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   VG Trier, 10.11.2009 - 3 K 361/09.TR   

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VG Trier, 10.11.2009 - 3 K 361/09.TR (https://dejure.org/2009,21983)
VG Trier, Entscheidung vom 10.11.2009 - 3 K 361/09.TR (https://dejure.org/2009,21983)
VG Trier, Entscheidung vom 10. November 2009 - 3 K 361/09.TR (https://dejure.org/2009,21983)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Disziplinarverfahren gegen einen Polizeibeamten wegen eines ungenehmigten Nebenverdiensts; Betreiben eines Gestüts als Nebenverdienst; Abgrenzung zwischen Hobbytierhaltung und dem gewerblichem Betreiben eines Gestüts; Intensive Werbung mit einer breit angelegten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Entfernung aus dem Dienst nach Verstoß gegen das Nebentätigkeitsrecht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Polizist mit Pferdezucht

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verstoß gegen das Nebentätigkeitsrecht – Entfernung eines Beamten aus dem Dienst zulässig - Schweres Dienstvergehen führ zu Vertrauensverlust und macht Weiterbeschäftigung im öffentlichen Dienst unmöglich

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.02.2002 - 3 A 11578/01

    Entfernung aus dem Dienst wegen unerlaubter Nebentätigkeit eines dienstunfähigen

    Auszug aus VG Trier, 10.11.2009 - 3 K 361/09
    Eine Nebentätigkeit liegt demnach bei einer wirtschaftlichen Betätigung mit Gewinnerzielungsabsicht vor, wobei egal ist, ob auch tatsächlich nach Abzug der Kosten ein Gewinn erzielt wird (BVerwG, Urteil vom 01. Januar 2007 - 1 D 16/05 - OVG Rheinland-Pfalz, u. a. Urteil vom 26. Februar 2002 - 3 A 11578/01.OVG - und Beschluss in vorliegendem Zusammenhang vom 06. April 2009 - 3 B 10160/09.OVG -).

    Diesem Interesse dient die Notwendigkeit der Zustimmung des Dienstherrn zu der beabsichtigten Tätigkeit; der Dienstherr soll in dem berechtigten Interesse an einer vollwertigen, nicht durch anderweitige Verausgabung der körperlichen oder psychischen Arbeitskraft beeinträchtigten Dienstleistung des Beamten geschützt werden (BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1990, BVerwGE 84, 299 ff.; OVG Rhl.-Pfalz, Urteil vom 21. Januar 2002 - 3 A 11578/01.OVG -).

    Darüber hinaus liegt nach § 73 Abs. 3 LBG ein Versagungsgrund regelmäßig vor, wenn sich die Nebentätigkeit wegen gewerbsmäßiger Dienst- oder Arbeitsleistung oder sonst nach Art-, Umfang, Dauer oder Häufigkeit als Ausübung eines Zweitberufs darstellt, wobei von einer gewerblichen Tätigkeit im Sinne des § 74 Abs. 1 Nr. 1 b LBG auszugehen ist, wenn eine wirtschaftliche Betätigung mit Gewinnerzielungsabsicht in Rede steht (OVG Rheinland-Pfalz - 3 A 11578/01.OVG -).

  • VG Trier, 19.01.2009 - 3 L 715/08

    Vorläufige Dienstenthebung nur bei überwiegender Wahrscheinlichkeit der späteren

    Auszug aus VG Trier, 10.11.2009 - 3 K 361/09
    Auf Antrag des Beklagten setzte die erkennende Kammer die vorläufige Dienstenthebung und die Einbehaltung von Dienstbezügen mit Beschluss vom 19. Januar 2009 (3 L 715/08.TR) aus.

    Wegen des Sach- und Streitstandes im Übrigen wird auf die Schriftsätze der Beteiligten sowie auf die zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemachten Personal- und Disziplinarvorgänge, ferner auf die Gerichtsakte 3 L 715/08.TR Bezug genommen.

    Auch die Schuldenwirtschaft des Beklagten wiegt schwerer als die Kammer dies noch im Eilverfahren (vgl. hierzu den Beschluss vom 19. Januar 2009 - 3 L 715/08.TR -) angenommen hat.

  • BVerwG, 11.01.2007 - 1 D 16.05

    Bundespolizeibeamter; Verbot der Ausübung ungenehmigter Nebentätigkeiten;

    Auszug aus VG Trier, 10.11.2009 - 3 K 361/09
    Eine Nebentätigkeit liegt demnach bei einer wirtschaftlichen Betätigung mit Gewinnerzielungsabsicht vor, wobei egal ist, ob auch tatsächlich nach Abzug der Kosten ein Gewinn erzielt wird (BVerwG, Urteil vom 01. Januar 2007 - 1 D 16/05 - OVG Rheinland-Pfalz, u. a. Urteil vom 26. Februar 2002 - 3 A 11578/01.OVG - und Beschluss in vorliegendem Zusammenhang vom 06. April 2009 - 3 B 10160/09.OVG -).

    Ein Regelmaß für Dienstvergehen dieser Art gibt es nicht, das Disziplinarmaß ist von den Umständen des Einzelfalles abhängig (BVerwG, Urteil vom 11. Januar 2007 -1 D 16/05-, recherchiert in juris).

  • BVerwG, 28.06.1995 - 1 D 66.94

    Verstoß eines Beamten gegen die Pflicht zu achtungswürdigem und

    Auszug aus VG Trier, 10.11.2009 - 3 K 361/09
    Seine Schuldenwirtschaft wird jedoch dann disziplinarrechtlich relevant, wenn der Leichtfertigkeit bei der Eingehung einer Verpflichtung eine Störung der vertraglich vereinbarten Abwicklung folgt, die für den Beamten nach den gesamten Umständen voraussehbar war, weiter dann, wenn sich der Beamte beim Eingehen und Abwickeln von Schuldverpflichtungen unlauter und unredlich verhält, was der Fall sein kann, wenn er seine Gläubiger über seine Einkommens- und Vermögenslage, seinen Schuldenstand oder die Eigentumsverhältnisse an einem Sicherungsgut täuscht und letztlich kann die Schuldenwirtschaft dann disziplinarrechtlich relevant werden, wenn der Beamte seine Schulden nicht mit der ihm möglichen, gebotenen und zumutbaren Sorgfalt tilgt, insbesondere dann, wenn er die berechtigten Interessen seiner Gläubiger in einer Weise beeinträchtigt, die über die bloße Nichterfüllung hinausgeht, insbesondere, wenn er die Gefahr gerichtlicher Maßnahmen heraufbeschwört (BVerwG, Urteil vom 28. Juni 1995 -1 D 66/94-; OVG Rheinland-Pfalz, u.a. Beschluss vom 23. November 1990 - 3 A 11324/90.OVG -).

    Dieses Verhalten ist in hohem Maße pflichtwidrig (BVerwG, Urteil vom28. Juni 1995 - 1 D 66/94 - NVwZ-RR 1996, 452 f.).

  • VGH Hessen, 24.09.2003 - 1 UE 783/02

    Nebentätigkeit eines Beamten; Anzeigepflicht; Untersagung; Entgelt;

    Auszug aus VG Trier, 10.11.2009 - 3 K 361/09
    Die Abgrenzung zwischen einer bloßen Freizeitbeschäftigung einerseits und einer nebentätigkeitsrechtlich beachtlichen Betätigung andererseits richtet sich grundsätzlich in erster Linie danach, ob die Tätigkeit auf Erwerb gerichtet oder wirtschaftlich bedeutsam ist oder ob sie den Beamten erheblich in Anspruch nimmt (HessVGH, Urteil vom 24. September 2003 - 1 UE 783/02 - n. w. N.).
  • BDiszG, 09.06.1999 - XVI VL 48/98
    Auszug aus VG Trier, 10.11.2009 - 3 K 361/09
    Der Fall liegt damit insgesamt deutlich anders als im Normalfall, in dem ein Beamter auf unumstößliche Steueranforderungen nicht reagiert (vgl. hierzu Bundesdisziplinargericht, Urteil vom 09. Juni 1999 - XVI VL 48/98 - ).
  • BVerwG, 08.09.2004 - 1 D 18.03

    Beamter des gehobenen Dienstes; Hinterziehung von Einkommen- und Gewerbesteuer

    Auszug aus VG Trier, 10.11.2009 - 3 K 361/09
    Eine Verjährung einzelner Pflichtverstöße kommt jedoch wegen des Grundsatzes der Einheit des Dienstvergehens (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 8. September 2004 -1 D 18/03-) regelmäßig nicht in Betracht.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.11.1990 - 3 A 11324/90

    Vorläufige Dienstenthebung; Ansehen des öffentlichen Dienstes; Einbehaltung der

    Auszug aus VG Trier, 10.11.2009 - 3 K 361/09
    Seine Schuldenwirtschaft wird jedoch dann disziplinarrechtlich relevant, wenn der Leichtfertigkeit bei der Eingehung einer Verpflichtung eine Störung der vertraglich vereinbarten Abwicklung folgt, die für den Beamten nach den gesamten Umständen voraussehbar war, weiter dann, wenn sich der Beamte beim Eingehen und Abwickeln von Schuldverpflichtungen unlauter und unredlich verhält, was der Fall sein kann, wenn er seine Gläubiger über seine Einkommens- und Vermögenslage, seinen Schuldenstand oder die Eigentumsverhältnisse an einem Sicherungsgut täuscht und letztlich kann die Schuldenwirtschaft dann disziplinarrechtlich relevant werden, wenn der Beamte seine Schulden nicht mit der ihm möglichen, gebotenen und zumutbaren Sorgfalt tilgt, insbesondere dann, wenn er die berechtigten Interessen seiner Gläubiger in einer Weise beeinträchtigt, die über die bloße Nichterfüllung hinausgeht, insbesondere, wenn er die Gefahr gerichtlicher Maßnahmen heraufbeschwört (BVerwG, Urteil vom 28. Juni 1995 -1 D 66/94-; OVG Rheinland-Pfalz, u.a. Beschluss vom 23. November 1990 - 3 A 11324/90.OVG -).
  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats);

    Auszug aus VG Trier, 10.11.2009 - 3 K 361/09
    Ein endgültiger Vertrauensverlust ist eingetreten, wenn eine Gesamtwürdigung der bedeutsamen Umstände ergibt, der Beamte werde auch künftig seinen Dienstpflichten nicht ordnungsgemäß nachkommen und er somit als Beamter nicht mehr tragbar geworden ist (vgl. grundlegend: BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2005 - 2 C 12.04 - BVerwGE 124, 252, 258 ff. m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.03.2002 - 2 A 10067/02

    Antrag eines Obervermessungsrats auf Erteilung einer Genehmigung zur Ausübung

    Auszug aus VG Trier, 10.11.2009 - 3 K 361/09
    Hiervon auszugehen ist stets dann, wenn erkennbar allmählich ein Zweitberuf aufgebaut werden soll (vgl. VG Koblenz, Urteil 20. November 2001 - 6 K 1546/01.KO - Urteil des Oberverwaltungsgerichts vom 19. März 2002 - 2 A 10067/02 -).
  • VG Koblenz, 20.11.2001 - 6 K 1546/01

    Beamter: Nebentätigkeitsgenehmigung als Computerhändler

  • BVerwG, 25.01.1990 - 2 C 10.89

    Nebentätigkeit: Keine Versagung der Genehmigung einer - aus

  • VG Berlin, 24.01.2023 - 36 L 388.22

    "Officer (...)" vorerst nicht mehr auf TikTok und YouTube

    Denn sie bewegt sich im Spannungsfeld der von Art. 2 GG geschützten Freizeitgestaltung des Beamten und dem dienstlichen Interesse des Dienstherrn auf volle Dienstleistung seiner Beschäftigten nach Art. 33 Abs. 5 GG (VG Trier, Urt. v. 10.11.2009, 3 K 361/09.TR; juris).
  • VG Magdeburg, 18.07.2012 - 8 A 13/11

    Disziplinarrechtliche Abgrenzung von Hobby und beamtenrechtlicher Nebentätigkeit

    Denn diese bewegt sich im Spannungsfeld der von Art. 2 GG geschützten Freizeitgestaltung des Beamten und dem dienstlichen Interesse des Dienstherrn auf volle Dienstleistung seiner Beschäftigten nach Art. 33 Abs. 5 GG (VG Trier, Urt. v. 10.11.2009, 3 K 361/09.TR; juris).

    Hiervon auszugehen ist stets dann, wenn erkennbar allmählich ein Zweitberuf aufgebaut werden soll (VG Koblenz, Urt. v. 20.11.2001, 6 K 1546/01.KO; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 19.03.2002, 2 A 10067/02; OVG LSA, Urteil v. 05.06.2012, 10 L 2/12; zusammenfassend: VG Trier, Urt. v. 10.11.2009, 3 K 361/09.TR; VG Magdeburg, Urteil v. 01.12.2011, 8 A 19/10; alle juris).

  • VG Magdeburg, 31.03.2014 - 8 B 2/14

    Voraussetzungen der vorläufigen Dienstenthebung; Erforderlichkeit des Abschluss

    Denn diese bewegt sich im Spannungsfeld der von Art. 2 GG geschützten Freizeitgestaltung des Beamten und dem dienstlichen Interesse des Dienstherrn auf volle Dienstleistung seiner Beschäftigten nach Art. 33 Abs. 5 GG (VG Trier, Urt. v. 10.11.2009, 3 K 361/09.TR; juris).

    Hiervon auszugehen ist stets dann, wenn erkennbar allmählich ein Zweitberuf aufgebaut werden soll (VG Koblenz, Urt. v. 20.11.2001, 6 K 1546/01.KO; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 19.03.2002, 2 A 10067/02; zusammenfassend: VG Trier, Urt. v. 10.11.2009, 3 K 361/09.TR; VG Magdeburg, Urteil v. 01.12.2011, 8 A 19/10 und v. 18.07.2012, 8 A 13/11; alle juris).

  • VG Trier, 03.02.2016 - 3 K 2619/15

    Dienstentfernung Polizeibeamter

    Eine Nebentätigkeit liegt demnach grundsätzlich bei einer wirtschaftlichen Betätigung mit Gewinnerzielungsabsicht vor, wobei egal ist, ob auch tatsächlich nach Abzug der Kosten ein Gewinn erzielt wird (BVerwG, Urteil vom 1. Januar 2007 - 1 D 16/05 -, OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26. Februar 2002 - 3 A11578/01. OVG -, Beschluss vom 6. April 2009 - 3 B 10160/09.OVG - ; VG Trier, Urteil vom 10. November 2009 - 3 K 361/09 -, juris ).
  • VG Magdeburg, 15.11.2016 - 15 A 10/16

    Disziplinarrecht: Disziplinarklage gerichtet auf Aberkennung des Ruhegehalts

    Hiervon auszugehen ist stets dann, wenn erkennbar allmählich ein Zweitberuf aufgebaut werden soll (VG Koblenz, Urteil vom 20.11.2001, 6 K 1546/01.KO; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.03.2002, 2 A 10067/02; zusammen-fassend VG Trier, Urteil vom 10.11.2009, 3 K 361/09.TR, VG Magdeburg, Urteil vom 01.12.2011, 8 A 19/10 MD; VG Magdeburg, Urteil vom 18.07.2012, 8 A 13/11 MD; VG Magdeburg, Urteil v. 04.06.2014, 8 A 16/13 MD; alle juris).
  • VG Magdeburg, 01.12.2011 - 8 A 19/10

    Gehaltskürzung bei ungenehmigter Nebentätigkeit

    Gewerblich handelt er dagegen, wenn er wie ein Gewerbetreibender, nämlich in Erwerbsstreben handelt, es also nicht um die bloße geschickte Vermögensverwaltung geht, sondern insgesamt ein Verhalten gezeigt wird, dass dem eines Gewerbetreibenden gleicht (vgl. zu diesem Merkmal auch VG Trier, U. v. 10.11.2009, 3 K 361/09.Tr, Rn. 62 m.w.N., juris).

    1 D 60/00; BayVGH, U. v. 23.03.2011, 16b D 09.2798; VG Trier, U.v. 10.11.2009, 3 K 361/09.TR; U. v. 09.11.2010, 3 K 569/10.TR; VG Wiesbaden, U. v. 02.09.2010, 28 K 1193/09.WI.D, alle in juris veröffentlicht), insbesondere hat sich das Gericht mit dem auch von der Klägerin zur Bemessung der Disziplinmaßnahme herangezogenen Urteil des OVG Rheinland-Pfalz auseinandergesetzt (vgl. U. v. 28.04.2008, 3 A 11334/07).

  • VG Magdeburg, 04.06.2014 - 8 A 16/13

    Kürzung der Dienstbezüge wegen des Besuchs des Oktoberfests trotz

    Hiervon auszugehen ist stets dann, wenn erkennbar allmählich ein Zweitberuf aufgebaut werden soll (VG Koblenz, Urteil vom 20.11.2001, 6 K 1546/01.KO; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.03.2002, 2 A 10067/02; zusammenfassend VG Trier, Urteil vom 10.11.2009, 3 K 361/09.TR, VG Magdeburg, Urteil vom 01.12.2011, 8 A 19/10 MD; VG Magdeburg, Urteil vom 18.07.2012, 8 A 13/11 MD; alle juris).
  • VG Trier, 24.05.2016 - 3 K 3823/15

    Verstoß eines Beamten gegen seine Dienstpflichten bei öffentlichkeitswirksamer

    Die Tätigkeit des "Lifecoachung" war seitens der Gemeinschaftsmitglieder auf Erwerb ausgerichtet, da sie unbestritten mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben werden sollte (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Januar 2007 - 1 D 16/05 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26. Februar 2002 - 3 A 11578/01.OVG; Beschluss vom 6. April 2009 - 3 B 10160/09.OVG - VG Trier, Urteil vom 10. November 2009 - 3 K 361/09.TR -, juris).
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