Rechtsprechung
FG Baden-Württemberg, 12.07.2012 - 3 K 447/12 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Höchstbetrag von 1.250 EUR für häusliche Arbeitszimmer objektbezogen
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Personenbezogenheit oder Objektbezogenheit des Höchstbetrags der abziehbaren Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Höchstbetrag für häusliches Arbeitszimmer ist bei gemeinschaftlicher Nutzung durch Ehegatten objektbezogen
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Höchstbetrag für häusliches Arbeitszimmer ist bei gemeinschaftlicher Nutzung durch Ehegatten objektbezogen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- heise.de (Pressebericht, 09.10.2012)
Häusliches Arbeitszimmer: Maximalbetrag gilt pro Objekt
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Das von beiden Ehegatten benutzte häusliche Arbeitszimmer
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Höchstbetrag für häusliche Arbeitszimmer
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Kein doppelter Werbungskostenabzug
- cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)
Häusliches Arbeitszimmer
- deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)
Höchstbetrag für häusliches Arbeitszimmer objektbezogen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Arbeitszimmer
- cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)
Arbeitszimmer: Können Ehepaare doppelt abrechnen?
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 12.07.2012 - 3 K 447/12
- BFH, 15.12.2016 - VI R 53/12
Papierfundstellen
- NZA 2012, 1210
- EFG 2012, 1997
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvL 13/09
Häusliches Arbeitszimmer
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.07.2012 - 3 K 447/12
Der Gesetzgeber ist damit seiner Verpflichtung aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 6. Juli 2010 2 BvL 13/09 (BVerfGE 126, 268, BFH/NV 2010, 1767) nachgekommen, den zuvor bestehenden verfassungswidrigen Zustand rückwirkend auf den 1. Januar 2007, den Beginn des Anwendungszeitraums des Steueränderungsgesetzes 2007, durch Neufassung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG zu beseitigen.b) Aus dem BVerfG-Beschluss in BVerfGE 126, 268, BFH/NV 2010, 1767 ergibt sich --entgegen der Auffassung der Kläger-- ebenso wenig etwas anderes wie aus dem Gleichheitssatz.
- BVerfG, 07.12.1999 - 2 BvR 301/98
Häusliches Arbeitszimmer
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.07.2012 - 3 K 447/12
Demgegenüber ist die Begrenzung des Abzugs auf 1.250 EUR verfassungsgemäß (so bereits BVerfG-Beschluss vom 7. Dezember 1999 2 BvR 301/98, BVerfGE 101, 297, BStBl II 2000, 162). - BFH, 23.09.2009 - IV R 21/08
Zuordnung der Aufwendungen für ein von Ehegatten betrieblich genutztes häusliches …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.07.2012 - 3 K 447/12
Nutzen --wie vorliegend-- Ehegatten gemeinsam ein häusliches Arbeitszimmer, steht nach der Rechtsprechung des BFH (zuletzt BFH-Urteil vom 23. September 2009 IV R 21/08, BFHE 227, 31, BStBl II 2010, 337) einem Ehegatten, der seine Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 3 Halbsatz 1 EStG beschränkt abziehen kann, der Höchstbetrag nach dieser Vorschrift nur anteilig zu. - BFH, 20.11.2003 - IV R 30/03
Häusliches Arbeitszimmer bei Selbständigen
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.07.2012 - 3 K 447/12
Die Abzugsbeschränkung ist objektbezogen; die abziehbaren Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind damit unabhängig von der Zahl der nutzenden Personen auf 1.250 EUR begrenzt (BFH-Urteil vom 20. November 2003 IV R 30/03, BFHE 204, 176, BStBl II 2004, 775).
- BFH, 15.12.2016 - VI R 53/12
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer bei Nutzung durch mehrere …
Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg, vom 12. Juli 2012 3 K 447/12 aufgehoben.Die Klage, mit der die Kläger den Abzug der Kosten für das häusliche Arbeitszimmer in doppelter Höhe geltend machten, war aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2012, 1997 veröffentlichten Gründen ohne Erfolg.
- FG Münster, 15.03.2016 - 11 K 2425/13
Einkommensteuerliche Geltendmachung von Aufwendungen für häusliche Arbeitszimmer …
Die Abzugsbeschränkung ist objektbezogen; die abziehbaren Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind damit unabhängig von der Zahl der nutzenden Personen auf 1.250,00 EUR begrenzt (BFH-Urteil vom 20.11.2003 IV R 30/03, BStBl II 2004, 775; BFH-Urteil vom 23.9.2009 IV R 21/08, BStBl II 2010, 337; mit ausführlicher Darstellung des Streitstandes so auch: FG Baden-Württemberg, Urteil vom 12.7.2012 3 K 447/12, EFG 2012, 1997).