Rechtsprechung
   FG Baden-Württemberg, 12.07.2012 - 3 K 447/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,25236
FG Baden-Württemberg, 12.07.2012 - 3 K 447/12 (https://dejure.org/2012,25236)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12.07.2012 - 3 K 447/12 (https://dejure.org/2012,25236)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12. Juli 2012 - 3 K 447/12 (https://dejure.org/2012,25236)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,25236) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Höchstbetrag von 1.250 EUR für häusliche Arbeitszimmer objektbezogen

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Personenbezogenheit oder Objektbezogenheit des Höchstbetrags der abziehbaren Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Höchstbetrag für häusliches Arbeitszimmer ist bei gemeinschaftlicher Nutzung durch Ehegatten objektbezogen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Höchstbetrag für häusliches Arbeitszimmer ist bei gemeinschaftlicher Nutzung durch Ehegatten objektbezogen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • heise.de (Pressebericht, 09.10.2012)

    Häusliches Arbeitszimmer: Maximalbetrag gilt pro Objekt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das von beiden Ehegatten benutzte häusliche Arbeitszimmer

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Höchstbetrag für häusliche Arbeitszimmer

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2012, 1210
  • EFG 2012, 1997
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvL 13/09

    Häusliches Arbeitszimmer

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.07.2012 - 3 K 447/12
    Der Gesetzgeber ist damit seiner Verpflichtung aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 6. Juli 2010 2 BvL 13/09 (BVerfGE 126, 268, BFH/NV 2010, 1767) nachgekommen, den zuvor bestehenden verfassungswidrigen Zustand rückwirkend auf den 1. Januar 2007, den Beginn des Anwendungszeitraums des Steueränderungsgesetzes 2007, durch Neufassung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG zu beseitigen.

    b) Aus dem BVerfG-Beschluss in BVerfGE 126, 268, BFH/NV 2010, 1767 ergibt sich --entgegen der Auffassung der Kläger-- ebenso wenig etwas anderes wie aus dem Gleichheitssatz.

  • BVerfG, 07.12.1999 - 2 BvR 301/98

    Häusliches Arbeitszimmer

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.07.2012 - 3 K 447/12
    Demgegenüber ist die Begrenzung des Abzugs auf 1.250 EUR verfassungsgemäß (so bereits BVerfG-Beschluss vom 7. Dezember 1999 2 BvR 301/98, BVerfGE 101, 297, BStBl II 2000, 162).
  • BFH, 23.09.2009 - IV R 21/08

    Zuordnung der Aufwendungen für ein von Ehegatten betrieblich genutztes häusliches

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.07.2012 - 3 K 447/12
    Nutzen --wie vorliegend-- Ehegatten gemeinsam ein häusliches Arbeitszimmer, steht nach der Rechtsprechung des BFH (zuletzt BFH-Urteil vom 23. September 2009 IV R 21/08, BFHE 227, 31, BStBl II 2010, 337) einem Ehegatten, der seine Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 3 Halbsatz 1 EStG beschränkt abziehen kann, der Höchstbetrag nach dieser Vorschrift nur anteilig zu.
  • BFH, 20.11.2003 - IV R 30/03

    Häusliches Arbeitszimmer bei Selbständigen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.07.2012 - 3 K 447/12
    Die Abzugsbeschränkung ist objektbezogen; die abziehbaren Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind damit unabhängig von der Zahl der nutzenden Personen auf 1.250 EUR begrenzt (BFH-Urteil vom 20. November 2003 IV R 30/03, BFHE 204, 176, BStBl II 2004, 775).
  • BFH, 15.12.2016 - VI R 53/12

    Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer bei Nutzung durch mehrere

    Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg, vom 12. Juli 2012  3 K 447/12 aufgehoben.

    Die Klage, mit der die Kläger den Abzug der Kosten für das häusliche Arbeitszimmer in doppelter Höhe geltend machten, war aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2012, 1997 veröffentlichten Gründen ohne Erfolg.

  • FG Münster, 15.03.2016 - 11 K 2425/13

    Einkommensteuerliche Geltendmachung von Aufwendungen für häusliche Arbeitszimmer

    Die Abzugsbeschränkung ist objektbezogen; die abziehbaren Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind damit unabhängig von der Zahl der nutzenden Personen auf 1.250,00 EUR begrenzt (BFH-Urteil vom 20.11.2003 IV R 30/03, BStBl II 2004, 775; BFH-Urteil vom 23.9.2009 IV R 21/08, BStBl II 2010, 337; mit ausführlicher Darstellung des Streitstandes so auch: FG Baden-Württemberg, Urteil vom 12.7.2012 3 K 447/12, EFG 2012, 1997).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht