Rechtsprechung
FG Berlin-Brandenburg, 24.03.2010 - 3 K 6251/06 B |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Steuerfreiheit der Vergütung für den Rufbereitschaftsdienst eines Arztes
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen der Steuerfreiheit von Sonntagszuschlägen, Feiertagszuschlägen und Nachtarbeitszuschlägen; Einnahmen aus für eine Rufbereitschaft gezahlte Entschädigung als Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit; Steuerfreiheit einer Vergütung für Rufbereitschaft bei ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Steuerfreiheit der Vergütung für Rufbereitschaftsdienste
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Steuerfreiheit der Vergütung für Rufbereitschaftsdienste
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- brandenburg.de (Pressemitteilung)
Zahlungen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit nicht immer steuerfrei
- meyer-koering.de (Kurzinformation)
Zahlungen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit nicht immer steuerfrei
- lto.de (Kurzinformation)
Zahlungen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit nicht immer steuerfrei
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Voraussetzungen für steuerfreie Rufbereitschaftszuschläge
- steuerberaten.de (Kurzinformation)
Besteuerung von Rufbereitschaftszuschlag
- wkblog.de (Rechtsprechungsübersicht)
Steuerfreie Lohnzuschläge nach § 3 b Einkommenssteuergesetz
- deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)
Steuerfreiheit von Vergütungen für Rufbereitschaftsdienste
- juraforum.de (Kurzinformation)
Zahlungen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit eines Arztes nicht immer steuerfrei
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Zahlungen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit nicht immer steuerfrei - Rufbereitschaftszeit kein steuerfreier Zuschlag im Sinne des § 3b des Einkommensteuergesetzes
Verfahrensgang
- FG Berlin-Brandenburg, 24.03.2010 - 3 K 6251/06 B
- BFH, 11.11.2010 - VI B 72/10
Papierfundstellen
- EFG 2010, 1677
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 27.08.2002 - VI R 64/96
Steuerfreie § 3 b-Zuschläge bei Rufbereitschaft
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 24.03.2010 - 3 K 6251/06
Der Kläger verweist insoweit auf das Urteil des BFH vom 27. August 2002, VI R 64/96, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2002, 883.Nach der auch vom Kläger zitierten Entscheidung des BFH (Urteil vom 27. August 2002, VI R 64/96, BStBl II 2002, 883) handelt es sich bei den für die Rufbereitschaft gezahlten Entschädigungen um Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit, denn diese Vergütungen sind im weitesten Sinne Ertrag der Arbeit, nämlich Entgelte dafür, dass sich der Arbeitnehmer - wie arbeitsvertraglich geschuldet - bereit gehalten hat.
- FG Baden-Württemberg, 21.10.2013 - 6 K 4246/11
Steuerfreiheit von pauschalen Zuschlägen für Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit oder …
Eine Steuerfreiheit käme aber nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut nur dann in Betracht, wenn der Arbeitgeber für die Bereitschaftsdienste in den gemäß § 3b Abs. 1 Nr. 1 bis 4 i.V.m. Abs. 2 EStG begünstigten Zeiten einen Zuschlag gegenüber der Entlohnung, welche außerhalb der begünstigten Zeiten für diese Tätigkeit vereinbart war, gezahlt hätte (Urteil des FG Berlin-Brandenburg vom 24. März 2010 3 K 6251/06 B, EFG 2010, 1677).