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   FG Sachsen, 26.01.2016 - 3 K 653/11   

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FG Sachsen, 26.01.2016 - 3 K 653/11 (https://dejure.org/2016,10905)
FG Sachsen, Entscheidung vom 26.01.2016 - 3 K 653/11 (https://dejure.org/2016,10905)
FG Sachsen, Entscheidung vom 26. Januar 2016 - 3 K 653/11 (https://dejure.org/2016,10905)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entstehen einer verdeckten Einlage durch den Verzicht auf Darlehenszinsen gegenüber einer ausländischen Tochter- bzw. Schwestergesellschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entstehen einer verdeckten Einlage durch den Verzicht auf Darlehenszinsen gegenüber einer ausländischen Tochter- bzw. Schwestergesellschaft

  • rechtsportal.de

    AStG § 1 ; GewStG § 9 Nr. 3 S. 1; KStG § 14
    Entstehen einer verdeckten Einlage durch den Verzicht auf Darlehenszinsen gegenüber einer ausländischen Tochter- bzw. Schwestergesellschaft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verzicht auf Darlehenszinsen gegenüber einer ausländischen Tochter- bzw. Schwestergesellschaft - verdeckte Einlage - Geschäftsbeziehung - Hinzurechnung nach § 1 AStG - keine Kürzung des Gewerbeertrags entsprechend § 9 Nr. 3 S. 1 GewStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2017, 2776
  • EFG 2016, 1328
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 17.10.2001 - I R 97/00

    EStG § 20; AO 1977 § 42 Satz 1; KStG § 8 Abs. 1

    Auszug aus FG Sachsen, 26.01.2016 - 3 K 653/11
    Das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 17. Oktober 2001 ( I R 97/00) sei auf den Streitfall nicht übertragbar.

    Die Hinzurechnung nach § 1 AStG widerspreche der Rechtsprechung des BFH in den Beschlüssen vom 29. April 2009 ( I R 26/08 und I R 88/08) sowie dem BFH-Urteil vom 17. Oktober 2001 ( I R 97/00).

    Ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot ergibt sich auch nicht etwa - wie die Klägerin meint - aus dem BFH-Urteil vom 17. Oktober 2001 I R 97/00, BFH/NV 2002, S. 240 .

  • BFH, 11.03.2015 - I R 10/14

    Kürzung des Gewinns aus Gewerbebetrieb um den Hinzurechnungsbetrag nach § 10 Abs.

    Auszug aus FG Sachsen, 26.01.2016 - 3 K 653/11
    Hilfsweise hätte - bei Anwendung des § 1 AStG - eine gewerbesteuerliche Kürzung des Hinzurechnungsbetrages zu erfolgen, wie sich aus dem BFH-Urteil vom 11. März 2015 ( I R 10/14) ergebe.

    Eine Kürzung des Gewerbeertrages nach § 9 Nr. 3 GewStG entsprechend dem BFH-Urteil vom 11. März 2015 ( I R 10/14) hat nicht zu erfolgen (s. unten 3).

    Auch soweit die Klägerin für die Gewerbesteuer geltend macht, dass dann eine Kürzung des Gewerbeertrages entsprechend dem BFH-Urteil I R 10/14, BStBl. II 2015, S. 1049 in Höhe der Zurechnung des § 1 AStG zu erfolgen habe, vermag der Senat dem nicht zu folgen.

  • BFH, 29.04.2009 - I R 26/08

    "Geschäftsbeziehung" in i.S. des § 1 AStG a.F. - zinsloses, unbesichertes

    Auszug aus FG Sachsen, 26.01.2016 - 3 K 653/11
    Gewähre nach dem BFH-Urteil vom 29. April 2009 ( I R 26/08) der beherrschende Gesellschafter einer ausländischen Kapitalgesellschaft der letzteren ein zinsloses und unbesichertes Darlehen, so könne hierdurch die Rechtsfolge des § 1 AStG a.F. nur dann ausgelöst werden, wenn das Darlehen im Rahmen einer Geschäftsbeziehung gegeben werde.

    Die Hinzurechnung nach § 1 AStG widerspreche der Rechtsprechung des BFH in den Beschlüssen vom 29. April 2009 ( I R 26/08 und I R 88/08) sowie dem BFH-Urteil vom 17. Oktober 2001 ( I R 97/00).

    Seien diese Voraussetzungen erfüllt, so sei für eine Anwendung des § 1 AStG kein Raum (vgl. m.w.N. BFH-Urteil vom 23. Juni 2010 I R 37/09 unter Hinweis auf die BFH-Urteile I R 97/88, I R 28/07, I R 26/08; ebenso der von der Klägerin zur Begründung ihrer Auffassung herangezogene BFH-Beschluss vom 29. April 2009 I R 88/08).

  • BFH, 25.06.2014 - I R 88/12

    Einkünfteberichtigung nach § 1 AStG a. F. bei Gewährung eines zinslosen Darlehens

    Auszug aus FG Sachsen, 26.01.2016 - 3 K 653/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, der sich der Senat anschließt, war § 1 AStG a.F. nicht unionsrechtswidrig (vgl. BFH-Urteil vom 25. Juni 2014 I R 88/12, BFH/NV 2015, S. 57 unter Hinweis auf das EuGH-Urteil vom 21. Januar 2010 C 311/08 "SGl"), denn die belastende Wirkung der Rechtsnorm beschränkte sich im Streitfall darauf, dem Umstand einer unentgeltlichen Darlehensgewährung der Muttergesellschaft an die Tochtergesellschaft durch Ansatz eines fremdvergleichsgerechten Leistungsentgelts Rechnung zu tragen.

    Der BFH hat im Urteil vom 25. Juni 2014 (I R 88/12, aaO) festgestellt, die Korrektur einer unentgeltlichen Darlehensgewährung auf der Grundlage des allgemeinen Fremdvergleichs, der zwar den Einfluss der wirtschaftlichen Verflechtung zwischen den Geschäftspartnern auf die Preisbildung ausschließe, aber sachbezogene wirtschaftliche Gründe der Parteien zulasse, sei als Maßnahme zur Wahrung einer ausgewogenen Aufteilung der Besteuerungsrechte geeignet und jedenfalls nicht unverhältnismäßig.

  • EuGH, 21.01.2010 - C-311/08

    SGI - Niederlassungsfreiheit - Freier Kapitalverkehr - Direkte Besteuerung -

    Auszug aus FG Sachsen, 26.01.2016 - 3 K 653/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, der sich der Senat anschließt, war § 1 AStG a.F. nicht unionsrechtswidrig (vgl. BFH-Urteil vom 25. Juni 2014 I R 88/12, BFH/NV 2015, S. 57 unter Hinweis auf das EuGH-Urteil vom 21. Januar 2010 C 311/08 "SGl"), denn die belastende Wirkung der Rechtsnorm beschränkte sich im Streitfall darauf, dem Umstand einer unentgeltlichen Darlehensgewährung der Muttergesellschaft an die Tochtergesellschaft durch Ansatz eines fremdvergleichsgerechten Leistungsentgelts Rechnung zu tragen.

    Dem EuGH-Urteil C 311/08 "SGl" sei zu entnehmen, dass eine solche Regelung mit der Niederlassungsfreiheit zu vereinbaren sein könne, da sie zur Wahrung einer ausgewogenen Besteuerungsbefugnis zwischen den Mitgliedsstaaten und wegen der Notwendigkeit der Verhinderung einer Steuerumgehung gerechtfertigt sein könne.

  • BFH, 23.06.2010 - I R 37/09

    Geschäftsbeziehung" i. S. des § 1 AStG a. F. - Vergabe eines zinslosen

    Auszug aus FG Sachsen, 26.01.2016 - 3 K 653/11
    Seien diese Voraussetzungen erfüllt, so sei für eine Anwendung des § 1 AStG kein Raum (vgl. m.w.N. BFH-Urteil vom 23. Juni 2010 I R 37/09 unter Hinweis auf die BFH-Urteile I R 97/88, I R 28/07, I R 26/08; ebenso der von der Klägerin zur Begründung ihrer Auffassung herangezogene BFH-Beschluss vom 29. April 2009 I R 88/08).

    Das Gesetz lässt es für die Annahme einer Geschäftsbeziehung genügen, dass der Vorgang aus der Sicht der dem Steuerpflichtigen nahestehenden Person einer der in § 1 Abs. 4 AStG genannten Einkunftsarten unterfällt; es reicht deshalb aus, wenn der inländische Steuerpflichtige der ihm nahestehenden Person ein Darlehen gewährt, das diese ihrerseits zur Erzielung von Einkünften im Sinne des § 1 Abs. 4 AStG verwendet (vgl. m.w.N. BFH-Urteil vom 23. Juni 2010 I R 37/09, BStBl. II 2010, S. 895).

  • BFH, 29.04.2009 - I R 88/08

    "Geschäftsbeziehung" in i.S. des § 1 AStG a.F. - zinslose und unbesicherte

    Auszug aus FG Sachsen, 26.01.2016 - 3 K 653/11
    Die Hinzurechnung nach § 1 AStG widerspreche der Rechtsprechung des BFH in den Beschlüssen vom 29. April 2009 ( I R 26/08 und I R 88/08) sowie dem BFH-Urteil vom 17. Oktober 2001 ( I R 97/00).

    Seien diese Voraussetzungen erfüllt, so sei für eine Anwendung des § 1 AStG kein Raum (vgl. m.w.N. BFH-Urteil vom 23. Juni 2010 I R 37/09 unter Hinweis auf die BFH-Urteile I R 97/88, I R 28/07, I R 26/08; ebenso der von der Klägerin zur Begründung ihrer Auffassung herangezogene BFH-Beschluss vom 29. April 2009 I R 88/08).

  • Drs-Bund, 02.12.2002 - BT-Drs 15/119
    Auszug aus FG Sachsen, 26.01.2016 - 3 K 653/11
    Nach der Gesetzesbegründung zu der ab 2003 geltenden Fassung (BT-Drucks 15/119 vom 2. Dezember 2002, zitiert nach Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Anhang zu § 1 AStG G 10 ) soll die Änderung des § 1 Abs. 4 AStG klarstellen, dass eine nach den Grundsätzen des Fremdvergleichs zu würdigende Geschäftsbeziehung zwischen dem Steuerpflichtigen und einen ihm Nahestehenden immer anzunehmen ist, wenn es sich um eine auf schuldrechtlichen Vereinbarungen beruhende Beziehung handelt.
  • BFH, 09.06.1997 - GrS 1/94

    Personengesellschaften - Verzicht des Gesellschafters auf Forderungen gegenüber

    Auszug aus FG Sachsen, 26.01.2016 - 3 K 653/11
    Die Gesellschafter können eine verdeckte Einlage nicht nur durch die Zuführung von Wirtschaftsgütern, sondern auch durch den Verzicht auf Forderungen gegenüber der Gesellschaft bewirken; auch insofern liegt ein einlagefähiger Vermögensvorteil vor (vgl. BFH-Beschluss vom 9. Juni 1997GrS 1/94, BStBl. II 1998, S. 307).
  • BFH, 27.08.2008 - I R 28/07

    "Geschäftsbeziehung" i.S. des § 1 AStG - erstmalige Anwendung einer

    Auszug aus FG Sachsen, 26.01.2016 - 3 K 653/11
    Seien diese Voraussetzungen erfüllt, so sei für eine Anwendung des § 1 AStG kein Raum (vgl. m.w.N. BFH-Urteil vom 23. Juni 2010 I R 37/09 unter Hinweis auf die BFH-Urteile I R 97/88, I R 28/07, I R 26/08; ebenso der von der Klägerin zur Begründung ihrer Auffassung herangezogene BFH-Beschluss vom 29. April 2009 I R 88/08).
  • BFH, 26.10.1987 - GrS 2/86

    Zur unentgeltlichen Überlassung von Nutzungsvorteilen

  • BFH, 29.11.2000 - I R 85/99

    Gesellschaftsrechtlich bedingte Garantieerklärung: Kein Zuschlag nach § 1 AStG

  • BFH, 28.01.1992 - VIII R 207/85

    Nutzungen eines Vorbehaltsnießbrauchs an einem GmbH-Anteil (§§1068,1030 Abs. 1

  • BFH, 30.05.1990 - I R 97/88

    Gewährung eines zinslosen Darlehens an ausländische Tochtergesellschaft kann zu

  • BFH, 27.11.2019 - I R 40/19

    Verzicht auf Darlehenszinsen in grenzüberschreitenden Dreieckskonstellationen -

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 26.01.2016 - 3 K 653/11 aufgehoben.

    Die Klage hatte keinen Erfolg (Sächsisches Finanzgericht --FG--, Urteil vom 26.01.2016 - 3 K 653/11, Entscheidungen der Finanzgerichte 2016, 1328).

  • FG Baden-Württemberg, 23.11.2017 - 3 K 2804/15

    Sperrwirkung aus Art. 9 Abs. 1 DBA-Österreich 2000 für § 1 AStG 2003 bei

    f) Angesichts der aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BFH abgeleiteten Klagestattgabe gleichfalls nicht mehr entscheidungserheblich sind Fragen zur Vereinbarkeit des § 1 AStG 2003 mit dem Unionsrecht (vgl. zur Vereinbarkeit des § 1 AStG 2003 mit der Niederlassungsfreiheit gemäß Art. 49 in Verbindung mit Art. 54 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union - AEUV -, zuvor: Art. 43 i.V.m. Art. 48 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft - EGV - das Vorabentscheidungsersuchen des FG Rheinland-Pfalz vom 28. Juni 2016 1 K 1472/13, IStR 2016, 676; Az. des EuGH: C-382/16; vgl. auch den diesbezüglichen Aussetzungsbeschluss des BFH vom 5. April 2017 im Revisionsverfahren I R 14/16 gegen das Urteil des Sächsischen FG vom 26. Januar 2016 3 K 653/11, EFG 2016, 1328 mit Anm. Stalbold).
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Rechtsprechung
   FG Sachsen, 18.12.2020 - 3 K 653/11   

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FG Sachsen, 18.12.2020 - 3 K 653/11 (https://dejure.org/2020,78830)
FG Sachsen, Entscheidung vom 18.12.2020 - 3 K 653/11 (https://dejure.org/2020,78830)
FG Sachsen, Entscheidung vom 18. Dezember 2020 - 3 K 653/11 (https://dejure.org/2020,78830)
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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   VG Neustadt, 23.04.2013 - 3 K 653/11   

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VG Neustadt, Entscheidung vom 23. April 2013 - 3 K 653/11 (https://dejure.org/2013,75762)
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Kurzfassungen/Presse

  • anwalt-bauer.de (Kurzinformation)

    Keine Erteilung einer Taxigenehmigung wegen fehlender Unterlagen bei Antragstellung

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