bundesländern, die im Wege eines Erlasses basierend auf dem allgemeinen Weisungsrecht des Dienstherrn im Rahmen des Beamtenverhältnisses das Tragen einer namentlichen Kennzeichnung angeordnet haben (vgl. für Hessen VG Frankfurt, Urteil vom 10. Juni 1996, 9 E 873/95), hat sich das Land Brandenburg für ein Parlamentsgesetz entschieden.
  • BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83

    Kündigungsfristen für Arbeiter

    Auszug aus VG Potsdam, 08.12.2015 - 3 K 3564/13
    Danach ist eine Rechtfertigung nur dann möglich, wenn die Ungleichbehandlung und der rechtfertigende Grund in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen (BVerfGE 82, 126, 46).
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