Weitere Entscheidung unten: FG Mecklenburg-Vorpommern, 26.06.2013

Rechtsprechung
   VG Mainz, 16.05.2012 - 3 K 56/12.MZ   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,20437
VG Mainz, 16.05.2012 - 3 K 56/12.MZ (https://dejure.org/2012,20437)
VG Mainz, Entscheidung vom 16.05.2012 - 3 K 56/12.MZ (https://dejure.org/2012,20437)
VG Mainz, Entscheidung vom 16. Mai 2012 - 3 K 56/12.MZ (https://dejure.org/2012,20437)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 16 Abs 1 FZV, § 16 Abs 3 S 1 FZV, § 49 VwVfG
    Widerruf der Zuteilung eines roten Dauerkennzeichens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für den Widerruf der Zuteilung eines roten Dauerkennzeichens bei Unzuverlässigkeit eines Inhabers

  • esovgrp.de

    FZV § 16,FZV § ... 16 Abs 1,FZV § 16 Abs 3,FZV § 16 Abs 3 S 1,FZV § 16 Abs 3 S 3,FZV § 16 Abs 3 S 4,FZV § 16 Abs 3 S 5,FZV § 16 Abs 3 S 6,VwVfG § 49,VwVfG § 49 Abs 2,VwVfG § 49 Abs 2 S 1,VwVfG § 49 Abs 2 S 1 Nr 1,VwVfG § 49 Abs 2 S 1 Nr 3,VwVfG § 49 Abs 2 S 2,VwVfG § 49 Abs 4
    Anhaltspunkt, Auffälligkeit, begünstigender Verwaltungsakt, Behörde, Behördenentscheidung, Berufsausübung, Berufsausübungsbeschränkung, Dauerkennzeichen, Eintragung, Einzelgenehmigung, Entscheidung, Erleichterung, Ermessen, Fahrtantritt, Fahrtenbuch, Fahrzeug, ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Behörde kann erteiltes rotes Kennzeichen wieder einziehen; § 16 FZV

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Neustadt, 22.03.2010 - 3 K 1150/09

    Widerruf eines Dauerkennzeichens

    Auszug aus VG Mainz, 16.05.2012 - 3 K 56/12
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Widerruf eine Berufsausübungsbeschränkung ist, die durch jede vernünftige Erwägung des Gemeinwohls legitimiert ist, solange sie den Betroffenen nicht übermäßig belastet (vgl. VG Neustadt/Wstr., Urteil vom 22. März 2010 - 3 K 1150/09.NW - [m.w.N.]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.11.1992 - 13 B 3083/92

    Rote; Dauerkennzeichen; Ausgabe; Zuverlässigkeit; Kennzeichen; Rote Nummern;

    Auszug aus VG Mainz, 16.05.2012 - 3 K 56/12
    Ob der Betroffene zuverlässig i.S. von § 28 Abs. 3 Satz 1 StVZO a.F. bzw. § 16 Abs. 3 Satz 1 FZV ist, er also die Gewähr dafür bietet, sich zukünftig gesetzeskonform zu verhalten, ist eine am Sinn und Zweck dieser Vorschriften orientierte Prognoseentscheidung (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 4. November 1992 - 13 B 3083/92 -, NVwZ-RR 1993, 218 = juris, [Rdnr. 7]).
  • VG Augsburg, 19.05.2009 - Au 3 K 08.1437

    Rotes Kennzeichen; Widerruf; Unzuverlässigkeit

    Auszug aus VG Mainz, 16.05.2012 - 3 K 56/12
    Deshalb ist ein Kennzeicheninhaber dann unzuverlässig, wenn er entweder Verstöße gegen die einschlägigen Vorschriften über den Umgang mit dem roten Dauerkennzeichen begangen oder gegen Verkehrs- bzw. Strafvorschriften verstoßen hat, die ihrerseits eine missbräuchliche Verwendung des roten Dauerkennzeichens vermuten lassen oder wenn hinsichtlich der erforderlichen ordnungsgemäßen Führung seines Gewerbebetriebes sonstige Auffälligkeiten und Unregelmäßigkeiten zutage treten, die eine derartige Vermutung begründen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, a.a.O. S. 218, 219; VG Augsburg, Urteil vom 19. Mai 2009 - Au 3 K 08.1437 -, juris, [Rdnr. 22]).
  • VG Hamburg, 09.06.2022 - 5 K 856/21

    Erfolglose Klage eines Gebrauchtwagenhändlers gegen den Widerruf der Zuteilung

    Hierdurch würde das öffentliche Interesse an der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit sowie der Aufklärung von Verkehrsverstößen und der Realisierung etwaiger Schadensansprüche gefährdet (VG Mainz, Urt. v. 16.5.2012, 3 K 56/12.MZ, juris Rn. 30).
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Rechtsprechung
   FG Mecklenburg-Vorpommern, 26.06.2013 - 3 K 56/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,28126
FG Mecklenburg-Vorpommern, 26.06.2013 - 3 K 56/12 (https://dejure.org/2013,28126)
FG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 26.06.2013 - 3 K 56/12 (https://dejure.org/2013,28126)
FG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 26. Juni 2013 - 3 K 56/12 (https://dejure.org/2013,28126)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 S. 1; EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4
    Entfernungspauschale mautpflichtige Straße als kürzeste Verbindung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Entfernungspauschale - mautpflichtige Straße als kürzeste Verbindung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Entfernungspauschale - Mautpflichtige Straße als kürzeste Verbindung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 16.11.2011 - VI R 19/11

    Offensichtlich verkehrsgünstigere" Straßenverbindung zwischen Wohnung und

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 26.06.2013 - 3 K 56/12
    Nach den BFH-Entscheidungen vom 16. November 2011 ( VI R 19/11, BStBl. II 2012, 520 und VI R 46/10, BStBl. II 2012, 470) komme es für das Tatbestandsmerkmal "offensichtlich verkehrsgünstiger" nicht allein darauf an, ob die längere Streckenführung zu einer Zeitersparnis führe.

    Aus dem vom Kläger zitierten BFH Urteil vom 16. November 2011 ( VI R 19/11, BStBl II 2012, 520) ergebe sich lediglich, dass auch andere Umstände als eine Zeitersparnis zur Beurteilung einer Strecke als offensichtlich verkehrsgünstiger führen könnten.

    Da das Merkmal der Verkehrsgünstigkeit aber auch andere Umstände als eine Zeitersparnis beinhaltet (BFH-Urteil in BFH/NV 2012, 508), kann eine Straßenverbindung auch dann "offensichtlich verkehrsgünstiger" sein als die kürzeste Verbindung, wenn sich dies aus anderen Besonderheiten ergibt (z.B. langen Wartezeiten oder häufig auftretenden technischen Schwierigkeiten bei einer Fährverbindung oder Auswirkungen der Witterungsbedingungen auf den Fährbetrieb, Ampelschaltungen etc.).

  • BFH, 16.11.2011 - VI R 46/10

    Keine Berücksichtigung einer tatsächlich nicht benutzten Verbindung als

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 26.06.2013 - 3 K 56/12
    Nach den BFH-Entscheidungen vom 16. November 2011 ( VI R 19/11, BStBl. II 2012, 520 und VI R 46/10, BStBl. II 2012, 470) komme es für das Tatbestandsmerkmal "offensichtlich verkehrsgünstiger" nicht allein darauf an, ob die längere Streckenführung zu einer Zeitersparnis führe.
  • BFH, 11.09.2003 - VI B 101/03

    Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 26.06.2013 - 3 K 56/12
    Es steht dem Gesetzgeber unter dem Blickwinkel des Art. 3 Abs. 1 GG frei, für die Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte eine typisierende Abgeltungsregelung zu treffen, auch wenn dadurch nicht in allen Fällen die tatsächlich angefallenen Aufwendungen abgedeckt werden (vgl. BFH v. 11. Sept. 2003 VI B 101/03, BStBl II 2003, 893, Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale bei einem Opernsänger).
  • FG Schleswig-Holstein, 30.09.2009 - 2 K 386/07

    Neben Entfernungspauschale kein Werbungskostenabzug für Mautgebühren

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 26.06.2013 - 3 K 56/12
    Der Senat konnte offen lassen, ob die Mautgebühren als Kosten für Straßennutzung von der Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale erfasst werden oder als außergewöhnliche Aufwendungen im Rahmen der allgemeinen Werbungskosten nach § 9 Abs. 1 S. 1 EStG neben der Entfernungspauschale zu berücksichtigen sind (vgl. dazu Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 30.09.2009 - 2 K 386/07, DStRE 2010, 147 ), denn im Streitfall sind dem Kläger keine Mautgebühren entstanden.
  • BFH, 10.04.2007 - VI B 134/06

    Entfernungspauschale; offensichtlich verkehrsgünstigere Straßenverbindung

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 26.06.2013 - 3 K 56/12
    Verkehrsgünstiger als die kürzeste Straßenverbindung kann eine andere Route dann sein, wenn eine Zeitersparnis erzielt wird (BFH-Urteil vom 10. Oktober 1975 VI R 33/74, BFHE 117, 70 , BStBl II 1975, 852 ; BFH-Beschluss vom 10. April 2007 VI B 134/06, BFH/NV 2007, 1309 ).
  • BFH, 12.04.2000 - V B 10/00

    Steuerfreie Umsätze; selbständig tätige Restauratoren

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 26.06.2013 - 3 K 56/12
    Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes ( GG ) vermittelt keinen Anspruch auf Anwendung eines rechtswidrigen Verwaltungshandelns; insoweit gibt es keine "Gleichheit im Unrecht" (vgl. BFH-Urteil vom 5. September 1990 X R 107-108/89, BStBl II 1990, 1060 , unter 3.; BFH-Beschlüsse vom 16. Dezember 1993 V B 124/93, unter 2.; vom 12. April 2000 V B 10/00, BFH/NV 2000, 1372 , unter II. 4.).
  • BFH, 16.12.1993 - V B 124/93

    Steuerfreiheit von Umsätzen aus einer heilberuflichen Tätigkeit

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 26.06.2013 - 3 K 56/12
    Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes ( GG ) vermittelt keinen Anspruch auf Anwendung eines rechtswidrigen Verwaltungshandelns; insoweit gibt es keine "Gleichheit im Unrecht" (vgl. BFH-Urteil vom 5. September 1990 X R 107-108/89, BStBl II 1990, 1060 , unter 3.; BFH-Beschlüsse vom 16. Dezember 1993 V B 124/93, unter 2.; vom 12. April 2000 V B 10/00, BFH/NV 2000, 1372 , unter II. 4.).
  • BFH, 10.10.1975 - VI R 33/74

    Fahrkosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte; Benutzung einer

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 26.06.2013 - 3 K 56/12
    Verkehrsgünstiger als die kürzeste Straßenverbindung kann eine andere Route dann sein, wenn eine Zeitersparnis erzielt wird (BFH-Urteil vom 10. Oktober 1975 VI R 33/74, BFHE 117, 70 , BStBl II 1975, 852 ; BFH-Beschluss vom 10. April 2007 VI B 134/06, BFH/NV 2007, 1309 ).
  • Drs-Bund, 26.10.2000 - BT-Drs 14/4435
    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 26.06.2013 - 3 K 56/12
    Lt. Gesetzesbegründung soll die Einführung der Entfernungspauschale der Vereinfachung dienen (BT-Drucks. 14/4435, S. 9).
  • BFH, 05.09.1990 - X R 107/89

    Gewerblicher Grundstückshandel, wenn innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 26.06.2013 - 3 K 56/12
    Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes ( GG ) vermittelt keinen Anspruch auf Anwendung eines rechtswidrigen Verwaltungshandelns; insoweit gibt es keine "Gleichheit im Unrecht" (vgl. BFH-Urteil vom 5. September 1990 X R 107-108/89, BStBl II 1990, 1060 , unter 3.; BFH-Beschlüsse vom 16. Dezember 1993 V B 124/93, unter 2.; vom 12. April 2000 V B 10/00, BFH/NV 2000, 1372 , unter II. 4.).
  • BFH, 12.12.2013 - VI R 49/13

    Entfernungspauschale: Maßgebliche Straßenverbindung bei Erhebung von

    Der Kläger beantragt, das Urteil des FG Mecklenburg-Vorpommern vom 26. Juni 2013  3 K 56/12 aufzuheben und den Einkommensteuerbescheid für 2010 vom 4. Oktober 2011 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 3. Januar 2012 dahingehend abzuändern, dass bei den Einkünften des Klägers aus nichtselbständiger Arbeit weitere Werbungskosten in Höhe von 726 EUR berücksichtigt werden.
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