Rechtsprechung
   FG Münster, 28.09.2016 - 3 K 3757/15 Erb   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,38985
FG Münster, 28.09.2016 - 3 K 3757/15 Erb (https://dejure.org/2016,38985)
FG Münster, Entscheidung vom 28.09.2016 - 3 K 3757/15 Erb (https://dejure.org/2016,38985)
FG Münster, Entscheidung vom 28. September 2016 - 3 K 3757/15 Erb (https://dejure.org/2016,38985)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,38985) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückwirkende Steuerbefreiung im Falle des Übertragens eines vom verstorbenen Ehemann ererbten Familienheims unter Vorbehalt des Nießbrauchs auf die Tochter

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückwirkende Steuerbefreiung im Falle des Übertragens eines vom verstorbenen Ehemann ererbten Familienheims unter Vorbehalt des Nießbrauchs auf die Tochter

  • rechtsportal.de

    ErbStG § 13 Abs. 1 Nr. 4b S. 5
    Rückwirkende Steuerbefreiung im Falle des Übertragens eines vom verstorbenen Ehemann ererbten Familienheims unter Vorbehalt des Nießbrauchs auf die Tochter

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Erbschaft- und Schenkungsteuer - Wegfall der Steuerbefreiung für ein Familienheim

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Keine Erbschaftsteuerbefreiung für das Familienheim bei Weiterübertragung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Befreiung bei Übertragung unter Nießbrauchvorbehalt

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Witwe überträgt ihrer Tochter das Eigenheim - Nutzt der erbende Ehepartner die geerbte Immobilie nicht selbst, entfällt die Befreiung von der Erbschaftssteuer

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rückwirkende Erbschaftsteuer nach Schenkung eines selbst bewohnten Eigenheims?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2016, 2077
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • FG Hessen, 15.02.2016 - 1 K 2275/15

    § 13 Abs.1 Nr. 4c ErbStG

    Auszug aus FG Münster, 28.09.2016 - 3 K 3757/15
    Letztere Auffassung hat auch das Hessische Finanzgericht in seinem Gerichtsbescheid vom 15.02.2016 (1 K 2275/15, EFG 2016, 734 mit Literaturhinweisen zum Meinungsstand) vertreten.

    Diesen Auslegungsgrundsätzen (vgl. dazu ausführlich Hessisches Finanzgericht, Gerichtsbescheid vom 15.02.2016 1 K 2275/15, EFG 2016, 734 mit Nachweisen zu Rechtsprechung und Schrifttum) folgt der Senat auch für den vorliegenden Fall.

  • BFH, 11.07.2019 - II R 38/16

    Erbschaftsteuer: Nachversteuerung des Familienheims bei Eigentumsaufgabe

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 28.09.2016 - 3 K 3757/15 Erb wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2016, 2077 veröffentlicht.

  • FG Münster, 10.12.2020 - 3 K 420/20

    Krankheitsbedingter Auszug aus dem Familienheim führt zum Wegfall der

    Wie der erkennende Senat bereits mit Urteil vom 28.09.2016, 3 K 3757/15 Erb, EFG 2016, 2077, - dort im Falle einer Fortnutzung zu eigenen Wohnzwecken - entschieden hat, ergibt die Auslegung des § 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG nach Sinn und Zweck der Norm und unter Berücksichtigung systematischer Gesichtspunkte, dass die Steuerbefreiung auch dann entfällt, wenn der Erwerber das Eigentum am Familienheim auf Dritte überträgt, unabhängig davon, ob er das Familienheim weiter selbst zu Wohnzwecken nutzt.
  • FG Hessen, 12.10.2017 - 1 K 1706/15

    ErbStG, § 20 Abs. 1 Nr. 4

    Da der Erwerb des Grundvermögens aufgrund der zeitnahen Weiterübertragung des Eigentums - entgegen der Ansicht der Klägerseite - nicht unter die Steuerbefreiung des § 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG fällt (so Urteil des FG Münster vom 28. September 2016 3 K 3757/15 Erb, E, EFG 2016, 2077; hiergegen Revision anhängig II R 38/16; zu § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG vgl. Urteil des Hessischen FG vom 15. Februar 2016 1 K 2275/15, EFG 2016, 734), war der zurückbehaltene Anteil in das steuerpflichtige Nachlassvermögen einzubeziehen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht