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   VG Neustadt, 10.03.2021 - 3 K 802/20.NW   

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https://dejure.org/2021,6187
VG Neustadt, 10.03.2021 - 3 K 802/20.NW (https://dejure.org/2021,6187)
VG Neustadt, Entscheidung vom 10.03.2021 - 3 K 802/20.NW (https://dejure.org/2021,6187)
VG Neustadt, Entscheidung vom 10. März 2021 - 3 K 802/20.NW (https://dejure.org/2021,6187)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 670 BGB, § 675 BGB, § 10 Abs 3 S 3 RDG, § 13a Abs 2 S 2 RDG, § 14 Nr 3 RDG
    Aufsicht über Rechtsdienstleistungen; Inkassounternehmen; Untersagung, interne Kontoführungskosten gegenüber Schuldnern geltend zu machen

  • IWW

    § 10 RDG
    Inkasso

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Inkassounternehmen darf keine Kosten für die Führung eines internen Schuldnerkontos geltend machen

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Kontoführungskosten für Inkassounternehmen?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Inkassounternehmen darf keine Kosten für die Führung eines internen Schuldnerkontos ...

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Inkassounternehmen darf keine Kontoführungskosten verlangen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Inkassounternehmen darf keine Kosten für die Führung eines internen Schuldnerkontos geltend machen - Geltendmachung von Kontoführungskosten rechtswidrig

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.06.2010 - 8 A 10559/10

    Stadt Pirmasens durfte Prostitutionsbetrieb verbieten

    Auszug aus VG Neustadt, 10.03.2021 - 3 K 802/20
    Ohnehin begründet selbst eine langjährige Duldung von Pflichtverletzungen durch eine Behörde kein schutzwürdiges Vertrauen darauf, dass die Pflichtverletzungen fortgesetzt werden können; die Duldung befreit zudem auch nicht die Behörde von deren Pflicht, hiergegen vorzugehen (BVerwG, Beschluss vom 25.3.1992 - 1 B 50/92; OVG RP, Urteil vom 23.6.2010 - 8 A 10559/10.OVG).

    Er handelt im Übrigen auch dann noch systemgerecht, wenn er einen geeigneten Fall als "Musterfall" auswählt, um erst nach einer gerichtlichen Bestätigung seiner Rechtsauffassung gleichartige Fälle aufzugreifen (OVG RP, Urteil vom 23.6.2010, a.a.O.).

  • OLG Koblenz, 29.03.1984 - 9 U 499/83
    Auszug aus VG Neustadt, 10.03.2021 - 3 K 802/20
    In diesem Kontext kann sich die Klägerin auch nicht auf das Urteil des OLG Koblenz vom 29.3.1994 (Az.: 9 U 499/83) berufen.
  • AG Speyer, 11.09.2017 - 32 C 23/17

    Forderungseinziehung durch ein Inkassounternehmen: Inhaltskontrolle für eine

    Auszug aus VG Neustadt, 10.03.2021 - 3 K 802/20
    Daran ändert selbst der Umstand nichts, wenn gegenüber dem Inkassounternehmen ein Schuldanerkenntnis betreffend Kontoführungskosten abgegeben wird (ebenso: AG Speyer, Urteil vom 11.9.2017 - 32 C 23/17 unter Verweis auf § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB).
  • BGH, 13.05.2014 - XI ZR 405/12

    Allgemeine Geschäftsbedingungen über ein Bearbeitungsentgelt für Privatkredite

    Auszug aus VG Neustadt, 10.03.2021 - 3 K 802/20
    Damit ist die Klägerin nicht berechtigt, im Eigeninteresse getätigten Aufwand, der letztlich der Förderung der eigenen Geschäftstätigkeit dient - insbesondere für die Erfassung und Überwachung der Zahlungsvorgänge - auf die Forderungsschuldner abzuwälzen (ähnlich zu einem Bearbeitungsentgelt einer Bank: BGH, Urteil vom 13.5.2014 - XI ZR 405/12).
  • BVerfG, 14.08.2004 - 1 BvR 725/03

    Zum Umfang von im Rahmen von Inkassotätigkeit erlaubter Rechtsberatung

    Auszug aus VG Neustadt, 10.03.2021 - 3 K 802/20
    Denn die Einschränkung der Berufsfreiheit dient insoweit den oben dargestellten hinreichend wichtigen Gemeinwohlbelangen in Gestalt des Schutzes vor der Inanspruchnahme auf sachlich nicht gerechtfertigte Kontoführungskosten (zum verfassungsrechtlichen Hintergrund allgemein: BVerfG, Beschluss vom 14.8.2004 - 1 BvR 725/03 und Beschluss vom 7.11.1994 - 1 BvR 2031/93).
  • BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 14/02

    Spekulationsfrist

    Auszug aus VG Neustadt, 10.03.2021 - 3 K 802/20
    Hinzukommt, dass die typischen Fälle einer unechten Rückwirkung in der Regel eine Änderung der Rechtslage betreffen (vgl. beispielhaft: BVerfG, Beschluss vom 7.7.2010 - 2 BvL 14/02 u.a.).
  • BVerfG, 07.11.1994 - 1 BvR 2031/93

    Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften über die geschäftsmäßige Rechtsberatung

    Auszug aus VG Neustadt, 10.03.2021 - 3 K 802/20
    Denn die Einschränkung der Berufsfreiheit dient insoweit den oben dargestellten hinreichend wichtigen Gemeinwohlbelangen in Gestalt des Schutzes vor der Inanspruchnahme auf sachlich nicht gerechtfertigte Kontoführungskosten (zum verfassungsrechtlichen Hintergrund allgemein: BVerfG, Beschluss vom 14.8.2004 - 1 BvR 725/03 und Beschluss vom 7.11.1994 - 1 BvR 2031/93).
  • BVerwG, 25.03.1992 - 1 B 50.92

    Gewerberecht: Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit, Steuerrückstände

    Auszug aus VG Neustadt, 10.03.2021 - 3 K 802/20
    Ohnehin begründet selbst eine langjährige Duldung von Pflichtverletzungen durch eine Behörde kein schutzwürdiges Vertrauen darauf, dass die Pflichtverletzungen fortgesetzt werden können; die Duldung befreit zudem auch nicht die Behörde von deren Pflicht, hiergegen vorzugehen (BVerwG, Beschluss vom 25.3.1992 - 1 B 50/92; OVG RP, Urteil vom 23.6.2010 - 8 A 10559/10.OVG).
  • OLG Stuttgart, 08.12.2009 - 6 U 99/09

    Kfz-Leasingvertrag: Umsatzsteuerpflicht für Schadensersatzleistungen des

    Auszug aus VG Neustadt, 10.03.2021 - 3 K 802/20
    Das RVG kennt neben Nr. 2300 VV RVG (1,3 Geschäftsgebühr) und Nr. 7002 VV RVG (Post- und Telekommunikationspauschale) - jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer - keinen Gebührentatbestand, der die separate Geltendmachung von Kontoführungskosten der hier streitbefangenen Art ermöglicht (i.E. ebenso: OLG Stuttgart, Urteil vom 8.12.2009 - 6 U 99/09; AG Brandenburg, Urteil vom 20.12.2019 - 31 C 193/18).
  • AG Brandenburg, 20.12.2019 - 31 C 193/18

    Erdarbeiten auf Privatgrundstück: Tiefbauer muss sich über Leitungsverlauf

    Auszug aus VG Neustadt, 10.03.2021 - 3 K 802/20
    Das RVG kennt neben Nr. 2300 VV RVG (1,3 Geschäftsgebühr) und Nr. 7002 VV RVG (Post- und Telekommunikationspauschale) - jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer - keinen Gebührentatbestand, der die separate Geltendmachung von Kontoführungskosten der hier streitbefangenen Art ermöglicht (i.E. ebenso: OLG Stuttgart, Urteil vom 8.12.2009 - 6 U 99/09; AG Brandenburg, Urteil vom 20.12.2019 - 31 C 193/18).
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