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   FG Münster, 28.02.2008 - 3 K 3877/07 Erb   

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https://dejure.org/2008,6646
FG Münster, 28.02.2008 - 3 K 3877/07 Erb (https://dejure.org/2008,6646)
FG Münster, Entscheidung vom 28.02.2008 - 3 K 3877/07 Erb (https://dejure.org/2008,6646)
FG Münster, Entscheidung vom 28. Februar 2008 - 3 K 3877/07 Erb (https://dejure.org/2008,6646)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erlass einer Erbschaftssteuer-Nachforderung wegen Unbilligkeit; Persönliche Unbilligkeit im Falle einer Vernichtung oder ernstlichen Gefährdung der wirtschaftlichen und persönlichen Existenz durch die Steuererhebung; Wegfall der Steuerbefreiung unabhängig ...

  • Judicialis

    AO § 227; ; ErbStG § 13a Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 227; ErbStG § 13a Abs. 5
    Erlass der Erbschaftsteuer bei insolvenzbedingtem Verlust des Betriebsvermögens innerhalb der Behaltensfrist

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Erbschaftsteuer, Abgabenordnung - Erlass der Erbschaftsteuer bei insolvenzbedingtem Verlust des Betriebsvermögens innerhalb der Behaltensfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Kein Erlass der wegen insolvenzbedingtem Wegfall des Freibetrags gemäß § 13a Abs. 5 Nr. 1 ErbStG nachzuerhebenden Erbschaftsteuer

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 1049
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 16.02.2005 - II R 39/03

    Wegfall der Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 2 a Satz 3 ErbStG bei Veräußerung des

    Auszug aus FG Münster, 28.02.2008 - 3 K 3877/07
    So habe der BFH in derEntscheidung vom 16.02.2005 (II R 39/03, BFH/NV 2005, 1449) zwar eine teleologische Reduktion des § 13 a Abs. 5 ErbStG abgelehnt, da das Veranlagungsverfahren nicht mit der Prüfung belastet werden solle, ob nicht auch im Fall einer Insolvenz diese gewollt herbeigeführt wurde oder ob es sich um eine erzwungene Maßnahme gehandelt habe.

    Denn mit Urteilenvom 16.02.2005 (II R 39/03, BFH/NV 2005, 1449) undvom 21.03.2007 (II R 19/06, BFH/NV 2007, 1321) hat der BFH sowohl zu der Regelung des § 13 Abs. 2 a Satz 3 ErbStG a.F. als auch zu § 13 a Abs. 5 ErbStG entschieden, dass der darin geregelte Wegfall der Steuerbefreiung unabhängig davon eintritt, aus welchen Gründen das begünstigt erworbene BV veräußert oder der Betrieb aufgegeben wurde.

  • BFH, 21.03.2007 - II R 19/06

    Erbschaft-/Schenkungsteuer: BV-Freibetrag, GmbH-Anteil, Insolvenzverfahren

    Auszug aus FG Münster, 28.02.2008 - 3 K 3877/07
    Denn mit Urteilenvom 16.02.2005 (II R 39/03, BFH/NV 2005, 1449) undvom 21.03.2007 (II R 19/06, BFH/NV 2007, 1321) hat der BFH sowohl zu der Regelung des § 13 Abs. 2 a Satz 3 ErbStG a.F. als auch zu § 13 a Abs. 5 ErbStG entschieden, dass der darin geregelte Wegfall der Steuerbefreiung unabhängig davon eintritt, aus welchen Gründen das begünstigt erworbene BV veräußert oder der Betrieb aufgegeben wurde.
  • BFH, 16.12.1992 - I B 94/92
    Auszug aus FG Münster, 28.02.2008 - 3 K 3877/07
    Dies gilt allerdings nicht in den Fällen, in denen die Verwertung der Vermögenssubstanz den Ruin des Steuerpflichtigen bedeuten würde (vgl. BFH-Beschluss vom 16.12.1992 I B 94/92, BFH/NV 1994, 597 m.w.N.).
  • BFH, 04.02.2010 - II R 25/08

    Kein Erlass der Erbschaftsteuer wegen insolvenzbedingter Veräußerung des

    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage mit in Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 1049 veröffentlichtem Urteil ab, weil das FA einen Erlass der Erbschaftsteuer ermessensfehlerfrei abgelehnt habe.
  • FG Münster, 07.05.2009 - 3 K 1861/06

    Nachforderung einer Erbschaftssteuer auf Grund eines Verstoßes gegen

    Vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, der sich der Senat auch für den vorliegenden Fall anschließt, ist es nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats auch nicht ermessensfehlerhaft, dass die Finanzbehörde die von dem Steuerpflichtigen behauptete Schuldlosigkeit an der Insolvenz sowie den erheblichen Einsatz von weiterem Vermögen zur Abwendung dieser Insolvenz nicht als ausreichende Gründe ansieht, um einen Erlass aus sachlichen Billigkeitsgründen auszusprechen (vgl. FG Münster, Urteil vom 28.02.2008, 3 K 3877/07 Erb, EFG 2008, 1049, Revision anhängig unter dem Aktenzeichen II R 25/08, sowie Parallelentscheidung vom 28.02.2008, 3 K 3016/07 Erb, nicht veröffentlicht, Revision anhängig unter dem Aktenzeichen II R 27/08).
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