Rechtsprechung
   FG Münster, 19.03.2015 - 3 K 735/14 F   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,9097
FG Münster, 19.03.2015 - 3 K 735/14 F (https://dejure.org/2015,9097)
FG Münster, Entscheidung vom 19.03.2015 - 3 K 735/14 F (https://dejure.org/2015,9097)
FG Münster, Entscheidung vom 19. März 2015 - 3 K 735/14 F (https://dejure.org/2015,9097)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,9097) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wertfestsetzung der Steuer aus Billigkeitsgründen hinsichtlich Bewertung eines Kommanditanteils eines Erblassers

  • Betriebs-Berater

    Keine niedrigere Bewertung eines "gekündigten Kommanditanteils" aus Billigkeitsgründen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wertfeststellung eines bereits von der Erblasserin gekündigten Kommanditanteils, bei Abfindung der Erben mit einem niedrigeren BW

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Erbschaft- und Schenkungsteuer - Wertfeststellung eines bereits von der Erblasserin gekündigten Kommanditanteils, bei Abfindung der Erben mit einem niedrigeren BW

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Niedrigere Bewertung eines "gekündigten Kommanditanteils" aus Billigkeitsgründen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Keine niedrigere Bewertung eines gekündigten Kommanditanteils aus Billigkeitsgründen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine niedrigere Bewertung eines "gekündigten Kommanditanteils" aus Billigkeitsgründen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Bewertung eines "gekündigten Kommanditanteils"

Papierfundstellen

  • BB 2015, 1302
  • DB 2015, 11
  • EFG 2015, 1057
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (22)

  • BFH, 17.04.2013 - II R 13/11

    Erlass von Erbschaftsteuer aus sachlichen Billigkeitsgründen (Rechtslage vor dem

    Auszug aus FG Münster, 19.03.2015 - 3 K 735/14
    Hinsichtlich des Übermaßverbotes werde auf das BFH-Urteil vom 17.04.2013 II R 13/11 (BFH/NV 2013, 1383) verwiesen.

    Der Zweck des § 163 AO liegt darin, sachlichen und persönlichen Besonderheiten des Einzelfalles, die der Gesetzgeber in der Besteuerungsnorm nicht berücksichtigt hat, durch eine nicht den Steuerbescheid selbst ändernde Korrektur des Steuerbetrags insoweit Rechnung zu tragen, als sie die steuerliche Belastung als unbillig erscheinen lassen (ständige Rechtsprechung; vgl. zum Ganzen BFH, Urteile 22.10.2014 II R 4/14, BFH/NV 2015, 116; vom 17.04.2013 II R 13/11, BFH/NV 2013, 1383; vom 20.09.2012 IV R 29/10, BStBl. II 2013, 505; vom 04.02.2010 II R 25/08, BStBl. II 2010, 663; Loose in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 227 AO Rz. 40; jeweils m. w. N.).

    Der beabsichtigte Vereinfachungszweck schließt es aus, für einzelne Wirtschaftsgüter andere, realitätsnahe Werte anzusetzen (vgl. BT-Drucks. 12/1108, 36, 72; BFH in BFH/NV 2013, 1383 m. w. N.).

    Ein Wertverfall nach dem Stichtag rechtfertigt im Regelfall keine Billigkeitsmaßnahme (BFH in BFH/NV 2013, 1383 m. w. N.; BFH, Beschluss vom 22.09.1999 II B 130/97, BFH/NV 2000, 320; vgl. auch FG München, Urteil vom 24.07.2002 4 K 558/02, EFG 2002, 1493 mit Anm. Fumi, EFG 2002, 1494).

  • VG Berlin, 08.05.2013 - 3 K 1044.12

    Fortführung des Verfahrens nach übereinstimmender Erledigungserklärung;

    Auszug aus FG Münster, 19.03.2015 - 3 K 735/14
    Hiergegen ist die Klage 3 K 1044/12 F anhängig, über die noch nicht entschieden ist.

    Am 30.08.2012 stellte der Beklagte auf Antrag der Klägerin die Nichtigkeit des Bescheids über die gesonderte Feststellung des Werts des Anteils am Betriebsvermögen auf den 29.03.2008 vom 19.07.2010, der Änderungsbescheide vom 23.02.2011 und 18.04.2011 sowie der Einspruchsentscheidung vom 06.03.2012 fest (Akte 3 K 1044/12 Blatt 74).

    In dem Verfahren 3 K 1044/12 F wurde ein Erörterungstermin durchgeführt.

    Auf das Protokoll wird Bezug genommen (Blatt 128 in der Gerichtsakte 3 K 1044/12 F).

  • FG Köln, 05.02.2009 - 9 K 3686/07

    Erlass der auf die Kommanditbeteiligung des Erblassers entfallenden

    Auszug aus FG Münster, 19.03.2015 - 3 K 735/14
    Zur Begründung werde auf das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 05.02.2009 9 K 3686/07 (EFG 2009, 1523) verwiesen.

    In diesen Einzelfällen muss kraft Verfassungsrechts auf dem Wege eines Billigkeitserlasses die verfassungswidrige Übermaßbesteuerung korrigiert werden (FG Köln, Urteil vom 05.02.2009 9 K 3686/07, EFG 2009, 1523 m. w. N.; vgl. auch FG Düsseldorf, Urteil vom 10.03.2010 4 K 3000/09 Erb, EFG 2010, 847, mit Anm. Loose, EFG 2010, 848).

    Der vom FG Köln (in EFG 2009, 1523) entschiedene Fall weist Besonderheiten auf, die ihn mit dem vorliegenden nicht vergleichbar machen, worauf der Beklagte in der Einspruchsentscheidung auch zutreffend hingewiesen hat.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht