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   FG Münster, 01.07.2010 - 3 K 722/08 S   

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https://dejure.org/2010,6809
FG Münster, 01.07.2010 - 3 K 722/08 S (https://dejure.org/2010,6809)
FG Münster, Entscheidung vom 01.07.2010 - 3 K 722/08 S (https://dejure.org/2010,6809)
FG Münster, Entscheidung vom 01. Juli 2010 - 3 K 722/08 S (https://dejure.org/2010,6809)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfassungsmäßigkeit der Erhebung von Gebühren für die Erteilung einer verbindlichen Auskunft gemäß § 89 Abs. 3 bis 5 Abgabenordnung (AO); Angemessenheit der Höhe einer Auskunftsgebühr bei einem Betrag von etwa einem halben Prozent des von dem Belasteten angegebenen und ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 89 Abs. 3 bis 5
    Verfassungsmäßigkeit der Gebührenpflicht für verbindliche Auskünfte

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verfahren: Verfassungsmäßigkeit der Gebührenpflicht für verbindliche Auskünfte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • nrw.de PDF, S. 2 (Pressemitteilung)

    Kostenpflicht für verbindliche Auskünfte verfassungsgemäß

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kostenpflicht für verbindliche Auskünfte

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Kostenpflicht für verbindliche Auskunft verfassungsgemäß

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Kostenpflicht für verbindliche Auskünfte verfassungsgemäß

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Kostenpflicht für verbindliche Auskünfte verfassungsgemäß

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Verfassungsmäßigkeit der Gebührenpflicht für verbindliche Auskünfte

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 1973
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • FG Baden-Württemberg, 20.05.2008 - 1 K 46/07

    Gebührenpflicht für verbindliche Auskunft

    Auszug aus FG Münster, 01.07.2010 - 3 K 722/08
    Sie verwies auf das beim Finanzgericht Baden-Württemberg anhängige Verfahren 1 K 46/07 und außerdem darauf, dass im vorliegenden Fall die Gebührenerhebung nicht rechtmäßig sei, da die Finanzverwaltung in dem Erlass zur Anwendung des UmwStG in Tz. 15.06 eine entgegen der gesetzlich eindeutigen Regelung einschränkende Auslegung vertrete.

    Bereits das Finanzgericht Baden-Württemberg hat in seinen Entscheidungen vom 20.05.2008 (1 K 46/07, EFG 2008, 1342) und vom 17.03.2010 (1 K 661/08, BB 2010, 1310) darauf hingewiesen, dass eine Gebührenerhebung auf der Basis von § 89 Abs. 3 bis 5 AO verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sei.

  • FG Baden-Württemberg, 17.03.2010 - 1 K 661/08

    Verfassungsmäßigkeit der Gebührenerhebung für verbindliche Auskünfte der

    Auszug aus FG Münster, 01.07.2010 - 3 K 722/08
    Bereits das Finanzgericht Baden-Württemberg hat in seinen Entscheidungen vom 20.05.2008 (1 K 46/07, EFG 2008, 1342) und vom 17.03.2010 (1 K 661/08, BB 2010, 1310) darauf hingewiesen, dass eine Gebührenerhebung auf der Basis von § 89 Abs. 3 bis 5 AO verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sei.
  • BFH, 30.03.2011 - I R 61/10

    Verfassungsmäßigkeit der sog. Auskunftsgebühr - Zweck und Wesen der

    Ihre deswegen erhobene Klage blieb jedoch ohne Erfolg; das Finanzgericht (FG) Münster hat sie mit Urteil vom 1. Juli 2010  3 K 722/08 S, abgedruckt in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2010, 1973, als unbegründet abgewiesen.
  • BFH, 30.03.2011 - I B 136/10

    Verfassungsmäßigkeit der sog. Auskunftsgebühr nicht ernstlich zweifelhaft - Zweck

    Der Senat hält nach summarischer Prüfung die in Bezug auf die Bestimmungen des § 89 Abs. 3 bis 5 AO über die Erhebung und die Bemessung der Auskunftsgebühren geltend gemachten verfassungsrechtlichen Bedenken nicht für durchschlagend (so auch die bisher einhellige Auffassung der finanzgerichtlichen Rechtsprechung, vgl. neben dem angefochtenen FG-Beschluss die Urteile des FG Baden-Württemberg vom 20. Mai 2008  1 K 46/07, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2008, 1342, und vom 17. März 2010  1 K 661/08, EFG 2010, 1284; Urteil des Niedersächsischen FG vom 24. Juni 2010  6 K 12181/08, EFG 2010, 1562; Urteil des FG Münster vom 1. Juli 2010  3 K 722/08 S, EFG 2010, 1973; Urteil des Schleswig-Holsteinischen FG vom 1. Oktober 2010  1 K 282/07, EFG 2010, 2061).
  • FG Hessen, 06.07.2011 - 4 K 3139/09

    Gebührenfestsetzung nach § 89 AO trotz Ablehnung der verbindlichen Auskunft

    b) Soweit ersichtlich bestand in sämtlichen bisher entschiedenen und veröffentlichten Verfahren mit dem Gegenstand der angeblichen Verfassungsmäßigkeit einer Gebührenfestsetzung nach § 89 Abs. 3 bis 5 AO die Besonderheit, dass es zuvor jeweils zur Erteilung einer positiven verbindlichen Auskunft mit dem vom Steuerpflichtigen gewünschten Inhalt gekommen war und der Steuerpflichtige dadurch die begehrte Bindungswirkung der Finanzbehörde tatsächlich erreichen konnte (vgl. FG Baden-Württemberg vom 20.05.2008 - 1 K 46/07, EFG 2008, 1342 - nachfolgend BFH vom 14.07.2009 - VIII R 22/08, n.v. Juris; FG Baden-Württemberg vom 17.03.2010 - 1 K 661/08, EFG 2010, 1284; FG Münster vom 01.07.2010 - 3 K 722/08 - nachfolgend BFH vom 30.03.2011 - I R 61/10, BFH/NV 2011, 1045; FG Hamburg vom 07.05.2010 - 6 K 46/10, n.v. Juris; FG Schleswig-Holstein vom 01.10.2010 - 1 K 282/07, EFG 2010, 2061; FG Niedersachsen vom 24.06.2010 - 6 K 12181/10, EFG 2010, 1562, FG Niedersachsen vom 16.07.2011 - 10 V 101/10, n. v. Juris - nachfolgend BFH vom 30.03.2011 - I B 136/10, BFH/NV 2011, 1042).
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