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   VG Mainz, 06.05.2020 - 3 K 616/19.MZ   

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https://dejure.org/2020,11352
VG Mainz, 06.05.2020 - 3 K 616/19.MZ (https://dejure.org/2020,11352)
VG Mainz, Entscheidung vom 06.05.2020 - 3 K 616/19.MZ (https://dejure.org/2020,11352)
VG Mainz, Entscheidung vom 06. Mai 2020 - 3 K 616/19.MZ (https://dejure.org/2020,11352)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Vorkaufsrecht für Wohngebiete

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wohnbauflächen - und das Vorkaufsrecht einer Gemeinde

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Vorkaufsrecht für Wohngebiete

  • datev.de (Kurzinformation)

    Vorkaufsrecht für Wohngebiete

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 25.01.2010 - 4 B 53.09

    Vorkaufsrecht; Wohl der Allgemeinheit; Flächennutzungsplan; Wohnungsbau.

    Auszug aus VG Mainz, 06.05.2020 - 3 K 616/19
    Ob diese Voraussetzung erfüllt ist, hat sich an den Zielen zu orientieren, die mit den einzelnen Tatbeständen in § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-7 BauGB verfolgt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Januar 2010 - 4 B 53.09 -, IBR 2010, 236 = juris Rn. 5).

    Dagegen steht das Vorkaufsrecht der Gemeinde nicht als Instrument einer allgemeinen Bodenbevorratung oder zur Verfolgung gänzlich anderer Zwecke zur Verfügung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Januar 2010 - 4 B 53.09 -, a.a.O. Rn. 5).

    Im Regelfall wird dies die alsbaldige Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplans gebieten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Januar 2010 - 4 B 53.09 -, a.a.O. Rn. 7).

    Wenn allerdings die Planungsvorstellungen der Gemeinde zum Zeitpunkt der Ausübung des Vorkaufsrechts noch völlig unbestimmt sind und erst langfristig mit einer Überplanung gerechnet werden kann, rechtfertigt das Wohl der Allgemeinheit nicht die Ausübung des Vorkaufsrechts nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BauGB (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Januar 2010 - 4 B 53.09 -, a.a.O. Rn. 9).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.04.2011 - 8 A 11405/10

    Ausübung eines gemeindlichen Vorkaufsrechts

    Auszug aus VG Mainz, 06.05.2020 - 3 K 616/19
    Für den Käufer bewirkt die Ausübung des Vorkaufsrechts einen Eingriff in seinen durch den notariellen Kaufvertrag begründeten Eigentumsverschaffungsanspruch, der seine Klagebefugnis begründet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Februar 2000 - 4 B 10.00 -, NVwZ 2000, 1044 = juris Rn. 5; OVG RP, Urteil vom 12. April 2011 - 8 A 11405/10 -, NVwZ-RR 2011, 611 = juris Rn. 18).

    Obgleich die Ausübung des Vorkaufsrechts im Vergleich zur Enteignung einen geringeren Eingriff in zivile Rechtspositionen bedeutet und insofern an geringere Voraussetzungen geknüpft ist, als Gründe des Allgemeinwohls seine Ausübung nur rechtfertigen, nicht aber - wie bei der Enteignung - Gründe des Allgemeinwohls den Zugriff auf das Grundstück erfordern müssen, ist nach alledem hier den Interessen der Kläger als Vertragsparteien an freier Disposition über das Eigentum an dem verkauften Grundstück Vorrang einzuräumen (vgl. OVG RP, Urteil vom 12. April 2011 - 8 A 11405/10 -, NVwZ-RR 2011, 611 = juris Rn. 33 f.).

  • BVerwG, 15.02.2000 - 4 B 10.00

    Vorkaufsrecht der Gemeinde; Klagebefugnis des Käufers; öffentliche Hand als

    Auszug aus VG Mainz, 06.05.2020 - 3 K 616/19
    Für den Käufer bewirkt die Ausübung des Vorkaufsrechts einen Eingriff in seinen durch den notariellen Kaufvertrag begründeten Eigentumsverschaffungsanspruch, der seine Klagebefugnis begründet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Februar 2000 - 4 B 10.00 -, NVwZ 2000, 1044 = juris Rn. 5; OVG RP, Urteil vom 12. April 2011 - 8 A 11405/10 -, NVwZ-RR 2011, 611 = juris Rn. 18).
  • VG Würzburg, 12.03.2015 - W 5 K 14.808

    Vorkaufsrecht; Wohl der Allgemeinheit; Verhinderung einer Christbaumkultur;

    Auszug aus VG Mainz, 06.05.2020 - 3 K 616/19
    Die Voraussetzungen für die Ausübung des Vorkaufsrechts nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BauGB sind im Allgemeinen dann erfüllt, wenn für die betroffenen Flächen im Außenbereich demnächst ein Bebauungsplan für Wohnbauzwecke aufgestellt werden soll und dies durch entsprechende Vorbereitungsmaßnahmen belegt wird (vgl. VG Würzburg, Urteil vom 12. März 2015 - W 5 K 14.808 -, juris Rn. 22).
  • FG Sachsen-Anhalt, 25.01.2012 - 3 K 1216/09

    Kein einheitlicher Regelungsverbund zwischen Prüfungsanordnung und

    Auf die weiteren Ausführungen in dem zum Verfahren 3 K 616/19 ergangenen Urteil vom heutigen Tag wird Bezug genommen.
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