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   FG Münster, 13.12.2018 - 3 K 577/18 Kg   

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https://dejure.org/2018,48480
FG Münster, 13.12.2018 - 3 K 577/18 Kg (https://dejure.org/2018,48480)
FG Münster, Entscheidung vom 13.12.2018 - 3 K 577/18 Kg (https://dejure.org/2018,48480)
FG Münster, Entscheidung vom 13. Dezember 2018 - 3 K 577/18 Kg (https://dejure.org/2018,48480)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Kindergeld - Ist ein nach Abschluss der Ausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten aufgenommener Ausbildungsgang zum AOK-Betriebswirt noch Teil einer einheitlichen mehraktigen Berufsausbildung?

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Bewilligung von Kindergeld bei Abschluss einer erstmaligen einheitlichen Berufsausbildung zum "Sozialversicherungsfachangestellten" mit dem anschließenden Ausbildungsgang "AOK-Betriebswirt"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Bewilligung von Kindergeld bei Abschluss einer erstmaligen einheitlichen Berufsausbildung zum "Sozialversicherungsfachangestellten" mit dem anschließenden Ausbildungsgang "AOK-Betriebswirt"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kindergeld für "AOK-Betriebswirt"?

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Kein Kindergeld für AOK-Betriebswirt

  • Jurion (Kurzinformation)

    Kein Kindergeld für "AOK-Betriebswirt"

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Anspruch auf Kindergeld bei Ausbildungsgang zum AOK-Betriebswirt im Anschluss an Ausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten - Zweitausbildung ist nicht Teil einer einheitlichen mehraktigen Berufsausbildung

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Kindergeld - Mehraktige Berufsausbildung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 03.07.2014 - III R 52/13

    Kindergeld: Duales Studium mit studienintegrierter praktischer Ausbildung im

    Auszug aus FG Münster, 13.12.2018 - 3 K 577/18
    Der BFH legt diese Gesetzesbegründung seiner Rechtsprechung zugrunde und geht davon aus, dass bei einer mehraktigen Ausbildung auch ein nachfolgender Abschluss in einem öffentlich-rechtlich geordneten Ausbildungsgang Teil der Erstausbildung sein kann (BFH-Urteil vom 03.07.2014 III R 52/13, BStBl. II 2015, 152).
  • BFH, 04.02.2016 - III R 14/15

    Kindergeld: Erstausbildung bei Aufnahme eines Studiums nach Berufstätigkeit

    Auszug aus FG Münster, 13.12.2018 - 3 K 577/18
    Setzt der zweite Ausbildungsabschnitt eine Berufstätigkeit voraus oder nimmt das Kind vor Beginn der zweiten Ausbildung eine Berufstätigkeit auf, die nicht nur der zeitlichen Überbrückung bis zum Beginn der nächsten Ausbildung dient, liegt regelmäßig mangels notwendigen engen Zusammenhangs keine einheitliche Erstausbildung vor (BFH-Urteil vom 04.02.2016 III R 14/15, BStBl. II 2016, 615).
  • BFH, 08.09.2016 - III R 27/15

    Berufsausbildung durch berufsbegleitendes Studium beim Kindergeld

    Auszug aus FG Münster, 13.12.2018 - 3 K 577/18
    Dieser Vorbereitung dienen alle Maßnahmen, bei denen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen erworben werden, die als Grundlagen für die Ausübung des "angestrebten" Berufs geeignet sind (BFH-Urteil vom 08.09.2016 III R 27/15, BStBl. II 2017, 278).
  • FG Niedersachsen, 06.02.2018 - 13 K 171/17

    Gewährung von Kindergeld für die Zeit einer Ausbildung zum "Bankfachwirt

    Auszug aus FG Münster, 13.12.2018 - 3 K 577/18
    Nach einer Entscheidung des Niedersächsischen FG kann eine brancheninterne Aufstiegsfortbildung allerdings dann Teil einer erstmaligen Berufsausbildung sein, wenn sie auch Grundlage für den öffentlich-rechtlich anerkannten Abschluss "geprüfter Bankfachwirt / geprüfte Bankfachwirtin" ist (Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 06.02.2018 13 K 171/17, juris; vgl. auch Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 13.11.2017 1 K 115/17, juris).
  • FG Niedersachsen, 13.11.2017 - 1 K 115/17

    Kindergeld ab Juli 2015 für T

    Auszug aus FG Münster, 13.12.2018 - 3 K 577/18
    Nach einer Entscheidung des Niedersächsischen FG kann eine brancheninterne Aufstiegsfortbildung allerdings dann Teil einer erstmaligen Berufsausbildung sein, wenn sie auch Grundlage für den öffentlich-rechtlich anerkannten Abschluss "geprüfter Bankfachwirt / geprüfte Bankfachwirtin" ist (Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 06.02.2018 13 K 171/17, juris; vgl. auch Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 13.11.2017 1 K 115/17, juris).
  • BFH, 11.04.2018 - III R 18/17

    Kein Kindergeldanspruch wegen Zweitausbildung durch zeitliche Zäsur (hier:

    Auszug aus FG Münster, 13.12.2018 - 3 K 577/18
    Unschädlich sind lediglich Erwerbstätigkeiten, die der zeitlichen Überbrückung bis zum nächstmöglichen Ausbildungsbeginn dienen (BFH-Urteil vom 11.04.2018 III R 18/17, BStBl. II 2018, 548).
  • BFH, 21.03.2019 - III R 12/18

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.12.2018 III R 26/18 - Mehraktige

    Auszug aus FG Münster, 13.12.2018 - 3 K 577/18
    Zu der Frage, ob auch interne Ausbildungsgänge Teil einer mehraktigen erstmaligen Berufsausbildung sein können, sind unter den Aktenzeichen III R 41/18, III R 12/18 und III R 17/18 bereits Revisionsverfahren beim BFH anhängig.
  • FG Münster, 11.04.2018 - 9 K 2210/17

    Kinder in Berufsausbildung - Objektive Auslegung des Begriffs "Abschluss einer

    Auszug aus FG Münster, 13.12.2018 - 3 K 577/18
    Das FG Münster nimmt an, dass lediglich öffentlich-rechtlich geordnete Ausbildungsgänge und nicht auch bloße interne Fortbildungen Teil einer erstmaligen Berufsausbildung im Sinne des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG sein können (FG Münster Urteil vom 11.04.2018 9 K 2210/17 Kg, juris zum "Fachwirt BankColleg" bzw. "Bankbetriebswirt BankColleg").
  • BFH, 21.03.2019 - III R 17/18

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.12.2018 III R 26/18 - Kindergeld;

    Auszug aus FG Münster, 13.12.2018 - 3 K 577/18
    Zu der Frage, ob auch interne Ausbildungsgänge Teil einer mehraktigen erstmaligen Berufsausbildung sein können, sind unter den Aktenzeichen III R 41/18, III R 12/18 und III R 17/18 bereits Revisionsverfahren beim BFH anhängig.
  • BFH - III R 41/18 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Kindergeld, Ausbildungsabschnitt, Berufsausbildung, Berufstätigkeit

    Auszug aus FG Münster, 13.12.2018 - 3 K 577/18
    Zu der Frage, ob auch interne Ausbildungsgänge Teil einer mehraktigen erstmaligen Berufsausbildung sein können, sind unter den Aktenzeichen III R 41/18, III R 12/18 und III R 17/18 bereits Revisionsverfahren beim BFH anhängig.
  • BFH, 18.02.2021 - III R 14/19

    Mehraktige Ausbildung im Kindergeldrecht; Öffentlich-rechtlich geordneter

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 13.12.2018 - 3 K 577/18 Kg wird als unbegründet zurückgewiesen.
  • FG Münster, 12.07.2019 - 4 K 787/18

    Bestehen eines Kindergeldanspruchs für ein erwachsenes Kind zu Beginn eines

    Angesichts all dessen kann im Streitfall offen bleiben, ob der unternehmensinterene Studiengang "AOK-Betriebswirt/in" als öffentlich-rechtlich geordnet, mithin als Ausbildung i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG angesehen werden könnte (dies verneinend FG Münster, Urteil vom 13.12.2018 3 K 577/18 Kg, juris.de, Revision anhängig unter BFH III R 14/19, s. auch anhängige Revisionen unter BFH III R 41/18, III R 12/18 und III R 17/18) und ob diese Anforderung auch an den zweiten Teil einer mehraktigen Berufsausbildung zu stellen wäre (vgl. BFH-Urteile vom 11.12.2018 III R 26/18, BFHE 263, 209, Rn. 14 und vom 03.07.2014 III R 52/13, BFHE 246, 427, BStBl II 2015, 152, Rn. 24).
  • FG Münster, 12.06.2019 - 7 K 3030/18

    Kindergeld - Stellen die Ausbildung zur Sozialversicherungsfachangestellten und

    Der 3. Senat des Finanzgerichts Münster hat in einem mit dem Streitfall nahezu identischen Fall den Studiengang zum AOK-Betriebswirt allein aus diesem Grund nicht als mehraktige erstmalige Berufsausbildung angesehen (FG Münster, Urteil vom 13.12.2018 3 K 577/18 Kg, Juris).
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