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   FG Mecklenburg-Vorpommern, 18.10.2018 - 3 K 65/17   

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https://dejure.org/2018,41540
FG Mecklenburg-Vorpommern, 18.10.2018 - 3 K 65/17 (https://dejure.org/2018,41540)
FG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 18.10.2018 - 3 K 65/17 (https://dejure.org/2018,41540)
FG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 18. Oktober 2018 - 3 K 65/17 (https://dejure.org/2018,41540)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • IWW (Kurzinformation)

    Kindergeld | Zeitpunkt der Beendigung des Kindergeldanspruchs bei Abbruch des Studiums

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kein Kindergeld bei Abbruch des Studiums

  • rechtstipp24.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Kindergeld bei Abbruch des Studiums

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Zeitpunkt der Beendigung eines Hochschulstudiums bei Nichtantritt zu einer Prüfung und darauf folgende Zwangsexmatrikulation

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 21.01.1999 - VII B 214/98

    Steuerberaterprüfung: Praktische Tätigkeit nach dem Studium

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 18.10.2018 - 3 K 65/17
    Ergänzend wird auf die ständige höchstrichterliche Rechtsprechung verwiesen, wonach die Berufsausbildung eines Kindes spätestens mit der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses ende (BFH-Urteil v. 24. Mai 2000 VI R 143/99, BStBl II 2000, 473; BFH-Beschluss vom 21. Januar 1999, VII B 214/98 in Juris).

    Ein Universitätsstudium ist regelmäßig erst in dem Zeitpunkt abgeschlossen, in dem eine nach dem einschlägigen Prüfungsrecht zur Feststellung des Studienerfolges vorgesehene Prüfungsentscheidung ergangen ist (vgl. BFH-Beschluss vom 21. Januar 1999 VII B 214/98, BStBl II 1999, 141).Ein Hochschulstudium endet spätestens mit der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses, kann aber auch bereits zuvor mit Erbringung aller Prüfungsleistungen beendet sein.

  • BFH, 24.05.2000 - VI R 143/99

    Die Berufsausbildung endet bereits vor Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses, wenn

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 18.10.2018 - 3 K 65/17
    Ergänzend wird auf die ständige höchstrichterliche Rechtsprechung verwiesen, wonach die Berufsausbildung eines Kindes spätestens mit der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses ende (BFH-Urteil v. 24. Mai 2000 VI R 143/99, BStBl II 2000, 473; BFH-Beschluss vom 21. Januar 1999, VII B 214/98 in Juris).
  • BFH, 09.06.1999 - VI R 50/98

    Berufsausbildung von Kindern

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 18.10.2018 - 3 K 65/17
    Ein Kind befindet sich in Berufsausbildung, solange es sein Berufsziel noch nicht erreicht hat, sich aber noch ernstlich darauf vorbereitet (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofes -BFH- vom 09. Juni 1999 VI R 50/98, BStBl II 1999, 706; vom 23. April 1997 VI R 135/95, BFH/NV 1997, 655).
  • BFH, 23.04.1997 - VI R 135/95

    Voraussetzungen der Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen bei Berechnung der

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 18.10.2018 - 3 K 65/17
    Ein Kind befindet sich in Berufsausbildung, solange es sein Berufsziel noch nicht erreicht hat, sich aber noch ernstlich darauf vorbereitet (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofes -BFH- vom 09. Juni 1999 VI R 50/98, BStBl II 1999, 706; vom 23. April 1997 VI R 135/95, BFH/NV 1997, 655).
  • FG Sachsen, 07.06.2019 - 1 K 1559/17

    Rechtmäßigkeit einer Aufhebung von Kindergeld nach Abschluss eines Studiums;

    Ein Universitätsstudium ist regelmäßig erst in dem Zeitpunkt abgeschlossen, in dem eine nach dem einschlägigen Prüfungsrecht zur Feststellung des Studienerfolges vorgesehene Prüfungsentscheidung ergangen ist (BFH-Urteil vom 24. Mai 2000 - VI R 143/99, BFHE 191, 557 , BStBl II 2000, 473 Rz. 10; FG Mecklenburg-Vorpommern, Gerichtsbescheid vom 18. Okt. 2018 - 3 K 65/17, juris Rz. 20; Sächsisches FG, Urteil vom 17. Juni 2015 - 4 K 357/11 (Kg), juris Rz. 9; Niedersächsisches FG, Urteil vom 27. Juni 2001 - 9 K 685/97 KI, juris Rz. 13).

    Ein Universitätsstudium endet daher regelmäßig mit der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses (BFH in BFH/NV 2011, 1139 Rz. 7; FG Düsseldorf, Urteil vom 28. Mai 2018 - 7 K 123/18 Kg, juris Rz. 12; FG Mecklenburg-Vorpommern, Gerichtsbescheid vom 18. Okt. 2018 - 3 K 65/17, juris Rz. 20: "spätestens").

  • BFH, 27.11.2019 - III R 65/18

    Berufsausbildung bei Nichtantritt zur letztmaligen Prüfung

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 18.10.2018 - 3 K 65/17 wird als unbegründet zurückgewiesen.
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