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   VG Neustadt, 25.03.2013 - 3 K 857/12.NW   

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https://dejure.org/2013,4909
VG Neustadt, 25.03.2013 - 3 K 857/12.NW (https://dejure.org/2013,4909)
VG Neustadt, Entscheidung vom 25.03.2013 - 3 K 857/12.NW (https://dejure.org/2013,4909)
VG Neustadt, Entscheidung vom 25. März 2013 - 3 K 857/12.NW (https://dejure.org/2013,4909)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 17a Abs 1 S 2 GemO RP, § 17a Abs 6 GemO RP, § 43 Abs 1 VwGO, § 17a Abs 8 S 1 GemO RP, § 17a Abs 2 GemO RP
    Feststellung der Unwirksamkeit eines Bürgerentscheids

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Keine Begründung eines konkreten Rechtsverhältnisses zwischen Gemeinde und einzelnem Bürger durch einen als Gemeinderatsbeschluss geltenden vom Gemeinderat initiierten Bürgerentscheid; Gerichtliche Anfechtbarkeit eines gem. § 17 a Abs. 8 S. 1 GemO RP einem Beschluss des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Erfolglose Klage gegen Bürgerentscheid über Gemeindefusion

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Bürgerentscheid gegen eine Gemeindefusion

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Baden-Württemberg, 10.04.2001 - 1 S 2283/00

    Keine Feststellungsklage zwecks Ungültigkeitserklärung eines Bürgerentscheids;

    Auszug aus VG Neustadt, 25.03.2013 - 3 K 857/12
    Gegen derartige der Vollziehung eines Ratsbeschlusses dienende Maßnahmen kann bei Verletzung subjektiver Rechte vorgegangen werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10. April 2001 - 1 S 2283/00 -, juris, Rn. 20).

    Bei der Schaffung von Möglichkeiten der aktiven Beteiligung der Bürger im Rahmen eines Bürgerbegehrens oder eines Bürgerentscheids ist der Gesetzgeber erkennbar von dem mündigen Bürger ausgegangen, der sich nicht nur aufgrund der von den Gemeindeorganen zu gebenden kurzen und sachlichen - widerstreitenden - Auffassungen, sondern auch aufgrund anderer Informationsquellen ein eigenständiges Urteil bilden soll (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10. April 2001 - 1 S 2283/00 -, juris, Rn. 23).

  • BVerwG, 20.04.1994 - 11 C 60.92

    Fortsetzungsfeststellungsklage - Ablehnungsbescheid - Rechtswidrigkeit - Änderung

    Auszug aus VG Neustadt, 25.03.2013 - 3 K 857/12
    Nach ständiger Rechtsprechung genügt zur Annahme des Feststellungsinteresses jedes nach vernünftigen Erwägungen nach Lage des Falles anzuerkennende schutzwürdige Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. April 1994 - 11 C 60/92 -, DVBl. 1994, 1192).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.02.1996 - 7 A 12861/95

    Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens; Feststellungsklage ;

    Auszug aus VG Neustadt, 25.03.2013 - 3 K 857/12
    Ist die Klage bereits unzulässig, kann dahinstehen, ob der Beklagte zu 2) passivlegitimiert ist (vgl. zu dieser Problematik OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 6. Februar 1996 - 7 A 12861/95 -, NVwZ-RR 1997, 241).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.05.1985 - 7 B 11/85
    Auszug aus VG Neustadt, 25.03.2013 - 3 K 857/12
    Ein Anspruch in Richtung auf aufsichtsbehördliches Einschreiten scheidet deshalb sowohl für einzelne Gemeindebürger und ihre Vereinigungen als auch für die Gemeinde, ihre Organe und deren Teile, soweit nicht gesetzlich ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, in der Regel aus (so OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29. Mai 1985 - 7 B 11/85 -, DÖV 1986, 152).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2003 - 15 B 2455/03

    Äußerung von Gemeindeorganen zu kassatorischen Bürgerbegehren

    Auszug aus VG Neustadt, 25.03.2013 - 3 K 857/12
    Vorsorglich werde vorgetragen, dass die Klage auch unbegründet sei, denn die Amtsträger einer Gemeinde hätten bei einem Bürgerbegehren anders als bei Wahlen gerade keine Neutralitätspflicht (so OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16. Dezember 2003 - 15 B 2455/03 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2011 - 15 A 876/11

    Ratswahl in Dortmund muss wiederholt werden

    Auszug aus VG Neustadt, 25.03.2013 - 3 K 857/12
    Zur Bedeutung des Wahrheitsgebotes bei amtlichen Äußerungen eines kommunalen Wahlbeamten und seiner Auswirkungen auf den Grundsatz der Freiheit der Wahl werde grundlegend auf die richtungweisenden Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts in dessen Urteil vom 8. April 2003 - 8 C 14/02 - und ihm das OVG Nordrhein-Westfalen in seinem Urteil vom 15. Dezember 2011 - 15 A 876/11 - verwiesen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.12.1994 - 7 B 12954/94

    Einwohnerantrag; Einstweilige Anordnung; Bürgermeister; Sicherungsanordnung

    Auszug aus VG Neustadt, 25.03.2013 - 3 K 857/12
    Die hinter einem Einwohnerantrag und einem Bürgerbegehren stehenden Initiatoren und Einwohner treten nicht als mit subjektiven Rechten des Außenrechtskreises ausgestattete Einzelne oder eine Vielzahl solcher Einzelner in Erscheinung, sondern quasi als Organ der gemeindlichen Verfassung, wie sonst im Rechtskreis des § 30a Abs. 3 GemO die mit Teilrechtsfähigkeit insoweit ausgestatteten Fraktionen bzw. das dort genannte Quorum der Ratsmitglieder (siehe hierzu OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 1. Dezember 1994 - 7 B 12954/94 -, AS 25, 79).
  • VGH Bayern, 02.07.2002 - 4 B 00.3532

    Einklagbares Recht auf Ungültigerklärung eines Bürgerentscheids nach Art. 18a

    Auszug aus VG Neustadt, 25.03.2013 - 3 K 857/12
    Da ein als Gemeinderatsbeschluss geltender Bürgerentscheid konkrete Rechtsverhältnisse zwischen der Gemeinde und Einzelnen weder begründet noch gestaltet, hat der einzelne Bürger keinen Anspruch auf Überprüfung eines Bürgerentscheids (vgl. BayVGH, Urteil vom 2. Juli 2002 - 4 B 00.3532 -, juris, Rn. 15ff.).
  • VG Köln, 07.06.2018 - 4 K 10496/17

    Bürgerentscheid über Erhalt des Bonner Kurfürstenbads bleibt erfolglos

    vgl. VG Neustadt a.d. Weinstraße, Urteil vom 25. März 2013 - 3 K 857/12.NW -, BeckRS 2013, 49055.
  • VG Karlsruhe, 11.12.2015 - 1 K 2948/13

    Ungültigkeitserklärung eines Bürgerentscheids

    Solche Rechtsbeziehungen können in der Regel erst aufgrund weiterer Entscheidungen oder Vollzugshandlungen in der Folge des Bürgerentscheids entstehen.Gegen derartige der Vollziehung eines Ratsbeschlusses dienende Maßnahmen kann bei Verletzung subjektiver Rechte vorgegangen werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.04.2001 - 1 S 2283/00 -, VBlBW 2002, 118 = DVBl 2001, 1280 = DÖV 2002, 257; VG Neustadt (Weinstraße) Urteil vom 25.03.2013 - 3 K 857/12.NW -, LKRZ 2013, 266).
  • VG Minden, 06.05.2013 - 2 L 172/13

    Alleinige Verfolgung von körperschaftsinternen Rechtspositionen in einem

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 02.05.2006 - 15 A 817/04 -, juris; OVG NRW Beschluss vom 07.08.1997 - 15 B 1811/97 -, NWVBl. 1998, 110; VG Köln, Beschluss vom 04.04.2007 - 4 L 310/07 -, juris; VG Neustadt (Weinstraße), Urteil vom 25.03.2013 - 3 K 857/12.NW -, juris; VG Stuttgart, Beschluss vom 16.11.2011 - 7 K 4075/11 -, juris.
  • VG Minden, 18.12.2014 - 3 K 41/14
    Die Klagen des Klägers wegen Abfallgebühren wurden durch Urteile vom 24.01.2007 - 9 K 314/07 -, vom 02.02.2011 - 3 K 192/10 -, vom 23.01.2013 - 3 K 71/12 und 3 K 857/12 - und Urteil vom 15.04.2014 - 3 K 161/13 - im Wesentlichen abgewiesen.
  • VG Köln, 28.11.2018 - 4 L 2645/18
    vgl. Bay. VGH, Urteil vom 2. Juli 2002 - 4 B 00.3532 -, juris, Rn. 16; VG Neustadt a.d. Weinstraße, Urteil vom 25. März 2013 - 3 K 857/12.NW -, BeckRS 2013, 49055.
  • VG Regensburg, 15.01.2014 - RN 3 K 13.1020
    Da es keinen gesetzlichen Anspruch und damit kein subjektives Recht der Kläger auf Feststellung der Rechtswidrigkeit des Beschlusses des Kreistags des Beklagten gibt, kann dahingestellt bleiben, ob die hinter einem Bürgerbegehren stehenden Bürger zu einem Organ der kommunalen Verfassung werden und in dieser Eigenschaft subjektive Rechte geltend machen können (vgl. VG Neustadt an der Weinstrasse vom 25.3.2013 Az. 3 K 857/12.NW).
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