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   FG Thüringen, 30.09.2015 - 3 K 480/14   

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FG Thüringen, 30.09.2015 - 3 K 480/14 (https://dejure.org/2015,39001)
FG Thüringen, Entscheidung vom 30.09.2015 - 3 K 480/14 (https://dejure.org/2015,39001)
FG Thüringen, Entscheidung vom 30. September 2015 - 3 K 480/14 (https://dejure.org/2015,39001)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einkommensteuerliche Berücksichtigung von Verlusten bei den Einkünften aus einer selbstständigen Tätigkeit als Übungsleiter; Einkommensteuerliche Berücksichtligung einer Tätigkeit als Stadtratsmitglied als steuerfreie Aufwandsentschädigung

  • Justiz Thüringen

    § 3 Nr 26 EStG 2009, § 3c Abs 1 EStG 2009, EStG VZ 2012, § 3 Nr 26 S 2 EStG 1999 vom 22.12.1999, § 18 EStG 2009
    Verlustabzug durch nebenberuflichen Übungsleiter bei einer Einnahmenhöhe unterhalb des Pauschbetrags nach § 3 Nr. 26 EStG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einkommensteuerliche Berücksichtigung von Verlusten bei den Einkünften aus einer selbstständigen Tätigkeit als Übungsleiter; Einkommensteuerliche Berücksichtligung einer Tätigkeit als Stadtratsmitglied als steuerfreie Aufwandsentschädigung

  • rechtsportal.de

    Einkommensteuerliche Berücksichtigung von Verlusten bei den Einkünften aus einer selbstständigen Tätigkeit als Übungsleiter; Einkommensteuerliche Berücksichtligung einer Tätigkeit als Stadtratsmitglied als steuerfreie Aufwandsentschädigung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Betriebsausgabenabzug bei der Höhe nach unter dem Pauschbetrag des § 3 Nr. 26 S. 1 EStG liegenden Einnahmen für eine nebenberufliche Übungsleitertätigkeit und der Höhe über dem Pauschbetrag liegenden Betriebsausgaben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Zur Berücksichtigung von Verlusten aus einer Übungsleitertätigkeit

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Betreuungsleistungen
    Ertragsteuerrechtliche Behandlung
    Betriebsausgabenabzug

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2015, 2163
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • FG Berlin-Brandenburg, 05.12.2007 - 7 K 3121/05

    Verlustabzug durch nebenberuflichen Übungsleiter

    Auszug aus FG Thüringen, 30.09.2015 - 3 K 480/14
    Sie fühle sich durch die Auffassung des FG Berlin-Brandenburg vom 05.12.2007, 7 K 3121/05 B und dem BFH Urteil vom 06.07.2005 XI R 61/04 in ihrer Meinung bestätigt.

    Der Auffassung der Finanzgerichte Rheinland-Pfalz (2 K 1996/10) und Berlin-Brandenburg (7 K 3121/05 B), die gegen die Verwaltungsauffassung entschieden hätten, sei nicht zu folgen.

    Auch das FG Brandenburg hat im Urteil vom 05.12.2007 (7 K 3121/05 B, EFG 2008, 1535) zutreffend zu der ab dem Veranlagungszeitraum 2000 geltenden Fassung des EStG entschieden, dass die völlige Steuerfreistellung der unter dem Freibetrag des § 3 Nr. 26 EStG liegenden Einnahmen nicht zum vollumfänglichen Abzugsverbot der Ausgaben führt.

    Die in § 3 Nr. 26 EStG vorgesehene Steuerbefreiung hat (auch weiterhin) die Wirkung einer Betriebsausgaben- oder Werbungskostenpauschale (zutreffend FG Berlin-Brandenburg vom 05.12.2007 aaO sowie BFH, Urteil vom 06.07.2005, XI R 61/04, BFHE 210, 332, BStBl II 2006, 163).

  • BFH, 06.07.2005 - XI R 61/04

    Abzug von Betriebsausgaben bei Ausbleiben von erwarteten Aufwandsentschädigungen

    Auszug aus FG Thüringen, 30.09.2015 - 3 K 480/14
    Sie fühle sich durch die Auffassung des FG Berlin-Brandenburg vom 05.12.2007, 7 K 3121/05 B und dem BFH Urteil vom 06.07.2005 XI R 61/04 in ihrer Meinung bestätigt.

    Die in § 3 Nr. 26 EStG vorgesehene Steuerbefreiung hat (auch weiterhin) die Wirkung einer Betriebsausgaben- oder Werbungskostenpauschale (zutreffend FG Berlin-Brandenburg vom 05.12.2007 aaO sowie BFH, Urteil vom 06.07.2005, XI R 61/04, BFHE 210, 332, BStBl II 2006, 163).

    Durch die vorliegende Auslegung wird gewährleistet, dass nebenberufliche tätige Übungsleiter im Vergleich zu einem hauptberuflich Tätigen nicht benachteiligt werden, denn ohne die Regelung des § 3 Nr. 26 EStG wären unstreitig alle Betriebsausgaben abzugsfähig (vgl. auch BFH, Urteil vom 06.07.2005 XI R 61/04, aaO mit Anmerkung Heuermann, Die steuerliche Betriebsprüfung 2005, 337).

  • FG Rheinland-Pfalz, 25.05.2011 - 2 K 1996/10

    Verlust aus einer nebenberuflichen Übungsleitertätigkeit auch dann anzuerkennen,

    Auszug aus FG Thüringen, 30.09.2015 - 3 K 480/14
    Der Auffassung der Finanzgerichte Rheinland-Pfalz (2 K 1996/10) und Berlin-Brandenburg (7 K 3121/05 B), die gegen die Verwaltungsauffassung entschieden hätten, sei nicht zu folgen.

    Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat am 25.05.2011 (2 K 1996/10, EFG 2011, 1596) zu Recht rechtskräftig zum EStG 2009 entschieden, dass auch dann, wenn die Einnahmen eines Übungsleiters den Freibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG unterschreiten, das Abzugsverbot des § 3c Abs. 1 EStG der Abzugsfähigkeit der den Betrag der Einnahmen übersteigenden Ausgaben nicht entgegensteht.

  • FG München, 22.12.2004 - 15 K 2777/03

    Fortbildungskosten; Übungsleitertätigkeit; Einkommensteuer 2001

    Auszug aus FG Thüringen, 30.09.2015 - 3 K 480/14
    Soweit das FG München, Urteil vom 22.12.2004 (15 K 2777/03, juris) anderer Ansicht war und davon ausging, dass dann, wenn die Einnahmen aus der ehrenamtlichen Tätigkeit den Freibetrag des § 3 Nr. 26 EStG unterschreiten, das generelle Abzugsverbot für Werbungskosten des § 3 c EStG zum Tragen kommen soll, folgt der Senat dem nicht.
  • BFH, 30.01.1986 - IV R 247/84

    Vermutung - Nebenberufliche Tätigkeit - Aufwandsentschädigung - Selbständige

    Auszug aus FG Thüringen, 30.09.2015 - 3 K 480/14
    § 3c EStG bestätigt damit den allgemeinen Grundsatz, dass bei steuerfreien Einnahmen kein doppelter steuerlicher Vorteil durch den zusätzlichen Abzug von unmittelbar mit diesen Einnahmen zusammenhängenden Aufwendungen erzielt werden soll (BFH-Urteil vom 30.01.1986, IV R 247/84, BFHE 146, 65, BStBl II 1986, 401).
  • BFH, 20.12.2017 - III R 23/15

    Abzug der Aufwendungen eines nebenberuflich als Sporttrainer tätigen

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Thüringer Finanzgerichts vom 30. September 2015  3 K 480/14 aufgehoben.

    Das Finanzgericht (FG) gab der anschließend erhobenen Klage statt, mit welcher die Klägerin nach dem Wortlaut des Klageantrags begehrte, einen Verlust aus der Übungsleitertätigkeit in Höhe von 1.962 EUR anzuerkennen (Urteil vom 30. September 2015  3 K 480/14, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2015, 2163).

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