Weitere Entscheidung unten: VG Saarlouis, 29.09.2009

Rechtsprechung
   VG Trier, 08.12.2009 - 3 K 387/09.TR   

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https://dejure.org/2009,15711
VG Trier, 08.12.2009 - 3 K 387/09.TR (https://dejure.org/2009,15711)
VG Trier, Entscheidung vom 08.12.2009 - 3 K 387/09.TR (https://dejure.org/2009,15711)
VG Trier, Entscheidung vom 08. Dezember 2009 - 3 K 387/09.TR (https://dejure.org/2009,15711)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    §§ 85 Abs. 1, 64 Abs. 1 Satz 3, 65 Satz 2 LBGRLP; §§ 2 Abs. 1 Nr. 1, 11 Abs. 2 LDGRLP; §§ 35 Satz 2, 34 Satz 3 BeamtStG

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Disziplinarverfahren wegen des Verdachts der Bestechlichkeit bzw. Vorteilsgewährung und Vorteilsannahme durch einen Justizvollzugsobersekretär; Verschaffung einer Xtra-Karte an einen Strafgefangenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Entfernung eines Vollzugsbeamten aus dem Dienst

  • Burhoff online Blog (Pressemitteilung)

    Unerlaubte Überlassung von Prepaid-Karten an Häftling führt zur Entlassung des JVA-Mitarbeiters

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Justizvollzugsbeamter mit Prepaid-Karte

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Prepaid-Karte an Häftling überlassen: Entfernung eines Vollzugsbeamten aus dem Dienst

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Vollzugsbeamter überlässt Strafgefangenem Prepaid-Karten für Telefonate mit der Familie – Entfernung des Beamten aus dem Dienst rechtmäßig - Handeln des Vollzugsbeamten stellt gravierenden Mangel an Verantwortungsbewusstsein dar

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamburg, 10.09.1999 - 3 Vollz (Ws) 60/99
    Auszug aus VG Trier, 08.12.2009 - 3 K 387/09
    Daraus folgt, dass die Anstaltsleitung grundsätzlich die Möglichkeit haben muss, den Telefonverkehr von Strafgefangenen zu überwachen (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 10. September 1999 - 3 Vollz (Ws) 60/99 -, juris).
  • VG Magdeburg, 30.04.2013 - 8 A 18/12

    Entfernung eines Justizvollzugsbeamten aus dem Dienst wegen Verstoßes gegen

    a.) Die Überlassung eines funktionstüchtigen Mobiltelefons zudem mit Kamerafunktion an einen Strafgefangenen stellt einen schweren Verstoß gegen die Dienst- und Sicherheitsvorschriften für den Strafvollzug dar (vgl. VG Magdeburg, Beschluss v. 12.10.2009, 8 B 18/09; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 22.03.2010, 3 A 11391/09; VG Trier, Urteil v. 08.12.2009, 3 K 387/09.TR; alle juris).

    Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat bezüglich "nur" der Weitergabe einer SIM-Karte an Gefangene durch einen Justizvollzugsbeamten die Entfernung aus dem Dienst ausgesprochen und im Urteil v. 22.03.2010 (3 A 11391/09; juris) unter Bestätigung der Ausführungen des Verwaltungsgerichts Trier (Urteil v. 08.12.2009, 3 K 387/09.TR; juris) ausgeführt:.

    In diesem Sinne führen auch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (Urteil v. 22.03.2010, 3 A 11391/09; juris) und das Verwaltungsgericht Trier (Urteil v. 08.12.2009, 3 K 387/09.TR; juris) aus, dass bei richtigem Dienstverständnis bezüglich des Mitleides gegenüber den Gefangenen der Beamte die Anstaltsleitung hätte informieren müssen und um Hilfe für den Gefangenen und/oder sich selbst nachsuchen müssen.

  • VG Magdeburg, 30.03.2017 - 15 A 15/16

    Innerdienstliches Dienstvergehen eines Justizvollzugsbeamten; Zurückstufung in

    In der disziplinarrechtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass die Überlassung eines funktionstüchtigen Mobiltelefons an einen Strafgefangenen einen schweren Verstoß gegen die Dienst- und Sicherheitsvorschriften für den Strafvollzug darstellt (vgl.: VG Magdeburg, Urt. v. 30.04.2013, 8 A 18/12; VG Magdeburg, Beschl. v. 12.10.2009, 8 B 18/09; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 22.03.2010, 3 A 11391/09; VG Trier, Urt. v. 08.12.2009, 3 K 387/09.TR; alle juris).
  • VG Magdeburg, 01.10.2019 - 15 A 15/18

    Übergabe eines Mobiltelefons an einen Häftling; Entfernung des JVA-Beamten aus

    In der disziplinarrechtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass die Überlassung eines funktionstüchtigen Mobiltelefons an einen Strafgefangenen einen schweren Verstoß gegen die Dienst- und Sicherheitsvorschriften für den Strafvollzug darstellt (vgl.: VG Magdeburg, Urt. v. 30.03.2017, 15 A 15/16; VG Magdeburg, Urt. v. 30.04.2013, 8 A 18/12; VG Magdeburg, Beschl. v. 12.10.2009, 8 B 18/09; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 22.03.2010, 3 A 11391/09; VG Trier, Urt. v. 08.12.2009, 3 K 387/09.TR; alle juris).
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Rechtsprechung
   VG Saarlouis, 29.09.2009 - 3 K 387/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,25394
VG Saarlouis, 29.09.2009 - 3 K 387/09 (https://dejure.org/2009,25394)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 29.09.2009 - 3 K 387/09 (https://dejure.org/2009,25394)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 29. September 2009 - 3 K 387/09 (https://dejure.org/2009,25394)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Beamtenbesoldung: Rückforderung des nach Scheidung versehentlich weiter gewährten Familienzuschlags

  • Wolters Kluwer
  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • VG Saarlouis, 25.08.2009 - 3 K 1119/08
    Auszug aus VG Saarlouis, 29.09.2009 - 3 K 387/09
    Durch die Einräumung von Ratenzahlungen hat der Beklagte eine ausreichende Billigkeitsentscheidung im Sinne von § 12 Abs. 2 Satz 3 BBesG getroffen (vgl. Urteile der Kammer vom 17.11.1999 - 3 K 173/98 - und zuletzt vom 25.08.2009 - 3 K 1119/08 -).
  • VG Düsseldorf, 09.01.2015 - 26 K 9713/13

    Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Beamten in den Ruhestand wegen

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 29. April 2010 - 1 A 1106/08 -, nicht veröffentlicht; VG des Saarlandes, Urteil vom 29. September 2009 - 3 K 387/09 -, juris Rn. 31.
  • VG Düsseldorf, 11.08.2010 - 13 K 6158/09

    Rückforderung

    Da gegenwärtig nicht abschließend festgestellt werden kann, wie sich die Rückzahlung des überzahlten Betrages - ggfs. über mehrere Jahre hinweg - und die damit verbundene Möglichkeit, die jeweiligen Zahlungen als Negativeinkünfte steuerlich geltend zu machen, - vgl. hierzu Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29. April 2010 - 1 A 1106/08 -, nicht veröffentlicht; Verwaltungsgericht des Saarlands, Urteil vom 29. September 2009 - 3 K 387/09 -, juris Rdn. 31 - auf die Steuerlast des Klägers auswirkt und der Kläger hierzu auch keine näheren Angaben gemacht hat, besteht derzeit für die Beklagte kein Anlass, unter diesem Aspekt einen Teilerlass der Forderung in Betracht zu ziehen.
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