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   VG Berlin, 13.05.2014 - 3 K 588.13   

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https://dejure.org/2014,10989
VG Berlin, 13.05.2014 - 3 K 588.13 (https://dejure.org/2014,10989)
VG Berlin, Entscheidung vom 13.05.2014 - 3 K 588.13 (https://dejure.org/2014,10989)
VG Berlin, Entscheidung vom 13. Mai 2014 - 3 K 588.13 (https://dejure.org/2014,10989)
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Kurzfassungen/Presse (7)

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Kein Berufsverbot

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die staatliche Anerkennung als Erzieher bei einer Verurteilung wegen Betruges

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Erzieheranerkennung trotz Verurteilung wegen Betruges

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Erzieheranerkennung trotz Verurteilung wegen Betruges

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Anerkennung als Erzieherin trotz Hartz IV-Betrug

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Vorbestrafte Sozialbetrügerin darf als Erzieherin arbeiten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verweigerung der staatlichen Anerkennung als Erzieher wegen strafrechtlicher Verurteilung nicht immer gerechtfertigt - Straftat muss für Verweigerung einen Bezug zu den spezifischen Verpflichtungen des Berufes erkennen lassen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Berlin, 25.06.2013 - 3 L 378.13

    Widerruf der staatlichen Anerkennung als Erzieher wegen Besitzes von

    Auszug aus VG Berlin, 13.05.2014 - 3 K 588.13
    b) Nach der Rechtsprechung der Kammer (vgl. Urteil vom 12. Januar 2012 - VG 3 K 243.10 - Rn. 32, juris, und Beschluss vom 25. Juni 2013 - VG 3 L 378.13 -, juris) ist zur Auslegung des Begriffs der "schweren Verfehlung" auf die Regelung in § 72 a Abs. 1 des Achten Buches des Sozialgesetzbuches - SGB VIII - zurückzugreifen, wonach Träger der öffentlichen Jugendhilfe für die Wahrnehmung der Aufgaben in der Kinder- und Jugendhilfe keine Person beschäftigen oder vermitteln dürfen, die rechtskräftig wegen einer Straftat nach §§ 171 StGB, 174 bis 184 f StGB, 225, 232 bis 233 a, 234, 235, 236 StGB verurteilt wurden.
  • VG Berlin, 12.01.2012 - 3 K 243.10

    Rücknahme der staatlichen Anerkennung als Erzieher nach strafgerichtlicher

    Auszug aus VG Berlin, 13.05.2014 - 3 K 588.13
    b) Nach der Rechtsprechung der Kammer (vgl. Urteil vom 12. Januar 2012 - VG 3 K 243.10 - Rn. 32, juris, und Beschluss vom 25. Juni 2013 - VG 3 L 378.13 -, juris) ist zur Auslegung des Begriffs der "schweren Verfehlung" auf die Regelung in § 72 a Abs. 1 des Achten Buches des Sozialgesetzbuches - SGB VIII - zurückzugreifen, wonach Träger der öffentlichen Jugendhilfe für die Wahrnehmung der Aufgaben in der Kinder- und Jugendhilfe keine Person beschäftigen oder vermitteln dürfen, die rechtskräftig wegen einer Straftat nach §§ 171 StGB, 174 bis 184 f StGB, 225, 232 bis 233 a, 234, 235, 236 StGB verurteilt wurden.
  • VGH Baden-Württemberg, 20.06.1989 - 9 S 781/89

    Nichteignung als Erzieher; Ausbildungs- und Beschäftigungsverbot

    Auszug aus VG Berlin, 13.05.2014 - 3 K 588.13
    Im Einklang damit steht die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden- Württemberg (Beschluss vom 20. Juni 1989 - 9 S 781/89 -, juris) zu der Beurteilung der (dort nach dem Privatschulgesetz bzw. Schulgesetz zu beurteilenden) Frage, ob sich jemand durch wiederholte rechtskräftige Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz für den Beruf des Erziehers als ungeeignet erwiesen hat, auf das Beschäftigungs- und Ausbildungsverbot des § 25 Abs. 1 Satz 1 JArbSchG abgestellt hat, weil dieses eine nähere Konkretisierung des im Berufsbildungsrecht geltenden Erfordernisses der persönlichen Eignung des Ausbilders enthalte.
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