Rechtsprechung
VG Koblenz, 11.10.2010 - 3 K 658/10.KO |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Widerruf einer Maklererlaubnis bei Fortsetzung des Maklergewerbes trotz Steuerschulden in erheblicher Höhe und Fehlen eines tauglichen Sanierungskonzepts; Eignung milderer Mittel im Vergleich zum Widerruf bei wiederholter Aufforderung zur Regelung der Angelegenheiten mit ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Schließung eines Maklerbetriebs wegen Steuerschulden
Kurzfassungen/Presse (7)
- Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)
Schließung eines Maklerbetriebs wegen Steuerschulden
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Makler mit Steuerschulden
- gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)
Erhebliche Steuerschulden rechtfertigen Schließung von Maklerbetrieb
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Betriebsschließung wegen erheblicher Steuerschulden
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Finanzmakler beim Finanzamt in der Kreide Gewerbeaufsicht schließt wegen hoher Steuerschulden den Betrieb
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Schließung eines Maklerbetriebs wegen Steuerschulden
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Maklerbetrieb kann bei Steuerschulden geschlossen werden - Gewerbetreibende müssen Rücksicht auf Vermögen Dritter nehmen
Besprechungen u.ä. (2)
- gpc-law.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Ärger mit dem Finanzamt kann zum Ende der Vermittlertätigkeit führen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Der unzuverlässige Makler (IMR 2012, 1154)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 29.01.1988 - 1 B 164.87
Gewerbeuntersagung - Gewerbetreibender - Steuerrückstände - Unzuverlässigkeit - …
Auszug aus VG Koblenz, 11.10.2010 - 3 K 658/10
Zahlungsrückstände von Gewicht in diesem Bereich können geeignet sein, einen Gewerbetreibenden als unzuverlässig zu erweisen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Januar 1988 - 1 B 164.87 -, GewA 1988, 162). - BVerwG, 17.08.1993 - 1 B 112.93
Widerruf - Maklererlaubnis - Verwaltungsakt - Unzuverläßigkeit
Auszug aus VG Koblenz, 11.10.2010 - 3 K 658/10
Die Unzuverlässigkeit eines Maklers indiziert jedoch die konkrete Gefährdung wichtiger Gemeinschaftsgüter und erfordert damit in aller Regel die Entziehung der gewerberechtlichen Erlaubnis, d.h. aus dem Fehlen erforderlicher Eignungsvoraussetzungen kann hier die Gefährdung des öffentlichen Interesses im Sinne des § 49 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwVfG gefolgert werden, weil im Falle der erstmaligen Erteilung der Maklererlaubnis diese wegen der Unzuverlässigkeit des Klägers gemäß § 34c Abs. 2 Nr. 1 GewO zwingend zu versagen wäre (vgl. dazu z.B. BVerwG, Beschluss vom 17. August 1993 - 1 B 112/93 -, juris).