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   FG Niedersachsen, 30.10.2013 - 3 K 487/12   

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https://dejure.org/2013,32646
FG Niedersachsen, 30.10.2013 - 3 K 487/12 (https://dejure.org/2013,32646)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 30.10.2013 - 3 K 487/12 (https://dejure.org/2013,32646)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 30. Oktober 2013 - 3 K 487/12 (https://dejure.org/2013,32646)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 6b Abs. 1 EStG; § 6b Abs. 4 S. 1 Nr. 2-5 EStG; § 6c Abs. 1 S. 2 EStG; § 94 BGB; § 4 BewG
    Nutzungsrecht zur Errichtung eines Windparks als ein vom Grund und Boden getrenntes und eigenständiges Wirtschaftsgut; Anwendung der Rechtsprechung des BFH zur Qualifizierung eines Bodenschatzes als Wirtschaftsgut auch auf Rechte zur überirdischen Nutzung von ...

  • Deutsches Notarinstitut

    EStG § 6b Abs. 1; BGB § 94; BewG § 4
    Flächennutzungsrecht für Windpark als eigenständiges Wirtschaftsgut; Anwendbarkeit der Rechtsprechung des BFH zur Qualifizierung eines Bodenschatzes als Wirtschaftsgut; Keine Rücklagenbildung nach § 6c ESt

  • Betriebs-Berater

    Keine Rücklage bei der Übertragung von Nutzungsrechten zur Errichtung eines Windparks

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 6c
    Rücklage nach § 6c EStG : Übertragung von Nutzungsrechten zur Errichtung eines Windparks ("überirdischer Bodenschatz")

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Rücklage nach § 6c EStG: Übertragung von Nutzungsrechten zur Errichtung eines Windparks ("überirdischer Bodenschatz")

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Nutzungsrecht zur Errichtung eines Windparks als ein vom Grund und Boden getrenntes und eigenständiges Wirtschaftsgut; Anwendung der Rechtsprechung des BFH zur Qualifizierung eines Bodenschatzes als Wirtschaftsgut auch auf Rechte zur überirdischen Nutzung von ...

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Flächennutzungsrecht für Windpark stellt eigenständiges Wirtschaftsgut dar

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Recht zur Errichtung eines Windparks als "überirdischer" Bodenschatz

  • buchstelle-lage.de (Kurzinformation)

    Nutzungsrecht zur Errichtung eines Windparks als selbstständiges Wirtschaftsgut

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2013, 3056
  • EFG 2014, 126
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 07.12.1989 - IV R 1/88

    Bodenschatz vor Erteilung der Abbaugenehmigung kein Wirtschaftsgut

    Auszug aus FG Niedersachsen, 30.10.2013 - 3 K 487/12
    Wird der Kaufpreis für den Bodenschatz unter der Bedingung vereinbart, dass die Genehmigung für seinen Abbau erteilt wird, entsteht das Wirtschaftsgut Bodenschatz allerdings - nach § 4 des Bewertungsgesetzes - erst im Zeitpunkt des Eintritts der Bedingung (BFH-Urteile vom 7. Dezember 1989 - IV R 1/88, BStBl. II 1990, 317; vom 17. März 2010 - X R 38/06, BStBl II 2011, 622).
  • BFH, 04.12.2006 - GrS 1/05

    Einlage eines im Privatvermögen entdeckten Kiesvorkommens

    Auszug aus FG Niedersachsen, 30.10.2013 - 3 K 487/12
    Er wird greifbar und zu einem selbständigen Wirtschaftsgut, wenn mit der Aufschließung - z. B. durch den Antrag auf Abbaugenehmigung - oder der Verwertung - z. B. durch Veräußerung - begonnen wird (BFH Großer Senat, Beschluss vom 4. Dezember 2006 - GrS 1/05, BStBl II 2007, 508).
  • BFH, 27.05.1981 - I R 123/77

    Zur Berechnung des Veräußerungsgewinns bei Übertragung eines Anteils am Betrieb

    Auszug aus FG Niedersachsen, 30.10.2013 - 3 K 487/12
    In einem solchen Fall kann eine Beschwer aber dann bestehen, wenn sich die höhere Festsetzung, z.B. aufgrund des Bilanzenzusammenhangs, in Folgejahren günstiger auswirkt (BFH-Urteil vom 27. Mai 1981 - I R 123/77, BStBl II 1982, 211).
  • BFH, 17.03.2010 - X R 38/06

    Umschichtungen im Rahmen der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 30.10.2013 - 3 K 487/12
    Wird der Kaufpreis für den Bodenschatz unter der Bedingung vereinbart, dass die Genehmigung für seinen Abbau erteilt wird, entsteht das Wirtschaftsgut Bodenschatz allerdings - nach § 4 des Bewertungsgesetzes - erst im Zeitpunkt des Eintritts der Bedingung (BFH-Urteile vom 7. Dezember 1989 - IV R 1/88, BStBl. II 1990, 317; vom 17. März 2010 - X R 38/06, BStBl II 2011, 622).
  • BFH, 04.09.1997 - IV R 88/96

    Bodenschatz als selbständiges Wirtschaftsgut

    Auszug aus FG Niedersachsen, 30.10.2013 - 3 K 487/12
    Daraus ist erkennbar, dass der Abbauunternehmer den Kaufpreis zu dem Zweck aufwendet, demnächst mit der Ausbeutung zu beginnen (BFH-Urteil vom 4. September 1997 - IV R 88/96, BStBl II 1998, 657).
  • BFH, 14.11.1978 - VIII R 72/76

    Abtretung des Rückkaufsanspruchs ist Veräußerungsgewinn, der nicht der

    Auszug aus FG Niedersachsen, 30.10.2013 - 3 K 487/12
    Als Wirtschaftsgut werden sowohl Sachen und Rechte verstanden, wie auch wirtschaftliche Werte jeder Art, also tatsächliche Zustände, konkrete Möglichkeiten und Vorteile für den Betrieb, die (1) einen Vermögenswert haben, deren Erlangung der Kaufmann sich also etwas kosten lässt, die (2) nach der Verkehrsauffassung einer besonderen Bewertung zugänglich sind, wobei die selbständige Bewertungsfähigkeit als gegeben angesehen wird, wenn der wirtschaftliche Wert als Einzelheit von Bedeutung und (z. B.) bei einer Veräußerung greifbar ist, und die - was allerdings strittig ist - (3) längerfristig nutzbar sind, also einen Nutzen für mehrere Wirtschaftsjahre erbringen (BFH-Urteile vom 14. November 1978 - VIII R 72/76, BStBl. II 1979, 298; vom 24. Juli 1996 - X R 139/93, BFH/NV 1997, 105; Weber-Grellet , in Schmidt, EStG.
  • BFH, 20.03.2003 - IV R 27/01

    Auffüllrecht als selbständiges Wirtschaftsgut

    Auszug aus FG Niedersachsen, 30.10.2013 - 3 K 487/12
    Bei der Veräußerung eines Grundstücks, welches einkommensteuerrechtlich aus zwei oder mehr selbständigen Wirtschaftsgütern besteht, muss dann der auf den Grund und Boden entfallende Anteil am Veräußerungsgewinn ggf. gesondert ermittelt werden, da z. B. die nach § 6b Abs. 1 Satz 1 EStG bestehenden Übertragungsmöglichkeiten bei den einzelnen veräußerten Wirtschaftsgütern unterschiedlich sind oder, wie bei der Veräußerung eines Bodenschatzes, gar keine Übertragungsmöglichkeit besteht (BFH-Urteile vom 20. März 2003 - IV R 27/01, BStBl II 2003, 878; vom 24. August 1989 - IV R 38/88, BStBl II 1989, 1016).
  • BFH, 24.07.1996 - X R 139/93

    Veräußerung von Aktien-Optionsrechten

    Auszug aus FG Niedersachsen, 30.10.2013 - 3 K 487/12
    Als Wirtschaftsgut werden sowohl Sachen und Rechte verstanden, wie auch wirtschaftliche Werte jeder Art, also tatsächliche Zustände, konkrete Möglichkeiten und Vorteile für den Betrieb, die (1) einen Vermögenswert haben, deren Erlangung der Kaufmann sich also etwas kosten lässt, die (2) nach der Verkehrsauffassung einer besonderen Bewertung zugänglich sind, wobei die selbständige Bewertungsfähigkeit als gegeben angesehen wird, wenn der wirtschaftliche Wert als Einzelheit von Bedeutung und (z. B.) bei einer Veräußerung greifbar ist, und die - was allerdings strittig ist - (3) längerfristig nutzbar sind, also einen Nutzen für mehrere Wirtschaftsjahre erbringen (BFH-Urteile vom 14. November 1978 - VIII R 72/76, BStBl. II 1979, 298; vom 24. Juli 1996 - X R 139/93, BFH/NV 1997, 105; Weber-Grellet , in Schmidt, EStG.
  • BFH, 24.08.1989 - IV R 38/88

    Keine Ausdehnung des § 6b EStG auf dort nicht genannte Wirtschaftsgüter

    Auszug aus FG Niedersachsen, 30.10.2013 - 3 K 487/12
    Bei der Veräußerung eines Grundstücks, welches einkommensteuerrechtlich aus zwei oder mehr selbständigen Wirtschaftsgütern besteht, muss dann der auf den Grund und Boden entfallende Anteil am Veräußerungsgewinn ggf. gesondert ermittelt werden, da z. B. die nach § 6b Abs. 1 Satz 1 EStG bestehenden Übertragungsmöglichkeiten bei den einzelnen veräußerten Wirtschaftsgütern unterschiedlich sind oder, wie bei der Veräußerung eines Bodenschatzes, gar keine Übertragungsmöglichkeit besteht (BFH-Urteile vom 20. März 2003 - IV R 27/01, BStBl II 2003, 878; vom 24. August 1989 - IV R 38/88, BStBl II 1989, 1016).
  • BFH, 10.03.2016 - IV R 41/13

    Rückwirkende Bildung einer Rücklage nach § 6c EStG bei Erhöhung der Gegenleistung

    Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 30. Oktober 2013  3 K 487/12 aufgehoben.

    Obwohl während des finanzgerichtlichen Verfahrens am 26. November 2012 ein geänderter Einkommensteuerbescheid 2009 erging, in dem der Vorbehalt der Nachprüfung aufgehoben wurde, wies das Finanzgericht (FG) die gegen den Einkommensteuerbescheid vom 1. September 2011 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 8. Oktober 2012 gerichtete Klage, mit der eine Erhöhung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft lediglich um 9.844 EUR beantragt worden ist, mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2014, 126 veröffentlichten Gründen ab.

  • FG Schleswig-Holstein, 26.08.2014 - 1 K 37/11

    Kein Erstarken der Ackerprämienberechtigung (Ackerquote) nach der

    Ob eine solche Trennung und eine damit einhergehende Verselbständigung zu einem Wirtschaftsgut allein dadurch herbeigeführt werden kann, dass Parteien eines Kaufvertrages die Ackerprämienberechtigung ausdrücklich in dem Vertragswerk aufführen und beispielsweise einen gesonderten Kaufpreis hierfür ausweisen (so wohl Wittwer, 62. HLBS Steuerfachtagung 2012, 7 - zitiert nach juris; ähnlich auch Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 30. Oktober 2013 3 K 487/12,EFG 2014, 126, Revision anhängig: IV R 41/13), ist nach Auffassung des erkennenden Senates zweifelhaft.
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