Weitere Entscheidung unten: VG Freiburg, 06.05.2015

Rechtsprechung
   VG Freiburg, 27.04.2015 - 3 K 862/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,9544
VG Freiburg, 27.04.2015 - 3 K 862/15 (https://dejure.org/2015,9544)
VG Freiburg, Entscheidung vom 27.04.2015 - 3 K 862/15 (https://dejure.org/2015,9544)
VG Freiburg, Entscheidung vom 27. April 2015 - 3 K 862/15 (https://dejure.org/2015,9544)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,9544) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Vereinbarkeit der Höchstaltersgrenze für Laufbahnaufstieg im Polizeivollzugsdienst mit höherrangigem Recht

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 33 Abs 2 GG, Art 33 Abs 5 GG
    Vereinbarkeit der Höchstaltersgrenze für Laufbahnaufstieg im Polizeivollzugsdienst mit höherrangigem Recht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bundesverfassungsgericht; Ausbildung; Fortbildung; Laufbahn; Prüfung; Beurteilung; Dienstzeugnis; Personalakte - Höchstaltersgrenze; Zulassung zum Aufstieg; Gehobener Polizeivollzugsdienst; Leistungsgrundsatz; Lebenszeitprinzip

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst - und die Höchstaltersgrenze

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Höchstaltersgrenze für Aufstieg in gehobenen Polizeivollzugsdienst

  • VG Freiburg (Pressemitteilung)

    Die Höchstgrenze von 36 Jahren für den Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst ist voraussichtlich unzulässig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Die Höchstgrenze von 36 Jahren für den Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst ist voraussichtlich unzulässig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Höchstgrenze von 36 Jahren für den Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst ist voraussichtlich unzulässig - Altersgrenze schränkt Freiheit der Berufswahl in unverhältnismäßiger Weise ein

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.05.2011 - 4 B 53.09

    Aufstieg in den höheren Dienst; Gewerbeaußendienst; Polizeivollzugsdienst;

    Auszug aus VG Freiburg, 27.04.2015 - 3 K 862/15
    Die in § 13 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 LVOPol normierte Höchstaltersgrenze verstößt jedoch voraussichtlich gegen Art. 33 Abs. 2 GG, der den Grundsatz der Bestenauslese und die Freiheit der Berufswahl für den Einzelnen im öffentlichen Dienst gewährleistet und auch bei Zulassung zum Laufbahnaufstieg zu beachten ist (zu Art. 33 Abs. 2 GG OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 04.05.2011 - OVG 4 B 53.09 -, juris Rn. 23).

    Die Abwägung der beiden gegenläufigen verfassungsrechtlich geschützten Belange, wie sie in der Festsetzung von Altersgrenzen zum Ausdruck kommt, bedarf einer gesetzlichen Grundlage und darf nicht der Verwaltungspraxis überlassen werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.09.2009 - 2 C 31.08 -, NVwZ 2010, 251, juris Rn. 21 ff. m.w.N.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 31.05.2011 - 4 S 187/10 -, VBlBW 2012, 65, juris Rn. 37 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 04.05.2011, a.a.O.).

    Weiterhin ist die Angemessenheit der festzusetzenden Altersgrenze auch davon abhängig, in welchem Umfang Ausnahmen vorgesehen sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.09.2009, a.a.O., Rn. 22, 26; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 31.05.2011, a.a.O, Rn. 38; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 04.05.2011, a.a.O., Rn. 23 f.).

    Unter haushaltsrechtlichen Gesichtspunkten hat der Dienstherr im Vergleich zu Anwärtern jedoch höhere Bezüge während der Ausbildungszeit in Ansatz zu bringen, da der Aufstiegsbeamte während der Ausbildung vom sonstigen Dienst unter Fortzahlung seines Gehalts freigestellt wird (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 04.05.2011, a.a.O., Rn. 27).

    Soweit ersichtlich, ist in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung als niedrigste Höchstaltersgrenze für die Zulassung zum Aufstieg eine Höchstaltersgrenze von 38 Jahren (Aufstieg in den höheren Polizeivollzugsdienst, vierjährige Ausbildung, regelmäßig verbleibende Dienstzeit von 20 Jahren) für (noch) angemessen erachtet worden (so VG Gelsenkirchen, Beschl. v. 16.06.2009 - 1 L 474/09 -, juris; vgl. auch VG Stuttgart, Beschl. v. 05.06.2014 - 12 K 2288/14 -, juris: 45 Jahre; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 04.05.2011, a.a.O.: 40 Jahre).

    Auch ist dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg insoweit zu folgen, als es keinen Automatismus in dem Sinne gibt, dass der Gesetzgeber im Falle einer Heraufsetzung des Pensionsalters gleichzeitig notwendig auch die Höchstaltersgrenze für die Einstellung oder den Aufstieg in die entsprechende Laufbahn heraufsetzen müsste (OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 04.05.2011, a.a.O., juris Rn. 28).

  • VGH Baden-Württemberg, 31.05.2011 - 4 S 187/10

    Übernahme in das Beamtenverhältnis; Adipositas; Überschreiten der Altersgrenze

    Auszug aus VG Freiburg, 27.04.2015 - 3 K 862/15
    Die Abwägung der beiden gegenläufigen verfassungsrechtlich geschützten Belange, wie sie in der Festsetzung von Altersgrenzen zum Ausdruck kommt, bedarf einer gesetzlichen Grundlage und darf nicht der Verwaltungspraxis überlassen werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.09.2009 - 2 C 31.08 -, NVwZ 2010, 251, juris Rn. 21 ff. m.w.N.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 31.05.2011 - 4 S 187/10 -, VBlBW 2012, 65, juris Rn. 37 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 04.05.2011, a.a.O.).

    Weiterhin ist die Angemessenheit der festzusetzenden Altersgrenze auch davon abhängig, in welchem Umfang Ausnahmen vorgesehen sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.09.2009, a.a.O., Rn. 22, 26; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 31.05.2011, a.a.O, Rn. 38; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 04.05.2011, a.a.O., Rn. 23 f.).

    Die Höchstaltersgrenze dient auch besonders wichtigen Gemeinschaftsgütern, nämlich der Gewährleistung eines angemessenen Verhältnisses von Arbeitsleistung und Versorgungsansprüchen, einer ausgewogenen Altersstruktur und der personellen Kontinuität (vgl. BVerwG, Urt. v. 04.05.2009, a.a.O., Rn. 22; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 31.05.2011, a.a.O, Rn. 38, 43, 51 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 24.09.2011, a.a.O., Rn. 24; krit. Kühling/Bertelsmann, Höchstaltersgrenzen bei der Einstellung von Beamten, NVwZ 2010, 87).

  • BVerwG, 24.09.2009 - 2 C 31.08

    Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz; Altersgrenze; angemessenes Verhältnis von

    Auszug aus VG Freiburg, 27.04.2015 - 3 K 862/15
    Die Abwägung der beiden gegenläufigen verfassungsrechtlich geschützten Belange, wie sie in der Festsetzung von Altersgrenzen zum Ausdruck kommt, bedarf einer gesetzlichen Grundlage und darf nicht der Verwaltungspraxis überlassen werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.09.2009 - 2 C 31.08 -, NVwZ 2010, 251, juris Rn. 21 ff. m.w.N.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 31.05.2011 - 4 S 187/10 -, VBlBW 2012, 65, juris Rn. 37 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 04.05.2011, a.a.O.).

    Bei der Abwägung der aus dem Leistungsgrundsatz und dem Lebenszeitprinzip folgenden gegenläufigen Belange hat der Gesetzgeber einen Gestaltungsspielraum (BVerwG, Urt. v. 24.09.2009, a.a.O., Rn. 26).

    Weiterhin ist die Angemessenheit der festzusetzenden Altersgrenze auch davon abhängig, in welchem Umfang Ausnahmen vorgesehen sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.09.2009, a.a.O., Rn. 22, 26; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 31.05.2011, a.a.O, Rn. 38; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 04.05.2011, a.a.O., Rn. 23 f.).

  • EuGH, 13.11.2014 - C-416/13

    Das Gesetz der Autonomen Gemeinschaft Asturien, das für die Einstellung örtlicher

    Auszug aus VG Freiburg, 27.04.2015 - 3 K 862/15
    Diese versorgungs- und haushaltsrechtlichen Aufwendungen sind in Relation zu der Dauer der nach erfolgreicher Ausbildung verbleibenden Dienstzeit im gehobenen Polizeivollzugsdienst zu setzen, die bei der Zulassung zum Aufstieg von maßgeblicher Bedeutung ist (vgl. zur Höchstaltersgrenze von 30 Jahren für die Einstellung in den Polizeidienst EuGH, Urt. v. 13.11.2014 - C-416/13 -, NVwZ 2015, 427, juris Rn. 71 f.).

    Insbesondere dürfte die Ungleichbehandlung nicht nach § 10 AGG bzw. Art. 6 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 Buchstabe c der Richtlinie 2000/78/EG gerechtfertigt sein (vgl. zur Unzulässigkeit der Höchstaltersgrenze von 30 Jahren für die Einstellung örtlicher Polizeibeamter von 30 Jahren jüngst EuGH, Urt. v. 13.11.2014, a.a.O.).

  • VG Gelsenkirchen, 16.06.2009 - 1 L 474/09

    Aufstieg, Zulassung, Höchstalter, Höchstaltersgrenze, Altersgrenze, Alter,

    Auszug aus VG Freiburg, 27.04.2015 - 3 K 862/15
    Die von anderen Gerichten anerkannte verbleibende Dienstzeit von 20 Jahren in der höheren Laufbahn (so etwa VG Gelsenkirchen, Beschl. v. 16.06.2009 - 1 L 474/09 -, juris, bei vierjähriger Ausbildung und 20 Jahren restlicher Dienstzeit im höheren Dienst) wird hier deutlich überschritten.

    Soweit ersichtlich, ist in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung als niedrigste Höchstaltersgrenze für die Zulassung zum Aufstieg eine Höchstaltersgrenze von 38 Jahren (Aufstieg in den höheren Polizeivollzugsdienst, vierjährige Ausbildung, regelmäßig verbleibende Dienstzeit von 20 Jahren) für (noch) angemessen erachtet worden (so VG Gelsenkirchen, Beschl. v. 16.06.2009 - 1 L 474/09 -, juris; vgl. auch VG Stuttgart, Beschl. v. 05.06.2014 - 12 K 2288/14 -, juris: 45 Jahre; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 04.05.2011, a.a.O.: 40 Jahre).

  • VG Freiburg, 03.05.2013 - 3 K 684/13

    Ungültige Höchstaltersgrenze im Auswahlverfahren für den gehobenen Polizeidienst

    Auszug aus VG Freiburg, 27.04.2015 - 3 K 862/15
    Die Höchstaltersgrenze sowie die in § 26 Abs. 1 Nr. 4 LVOPol normierten Ausnahmen beruhen zwar auf einer hinreichend bestimmten gesetzlichen Grundlage (vgl. VG Freiburg, Beschl. v. 03.05.2013 - 3 K 684/13 -, juris).
  • VG Stuttgart, 05.06.2014 - 12 K 2288/14

    AnA-Auswahlverfahren für den gehobenen Polizeivollzugsdienst in Baden-Württemberg

    Auszug aus VG Freiburg, 27.04.2015 - 3 K 862/15
    Soweit ersichtlich, ist in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung als niedrigste Höchstaltersgrenze für die Zulassung zum Aufstieg eine Höchstaltersgrenze von 38 Jahren (Aufstieg in den höheren Polizeivollzugsdienst, vierjährige Ausbildung, regelmäßig verbleibende Dienstzeit von 20 Jahren) für (noch) angemessen erachtet worden (so VG Gelsenkirchen, Beschl. v. 16.06.2009 - 1 L 474/09 -, juris; vgl. auch VG Stuttgart, Beschl. v. 05.06.2014 - 12 K 2288/14 -, juris: 45 Jahre; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 04.05.2011, a.a.O.: 40 Jahre).
  • VG Freiburg, 21.11.2017 - 3 K 4215/16

    Einstellungshöchstalter für Polizisten

    Auch kann in einem föderal strukturierten Bundesstaat die Höchstaltersgrenze für den Einstieg in die Beamtenlaufbahn des Polizeivollzugsdienstes von Bundesland zu Bundesland variieren (vgl. zum Laufbahnaufstieg VG Freiburg, Beschluss vom 27.04.2015 - 3 K 862/15 -, IÖD 2015, 199).

    Das Alter betrifft in diesen Fällen die physischen Fähigkeiten des Beamten und dient als Indikator für dessen Tauglichkeit zu amtsangemessenen, funktionsgerechten Leistungen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21.04.2015, a.a.O. m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 24.09.2009 - 2 C 31.08 -, Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 44; Beschluss vom 24.01.2011, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 31.05.2011, a.a.O.; VG Freiburg, Beschluss vom 27.04.2015, a.a.O.).

    Die Altersgrenze für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst unterscheidet sich daher wesentlich von einer Altersgrenze für die Übernahme in ein dauerhaftes Beamtenverhältnis, die auch besonders leistungsstarke Bewerber betrifft, die ihre Leistungsfähigkeit bereits durch einen erfolgreich durchlaufenen Vorbereitungsdienst und durch eine bestandene Laufbahnprüfung nachgewiesen haben (vgl. zum Laufbahnaufstieg auch VG Freiburg, Beschluss vom 27.04.2015, a.a.O.).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   VG Freiburg, 06.05.2015 - 3 K 862/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,39677
VG Freiburg, 06.05.2015 - 3 K 862/15 (https://dejure.org/2015,39677)
VG Freiburg, Entscheidung vom 06.05.2015 - 3 K 862/15 (https://dejure.org/2015,39677)
VG Freiburg, Entscheidung vom 06. Mai 2015 - 3 K 862/15 (https://dejure.org/2015,39677)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,39677) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Höchstaltersgrenze im Polizeidienst: Gehobener Dienst trotz gehobenen Alters

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Altersgrenze für gehobenen Polizeidienst unzulässig

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht