Rechtsprechung
VG Düsseldorf, 10.05.2016 - 3 K 6622/13 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Burhoff online
Carglass, Anbringung von Feinstaubplaketten
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Abgasuntersuchungsstelle; Abgasuntersuchungswerkstatt; Ausgabestelle; Autoglas; Autoglaserbetrieb; Autoglasergewerbe; Autoglasereiunternehmen; Feinstaubplakette; Feststellung eines zukünftigen Rechtsverhältnisses; Plakettenrohling; Räumlichkeitserfordernis; ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Eintragung des Kennzeichens eines Fahrzeuges in die Plakette durch weisungsabhängige Mitarbeiter eines Autoglasereiunternehmens an einem anderen Ort als dem der Prüfung der Eintragungsvoraussetzungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- nrw.de (Pressemitteilung)
Carglass gewinnt Rechtsstreit um Anbringung von Feinstaubplaketten an ausgetauschten Windschutzscheiben
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Car-Glass: Ein Autoglaser macht ggf. doch Abgasuntersuchungen
- lto.de (Kurzinformation)
Anbringen von Feinstaubplaketten: Carglass repariert, Carglass klebt auf
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Anbringung von Feinstaubplaketten an ausgetauschten Windschutzscheiben
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Carglass darf Feinstaubplaketten an ausgetauschten Windschutzscheiben anbringen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Feinstaubplakette muss nicht von Abgasuntersuchungsstelle selbst ausgegeben werden
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- VG Berlin, 21.04.2016 - 10 K 296.13
Anerkennung von Autoglasreparaturbetrieben als ausgabeberechtigte Stelle für …
Auszug aus VG Düsseldorf, 10.05.2016 - 3 K 6622/13
Eine solche erhob die Klägerin sodann wenige Wochen später vor dem Verwaltungsgericht Berlin - VG 10 K 296.13 - mit dem sinngemäßen Antrag, festzustellen, dass eine Änderung der Regelung in der 35. BImSchV dahingehend erforderlich sei, dass auch in der Handwerksrolle eingetragene Betriebe des Autoglasgewerbes als ausgabeberechtigte Stellen anerkannt würden.
- VG Berlin, 21.04.2016 - 10 K 296.13 Am 16. August 2013 hat sie zudem vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf Klage gegen das Land Nordrhein-Westfalen auf unmittelbare Anerkennung als ausgabeberechtigte Stelle erhoben (Az.: 3 K 6622/13).
Der Zulässigkeit der Klage steht auch die vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf am 16. August 2013 - Az. 3 K 6622/13 - erhobene Klage gemäß § 17 Abs. 1 Satz 2 GVG nicht entgegen.