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   VG Mainz, 21.02.2006 - 3 K 545/05.MZ   

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https://dejure.org/2006,27463
VG Mainz, 21.02.2006 - 3 K 545/05.MZ (https://dejure.org/2006,27463)
VG Mainz, Entscheidung vom 21.02.2006 - 3 K 545/05.MZ (https://dejure.org/2006,27463)
VG Mainz, Entscheidung vom 21. Februar 2006 - 3 K 545/05.MZ (https://dejure.org/2006,27463)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Fahrtenbuch, wenn keine Angaben gemacht werden?

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 06.11.1998 - 10 S 2625/98

    Fahrtenbuchauflage: Ermittlung des Fahrzeugführers durch die Behörde bei

    Auszug aus VG Mainz, 21.02.2006 - 3 K 545/05
    Verweigert der Halter eines Fahrzeuges, mit dem ein wesentlicher Verkehrsverstoß begangen wurde, unter Hinweis auf sein Zeugnisverweigerungsrecht nach § 52 Abs. 1 StPO (Zeugnisverweigerungsrecht aus persönlichen Gründen), Angaben zum Führer des Fahrzeuges, rechtfertigt dies regelmäßig - ohne weitere Ermittlungen -, die Auflage zum Führen eines Fahrtenbuches (ebenso VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.11.1998 - 10 S 2625/98 - in DAR 1999, 90).

    Insbesondere braucht dann, wenn der Fahrzeughalter den Fahrzeugführer, obwohl er ihn kennt, nicht nennt, nicht damit gerechnet zu werden, dass Ermittlungen bezüglich der engeren Familie des Halters, der das gleiche Recht (Zeugnisverweigerungsrecht) zusteht, zur namentlichen Feststellung des Fahrers führen werden, es sei denn, es sind besondere Anhaltspunkte gegeben (BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1982 in Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 12, VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 06. November 1998 in DAR 1999, 90).

  • BVerwG, 22.06.1995 - 11 B 7.95

    Das Bestehen eines Zeugnisverweigerungsrechts bewahrt nicht vor einer

    Auszug aus VG Mainz, 21.02.2006 - 3 K 545/05
    Ein solches "Recht" widerspräche dem Zweck des § 31 a StVZO, nämlich der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs zu dienen (vgl. BVerfG in NJW 1982, 586; BVerwG in DAR 1995, 459 m.w.N.).
  • VG Regensburg, 17.04.2019 - RN 3 K 19.267

    Datenschutz-Grundverordnung steht einer Fahrtenbuchauflage nicht entgegen

    Mit Blick auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung war es jedenfalls nicht geboten, zunächst im Umfeld des Unternehmens des Klägers weitere Ermittlungen unter Vorlage des Lichtbildes von der Fahrzeugführerin anzustellen, zumal auch keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Behörde Personalien anderer aktueller oder ehemaliger Mitarbeiter des Klägers bekannt waren (vgl. zur Frage nach dem Erfordernis von Ermittlungen in der Nachbarschaft VG Mainz, U.v. 21.2.2006 - 3 K 545/05.MZ und Haus/Krumm/Quarch, Gesamtes Verkehrsrecht, 2. Aufl. 2017, § 31a StVZO Rn. 50).
  • VG Mainz, 22.11.2010 - 3 L 1381/10

    Fahrtenbuchauflage - Kein Zeugnisverweigerungsrecht bezüglich Fahrer

    Hinzukommt, dass auch die hier in Rede stehende Geschwindigkeitsübertretung von mehr als 20 km/h bereits eine Fahrtenbuchauflage rechtfertigen würde (vgl. Urteil der Kammer vom 21. Februar 2006 - 3 K 545/05.MZ, ESRIA [m.w.N.]).
  • VG Neustadt, 19.09.2006 - 6 K 839/06

    Eineiiger Zwilling schützt nicht vor Verwaltungsgebühr

    Verweigert dieser bei seiner Anhörung die Mitwirkung bei der Ermittlung des Fahrers, sind grundsätzlich weitere zeitraubende und wenig Erfolg versprechende Ermittlungen der Behörde nicht zumutbar (vgl. zum Ganzen BVerwG VRS 64, 466, VG Mainz, Urteil vom 21. Februar 2006 - 3 K 545/05.MZ).
  • VG Bayreuth, 08.11.2012 - B 1 K 11.557

    Fahrtenbuchauflage; Geschwindigkeitsüberschreitung um 31 km/h außerorts;

    Weiter wurden z.B. bei einer Überschreitung um 31 km/h außerorts eine Fahrtenbuchführung für 12 Monate als verhältnismäßig erachtet (BayVGH vom 10.4.2006 Az. 11 CS 05.1980 und VG Mainz vom 21.2.2006 Az. 3 K 545/05.MZ), bei einer um 35 km/h innerorts von 18 Monaten (OVG Nordrhein-Westfalen vom 27.7.2006 Az. 8 B 1224/06), bei 37 km/h innerorts von 15 Monaten (VG Braunschweig vom 17.7.2007 Az. 6 A 433/06), bei 37 km/h außerorts von 12 Monaten (VG München vom 17.4.2007 Az. M 23 K 07.738, bei 49 km/h außerorts von 1 Jahr für alle Pkw einer Firma (VG Saarland vom 12.3.2007 Az. 10 L 339/07), bei 92 km/h außerorts von 24 Monaten (VG Augsburg vom 20.12.2006 Az. Au 3 K 06.00131).
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