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VG Koblenz, 28.11.2022 - 3 K 697/22.KO |
Volltextveröffentlichung
- Justiz Rheinland-Pfalz
Rundfunkbeitrag: Keine Befreiung wegen eines Leistungsverweigerungsrechts oder aus Glaubens- und Gewissensgründen
Kurzfassungen/Presse (5)
- Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)
Rundfunkbeitrag: Keine Befreiung wegen eines Leistungsverweigerungsrechts oder aus Glaubens- und Gewissensgründen
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
Befreiung von Rundfunkbeitrag aus Glaubensgründen
- lto.de (Kurzinformation)
Rundfunkgebühr: Keine Befreiung aus Glaubensgründen
- jurios.de (Kurzinformation)
Keine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht aus Glaubensgründen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Keine Befreiung vom Rundfunkbeitrag aus Glaubens- und Gewissensgründen - Rundfunkbeitragspflicht ist in zulässiger Weise an die reine Empfangsmöglichkeit geknüpft
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- OVG Rheinland-Pfalz, 16.11.2015 - 7 A 10455/15
Erhebung des Rundfunkbeitrags als Verstoß gegen Glaubens- und Gewissensfreiheit; …
Auszug aus VG Koblenz, 28.11.2022 - 3 K 697/22
Ein Befreiungsanspruch gemäß § 4 Abs. 6 Satz 1 RBStV unter dem Gesichtspunkt der Glaubens- und Gewissensfreiheit scheidet vielmehr bereits deshalb aus, weil der Schutzbereich des in Art. 4 Abs. 1 Grundgesetz und Art. 9 Europäische Menschenrechtskonvention gewährleisteten Rechts auf Gewissens- und Religionsfreiheit durch die allgemeine Pflicht zur Zahlung des Rundfunkbeitrags als solche nicht tangiert wird (vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16. November 2015 - 7 A 10455/15.OVG -, juris Rn. 13 ff.; Niedersächsisches OVG…, Beschluss vom 31. Mai 2021 - 4 LA 269/20 -, juris Rn. 4).rung in Frage zu stellen, und berühren deshalb die Rechtmäßigkeit der Rundfunk- beitragserhebung nicht (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16. November 2015, a. a. O., Rn. 21).
Es ist nicht Aufgabe der Gerichte, qualitative Einschätzungen über öffentlich-rechtliche Programminhalte in die Entscheidung rundfunkbeitrags- rechtlicher Rechtsfragen einzubringen (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16. November 2015, a. a. O., Rn. 21 m. w. N.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2018 - 2 A 1821/15
Anspruch auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht aus religiösen Gründen; …
Auszug aus VG Koblenz, 28.11.2022 - 3 K 697/22
Dies gilt auch für die religiöse und weltanschauliche Motivation eines Verzichts auf Rundfunk und Fernsehen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21. September 2018 - 2 A 1821/15 -, juris Rn. 33 f.).Auch wenn das Programmangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mitunter Sendungen mit religiösen oder auch dezidiert areligiösen oder auch als religiös anstößig empfundenen Inhalten enthält, ist die Zahlung einer Abgabe wie des Rundfunkbeitrags als solche nicht mit der Äußerung eines weltanschaulichen oder religiösen Bekenntnisses verbunden (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21. September 2018, a. a. O.).
Die Glaubens- und Gewissensfreiheit kann durch die Zahlung einer Abgabe vielmehr nur in dem hier nicht gegebenen Fall berührt werden, wenn diese gerade die Finanzierung einer Glaubensgemeinschaft oder eines religiösen oder eines areligiösen Bekenntnisses bezweckt (vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21. September 2018, a. a. O.).
- BVerfG, 18.07.2018 - 1 BvR 1675/16
Vorschriften zur Erhebung des Rundfunkbeitrages für die Erstwohnung und im nicht …
Auszug aus VG Koblenz, 28.11.2022 - 3 K 697/22
Da der Gesetzgeber die Rundfunkbeitragspflicht in zulässiger Weise an die reine Empfangsmöglichkeit geknüpft hat, kommt eine Befreiung auf der Grundlage dieser Vorschrift bei einem bewussten Verzicht auf ein Rundfunkempfangsgerät demgegenüber nicht in Betracht (vgl. BVerfG, Urteil vom 18. Juli 2018 - 1 BvR 1675/16 u. a. -, BVerfGE 149, 222- 293, juris Rn. 93; BVerwG…, Urteil vom 30. Oktober 2019 - 6 C 10.18 -, BVerwGE 167, 20-32, juris Rn. 23 f.).Aus der vom Bundesverfassungsgericht ausdrücklich hervorgehobenen Irrelevanz tatsächlicher Nutzung (vgl. BVerfG, Urteil vom 18. Juli 2018 a. a. O., juris Rn. 93) ergibt sich zugleich, dass es auf die Gründe für die Nichtinanspruchnahme der Rundfunknutzungsmög- lichkeit von vornherein nicht ankommt.
- BVerwG, 30.10.2019 - 6 C 10.18
Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht wegen eines besonderen Härtefalls
Auszug aus VG Koblenz, 28.11.2022 - 3 K 697/22
Da der Gesetzgeber die Rundfunkbeitragspflicht in zulässiger Weise an die reine Empfangsmöglichkeit geknüpft hat, kommt eine Befreiung auf der Grundlage dieser Vorschrift bei einem bewussten Verzicht auf ein Rundfunkempfangsgerät demgegenüber nicht in Betracht (vgl. BVerfG…, Urteil vom 18. Juli 2018 - 1 BvR 1675/16 u. a. -, BVerfGE 149, 222- 293, juris Rn. 93; BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2019 - 6 C 10.18 -, BVerwGE 167, 20-32, juris Rn. 23 f.). - BVerfG, 12.12.2012 - 1 BvR 2550/12
Subsidiarität einer unmittelbar gegen Regelungen des fünfzehnten …
Auszug aus VG Koblenz, 28.11.2022 - 3 K 697/22
Soweit das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 12. Dezember 2012 - 1 BvR 2550/12 - zwar ausgeführt hat, es sei jedenfalls nicht von vorn-herein ausgeschlossen, dass unter Berufung auf religiöse Überzeugungen im Wege einer Härtefallentscheidung von der Zahlung des Rundfunkbeitrags befreit werden könne, weil § 4 Abs. 6 Satz 2 RBStV keine abschließende Aufzählung möglicher Härtefälle enthalte, lässt sich daraus jedoch weder schließen, dass das Bundesverfassungsgericht einen solchen Befreiungsgrund aus den bestehenden Regelungen abgeleitet hätte, noch dass es einen solchen aus verfassungsrechtlichen Gründen für zwingend erforderlich hielte. - OVG Hamburg, 18.01.1977 - Bf III 4/76
Auszug aus VG Koblenz, 28.11.2022 - 3 K 697/22
Dies kommt nach dem Rechtsgedanken der §§ 273, 320 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB - in Betracht, wenn der Schuldner aus demselben rechtlichen Verhältnis, auf dem seine Verpflichtung beruht, einen fälligen Anspruch gegen den Gläubiger hat, dieser den Anspruch jedoch nicht erfüllt, und dies dem Rechtsgedanken nach auch im öffentlichen Recht teilweise anwendbar ist (vgl. auch Hamburgisches OVG, Urteil vom 18. Januar 1977 - Bf III 4/76 -, juris Rn. 56). - OVG Niedersachsen, 31.05.2021 - 4 LA 269/20
Befreiung; Fürsorge; Gerichtskosten; gerichtskostenfrei; Gewissensfreiheit; …
Auszug aus VG Koblenz, 28.11.2022 - 3 K 697/22
Ein Befreiungsanspruch gemäß § 4 Abs. 6 Satz 1 RBStV unter dem Gesichtspunkt der Glaubens- und Gewissensfreiheit scheidet vielmehr bereits deshalb aus, weil der Schutzbereich des in Art. 4 Abs. 1 Grundgesetz und Art. 9 Europäische Menschenrechtskonvention gewährleisteten Rechts auf Gewissens- und Religionsfreiheit durch die allgemeine Pflicht zur Zahlung des Rundfunkbeitrags als solche nicht tangiert wird (vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz…, Beschluss vom 16. November 2015 - 7 A 10455/15.OVG -, juris Rn. 13 ff.; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 31. Mai 2021 - 4 LA 269/20 -, juris Rn. 4). - BVerwG, 18.03.2016 - 6 C 6.15
Rundfunkbeitrag; Rundfunkgebühr; Rundfunkstaatsvertrag; …
Auszug aus VG Koblenz, 28.11.2022 - 3 K 697/22
Begriffs widerspräche dem Normzweck der §§ 2 ff. RBStV, dass die Rundfunkbeitragspflicht für private Haushalte nach dem Regelungskonzept dieser Bestimmungen in Abkehr von der früheren Rundfunkgebührenpflicht gerade unabhängig von dem Bereithalten eines Empfangsgeräts bestehen soll (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. März 2016 - 6 C 6.15 -, BVerwGE 154, 275-296, juris Rn. 9). - OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2017 - 11 N 6.16
Verfassungsmäßigkeit der Erhebung von Rundfunkbeiträgen im privaten Bereich
Auszug aus VG Koblenz, 28.11.2022 - 3 K 697/22
Ein Leistungsverweigerungsrecht wegen von der Klägerin behaupteter Nicht- bzw. Schlechtleistung des öffentlichen Rundfunks steht ihr nicht zu (vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Februar 2017 - OVG 11 N 6.16 -, juris Rn. 8).