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FG Thüringen, 20.05.2015 - 3 K 553/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Geldeinwurfautomat an Videokabine eines Erotikmarkts als Kasse im Sinne des § 146 AO - Betriebsveräußerung - Firmenname und einheitliche Bezeichnung einer Kette von Erotikmärkten als wesentliche Betriebsgrundlagen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Thüringen, 20.05.2015 - 3 K 553/14
- BFH, 20.03.2017 - X R 11/16
- FG Thüringen, 13.12.2017 - 3 K 608/17
- BFH, 28.06.2019 - X B 76/18
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 20.03.2017 - X R 11/16
Bezeichnung als wesentliche Betriebsgrundlage, Geldeinwurfautomaten als Kassen, …
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Thüringer Finanzgerichts vom 20. Mai 2015 3 K 553/14 aufgehoben. - FG Thüringen, 13.12.2017 - 3 K 608/17
Berechtigung zur Hinzuschätzung in Form eines Unsicherheitszuschlags von 10 % der …
Das Thüringer Finanzgericht hatte die Klage mit Urteil vom 20.05.2015 3 K 553/14 abgewiesen.Mit Urteil vom 20.03.2017 X R 11/16, BFHE 258, 272 , BStBl II 2017, 992 hat der Bundesfinanzhof auf die Revision des Klägers das Urteil des Thüringer Finanzgerichts vom 20.05.2015 3 K 553/14 aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Finanzgericht zurückverwiesen.