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   FG Köln, 20.08.2002 - 3 K 4644/02   

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FG Köln, 20.08.2002 - 3 K 4644/02 (https://dejure.org/2002,6410)
FG Köln, Entscheidung vom 20.08.2002 - 3 K 4644/02 (https://dejure.org/2002,6410)
FG Köln, Entscheidung vom 20. August 2002 - 3 K 4644/02 (https://dejure.org/2002,6410)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 425
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 17.06.1998 - X B 139/97

    Nichtabgbe von Steuererklärungen - Schätzung der Besteuerungsgrundlagen -

    Auszug aus FG Köln, 20.08.2002 - 3 K 4644/02
    Auf den Hinweis des Gerichts, dass Zweifel an der wirksamen Zustellung der Einspruchsentscheidung (die Gewerbesteuermessbescheide 1987-1998 betreffend) wegen der Aneinanderreihung der Rechtsbehelfsnummern auf der Postzustellungsurkunde bestehen dürften (Verweis auf das BFH-Urteil vom 17.06.1998 X B 139/97, BFH/NV 1999, 187), vertritt der Beklagte die Auffassung, dem Kläger sei es - wie vom BFH gefordert - durchaus möglich gewesen, anhand der in der Postzustellungsurkunde angegebenen Daten die Vollständigkeit der Sendung und die Übereinstimmung des Inhalts der Sendung mit den Angaben auf dem Briefumschlag zu überprüfen.

    Damit ist zwar eine der zwei zugestellten Einspruchsentscheidungen vom 13.07.2001 zutreffend bezeichnet (wingf 1-28, 41-43), hinsichtlich der anderen (wingf. 29-40) lässt sich aufgrund der Anhängung der Zahlenfolge an die Rechtsbehelfsnummer wingf 1-28, 41-43 durch Setzen eines Additionszeichens eine Beziehung zwischen der Bezeichnung auf der Postzustellungsurkunde und dem tatsächlichen Inhalt der Sendung nur durch Wahrscheinlichkeitserwägungen herstellen (vgl. BFH-Urteil v. 17.06.1998 X B 139/97, BFH/NV 1999, 187).

  • BFH, 24.11.1977 - IV R 113/75

    Personengesellschaft - Einheitliche Gewinnfeststellung - Finanzgerichtliches

    Auszug aus FG Köln, 20.08.2002 - 3 K 4644/02
    Die Angabe einer identischen Geschäftsnummer auf der Postzustellungsurkunde und dem Umschlag des zuzustellenden Schriftstücks soll die Nämlichkeit und den unveränderten Inhalt der verschlossenen Sendung gewährleisten (Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) v. 24.11.1977 IV R 113/75, BStBl. II 1978, 467).
  • GemSOGB, 09.11.1976 - GmS-OGB 2/75

    Fehlerhafte Zustellung durch die Post

    Auszug aus FG Köln, 20.08.2002 - 3 K 4644/02
    Im Übrigen ist die Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung aber gemäß § 9 Abs. 1 VwZG wirksam (vgl. Beschluss des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 9.11.1976 GmS-OGB 2/75, BStBl. II 1977, 275; BFH-Beschluss vom 18.05.1988 IV B 36/88, BFH/NV 1989, 174).
  • BFH, 18.05.1988 - IV R 21/88
    Auszug aus FG Köln, 20.08.2002 - 3 K 4644/02
    Im Übrigen ist die Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung aber gemäß § 9 Abs. 1 VwZG wirksam (vgl. Beschluss des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 9.11.1976 GmS-OGB 2/75, BStBl. II 1977, 275; BFH-Beschluss vom 18.05.1988 IV B 36/88, BFH/NV 1989, 174).
  • BFH, 13.10.2005 - IV R 44/03

    Förmliche Zustellung von Feststellungsbescheiden - Angabe des Gegenstands der

    Der X. Senat des BFH hat mit Urteil vom 7. Juli 2004 X R 33/02 (BFH/NV 2005, 66) unter Aufhebung des von der Klägerin zitierten Urteils des FG Köln vom 20. August 2002 3 K 4644/02 (EFG 2003, 425) die Zustellung von zwei Einspruchsentscheidungen unter Angabe der Geschäftsnummer "die Steuernummer - RBBZ.
  • BFH, 14.02.2003 - X S 8/02

    NZB, PKH und Wiedereinsetzung

    Nach Abtrennung des Verfahrens wegen Gewerbesteuermessbetrags 1987 bis 1998, dem das neue Aktenzeichen 3 K 4644/02 zugeteilt wurde, wies das FG die Klage im Verfahren 3 K 4838/01 mit Urteil vom 20. August 2002 ab, ohne die Revision zuzulassen.

    In dem Verfahren 3 K 4644/02 erging ein Zwischenurteil vom selben Tag.

  • BFH, 07.07.2004 - X R 33/02

    PZU: gleichzeitige Zustellung mehrerer Schriftstücke

    Das FG bejahte mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2003, 425 veröffentlichten Zwischenurteil (§ 97 der Finanzgerichtsordnung --FGO--) die Zulässigkeit der Klage.
  • FG Hamburg, 25.05.2010 - 3 K 188/09

    Wahrung der Festsetzungsfrist durch rechtzeitige Zustellung, deren Mangel erst

    So kann die Zustellung hinsichtlich eines unzureichend bezeichneten Schriftstückes mangelhaft sein, auch wenn das andere Schriftstück hinreichend konkretisiert ist (vgl. FG Köln, Urteil vom 20. August 2002 3 K 4644/02, EFG 2003, 425).
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