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   FG Hessen, 06.06.2002 - 3 K 4101/99   

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https://dejure.org/2002,17667
FG Hessen, 06.06.2002 - 3 K 4101/99 (https://dejure.org/2002,17667)
FG Hessen, Entscheidung vom 06.06.2002 - 3 K 4101/99 (https://dejure.org/2002,17667)
FG Hessen, Entscheidung vom 06. Juni 2002 - 3 K 4101/99 (https://dejure.org/2002,17667)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Örtliche Zuständigkeit bei nachträglicher Verlegung des Betriebssitzes; Maßgeblichkeit der Verhältnisse zum Schluss des jeweiligen Gewinnermittlungszeitraums ; Auswirkungen der Verletzung der örtlichen Zuständigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 127; AO § 180 Abs. 1 Nr. 2b
    Örtliche Zuständigkeit; Feststellungsbescheid; Nichtig; Nachträglich; Verlegung; Wohnsitz; Betriebssitz - örtliche Zuständigkeit bei nachträglicher Verlegung des Betriebssitzes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Örtliche Zuständigkeit bei nachträglicher Verlegung des Betriebssitzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 1270
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 28.07.1994 - IV R 53/93
    Auszug aus FG Hessen, 06.06.2002 - 3 K 4101/99
    Denn nach dem Gesetzeszweck des § 180 Abs. 1 Nr. 2 b AO in der Fassung des StMBG soll eine einmal begründete Zuständigkeit des betriebsnäheren Finanzamts für die Gewinnfeststellung eines Gewerbebetriebes erhalten bleiben (ebenso Beermann/ Kunz: Steuerliches Verfahrensrecht § 180 AO , Rdn. 64; Beermann/Schmieszek § 18 AO , Rdn. 17; Tipke/Kruse: Kommentar zur AO § 18 Rdn. 9; Urteil des BFH vom 28. Juli 1994 - IV R 53/93, BFH/NV 1995, 184).
  • BFH, 21.10.2014 - I R 71/13

    Zuständigkeit zur gesonderten Feststellung freiberuflicher Einkünfte bei späterer

    Daraus ergibt sich zugleich, dass auch das zuständige Tätigkeitsfinanzamt nach den Verhältnissen am Schluss des Gewinnermittlungszeitraums zu bestimmen ist und eine spätere Verlegung des Tätigkeitsorts diese Zuständigkeit nicht mehr beeinflusst (Hessisches FG, Urteil vom 6. Juni 2002  3 K 4101/99, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2002, 1270; Brandis in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 180 AO Rz 72; Söhn in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 180 AO Rz 401; Klein/Ratschow, a.a.O., § 180 Rz 31).
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