Weitere Entscheidung unten: VG Frankfurt/Oder, 28.11.2012

Rechtsprechung
   FG Mecklenburg-Vorpommern, 28.08.2013 - 3 K 525/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,44526
FG Mecklenburg-Vorpommern, 28.08.2013 - 3 K 525/11 (https://dejure.org/2013,44526)
FG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 28.08.2013 - 3 K 525/11 (https://dejure.org/2013,44526)
FG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 28. August 2013 - 3 K 525/11 (https://dejure.org/2013,44526)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 3 Nr. 51; EStG § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
    Von Notaren für Vertretung an Notarassessoren freiwillig geleistete Zahlungen keine steuerfreien "Trinkgelder"

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Von Notaren für Vertretung an Notarassessoren freiwillig geleistete Zahlungen keine steuerfreien "Trinkgelder"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 03.05.2007 - VI R 37/05

    Sonderzahlung aus dem Konzernverbund des Arbeitgebers ist kein steuerfreies

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 28.08.2013 - 3 K 525/11
    Voraussetzung ist, dass sich diese Zuwendungen für den Arbeitnehmer als Frucht der für den Arbeitgeber geleisteten Arbeit darstellen und im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis stehen (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BFH-Urteil vom 03.05.2007 - VI R 37/05 -, BStBl II 2007, 712 , mit weiteren Nachweisen).

    Nach Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes sowie in der Literatur vertretenen Auffassungen handelt es sich beim Begriff des "Trinkgelds" um eine freiwillige und typischerweise persönliche Zuwendung an den Bedachten als eine Art honorierende Anerkennung seiner dem Leistenden gegenüber erwiesenen Mühewaltung in der Form eines kleineren Geldgeschenks (BFH-Urteil vom 19. Juli 1963 - VI 73/62 U -, BStBl 1963, 479; BFH-Urteil vom 03.05.2007 - VI R 37/05 -, BStBl II 2007, 712 , Blümich/Erhard, § 3 EStG Rz 956; von Beckerath, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG , § 3 Nr. 51 Rdnr. B 51/51 ff.; Bergkemper in Herrmann/Heuer/Raupach, § 3 Nr. 51 EStG Rz 2).

  • Drs-Bund, 15.05.2002 - BT-Drs 14/9061
    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 28.08.2013 - 3 K 525/11
    Mit dieser Befreiung soll ein Niedriglohnsektor entlastet werden und sollen Erhebungsprobleme vermieden werden (vgl. von Beckerath, in: Kirchhof, EStG , 11. Aufl. § 3 Nr. 51 Rn. 132 unter Hinweis auf BT-Drucks. 14/9029, 3; 14/9061, 3; 14/9428,1).
  • BFH, 10.03.2015 - VI R 6/14

    Trinkgelder nach § 3 Nr. 51 EStG: Keine Steuerfreiheit freiwilliger Zahlungen von

    Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 28. August 2013  3 K 525/11 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Sie beantragen, das angefochtene Urteil des FG Mecklenburg-Vorpommern vom 28. August 2013  3 K 525/11 aufzuheben und den Einkommensteuerbescheid 2009 vom 27. Dezember 2010 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 21. November 2011 dahingehend abzuändern, dass die streitgegenständlichen Zahlungen in Höhe von 1.000 EUR als steuerfreies Trinkgeld behandelt werden.

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Rechtsprechung
   VG Frankfurt/Oder, 28.11.2012 - 3 K 525/11.A   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,42283
VG Frankfurt/Oder, 28.11.2012 - 3 K 525/11.A (https://dejure.org/2012,42283)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 28.11.2012 - 3 K 525/11.A (https://dejure.org/2012,42283)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 28. November 2012 - 3 K 525/11.A (https://dejure.org/2012,42283)
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Volltextveröffentlichungen (3)

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.09.2013 - 3 L 185/11

    Vorrang der Befreiungsvorschriften in WHG § 52 Abs 1 S 2 und 3

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 28.11.2012 - 3 K 525/11
    Nachdem der Kläger wieder aufgetaucht und ein von ihm gestellter Antrag auf Abänderung des im Eilverfahren VG 3 L 131/11.A ergangenen Beschlusses erfolglos geblieben war (VG 3 L 185/11. A), ist er am 7. Juli 2011 nach Italien überstellt worden.

    Hinsichtlich der insoweit einschlägigen Rechtsgrundlage des § 34a AsylVfG, des maßgebenden gerichtlichen Überprüfungsmaßstabes sowie der Erfüllung der tatbestandlichen Voraussetzungen wird auf die zwischen den Beteiligten ergangenen Beschlüsse in den Eilverfahren vom 24. Mai 2011 (VG 3 L 131/11.A), 29. Juni 2011 (VG 3 L 185/11.A) und 2. März 2012 (VG 3 L 37/12.A) Bezug genommen.

  • VG Ansbach, 25.11.2010 - AN 11 K 10.30388

    Erledigung von Abschiebungsanordnung (und Nichtdurchführung des Asylverfahrens)

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 28.11.2012 - 3 K 525/11
    Würde nämlich im vorliegenden Verfahren der angegriffene Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 1. April 2011, mit dem die Unzulässigkeit des von ihm gestellten Asylantrages festgestellt und seine Abschiebung nach Italien angeordnet worden ist, aufgehoben, so wäre die Beklagte auch ohne dahin gehende gerichtliche Entscheidung verpflichtet, für ihn ein Asylverfahren durchzuführen (VG Augsburg, Urteil vom 12. Juni 2012 - Au 6 K 11.30511 -, Juris Rn. 17; VG Ansbach, Urteil vom 25. November 2010 - AN 11 K 10.30388 -, Juris Rn. 17; Funke-Kaiser in: GK-AsylVfG, Loseblattsammlung, II - § 34 a AsylVfG Rn. 64).

    Die Frage, welche Wirkungen es hat, wenn ein auf § 34 a des Asylverfahrensgesetzes (AsylVfG) gestützter Bescheid, mit dem die Unzulässigkeit eines Asylantrages festgestellt und die Abschiebung des betreffenden Ausländers angeordnet worden ist und sodann hinsichtlich der letztgenannten Entscheidung durch Abschiebung vollzogen wird, ohne dass der Bescheid selbst bestandskräftig ist, ist in der Rechtsprechung umstritten (vgl. etwa VG München, Urteil vom 2. Juli 2012 - M 15 K 12.30110 -, Juris Rn. 15 für die Unzulässigkeit der Klage wegen einer Erledigung beider Teilregelungen; ebenso VG Ansbach, Urteil vom 25. November 2010 - AN 11 K 10.30388 -, Juris Rn. 18; dagegen aber VG München, Urteil der 24. Kammer vom 29. November 2011 - M 24 K 11.30219 -, Juris Rn. 20 für die Zulässigkeit der Klage bei Verneinung einer Erledigung; differenzierend VG Augsburg, Urteil vom 12. Juni 2012 a.a.O. Rn. 19: Erledigung der Abschiebungsanordnung, jedoch Fortbestand der Rechtswirkungen über die festgestellte Unzulässigkeit des Asylantrages).

  • VG Augsburg, 12.06.2012 - Au 6 K 11.30511

    Asylbewerber aus Afghanistan; Rücküberstellung nach Ungarn; Minderjährigkeit

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 28.11.2012 - 3 K 525/11
    Würde nämlich im vorliegenden Verfahren der angegriffene Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 1. April 2011, mit dem die Unzulässigkeit des von ihm gestellten Asylantrages festgestellt und seine Abschiebung nach Italien angeordnet worden ist, aufgehoben, so wäre die Beklagte auch ohne dahin gehende gerichtliche Entscheidung verpflichtet, für ihn ein Asylverfahren durchzuführen (VG Augsburg, Urteil vom 12. Juni 2012 - Au 6 K 11.30511 -, Juris Rn. 17; VG Ansbach, Urteil vom 25. November 2010 - AN 11 K 10.30388 -, Juris Rn. 17; Funke-Kaiser in: GK-AsylVfG, Loseblattsammlung, II - § 34 a AsylVfG Rn. 64).

    Die Frage, welche Wirkungen es hat, wenn ein auf § 34 a des Asylverfahrensgesetzes (AsylVfG) gestützter Bescheid, mit dem die Unzulässigkeit eines Asylantrages festgestellt und die Abschiebung des betreffenden Ausländers angeordnet worden ist und sodann hinsichtlich der letztgenannten Entscheidung durch Abschiebung vollzogen wird, ohne dass der Bescheid selbst bestandskräftig ist, ist in der Rechtsprechung umstritten (vgl. etwa VG München, Urteil vom 2. Juli 2012 - M 15 K 12.30110 -, Juris Rn. 15 für die Unzulässigkeit der Klage wegen einer Erledigung beider Teilregelungen; ebenso VG Ansbach, Urteil vom 25. November 2010 - AN 11 K 10.30388 -, Juris Rn. 18; dagegen aber VG München, Urteil der 24. Kammer vom 29. November 2011 - M 24 K 11.30219 -, Juris Rn. 20 für die Zulässigkeit der Klage bei Verneinung einer Erledigung; differenzierend VG Augsburg, Urteil vom 12. Juni 2012 a.a.O. Rn. 19: Erledigung der Abschiebungsanordnung, jedoch Fortbestand der Rechtswirkungen über die festgestellte Unzulässigkeit des Asylantrages).

  • VG München, 29.11.2011 - M 24 K 11.30219

    Abschiebungsanordnung im Rahmen des Dublin-II-Verfahrens; Abschiebung nach

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 28.11.2012 - 3 K 525/11
    Die Frage, welche Wirkungen es hat, wenn ein auf § 34 a des Asylverfahrensgesetzes (AsylVfG) gestützter Bescheid, mit dem die Unzulässigkeit eines Asylantrages festgestellt und die Abschiebung des betreffenden Ausländers angeordnet worden ist und sodann hinsichtlich der letztgenannten Entscheidung durch Abschiebung vollzogen wird, ohne dass der Bescheid selbst bestandskräftig ist, ist in der Rechtsprechung umstritten (vgl. etwa VG München, Urteil vom 2. Juli 2012 - M 15 K 12.30110 -, Juris Rn. 15 für die Unzulässigkeit der Klage wegen einer Erledigung beider Teilregelungen; ebenso VG Ansbach, Urteil vom 25. November 2010 - AN 11 K 10.30388 -, Juris Rn. 18; dagegen aber VG München, Urteil der 24. Kammer vom 29. November 2011 - M 24 K 11.30219 -, Juris Rn. 20 für die Zulässigkeit der Klage bei Verneinung einer Erledigung; differenzierend VG Augsburg, Urteil vom 12. Juni 2012 a.a.O. Rn. 19: Erledigung der Abschiebungsanordnung, jedoch Fortbestand der Rechtswirkungen über die festgestellte Unzulässigkeit des Asylantrages).
  • VG München, 02.07.2012 - M 15 K 12.30110

    Asylverfahren; Herkunftsland Afghanistan; Feststellung der Unzulässigkeit des

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 28.11.2012 - 3 K 525/11
    Die Frage, welche Wirkungen es hat, wenn ein auf § 34 a des Asylverfahrensgesetzes (AsylVfG) gestützter Bescheid, mit dem die Unzulässigkeit eines Asylantrages festgestellt und die Abschiebung des betreffenden Ausländers angeordnet worden ist und sodann hinsichtlich der letztgenannten Entscheidung durch Abschiebung vollzogen wird, ohne dass der Bescheid selbst bestandskräftig ist, ist in der Rechtsprechung umstritten (vgl. etwa VG München, Urteil vom 2. Juli 2012 - M 15 K 12.30110 -, Juris Rn. 15 für die Unzulässigkeit der Klage wegen einer Erledigung beider Teilregelungen; ebenso VG Ansbach, Urteil vom 25. November 2010 - AN 11 K 10.30388 -, Juris Rn. 18; dagegen aber VG München, Urteil der 24. Kammer vom 29. November 2011 - M 24 K 11.30219 -, Juris Rn. 20 für die Zulässigkeit der Klage bei Verneinung einer Erledigung; differenzierend VG Augsburg, Urteil vom 12. Juni 2012 a.a.O. Rn. 19: Erledigung der Abschiebungsanordnung, jedoch Fortbestand der Rechtswirkungen über die festgestellte Unzulässigkeit des Asylantrages).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2016 - 13 A 2448/15

    Verwehrung des Asylrechts eines Ausländers auf Grund seiner Einreise aus einem

    Entgegen teilweise vertretener Auffassung - so u.a. VG München, Urteile vom 9. März 2016 - M 12 K 15.30071 -, juris, Rn. 27, und vom 2. Juli 2012 - M 15 K 12.30110, juris, Rn. 15; VG Frankfurt/Oder, Urteil vom 28. November 2012 - 3 K 525/11.A -, juris, Rn. 21 ff.; Marx, AsylVfG, 8. Aufl. 2014, § 34a AsylVfG, Rn. 9 - hat sich der Bescheid dadurch weder insgesamt noch hinsichtlich der Abschiebungsanordnung erledigt.
  • VG Ansbach, 29.08.2017 - AN 14 E 17.50998

    Erfolgloser Eilantrag eines äthiopischen Asylbewerbers auf Rücküberstellung aus

    Nach Sinn und Zweck der Dublin III-VO ist die Zuständigkeit Polens hierdurch endgültig eingetreten, eine Änderung dieser Rechtsfolge wäre nunmehr gemeinschaftsrechtlich gar nicht mehr zulässig (vgl. auch VG Frankfurt, Oder, v. 28.11.2012, Az. 3 K 525/11.A, juris; VG München vom 2.7.2012, Az. M 15 K 12.30110, juris).
  • VG Hannover, 07.11.2013 - 2 A 4696/12

    Anerkennung als Flüchtling; Asyl; Dublin I; Dublin II; Isolierte Anfechtungsklage

    Die erkennende Kammer sieht im Gegensatz zu dieser Ansicht eine isolierte Anfechtungsklage als statthafte Klageart an (so auch GK-AsylVfG, Kommentar, § 34a Rn. 64; Bergmann/Renner/Dienelt, Ausländerrecht, 10. Aufl. 2013, § 27a AsylVfG RZ 4; VG Augsburg, Urteil vom W. E. - Au 6 K 12.30155, juris; VG Frankfurt/Oder, Urteil vom 28. November E. - 3 K 525/11.A -, juris).
  • VG Regensburg, 18.07.2013 - RN 5 K 13.30027

    Angabe einer ladungsfähigen Anschrift

    Dieser überzeugenden Begründung schließt sich der zur Entscheidung berufene Einzelrichter an (so auch: VG Frankfurt (Oder) vom 28.11.2012, Az. 3 K 525/11.A ; VG München vom 2.7.2012, Az. M 15 K 12.30110 ).
  • VG München, 09.05.2014 - M 21 K 14.30300

    Abschiebung im Rahmen des Dublin-Verfahrens; keine systemischen Mängel des

    Art. 4 Abs. 5 Dublin-II-VO ist Ausdruck des Willens des europäischen Normsetzers, im hierfür zuständigen Staat das Verfahren zur Bestimmung des für die Prüfung des Asylantrages zuständigen Mitgliedstaats zunächst zum Abschluss zu bringen (VG Frankfurt / Oder v. 28.11.2012, Az. 3 K 525/11.A).
  • VG München, 10.05.2016 - M 12 K 15.50474

    Rechtmäßige Abschiebungsanordnung nach Italien - keine systemischen Mängel des

    Durch die erfolgte Überstellung nach Italien hat sich der angegriffene Bescheid damit im Hinblick auf die Abschiebungsanordnung erledigt und entfaltet diesbezüglich keine den Kläger betreffenden Rechtswirkungen mehr (vgl. VG Frankfurt, U. v. 28.11.2012 - 3 K 525/11.A - juris; VG München, M 12 K 15.30071).
  • VG Regensburg, 18.07.2013 - RN 5 K 13.30029

    Angabe einer ladungsfähigen Anschrift

    Dieser überzeugenden Begründung schließt sich der zur Entscheidung berufene Einzelrichter an (so auch: VG Frankfurt (Oder) vom 28.11.2012, Az. 3 K 525/11.A ; VG München vom 2.7.2012, Az. M 15 K 12.30110 ).
  • VG Braunschweig, 21.02.2013 - 7 A 57/11

    Dublin II-VO; Rückführung nach Italien

    Das Gericht geht davon aus, dass die Entscheidung über die Nichtausübung des Selbsteintrittsrechts gemäß Artikel 3 Abs. 2 Dublin II-VO gegenüber dem Kläger Regelungswirkung entfaltet und ein entsprechender Anspruch isoliert mit dem Ziel die Beklagte zu verpflichten in Deutschland ein Asylverfahren durchzuführen angefochten werden kann (VG Sigmaringen, Urt. v. 26.10.2009 - A 1 K 1757/09 -, juris; für isolierte Anfechtung im Wege der Anfechtungsklage VG Frankfurt/Oder, Urt. v. 28.11.2012 - 3 K 525/11.A -, juris; VG Augsburg, Urt. v. 25.09.2012 - Au 6 K 12.30155 -, juris; VG Hamburg, Urt. v. 15.03.2012 - 10 A 227/11 -, juris; für "Durchentscheiden" in der Sache: VGH Baden-Württemberg, Urt. 19.06.2012 - A 2 S 1355/11 -, juris).
  • VG München, 09.03.2016 - M 12 K 15.30071

    Unzulässige Klage im Asylverfahren mangels ladungsfähiger Anschrift des Klägers

    Der angegriffene Bescheid hat sich mit der am 18. Dezember 2015 erfolgten Überstellung des Klägers nach Italien erledigt und entfaltet deshalb keine den Kläger betreffenden Rechtswirkungen mehr (VG Frankfurt, U. v. 28.11.2012 - 3 K 525/11.A - juris).
  • VG Hannover, 13.09.2013 - 2 A 4489/12
    Die erkennende Kammer sieht im Gegensatz zu dieser Ansicht eine isolierte Anfechtungsklage als statthafte Klageart an (so auch GK-AsylVfG, Kommentar, § 34a Rn. 64; VG Augsburg, Urteil vom 25. September 2012 - Au 6 K 12.30155, juris; VG Frankfurt/Oder, Urteil vom 28. November 2012 - 3 K 525/11 .A -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.05.2016 - A 11 S 905/16

    Dublinverfahren, Dublin III-Verordnung, subjektives Recht, Überstellungsfrist,

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