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   FG Baden-Württemberg, 15.02.2010 - 3 K 4247/09   

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https://dejure.org/2010,15747
FG Baden-Württemberg, 15.02.2010 - 3 K 4247/09 (https://dejure.org/2010,15747)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15.02.2010 - 3 K 4247/09 (https://dejure.org/2010,15747)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15. Februar 2010 - 3 K 4247/09 (https://dejure.org/2010,15747)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Anspruch eines Rechtsanwalts auf Kostenerstattung nach § 77 EStG; keine Notwendigkeit zur Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für die Einreichung einer Studienbescheinigung oder Mitteilung der Fortdauer des Studiums

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 77 Abs. 2; FGO § 139 Abs. 3 S. 3
    Anspruch eines Rechtsanwalts auf Kostenerstattung nach § 77 EStG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Anspruch eines Rechtsanwalts auf Kostenerstattung nach § 77 EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erstattung von Anwaltsgebühren durch die Familienkasse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Notwendigkeit zur Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für die Einreichung einer Studienbescheinigung oder Mitteilung der Fortdauer eines Studiums im Zusammenhang mit der Gewährung von Kindergeld; Anspruch eines Rechtsanwalts auf Kostenerstattung nach § ...

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 1138
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 23.07.2002 - VIII R 73/00

    Kindergeld; Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten im

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 15.02.2010 - 3 K 4247/09
    a) Diese Vorschrift findet auch auf Einsprüche gegen die Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung Anwendung (BFH-Urteil vom 23. Juli 2002 VIII R 73/00, BFH/NV 2003, 25).

    b) Die Frage, ob die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten oder Beistandes, der nach den Vorschriften des Steuerberatungsgesetzes zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist, i.S. des § 77 Abs. 2 EStG notwendig war, ist aus der Sicht eines verständigen Bürgers vom Wissens- und Erkenntnisstand des Rechtsbehelfsführers zu beurteilen (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2003, 25).

    c) Ein verständiger Bürger wird allerdings nicht einen Anwalt beauftragen, sondern die erforderlichen Nachweise selbst einreichen, wenn nicht ernstlich anzunehmen ist, dass der Wechsel im kindergeldrechtlichen Status des Kindes kindergeldschädlich gewesen sein könnte (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2003, 25, zum Wechsel der Ausbildung).

  • FG Hamburg, 20.04.2004 - III 465/03

    Kindergeld: Anwaltskosten-Erstattung bei erfolgreichem Einspruch?

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 15.02.2010 - 3 K 4247/09
    Die Notwendigkeit einer Hinzuziehung ist zu verneinen, wenn alle erforderlichen Hinweise von der FK in allgemein verständlicher Form gegeben worden sind und wenn danach die kindergeldberechtigte Person die interessierenden bzw. abgefragten Daten und Unterlagen zumutbar selbst (oder mit Hilfe des erwachsenen Kindes) hätte einreichen können (vgl. Urteile des FG Hamburg vom 20. April 2004 III 465/03, EFG 2004, 1621; des FG München vom 28. September 2005 10 K 3486/05, juris; des Sächsischen FG vom 15. Juli 2009 5 K 569/08 (Kg), juris).
  • FG Nürnberg, 21.10.2008 - 7 K 773/08

    Voraussetzungen der Kostenerstattung der Familienkasse gem. § 77 EStG -

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 15.02.2010 - 3 K 4247/09
    Die so verstandene Klage ist als Verpflichtungsklage zulässig (vgl. zuletzt Urteil des FG Nürnberg vom 21. Oktober 2008 7 K 773/2008, juris).
  • FG München, 25.07.2007 - 4 K 29/04

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung einer Erstattung der Ratsgebühr sowie einer

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 15.02.2010 - 3 K 4247/09
    Bei der Entscheidung hierüber sind die zu § 139 Abs. 3 Satz 3 FGO entwickelten Kriterien entsprechend heranzuziehen (vgl. Urteil des FG München vom 25. Juli 2007 4 K 29/04, EFG 2007, 1704).
  • BFH, 25.08.2009 - III B 245/08

    Kostenerstattung für Tätigkeit eines Anwalts außerhalb des kindergeldrechtlichen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 15.02.2010 - 3 K 4247/09
    Für das Antwortschreiben mit Datum "8. Juni 2009", das zeitgleich mit dem Einspruch bei der FK einging, setzt das Gericht keine erstattungsfähigen Kosten an, weil es sich bei den Kosten dieses Schreibens (geschätzt 55 Cent Porto und 10 Cent Umschlag) noch nicht um Kosten des Einspruchsverfahrens handelt (vgl. zu dieser Voraussetzung BFH-Beschluss vom 25. August 2009 III B 245/08, BFH/NV 2009, 1989).
  • FG Baden-Württemberg, 29.04.2009 - 4 K 5505/08

    Kosten des Einspruchsverfahrens bei von der Familienkasse verursachter

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 15.02.2010 - 3 K 4247/09
    Anders verhält es sich indessen, wenn die FK den Kindergeldberechtigten durch ihre Vorgehensweise in verfahrensrechtlicher Hinsicht mit erheblichen Unsicherheiten belastet und nicht klar erkennbar ist, ob die geforderte Hereingabe von Unterlagen die rechtlichen Belange des Kindergeldberechtigten in vollem Umfang zu wahren vermag (Urteil des FG Baden-Württemberg vom 29. April 23009 4 K 5505/08, EFG 2009, 1337).
  • FG Baden-Württemberg, 10.12.2007 - 3 K 181/07

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten zur Vorlage von Nachweisen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 15.02.2010 - 3 K 4247/09
    Regelmäßig sind dabei keine allzu strengen Maßstäbe anzulegen (vgl. Urteil des Einzelrichters vom 10. Dezember 2007 3 K 181/07, juris, unter II.4.a, m.w.N.).
  • FG München, 28.09.2005 - 10 K 3486/05

    Kostenerstattung im Einspruchsverfahren; Selbstvertretung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 15.02.2010 - 3 K 4247/09
    Die Notwendigkeit einer Hinzuziehung ist zu verneinen, wenn alle erforderlichen Hinweise von der FK in allgemein verständlicher Form gegeben worden sind und wenn danach die kindergeldberechtigte Person die interessierenden bzw. abgefragten Daten und Unterlagen zumutbar selbst (oder mit Hilfe des erwachsenen Kindes) hätte einreichen können (vgl. Urteile des FG Hamburg vom 20. April 2004 III 465/03, EFG 2004, 1621; des FG München vom 28. September 2005 10 K 3486/05, juris; des Sächsischen FG vom 15. Juli 2009 5 K 569/08 (Kg), juris).
  • FG Sachsen, 15.07.2009 - 5 K 569/08

    Anwendung des § 77 Abs. 1 S. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) über den Wortlaut

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 15.02.2010 - 3 K 4247/09
    Die Notwendigkeit einer Hinzuziehung ist zu verneinen, wenn alle erforderlichen Hinweise von der FK in allgemein verständlicher Form gegeben worden sind und wenn danach die kindergeldberechtigte Person die interessierenden bzw. abgefragten Daten und Unterlagen zumutbar selbst (oder mit Hilfe des erwachsenen Kindes) hätte einreichen können (vgl. Urteile des FG Hamburg vom 20. April 2004 III 465/03, EFG 2004, 1621; des FG München vom 28. September 2005 10 K 3486/05, juris; des Sächsischen FG vom 15. Juli 2009 5 K 569/08 (Kg), juris).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 06.05.2015 - L 6 AS 288/13

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Anspruch auf Erstattung von

    Offen bleiben kann insoweit, ob es sich bei Kostenerstattungsanspruch aus § 63 SGB X um einen Schadenersatzanspruch gegen die sich nicht rechtmäßig verhaltende Behörde nach einem erfolgreichen Widerspruch (vgl. Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 29. Oktober 2012, a.a.O; Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17. Oktober 2013, a.a.O., jeweils unter Bezugnahme auf Roos, in: von Wulffen, SGB X, 7. Aufl. 2010, § 63 Rn 8) oder um einen Aufwendungsersatz handelt (in diesem Sinne wohl BSG, Urteil vom 25. Februar 2010 - B 11 AL 24/08 R -, juris; Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 2. April 2012 - L 19 AS 312/12 B -, juris; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 15. Februar 2010 - 3 K 4247/09 -, juris zu dem § 63 SGB nachgebildeten § 77 EStG) weil der Bürger - unabhängig von dem Verschulden der Behörde - Kosten der Rechtsberatung aufwenden muss, um sich gegen ein rechtswidriges Handeln der Behörde zu wehren (vgl. Mutschler, a.a.O., Rn. 2a).
  • FG München, 26.01.2015 - 7 K 2803/14

    Erstattung der Kosten im Einspruchsverfahren

    Ein verständiger Bürger wird allerdings nicht einen Anwalt beauftragen, sondern die erforderlichen Nachweise selbst einreichen, wenn alle erforderlichen Hinweise von der Familienkasse in allgemein verständlicher Form gegeben worden sind und die Einreichung der angeforderten Daten und Unterlagen durch die Kindergeldberechtigte selbst oder mit Hilfe des erwachsenen Kindes möglich und zumutbar ist (vgl. BFH-Urteil VIII R 73/00 a.a.O. sowie Urteile des Finanzgerichts Hamburg vom 20. April 2004 III 465/03, EFG 2004, 1621, des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 10. Dezember 2007 3 K 181/07, EFG 2010, 1138 sowie des Sächsischen Finanzgerichts vom 15. Juli 2009 5 K 569/08 recherchiert in juris-web).
  • FG Nürnberg, 13.01.2014 - 3 K 184/13

    Keine Erstattung der Kosten für die Durchführung des Vorverfahrens: Aufhebung des

    26 3. § 77 EStG ist über seinen Wortlaut hinaus nicht nur auf Einsprüche gegen Kindergeldfestsetzungen, sondern auch auf Einsprüche gegen die Aufhebung von Kindergeldfestsetzungen anwendbar (vgl. BFH-Urteil vom 23. Juli 2002 VIII R 73/00, BFH/NV 2003, 25; Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil vom 15.02.2010 3 K 4247/09, EFG 2010, 1138; ebenso Felix in Kirchhof, EStG, 12. Aufl., § 77 Rn. 1).
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