Rechtsprechung
FG Münster, 10.12.2020 - 3 K 420/20 Erb |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Erbschaftsteuer - Führt die Veräußerung des Familienheims auch dann zum Wegfall der Steuerbefreiung, wenn der Auszug auf ärztlichen Rat aufgrund einer Depressionserkrankung erfolgt?
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Anspruch auf Gewährung einer Steuerbefreiung für ein Familienheim gemäß trotz Auszugs aus dem Objekt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (10)
- nrw.de (Pressemitteilung)
Krankheitsbedingter Auszug aus dem Familienheim führt zum Wegfall der Erbschaftsteuerbefreiung
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Wegfall der Erbschaftsteuerbefreiung bei krankheitsbedingtem Auszug vor Ablauf von zehn Jahren
- IWW (Kurzinformation)
Erbschaftsteuergesetz | Wegfall der Steuerbefreiung bei krankheitsbedingtem Auszug aus Familienheim
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Krankheitsbedingter Auszug aus dem Familienheim führt zum Wegfall der Steuerbefreiung ...
- haufe.de (Kurzinformation)
Krankheitsbedingter Auszug aus dem Familienheim
- anwalt.de (Kurzinformation)
Wegfall des steuerfreien Erwerbs des Familienheims
- nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)
Wegfall der Steuerbefreiung für das Familienheim
- haufe.de (Kurzinformation)
Erbschaftsteuerbefreiung entfällt bei krankheitsbedingtem Auszug aus dem Familienheim
- pwc.de (Kurzinformation)
Krankheitsbedingter Auszug aus dem Familienheim führt zum Wegfall der Erbschaftsteuerbefreiung
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Erbschaftsteuer - Wegfall der Erbschaftsteuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4b Satz 5 ErbStG
Verfahrensgang
- FG Münster, 10.12.2020 - 3 K 420/20 Er
- BFH, 01.12.2021 - II R 1/21
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (8)
- FG Hessen, 10.05.2016 - 1 K 877/15
§ 13 Abs.1 Nr.4b S.5 ErbStG
Auszug aus FG Münster, 10.12.2020 - 3 K 420/20
Der Beklagte nimmt zudem Bezug auf die Urteile des FG Münster vom 31.01.2013, 3 K 1321/11 Erb, EFG 2013, 715, und des Hessischen FG vom 10.05.2016, 1 K 877/15, juris.Auch die Ausführungen des Finanzausschusses, dass der Wegfall der Steuerbefreiung dann nicht eintreten solle, wenn zwingende, objektive Gründe vorliegen, die das selbständige Führen eines Haushalts in dem erworbenen Familienwohnheim unmöglich machen, z. B. eine entsprechende Pflegebedürftigkeit oder Tod, sprechen dafür, dass es nur in den Fällen ausnahmsweise nicht nur Nachversteuerung kommen soll, wenn dem Erwerber das Führen eines eigenen Haushalts schlechthin nicht möglich ist (vgl. FG Münster, Urteil vom 31.01.2013, 3 K 1321/11 Erb, EFG 2013, 715; offen gelassen durch Hessisches FG, Urteil vom 10.05.2016, 1 K 877/15, juris).
- FG Münster, 31.01.2013 - 3 K 1321/11
"Familienheim" i.S. des § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG n.F.
Auszug aus FG Münster, 10.12.2020 - 3 K 420/20
Der Beklagte nimmt zudem Bezug auf die Urteile des FG Münster vom 31.01.2013, 3 K 1321/11 Erb, EFG 2013, 715, und des Hessischen FG vom 10.05.2016, 1 K 877/15, juris.Auch die Ausführungen des Finanzausschusses, dass der Wegfall der Steuerbefreiung dann nicht eintreten solle, wenn zwingende, objektive Gründe vorliegen, die das selbständige Führen eines Haushalts in dem erworbenen Familienwohnheim unmöglich machen, z. B. eine entsprechende Pflegebedürftigkeit oder Tod, sprechen dafür, dass es nur in den Fällen ausnahmsweise nicht nur Nachversteuerung kommen soll, wenn dem Erwerber das Führen eines eigenen Haushalts schlechthin nicht möglich ist (vgl. FG Münster, Urteil vom 31.01.2013, 3 K 1321/11 Erb, EFG 2013, 715; offen gelassen durch Hessisches FG, Urteil vom 10.05.2016, 1 K 877/15, juris).
- FG Münster, 28.09.2016 - 3 K 3757/15
Rückwirkende Steuerbefreiung im Falle des Übertragens eines vom verstorbenen …
Auszug aus FG Münster, 10.12.2020 - 3 K 420/20
Wie der erkennende Senat bereits mit Urteil vom 28.09.2016, 3 K 3757/15 Erb, EFG 2016, 2077, - dort im Falle einer Fortnutzung zu eigenen Wohnzwecken - entschieden hat, ergibt die Auslegung des § 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG nach Sinn und Zweck der Norm und unter Berücksichtigung systematischer Gesichtspunkte, dass die Steuerbefreiung auch dann entfällt, wenn der Erwerber das Eigentum am Familienheim auf Dritte überträgt, unabhängig davon, ob er das Familienheim weiter selbst zu Wohnzwecken nutzt.
- BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91
Einheitswerte II
Auszug aus FG Münster, 10.12.2020 - 3 K 420/20
Jedoch muss der Gesetzgeber bei der Steuerfreistellung des zur individuellen Lebensgestaltung bestimmten Vermögens Grundeigentümer und Inhaber anderer Vermögenswerte in einem gleichen Individualbedarf steuerlich gleichbehandeln (BVerfG, Beschluss vom 22.06.1995, 2 BvL 37/91, BStBl II 1995, 655, BVerfGE 93, 121). - BFH, 18.07.2013 - II R 35/11
Steuerfreie Zuwendung eines Familienwohnheims zwischen Ehegatten - …
Auszug aus FG Münster, 10.12.2020 - 3 K 420/20
Die verfassungsrechtlichen Anforderungen sind auch bei der Auslegung und Anwendung steuerrechtlicher Vorschriften im Einzelfall zu beachten (vgl. BFH, Urteil vom 18.07.2013, II R 35/11, BFHE 242, 153, BStBl II 2013, 1051 unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 28.10.1997, 1 BvR 1644/94, BVerfGE 97, 1). - BFH, 03.06.2014 - II R 45/12
Steuerbefreiung für letztwillige Zuwendung eines Wohnungsrechts an …
Auszug aus FG Münster, 10.12.2020 - 3 K 420/20
Der Senat teilt die Zweifel an der Vereinbarkeit der Norm mit diesem Gleichbehandlungsgebot aus Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes, wie sie der BFH in seinem Urteil vom 03.06.2014, II R 45/12, BFHE 245, 374, BStBl. II 2014, 806, zum Ausdruck gebracht hat. - BFH, 11.07.2019 - II R 38/16
Erbschaftsteuer: Nachversteuerung des Familienheims bei Eigentumsaufgabe
Auszug aus FG Münster, 10.12.2020 - 3 K 420/20
Dieser Auffassung ist der BFH in seiner Revisionsentscheidung vom 11.07.2019 II R 38/16, BFHE 265, 437, BStBl. II 2020, 314, im Ergebnis gefolgt. - BVerfG, 28.10.1997 - 1 BvR 1644/94
Erbschaftsbesteuerung
Auszug aus FG Münster, 10.12.2020 - 3 K 420/20
Die verfassungsrechtlichen Anforderungen sind auch bei der Auslegung und Anwendung steuerrechtlicher Vorschriften im Einzelfall zu beachten (vgl. BFH, Urteil vom 18.07.2013, II R 35/11, BFHE 242, 153, BStBl II 2013, 1051 unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 28.10.1997, 1 BvR 1644/94, BVerfGE 97, 1).
- BFH, 01.12.2021 - II R 1/21
Beendigung der Selbstnutzung eines Familienheims
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 10.12.2020 - 3 K 420/20 Erb aufgehoben. - BFH, 01.12.2021 - II R 18/20
Beendigung der Selbstnutzung eines Familienheims
Der Senat teilt nicht die Auffassung, die Unmöglichkeit, selbständig einen Haushalt zu führen, müsse sich auf das Führen eines eigenen Haushalts schlechthin --d.h. auch an einem anderen Ort als in dem erworbenen Familienheim-- beziehen (so die Urteile des FG Münster vom 31.01.2013 - 3 K 1321/11 Erb, EFG 2013, 715, Rz 42, und vom 10.12.2020 - 3 K 420/20 Erb, EFG 2021, 385, Revision II R 1/21; offengelassen im Urteil des Hessischen FG vom 10.05.2016 - 1 K 877/15, juris, Rz 19 f.; kritisch auch Jülicher in Troll/Gebel/Jülicher/Gottschalk, ErbStG, § 13 Rz 72a; Curdt in Kapp/Ebeling, § 13 ErbStG, Rz 39.5).